frage zum waffenschein

Es gibt 85 Antworten in diesem Thema, welches 9.852 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Oktober 2008 um 15:38) ist von cz75.

  • sers,

    ich werde vll meine richtigen waffenschein machen blos hab ich da ne frage und zwar:

    muss ich da in nem schützenverein festes mitglied sein? oder kann man da auch 1 jahr lang nur zum schiestrainig hin ohne mitglied zu sein?

    weis da jemand wie des abläuft? oder wie habt ihr euren waffenschein gemacht/bekommen?

  • Erstens machst du keinen Waffenschein, sondern eine WBK (wäre über die suchfunktion alles problemlos zu finden gewesen)


    und zweitens musst du nicht zwangläufig in einem Verein sein, sondern in einem Schießsportverband
    (BDS , DSB), was jedoch in einem Verein deutlich leichter ist (auch über die sufu hier zu finden)

    ABIsajaf - Endlich Hammas!

  • 1. Einen Waffenschein kann man nicht machen, sowas wird beantragt.

    2. Ich glaube nicht das DU einen Waffenschein bekommen würdest.

    3. Du meinst sicher eine Waffenbesitzkarte!!! Die du beantragen möchtest.

    Dazu musst du mind. für 1 Jahr einen Verein beigehören und musst regelmäßiges Training vorweissen um die WBK beantragen zu können.

    Ebenfalls musst du die Sachkundeprüfung absolviert haben.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Für einen großen Waffenschein braucht man weder Mitglied in einem Schützenverein sein, noch irgendwelches Training zu absolvieren. "Lediglich" die Anerkennung als gefährdete Person ist nötig.

    Was Du sicher meinst ist eine WBK. Die macht man nicht, sondern man beantragt diese.
    Dazu ist nötig:
    Einjährige Mitgliedschaft
    Einjähriges, regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtiger Waffe
    Absolvierte Waffensachkundeprüfung
    Bedürfnis vom Verband
    Waffenschrank
    Zuverlässigkeit
    Persönliche Eignung (bei Dir maßgebend, weil noch keine 25)
    Deine Schreibweise deutet auf eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit hin, so gilt zusätzlich:
    Die letzten 5 Jahre dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. Oktober 2008 um 18:48)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Deine Schreibweise deutet auf eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit hin,.

    LOL :elkgrin:

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Und nicht zu vergessen das ArmutsZuverlässigkeitszeugnis.

    Obba Gerrit

    P.s. Die einfachste Methode um an eine Waffenschein zu kommen?
    Bewerben bei einem Geldtransportunternehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von GPB (15. Oktober 2008 um 18:50)

  • ich bin seid 20 jahren in deutschland!!! und bin deutscher!!

    also waffenschrank ist klar.
    persönliche eignung ist auch klar.
    zuverlässigkeit ist auch klar.
    sachkunde prüfung werde ich machen.

    als bedürfnis kann ich doch angeben das ich im schützenverein bin und mit scharfen waffen schiesen möchte oder?

    also muss ich mitglied im schützenverein sein?
    ist des egal in welchen? aber da schies ich ja nur mit luftdruck.

    ja wenn ich diese WBK hab dann darf ich ne eigene waffe daheim besitzen und mit ihr auch schiesen also aufem schiesstand oder?

    für was ist dann der waffenschein?

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Deine Schreibweise deutet auf eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit hin, so gilt zusätzlich:
    Die letzten 5 Jahre dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.

    Naja, das klingt doch eher nach Kiddy von heute.
    Die Staatsangehörigkeit ist fast egal - sie sprechen auch
    unabhängig davon nicht wirklich deutsch ...

  • ahhso.

    ja ne ich will dann schon die wbk beantragen.

    ich will halt ne eigene waffe bei mir daheim besitzen und jederzeit mit ihr aufem schiesstand gehen und schiesen.

    also ich denke die anforderungen werde ich alle erfüllen blos mit dem 1jahr langen training bin ich mir noch nicht sicher wie des abbläuft.

  • Zitat

    Original von tuxxer
    ich bin seid 20 jahren in deutschland!!! und bin deutscher!!


    Na da sach' ich nichts zu.

    Zitat

    Original von tuxxer
    als bedürfnis kann ich doch angeben das ich im schützenverein bin und mit scharfen waffen schiesen möchte oder?


    Eben das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen - Luftgewehre reichen da nicht mehr - muss Dir der Verein bestätigen. Ist das Jahr und das Training komplett zusammen, beantragst Du beim Verband ein Bedürfnis für eine Waffe nach der Disziplin xy nach der Sportordnung des Verbandes.

    Zitat

    Original von tuxxer
    also muss ich mitglied im schützenverein sein?
    ist des egal in welchen? aber da schies ich ja nur mit luftdruck.


