Zitat[i].
kann mir mal jemand Notstand mit eigenen Worten erklären?? ich Check die Definition aus meinen Lehrgangsunterlagen nicht.
bei einem Notstand besteht eine Gefahr für irgentein Rechtsgut.
(Die Gefahr geht dann von einer Sache aus, die meistens auch jemanden gehört)
Die Gefahr muss konkret vorliegen und undabwendbar sein.
Ich entschließe mich die Gefahr für ein Rechtsgut (meins oder eines anderen Menschen) zu beseitigen.
Vorher muss ich mir darüber im Klaren sein, was mehr "wert ist" also Güterabwägung.
Dann opfere ich das Minderwertige Rechtsgut um das höherwertige zu schützen.
Wenn Du alles so machst, wirst Du nicht bestraft und musst auch keinen Schadenersatz leisten