Moin moin
Ich spiele mit dem gedanken mir eine Gaswaffe zu kaufen zur selbst verteidigung. ich möchte aber gerne noch wissen ob man gaswaffen bei kauf regestriren muss.
vlt. kann mir hier ja einer weiter helfen.
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Moin moin
Ich spiele mit dem gedanken mir eine Gaswaffe zu kaufen zur selbst verteidigung. ich möchte aber gerne noch wissen ob man gaswaffen bei kauf regestriren muss.
vlt. kann mir hier ja einer weiter helfen.
nein wird nicht Regestiert.
Denk an den Kleinen Waffenschein
Kurz und knapp: NEIN.
Zum Führen brauchst du nur einen kleinen Waffenschein aber nicht für den Erwerb!
Gibt einige Händler, die die Waffe beim Kauf registrieren und dies vom Kunden auch gegenzeichnen lassen.
Dient wohl vornehmlich dazu, nachweisen zu können, dass man den Kunden belehrt hat.
Ein MUSS ist es nicht; nur einige Händler machen es eben.
Manche machen es auch aus Garantiegründen. Gibt nämlich so Patienten die kaufen sich eine Neuwaffe, und lassen dann auf Garantie der Neuwaffe einen alten Schinken reparieren wo die Garantie schon abgelaufen ist.
ZitatOriginal von mistermister
Kurz und knapp: NEIN.Zum Führen brauchst du nur einen kleinen Waffenschein aber nicht für den Erwerb!
Thema kleiner WS: Wenn man ihn beantragt, muss (kann) man bis zu 5 seiner SSW auf dem Antragsformular einsetzen (mit Fabrikat, PTB etc.). Hier, denke ich, haben die Behörden zumindest einen kleinen Überblick.
ZitatOriginal von terslam
Thema kleiner WS: Wenn man ihn beantragt, muss (kann) man bis zu 5 seiner SSW auf dem Antragsformular einsetzen (mit Fabrikat, PTB etc.). Hier, denke ich, haben die Behörden zumindest einen kleinen Überblick.
und was ist wenn man 100 waffen hat?
da brauch man nichts ausfüllen.
Wie du gesagt hast, man kann es. Müssen tut man gar nichts.
Man kann sich auch einen kleinen Waffenschein holen, ohne eine einzige Schreckschusswaffe zu besitzen!
Gruß
andy
Edit: Bin wohl zu langsam...
ZitatOriginal von terslam
Thema kleiner WS: Wenn man ihn beantragt, muss (kann) man bis zu 5 seiner SSW auf dem Antragsformular einsetzen (mit Fabrikat, PTB etc.). Hier, denke ich, haben die Behörden zumindest einen kleinen Überblick.
Wozu das? Damit beschränkt man sich doch nur selber, welche Waffen man führen kann. Die Felder einfach leer lassen, dann kann man mit jeder seiner Waffen spazieren gehen.
@ all
danke habt mir sehr geholfen den klein ws werde ich mir dan wohl auch holen
ZitatOriginal von terslam
Thema kleiner WS: Wenn man ihn beantragt, muss (kann) man bis zu 5 seiner SSW auf dem Antragsformular einsetzen (mit Fabrikat, PTB etc.). Hier, denke ich, haben die Behörden zumindest einen kleinen Überblick.
Falsch oder zumindest nicht ganz richtig. Eigentlich dürfen mit dem KWS , laut Bundesgesetz!, ALLE Gas-/Signal-/Schreckschusswaffen geführt werden, die
a) als Kurzwaffe gelten (Pistolen, Revolver)
b) eine PTB-Zulassung besitzen
In den meisten Fällen verwenden die Behörden die Formulare/ Dokumente für den richtigen Waffenschein.
Während beim richtigen Waffenschein die zu führenden Modelle klar benannt und eingetragen werden, braucht es das für Gaswaffen nicht. Darum werden diese Felder oftmals durchgestrichen und stattdessen steht dann irgendwo der Aufdruck, dass man damit alle SRS-Waffen (entsprechend a) und b) führen darf.
Leider gehen einige/ einzelne Behörden eigene Wege und machen "Voreinträge" in den KWS. Umso schlimmer, dass diese dann auch noch bindend sind - obwohl es unnötig ist.