    Na dann fange schon mal mit dem Kleinkalibertraining an.
    Welcher Verein ist egal, jedoch sind alle Vereine an einem Verband angegliedert. Diese haben eine vom BVA genehmigte Sportordnung. Das gibt die Disziplin und letztlich die Waffen vor.
    Pech, wenn der Verein gar keine Schießanlage dafür hat. Man kann immer nur das beantragen, dessen Schießmöglichkeit auch der Verein bietet.

    Zitat

    Original von tuxxer
    ja wenn ich diese WBK hab dann darf ich ne eigene waffe daheim besitzen und mit ihr auch schiesen also aufem schiesstand oder?


    Ja, einschließlich der passenden Munition in unbegrenzter Menge. Jedoch muss Waffe und Munition entsprechend der Vorschriften gelagert werden.

    Zitat

    Original von tuxxer
    für was ist dann der waffenschein?


    Der WS erlaubt das Führen einer Schusswaffe.
    Das wird man Dir auf der Sachkunde genauer erklären. Dazu habe ich jetzt keine Lust.

  • Zitat

    Original von tuxxer
    ich bin seid 20 jahren in deutschland!!! und bin deutscher!!

    also waffenschrank ist klar.
    persönliche eignung ist auch klar.
    zuverlässigkeit ist auch klar.
    sachkunde prüfung werde ich machen.

    als bedürfnis kann ich doch angeben das ich im schützenverein bin und mit scharfen waffen schiesen möchte oder?

    Es ist nicht ganz so.
    Der Verein bescheinigt Dir, dass Du das Bedürfnis hast, zum regelmässigen
    Ausüben des Schießsports eine Waffe zu besitzen.
    Oder so ähnlich, das ist etwas "schluderig" formuliert.

    u Dazu haben verschiedene Vereine leicht unterschiedliche Auffassung,
    aber eine Mitgliedschaft mit regelmässiger Teilnahme an Training und Ausbildung über mindestens ein Jahr ist wohl immer Voraussetzung.

    Dazu gehört evtl. Mitgliedschaft auf Probe, für den Verein / das "Vereinsleben" zerbringende Arbeitsleistung und ähnliches.
    Ausserdem wirst Du nur ein Bedürfnis für eine Waffe erhalten, welche auch für im Verein geschossene Disziplinen zu gebrauchen ist - denke ich.

    Zitat


    also muss ich mitglied im schützenverein sein?
    ist des egal in welchen? aber da schies ich ja nur mit luftdruck.

    Oh - Das wäre am Anfang vielleicht auch gar nicht so falsch, mal mit Luftdruckwaffen anzufangen. :ngrins:
    Und Du mußt nur mal nach Schießsportvereinen suchen.

    Zitat

    ja wenn ich diese WBK hab dann darf ich ne eigene waffe daheim besitzen und mit ihr auch schiesen also aufem schiesstand oder?

    für was ist dann der waffenschein?

    Für das Führen einer Waffe zwecks Selbstschutz bei besonderer Gefährdung.
    Wird au Dich wohl kaum zutreffen....

    VG
    Holger

    3 Mal editiert, zuletzt von Renntrecker (15. Oktober 2008 um 19:06)

  • Zitat

    Original von tuxxer
    blos mit dem 1jahr langen training bin ich mir noch nicht sicher wie des abbläuft.


    Na Du gehst zum Schießstand und schießt. Das Ganze nach den Regeln der Sportordnung und mit erlaubnispflichtigen Waffen, also in der Regel mindestens KK.
    Das Ganze hat mindestens 18 Mal im Jahr zu erfolgen, was sinnvollerweise im Deinen persönlichem Schießbuch eingetragen werden sollte.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Das Ganze hat mindestens 18 Mal im Jahr zu erfolgen, was sinnvollerweise im Deinen persönlichem Schießbuch eingetragen werden sollte.

    Und am besten mind. 1x pro Monat, den Besuch dann von der Standaufsicht unterschreiben und vom Verein abstempeln lassen.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von Renntrecker
    Netter Link, vielen Dank auch von mir ;)


    Den habe ich schon x-Mal hier ins Forum gepostet.
    Das Bundesverwaltungsamt ist die Genehmigungsbehörde für diesen Kram. Dort sind auch die Schießsportordnungen einzusehen. Daher ist das für uns die hoch offizielle Stelle dafür.

  • d.h ich geh bei mir in der nähe zu nem verein und sag zu den ich will meine WBK beantragen lassen und brauche daher 1 jahr lang das schiestraining mit KK.

    und wie ist das mit dem zahln? weil ich will kein festes mitglied sein weil so muss man ja immer auf veranstaltungen mit und lauter so zeugs