führen,verstoss gegen das waffengesetz etc

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 5.655 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Oktober 2008 um 17:02) ist von Floppyk.

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    und genau wegen solcher leute werden die gesetze für freien waffen wahrscheinlich wie für scharfe und genau das, will in manchen kopf hier nicht rein gehen.


    Genau die Leute, die auch Alkohol trinken, wenn sie eine Waffe führen, und es nicht einsehen, mal gar nichts zu trinken? :ngrins: *lol*

  • Zitat

    Original von AfH86

    Es ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit nur mit einer Verwarnung wird er nicht davon kommen, das sollte jedem bewusst sein. Und den KWS oder sonst irgend eine Waffen rechtliche Erlaubnis wird er auch nicht mehr in absehbarer Zeit bekommen können, da gegen ihn ein Verfahren eingeleitet werden wird was in seinem Führungszeugnis vermerkt wird.

    Und ganz nebenbei das Gesetz mit dem KWS gibt es nicht erst seit gestern, so gut wie alle Online Shops weißen auf die Problematik mit dem Führen hin, und selbst beim Büma musste ich zumindest eine Unterschrift abgeben das ich über den Sachverhalt mit dem Führen unterrichtet wurde, beim Kauf meiner ersten SSW und das ist schon 4 jahre her. Wer vorsätzlich so was macht muss mit den Konsequenzen leben.

    Wird sowas nicht erst ins Führungszeugnis eingetragen, wenn ein bestimmtes Strafmaß erreicht wird?
    Heisst Freiheitsstrafen (auch Bewährung) und Geldbeträge im hohen Bereich?(Keine Ahnung, wieviel)

  • Zitat

    Original von Raptor5073
    Etwas OT, aber kann mich mal jemand über das Ferienphänomen aufklären?
    Genau schert nicht alle Schüler über einen Kamm, ich bin auchnoch einer (12. Klasse) *lol* *lol*

    mfg

    Es hat sich allgemein herauskristalisiert, dass zu Ferienzeiten verstärkt Beiträge von Schülern kommen die erstens hier das Forum mit "komischen" Anfragen und Beiträgen aufmischen und zweitens ( noch keine 18) die tollsten Behauptungen bezüglich WBK/Jagdschein usw. aufstellen. Meistens zu erkennen an unqualifizierten, pupertären Aussagen und allgemein schlechter Schreibweise. In der Forensprache auch als Troll bezeichnet.
    Also, weiter fragen und mittun, hier werden Sie geholfen!

  • Zitat

    Original von Fubke
    Wird sowas nicht erst ins Führungszeugnis eingetragen, wenn ein bestimmtes Strafmaß erreicht wird?
    Heisst Freiheitsstrafen (auch Bewährung) und Geldbeträge im hohen Bereich?(Keine Ahnung, wieviel)

    nach meinem wissenstand wird auch schon eine Info zu einem laufendem Strafverfahren eingetragen. So wurde mir zumindest damals von der Polizei erklärt nachdem ich bei nem Unfall wissen wollte ob das im Führungszeugniss auftaucht, aber das war nur ne Ordnungswidrigkeit mit ner Verwahrnung die nicht erfasst wird.

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • :lol: :lol: :lol:

    Neue Runde, neues Glück, der Feind im Visier,
    und der Sky kratzt sich am Kopf: "Warum sterb ich hier?"
    Dann hat der Chris wie immer nix gecheckt, und mit 29 Schuss den Teammate entdeckt.

  • Das führen einer SSW ohne KWS ist an sich schon ein Straftatbestand. Er sollte froh sein wenn er ohne Vorstrafe davon kommt.
    Nix mit irgendeiner "Schutzgebühr". Woher hast du das denn?

    Man man ich muss mich schon fragen wie sorglos manche Leute im Umgang mit Waffen sind. Ohne sich vorher zu informieren, eine Waffe mit sich führen und das in Deutschland! :bash:

  • Am Ende hängt das eh vom Richter ab, hast du ein Luschi Richter würst du mit einem Blauen Auge davon kommen! Hast du einen Harten Richter würds böse aussehen!
    Auf jeden fall viel Glück von mir!
    MFG
    Cannyblue

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (5. Oktober 2008 um 11:58)


  • Hallo Turbanträger,

    Ein Tipp am Rande: Für dich wirds wahrscheinlich besser sein deine Waffe nicht zurück zu verlangen denn dann könnte die Polizei / der Richter den Eindruck erlangen das du aus dieser Geschichte nichts gelernt hast!

    CO2air.de :huldige:

  • Zitat

    Original von stiller


    Hallo Turbanträger,

    Ein Tipp am Rande: Für dich wirds wahrscheinlich besser sein deine Waffe nicht zurück zu verlangen denn dann könnte die Polizei / der Richter den Eindruck erlangen das du aus dieser Geschichte nichts gelernt hast!

    Gib ihm doch nicht noch Tips, sonst kommt er wirklich noch gut davon (:)

    Neue Runde, neues Glück, der Feind im Visier,
    und der Sky kratzt sich am Kopf: "Warum sterb ich hier?"
    Dann hat der Chris wie immer nix gecheckt, und mit 29 Schuss den Teammate entdeckt.