Aber ich wüsste noch von keinem KWS-Inhaber (mit "Voreintrag), der dagegen (erfolgreich) geklagt hätte.
Im Zweifelsfalle einfach sagen, man hätte noch keine SSW und man wolle die sich erst NACH Erhalt des KWS holen.
Für keine Waffe kann man auch keinen Eintrag machen.
ZitatOriginal von Baller-Bolle
Im Zweifelsfalle einfach sagen, man hätte noch keine SSW und man wolle die sich erst NACH Erhalt des KWS holen.
Für keine Waffe kann man auch keinen Eintrag machen.
Hi, genau das habe ich der Sachbearbeiterin auch gesagt.
Antwort:"Ja dann kommen Sie wieder, wenn sie eine haben."
Und die zweite auf dem Rathaus hat zuerst gesagt "Den kann ich Ihnen blanko ausstellen, aber Sie müssen Sie dann nachtragen lassen"
Mensch die kosten manchmal Nerven
Nicht unterkriegen lassen, und auf das eigene Recht pochen!
Gruß CC
Im Feld zur Eintragung der Waffen einfach " Alle Gas-,Signal-, Schreckschußwaffen mit PTB-Zeichen" eintragen. Dagegen kann dersDachbearbeiter nichts machen, da gesetzeskonform und man legt sich nicht auf das eine oder andere Modell fest.
Wir sind ja nicht in Ungarn, deren KWS ist immer waffenspezifisch und man benötigt für jede Waffe so ein Dokument. Dafür kostet der aber auch nur 5€...und nicht 50...
Ich wollte seinerzeit beim Antrag auch einige SSW mit Seriennr. usw. eintragen, da das so im Formular stand. Der Sachbearbeiter wollte davon aber nichts wissen, er meinte nur, daß dies lediglich für scharfe Waffen gedacht sei.
Wäre es eine gute Idee, diesen Sachbearbeiter (der sich wohl recht gut auskennt),
nach den entsprechenden Vorschriften (nur zur genauen Information) zu fragen?
Zumindestens sollte genau der ... sich nicht negativ angesprochen fühlen - oder?
Gruß Wolfgang
("Takuan")
als meine madame ihren KWS beantragt hat musste sie seriennummer sowie PTB nummer eintragen.
als sie zur tür raus wollte meinte die sachbearbeiterin: wenn sie sich noch eine SSW kaufen...
meinte meine bessere hälfte: ja ich weis, muss ich dann auch eintragen lassen.
nee meinte die sachbearbeiterin, das ist dann nicht mehr nötig.
für was überhaupt eintragen??? ist doch schwachfug.
genauso wie sie angeben musste das ihr Little Joe im save gelagert wird, weil eine abschliessbare vitrine nicht zulässig wäre da man von aussen sieht das da ne waffe drin ist.
HALLO es ist eine SCHRECKSCHUSSWAFFE und keine UZI.
manche SBs sollten echt mal ne sachkundeprüfung ablegen bevor sie entscheiden dürfen wer was darf und wer nicht.
Grüßle Torro
ZitatOriginal von Torro
als meine madame ihren KWS beantragt hat musste sie seriennummer sowie PTB nummer eintragen. als sie zur tür raus wollte meinte die sachbearbeiterin: wenn sie sich noch eine SSW kaufen...
meinte meine bessere hälfte: ja ich weis, muss ich dann auch eintragen lassen. nee meinte die sachbearbeiterin, das ist dann nicht mehr nötig.für was überhaupt eintragen??? ist doch schwachfug.
Leider ja!
Mich würde mal interessieren, wie der Polizeibeamte auf der Straße reagieren soll, wenn Madame nicht den besagten Little Joe führt, sondern eine andere SSW mit PTB-Zulassung. Wie soll der Cop da entscheiden, was Recht und Unrecht ist?
Der Cop wird die Waffe erstmal beschlagnahmen und sie nach Klärung der tatsächlichen Rechtslage ganz kleinlaut wieder zurückbringen, oder besser gesagt anrufen, daß sie sich ihre Waffe wieder abholen darf...
Ach ja - NOCH müssen freie Waffen NICHT registriert werden, das wird aber sicherlich einer der nächsten Schritte werden...