Recht: Eigener Grund und Boden

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.434 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Oktober 2008 um 12:16) ist von uwedd.

  • Hallo. Auf eigenem Grund und Boden darf man ja (an Silvester; sonst nur wenn keine Ruhestörung auftritt) mit seiner SSW schießen.

    Wie ist das bei einem gemieteten Haus mit Garten? Darf man da auch einfach so schießen oder bräuchte man da theoretisch die Erlaubnis des Vermieters?

  • Wenn dein erster Satz stimmt, würd ich sagen dass du fragen musst.

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • Naja, es heißt ja auch: ODER wenn der Besitzer (oder Eigentümer?) seine Erlaubnis erteilt.

    Rechtlich gesehen besteht da ja ein Unterschied. Ich glaube wenn man etwas mietet ist man der Besitzer, aber nicht der Eigentümer...

    Einmal editiert, zuletzt von JC-Denton (7. Oktober 2008 um 14:49)

  • wenn ich mich richtig erinnere (man vergebe mir wenn nicht, ich bin keine rechtsgelehrte und auch sonst nicht allzu sicher in solchen sachen) dann übst du als mieter die gewalt über eine wohnung aus ==> darfst dort schießen. ob das ganze dann die ruhe stört oder irgendsoetwas steht auf einem anderen blatt.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Das ist richtig, Besitzer bist du wenn du die unmittelbare Macht über eine Sache ausübst. Dein Vermieter hat z.B. nur eine mittelbare Macht, da er nicht ohne weiteres sein Eigentum wieder ansich nehmen kann.

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • ich denke aber auch außerhalb silvesters sollten ein paar einzelne schuss drinn sein, wenn es eine seltenheit bleibt. natürlich nicht gerade spät nachts, zur mittagszeit, sonntags oder dergleichen...

    o
    L_
    OL
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  • Zitat

    Original von JC-Denton
    Naja, es heißt ja auch: ODER wenn der Besitzer (oder Eigentümer?) seine Erlaubnis erteilt.

    Rechtlich gesehen besteht da ja ein Unterschied. Ich glaube wenn man etwas mietet ist man der Besitzer, aber nicht der Eigentümer...

    fast richtig, genauer gesagt, wenn über etwas die direkte "Gewalt" ausübt wird, ist man der Besitzer, Eigentümer ist oft jemand anderes.

    z.Bsp. bei Häuslebauern...

    alfred044 :lol:
    Waffen & Kondome, lieber eins haben und keins brauchen, als eins brauchen und keins haben.
    Solange du dem anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege zur Weisheit. china

    Einmal editiert, zuletzt von alfred044 (7. Oktober 2008 um 15:29)

  • Hi,

    wenn du Mieter oder Pächter bist hast du das Hausrecht.
    Um es kurz zu machen wenn du in deinem gepachteten Garten schiessen willst mußt du dir nur gedanken um Ruhestörung machen.
    Allerdings wenn du Leuchtsterne verballern willst gild wieder, das Geschoss darf den befriedeten Besitz nicht verlassen können!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von katha
    ich denke aber auch außerhalb silvesters sollten ein paar einzelne schuss drinn sein, wenn es eine seltenheit bleibt. natürlich nicht gerade spät nachts, zur mittagszeit, sonntags oder dergleichen...

    Ich teste neue Munition generell in der Wohnung. Außer Pfeffer, weil das ist nicht lustig.
    Dabei setze ich mir meinen Gehörschutz auf, sperr die Katzen ins Wohnzimmer und verballer mal 1 bis 2 Schuss in der Abstellkammer. Bisher hat sich keiner beschwert. Gerade wenn die SSW zur SV als Begleiter dabei ist muss man sich sicher sein, das sie auch funktioniert.

    Vor allem in Deutschland darf ich ja keinen einzigen Schuss in der Öffentlichkeit abgeben, also bleibt mir kaum eine andere Möglichkeit als die Waffe zu Hause zu testen.

    Auf dem Schießstand mit einer SSW zu schießen war mir bisher zu peinlich.

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

  • Zitat

    Darum ja Silvester, denn da gibts ja quasi ne Ausnahmegenehmigung. :)

    Vorsicht, auch da gibt es gesetzliche Zeiten die man beachten muss. Ist allerdings von Gemeinde von Gemeinde verschieden. In Berlin darf man beispielsweise erst ab 16 Uhr geschossen werden. Hier bei uns darf zum beispiel schon ab 00:01 Uhr am 31.12 geschossen werden, also quasi den ganzen Tag.

    Gruß
    Drummermatze

  • Auf Deinem umfriedeten Grundstück oder auf einem anderen umfriedeten Grundstück mit Genehmigung des Besitzers darfst Du schiessen, sofern Du das nicht zu Zeiten machst, in denen der Krach als Ruhestörung angesehen wird.
    Grob gesagt, dann, wenn Du mit einem Motorrasenmäher den Rasen absäbeln
    würdest.

    Eine andere Sache ist, ob Du von diesem Recht gebrauch machen solltest.
    Wenn Du in Deinem Vorgarten schiesst, ruft zu 99 % ein Gutmensch die Polizei,
    weil man in Deutschland nur zu Sylvester oder zum Leute abmurksen schießt.
    Und den Ärger mit den in der Regel des Waffenrechts völlig unkundigen Freunden und Helfern, den brauchts Du wirklich nicht.

    Besser ist da ein Wochenendgrundstück. Ich hab auf meinem alle meine SSWs
    getestet und wenn es aus den anderen Gärten gemurrt hat auch gebrüllt: "Welcher Ochse knallt den da rum?". Ist bis jetzt immer gut gegangen und verboten ist es ja nicht.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Ne, ging ja auch eigentlich nur um Silvester.

    Meine SSW teste ich meistens auf unserem Schießstand. Ist nicht peinlich, ist ein Test. ;)

    Achso: vielen Dank für die Antworten!!! :new11:

    @Barrett: Ist Dein Avatar Roland?

    Einmal editiert, zuletzt von JC-Denton (7. Oktober 2008 um 23:12)

  • Wieso, ich schieß da immer meine Probeschüsse (meist auf dem Duellstand, wenn da keiner ist, das gebe ich zu) und dann ganz normal meine GSP.

    Als ich meine S&W 1911 mit Kompensator getestet hab kam mal einer an und wollte den schönen 1911er angucken udn war ganz enttäuscht,a ls ich ihm gesagt hab, daß das nur eine SSW ist. *lol*

  • Ich habe des öfteren schon 9 mm PAK im Hülsenschrott gesehen. Ich finde das Testen einer SSW auf einem Schießstand besser, als das geduckte Testen zu Hause.

  • Hast schon Recht aber so wie ich meine Vereinskameraden einschätze, mache ich mich damit lächerlich. Ohne WBK hat man - so ist mein Eindruck - eh Probleme so richtig akzeptiert zu werden. Vor allem als U30 scheint mir die Problematik besonders verschärft.

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)