Wie sind eigentlich die Pyro's im Kal. 15 mm die mit dem Abschussbecher einer SSW abgeschossen werden eingestuft?
Pyrotechnisches Feuerwerk der Klasse II?
Also wie jeder andere Silvesterknaller auch?
Pyros - rechntliche Einstufung?
Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.111 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Hallo,
die sind in BAM Klassen eingestuft... Klasse II sind die normalen die man das ganze Jahr verschiessen darf, BAM I sind dann die Bösen Roten auf EWB.Gruß, David
-
Zitat
Original von Sgt_Elias
Klasse II sind die normalen die man das ganze Jahr verschiessen dard, BAM I sind dann die Bösen Roten auf EWB.Genau andersrum.
BAM-PM I --> normale Pyros (Leuchtsterne, Ratter,usw...)
BAM-PM II --> die bösen RotenGruß
Edit:
hier gibts ne schöne Auflistung:
-
Stimmt
Ich hab hier gerade eine Silver Speed (Raketenpfeifgeschoss mit Silberschweif) in der Hand.
Da steht BAM PM I drauf.
Gruß Matthias
-
Zitat
Original von Magnum Schütze
Genau andersrum.
BAM-PM I --> normale Pyros (Leuchtsterne, Ratter,usw...)
BAM-PM II --> die bösen RotenGruß
Edit:
hier gibts ne schöne Auflistung:
Ups,
dankebei normalen Feuerwerk ist PMII ja normales Feuerwerk ab 18... Danke für die Liste.
Edit: Ok, da fehlt das PM davor
-
Zitat
Original von Sgt_Elias
Hallo,
die sind in BAM Klassen eingestuft... Klasse II sind die normalen die man das ganze Jahr verschiessen darf, BAM I sind dann die Bösen Roten auf EWB.Gruß, David
Kleinfeuerwerk der Klasse II darf genau nicht das ganze Jahr abgebrannt werden. Genau deswegen hatte ich gefragt:1. SprengV § 23
(1) 1Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. 2Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. 3Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.
(2) 1Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klassen III, IV oder T ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. 2In der Anzeige sind anzugeben:
1.Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,
2.Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
3.Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen im Umkreis von 200 m,
4.die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
... -
Dann kann man ja auch gleich mal alles auflisten
Klasse 1 - Ganzjahresfeuerwerk, Abgabeempfehlung ab 12 Jahren. Ganzjährig erwerb und abbrennbar
Klasse 2 - Kleinfeuerwerk (Silvesterfeuerwerk), Verkauf nur an den letzten 3 Werktagen des Jahres, Abbrand nur am 31.12
Klasse 3 - Gartenfeuerwerk (wie Klasse 4 nur mit Satzmengenbegrenzung), findet man in Deutschland nicht
Klasse 4 - Großfeuerwerk, Keine Satzmengenbegrenzung, keine BAM-Nummer nötig, lediglich eine Sicherheitskontrolle. Ohne pyrotechnischen Schein läuft da nix.Klasse PM1 - Pyrotechnische Munition wie Leuchtsterne, Heuler, Ratter, usw.
Klasse PM2 - Erwerbsscheinplichtige MunitionKlasse T1 - Feuerwerk für technische Zwecke (Bühnenfeuerwerk)
Klasse T2 - Bühnenfeuerwerk mit Eigenantrieb (Schnurraketen) -
Zitat
Original von Drummermatze
Klasse 2 - Kleinfeuerwerk (Silvesterfeuerwerk), Verkauf nur an den letzten 3 Werktagen des Jahres, Abbrand nur am 31.12Klasse PM1 - Pyrotechnische Munition wie Leuchtsterne, Heuler, Ratter,
Danke, fallen denn die PM1 in der Klasse II Feuerwerk? Dann wären sie ja vom Silvestergebot betroffen. -
Nein.
Das eine ist Feuerwerk, das andere ist Munition, also zwei unabhängige Dinge.
Stefan
-
Alles klar, ich hab's nun auch gefunden.
-
Also das steht auf den ganz normalen Pfeifern
-
Gebe zu etwas verwirrend.
Es heißt Klasse 1 und 2, auf den Böllern und Raketen steht aber immer: BAM-PI/PII-Nummer
Bei der Pyrotechnischen Munition steht BAM-PMI/PMII-Nummer
-
Zitat
Originally posted by Drummermatze
Gebe zu etwas verwirrend.Es heißt Klasse 1 und 2, auf den Böllern und Raketen steht aber immer: BAM-PI/PII-Nummer
Bei der Pyrotechnischen Munition steht BAM-PMI/PMII-Nummer
Noe, offiziell heisst es uebrigens Klasse 1-4 (wobei 3 faktisch nicht vorhanden ist).
Was nun Feuerwerk und was Munition ist kann man sich relativ einfach merken:BAM-P (1-3) - Pruefsiegel der BAM fuer einen pyrotechnischen Gegenstand
BAM-PM (1-2) - Pruefsiegel fuer Pyrotechnische Munition
-
Zitat
Noe, offiziell heisst es uebrigens Klasse 1-4 (wobei 3 faktisch nicht vorhanden ist).
hab ich was anderes geschrieben?