  • Zitat

    Original von turbanträger
    Moin,bin neulich von der Polizei kontrolliert worden und hab eine walther p22 in nem schulterholster dabei gehabt,hab keinen kleinen waffenschein.
    die pistole wurde weggenommen und ne anzeige wegen verstoss gegen das waffengesetzt geschrieben...
    hab ich noch eine chance die waffe wieder zu bekommen oder verrottet die jetzt in irgend ner aservatenkammer?
    mfg tt


    Na das wa's dann wohl. Deine SSW sollte der geringste Verlust sein. Die zu erwartende Geldstrafe dürfte ein Vielfaches des Wertes der Waffe werden.
    Dennoch wird die Waffe unwiderruflich eingezogen, da sie ein Bestandteil einer Straftat ist.

    Somit übrigens Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und das heißt auch auf lange Sicht keine KWS, WBK oder Jagdschein.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Oktober 2008 um 18:16)

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Na das wa's dann wohl. Deine SSW sollte der geringste Verlust sein. Die zu erwartende Geldstraße dürfte ein vielfaches des Wertes der Waffe werden.
    Dennoch wird die Waffe unwiderruflich eingezogen, da sie ein Bestandteil einer Straftat ist.

    Somit übrigens Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und das heißt auch auf lange Sicht keine KWS, WBK oder Jagdschein.

    ...das sehe ich auch genau sooo !!!
    Grüße, Patrick ;-).

  • was wäre, wenn er jetzt einen KWS beantragt, bevor das evtl. ins Führungszeugnis kommt? Wird der danach wieder eingezogen? Wird das kontrolliert?
    Da es ja kein zentrales Waffenregister haben, kann das ja, wenn überhaupt sich ne Weile hinziehen, oder?

    Also, nur mal so ganz naiv gefragt :confused2:

  • Naja, es wird ja auch bei der Polizei etc. nachgefragt.
    Ich glaube ein laufendes Verfahren wegen verstoß gegen das WaffG wird dann wohl das aus für den KWS sein.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von MrSmith
    was wäre, wenn er jetzt einen KWS beantragt, bevor das evtl. ins Führungszeugnis kommt? Wird der danach wieder eingezogen? Wird das kontrolliert?
    Da es ja kein zentrales Waffenregister haben, kann das ja, wenn überhaupt sich ne Weile hinziehen, oder?

    Also, nur mal so ganz naiv gefragt :confused2:


    Dumm ist die Frage nicht, jedoch hat man diese Möglichkeit vorgesehen.
    Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis gleich welcher Art beantragt, stößt eine Reihe von Anfragen an:
    Bundeszentralregister
    Anwaltschaftliche Verfahrenregister
    und die
    örtliche Polizei

    Bundeszentralregister stehen im wesentlichen Verurteilungen drin, also abgeschlossene Verfahren.
    Im Verfahrensregister sind laufende Verfahren gelistet. Ist da ein Eintrag drin, wird der Sachbearbeiter den Antrag bis zur Entscheidung ruhen lassen.
    Letztlich weiß die örtliche Polizei auch Bescheid und kennt ihre Pappenheimer. Die Polizei hat dem SB eine schriftliche Stellungsnahme über den Antragsteller zu geben.

    Das alles läuft bei der Waffenbehörde zusammen. Daher kann die Ausstellung der Papiere auch mal mehrere Wochen dauern.

    Das liest sich in § 5 Zuverlässigkeit so:
    ...
    (4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.
    (5) 1Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
    3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

    Wird dem Antrag statt gegeben und die waffenrechtliche Erlaubnis erteilt, geht von der Waffenbehörde eine Meldung an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt). Dann bekommt die Person einen entsprechenden Vermerk in die Akte:

    § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
    (1) Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr verfügt.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Naja, es wird ja auch bei der Polizei etc. nachgefragt.


    Einmal das.

    Zitat

    Original von pupsnase
    Ich glaube ein laufendes Verfahren wegen verstoß gegen das WaffG wird dann wohl das aus für den KWS sein.
    Joachim


    Nicht unbedingt. Der Antrag wird ruhen. Aber das Verfahren kann ja auch eingestellt werden. Dann läuft der Antrag normal weiter, sofern die Polizei keine Bedenken hat.

  • wow, danke für die ausführliche Antwort.

    Die Frage ist dann nur, ob das wirklich immer funktioniert die Absprache zwischen den Behörden, was ich mir offen gesagt, schwer vorstelle, andererseits erklären sich dadurch natürlich die langen Bearbeitungszeiten.

  • Zitat

    Original von MrSmith
    Die Frage ist dann nur, ob das wirklich immer funktioniert die Absprache zwischen den Behörden, was ich mir offen gesagt, schwer vorstelle,
    .


    Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. In den meisten Fällen sollte man da drüber stehen.

    Zitat

    Original von MrSmith
    andererseits erklären sich dadurch natürlich die langen Bearbeitungszeiten.


    So gesehen sind 50 € Gebühr für den KWS richtig billig, wenn man bedenkt, was man mit dem Antrag auslöst und wie viele Leute es beschäftigen wird.

    (Mein Fernsehfritze will aktuell 37,50 € netto für eine Arbeitsstunde haben. In gut einerStunde Arbeitszeit ist der KWS mit allem drum und dran nicht erledigt.)

  • Ok, FloppyK Du hast recht das verfahren könnte ja eingestellt werden.
    Aber dein Vergleich mit einem Fernsehtechniker hinkt.
    Immerhin bekommt der was Sinnvolles in der Zeit gebacken.*lol*


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Immerhin bekommt der was Sinnvolles in der Zeit gebacken.*lol*
    Joachim


    Das zeigt sich morgen, ob die Umrüstung von Kabel-Deutschland auf DVB-S klappt. Dann wird eine 85 cm große Schüssel mein Hausdach zieren. Und das mit hoffentlich wenig Aufwand.