Pyros - rechntliche Einstufung?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.111 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2008 um 16:26) ist von Drummermatze.

  • Wie sind eigentlich die Pyro's im Kal. 15 mm die mit dem Abschussbecher einer SSW abgeschossen werden eingestuft?
    Pyrotechnisches Feuerwerk der Klasse II?
    Also wie jeder andere Silvesterknaller auch?

  • Hallo,
    die sind in BAM Klassen eingestuft... Klasse II sind die normalen die man das ganze Jahr verschiessen darf, BAM I sind dann die Bösen Roten auf EWB.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Klasse II sind die normalen die man das ganze Jahr verschiessen dard, BAM I sind dann die Bösen Roten auf EWB.

    Genau andersrum.

    BAM-PM I --> normale Pyros (Leuchtsterne, Ratter,usw...)
    BAM-PM II --> die bösen Roten

    Gruß

    Edit:

    hier gibts ne schöne Auflistung:

    http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html

    CO2: Smith & Wesson Mod. 586 6" / Walther Lever Action Gold
    SSW: RG 3 / RG 59 / RG 96 Match / RG 800 / Vektor CP1 / Noris Twinny Derringer altnickel / HW 37 /HW 88 SA / HW 94 / Zoraki 914 / Zoraki 917

    Einmal editiert, zuletzt von Magnum Schütze (16. Oktober 2008 um 02:01)

  • Ups,
    danke :) bei normalen Feuerwerk ist PMII ja normales Feuerwerk ab 18... Danke für die Liste.

    Edit: Ok, da fehlt das PM davor :)

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  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Hallo,
    die sind in BAM Klassen eingestuft... Klasse II sind die normalen die man das ganze Jahr verschiessen darf, BAM I sind dann die Bösen Roten auf EWB.

    Gruß, David


    Kleinfeuerwerk der Klasse II darf genau nicht das ganze Jahr abgebrannt werden. Genau deswegen hatte ich gefragt:

    1. SprengV § 23
    (1) 1Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. 2Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. 3Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.
    (2) 1Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klassen III, IV oder T ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. 2In der Anzeige sind anzugeben:
    1.Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,
    2.Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    3.Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen im Umkreis von 200 m,
    4.die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
    ...

  • Dann kann man ja auch gleich mal alles auflisten

    Klasse 1 - Ganzjahresfeuerwerk, Abgabeempfehlung ab 12 Jahren. Ganzjährig erwerb und abbrennbar
    Klasse 2 - Kleinfeuerwerk (Silvesterfeuerwerk), Verkauf nur an den letzten 3 Werktagen des Jahres, Abbrand nur am 31.12
    Klasse 3 - Gartenfeuerwerk (wie Klasse 4 nur mit Satzmengenbegrenzung), findet man in Deutschland nicht
    Klasse 4 - Großfeuerwerk, Keine Satzmengenbegrenzung, keine BAM-Nummer nötig, lediglich eine Sicherheitskontrolle. Ohne pyrotechnischen Schein läuft da nix.

    Klasse PM1 - Pyrotechnische Munition wie Leuchtsterne, Heuler, Ratter, usw.
    Klasse PM2 - Erwerbsscheinplichtige Munition

    Klasse T1 - Feuerwerk für technische Zwecke (Bühnenfeuerwerk)
    Klasse T2 - Bühnenfeuerwerk mit Eigenantrieb (Schnurraketen)

    Gruß
    Drummermatze

  • Zitat

    Original von Drummermatze
    Klasse 2 - Kleinfeuerwerk (Silvesterfeuerwerk), Verkauf nur an den letzten 3 Werktagen des Jahres, Abbrand nur am 31.12

    Klasse PM1 - Pyrotechnische Munition wie Leuchtsterne, Heuler, Ratter,


    Danke, fallen denn die PM1 in der Klasse II Feuerwerk? Dann wären sie ja vom Silvestergebot betroffen.

  • Gebe zu etwas verwirrend.

    Es heißt Klasse 1 und 2, auf den Böllern und Raketen steht aber immer: BAM-PI/PII-Nummer

    Bei der Pyrotechnischen Munition steht BAM-PMI/PMII-Nummer

    Gruß
    Drummermatze

  • Zitat

    Originally posted by Drummermatze
    Gebe zu etwas verwirrend.

    Es heißt Klasse 1 und 2, auf den Böllern und Raketen steht aber immer: BAM-PI/PII-Nummer

    Bei der Pyrotechnischen Munition steht BAM-PMI/PMII-Nummer

    Noe, offiziell heisst es uebrigens Klasse 1-4 (wobei 3 faktisch nicht vorhanden ist).
    Was nun Feuerwerk und was Munition ist kann man sich relativ einfach merken:

    BAM-P (1-3) - Pruefsiegel der BAM fuer einen pyrotechnischen Gegenstand

    BAM-PM (1-2) - Pruefsiegel fuer Pyrotechnische Munition

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!