SSW, KWS, Alkohol und Personenkontrolle 2 - nun habe ich schon wieder eine Frage

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 10.097 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 20:09) ist von Phex V.

  • Zitat

    Original von Broadhead
    Ohne Blutprobe ist das nicht gerichtsfest.

    Da irrst Du ! Die heutigen Alkoholtestgeräte sind geeicht und können auch einen Ausdruck in Papierform liefern, der nachher mit zur Akte genommen wird. Und darauf wird sich die Waffenerlaubnisbehörde letztendlich auch stützen, wenn sie versucht, die die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach §§ 5,6 zu entziehen, zumal das lt. eigenen Angaben nicht das erste mal in dieser Hinsicht ist... Ansonsten kann ich nur sagen, daß Waffen + Alkohol eben halt nicht zueinander passen, genau wie Auto fahren + Alkohol. Jeder mündige Bürger sollte sich darüber im Klaren sein. Übrigens gibt´s zu Alkoholtestgeräten (für die Polizei die Firma Dräger) auch ein Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahre 2000:
    "Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration unter Verwendung eines Atemalkoholmeßgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, ist der gewonnene Meßwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichpflicht geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Meßverfahren gewahrt sind." (BGH 4 StR 507/00)

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (20. September 2008 um 17:58)

  • Zitat

    Original von mistermister
    Außerdem haben Waffen auf Geburtstagsfeten absolut nichts verloren... :new16:

    Na aber sicher doch, zumindest auf dem Hin- und Rückweg und auf der Feier selber ist es auch nicht ausgeschlossen, dass man in eine Notwehrsituation gerät.
    Es handelt sich um eine private, geschlossene Veranstaltung, ist also rechtlich auch gar kein Problem.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von Broadhead
    Na aber sicher doch, zumindest auf dem Hin- und Rückweg und auf der Feier selber ist es auch nicht ausgeschlossen, dass man in eine Notwehrsituation gerät.
    Es handelt sich um eine private, geschlossene Veranstaltung, ist also rechtlich auch gar kein Problem.


    Weißt du, ich habe jetzt keine Lust über eine Diskussion, ob es sinnvoll ist, eine Waffe auf einer Feier mitzunehmen.

    Es geht hier um den Alkohol, und da hat er sich selber ins Knie geschossen.

    Wenn doch von Anfang an klar ist, dass getrunken wird, nimmt man schlicht und ergreifend keine Waffe mit. So sieht es aus.

    Null Verantwortungsbewusstsein... Ein Spray hätte es übrigens auch getan... :new16:

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (20. September 2008 um 17:33)

  • Zitat

    Rein Hypothetisch: Der Entzug des KWS ist doch ein Verwaltungsakt, oder? Hat man dann nicht das Recht des Widerspruchs?

    Das Recht auf Widerspruch und Anfechtungsklage ist gegeben. Nur ist dies ein Sonderfall: Widerspruch hat hier keine aufschiebende Wirkung! Das heißt, dass der Verwaltungsakt erst für nichtig erklärt werden kann, wenn du die Klage für dich entschieden hast. Dies wird nicht passieren, denn wie bereits erwähnt:

    "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen..." sind gegeben. Da braucht man auch keinen extra Bluttest, da die Promillegrenze für das Führen von Schreckschusswaffen im Ermessen der Beamten liegt und nicht per Rechtsnorm geregelt ist.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von rencor
    Das Alkohol und Waffen nicht gut harmonieren ist klar, aber ich hab mich ja nicht zulaufen lassen, und solange ich die Kontrolle ueber mich und die Waffe habe seh ich keinen Grund, diese zu Hause zu lassen.

    als du auf der feier getrunken hast, hast du dabei an die ssw gedacht? wenn nicht, hätte es ja sein können, dass du noch mehr getrunken hättest.

    wenn du daran gedacht hättest, dann hast du noch nicht aus dem ersten mal gelernt.

  • Zitat

    Original von mistermister
    Wenn doch von Anfang an klar ist, dass getrunken wird, nimmt man schlicht und ergreifend keine Waffe mit. So sieht es aus.

    Jo, das ist aber was anderes, denn Gerüchten zufolge soll man auf einer Geburtstagsfeier auch nüchtern bleiben können.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von Broadhead
    Jo, das ist aber was anderes, denn Gerüchten zufolge soll man auf einer Geburtstagsfeier auch nüchtern bleiben können.


    Richtig, aber wie du schon schön geschrieben hast "können". War er aber nicht, und jetzt ist er seinen KWS los. Bums.

    2 Mal editiert, zuletzt von mistermister (20. September 2008 um 18:12)

  • pmarinellis: Natuerlich habe ich daran gedacht das ich die SSW dabei habe und mich nicht zulaufen lassen... 0,8 ist ja nich vollrausch.

    Davon mal abgesehen ist ja noch nix entschieden, noch bin ich ueberhaupt nix los :new16: Ich wollte auch nur geklaert haben was da so auf mich zu kommen kann, dafuer Danke.

    Ich werd Montag auf der Wache anrufen, hat beim letzten mal alles geklaert.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Jo und nächstes WE haste wieder das gleiche Problem.
    Da werden es dann aber "nurnoch" 0,6 Promille, weil du ja dieses Mal vorsichtig bist, weil du eine SSW dabei hast ;)


    Wahrscheinlich ist es das Beste wenn dein KWS erstmal für die nächsten 10Jahre wegkommt!

  • Genau genommen wundere ich mich über viele Kommentare hier an dieser Stelle.
    Das ein Sportschütze gerne einmal ein halbes Gläschen Bier trinkt, und sei es nur zum Training ist jawohl kein Geheimnis. Das es auf nahezu jedem Stand Alkohol zu trinken gibt wohl auch nicht.
    Das der Jäger auf dem Ansitz ab und an mal nen kleinen aus der Kanne nimmt, damit die Lebensgeister wiederkehren jawohl auch.
    Da müsste man mal drüber reden.

    Und so soll also jemandem das recht auf Leben genommen werden, nur weil er 0,8 Promill im Blut hat?
    Das Recht auf Selbstverteidigung / Notwehr?
    Ich muß schon sagen ich wundere mich sehr. Vor allen Dingen über die vielen Gutmenschen die hier ihren Senf dazu gegeben haben.

    In meinen Augen ist jemand der mit 0,8 Promill nach einer Geburtstagsfeier angetroffen wird noch lange kein gewohnheitsmäßiger Trinker.

  • Zitat

    Und so soll also jemandem das recht auf Leben genommen werden, nur weil er 0,8 Promill im Blut hat?


    Das Recht auf Selbstverteidigung wird niemandem genommen.
    Aber ein Pfefferspray hätte es auch getan, und wäre mit Sicherheit nicht so brisant!
    Und das ist unbestritten.
    Wenn ich weiß ich muss unter Alkoholeinfluss noch durch Dunkle, dass habe ich immer ein Pfefferspray dabei und gut ist.

  • Aber das sollte doch wohl im Ermessen desjenigen liegen, der sich zu verteidigen hat. Mit welchem erlaubten Mittel Er sich verteidigen mag, bzw. sich sicher fühlt.
    Übrigens schlafen wilde Hunde nachts gern und viel. Wozu also das OC führen. ;)

  • Zitat: "Alkohol und SSW/Waffe gehört nicht zusammen!"

    Also bei 0,8 Promille seh ich das jetzt nicht so ernst - Leute er war auf einer Feier! Wenn er alkoholkrank wäre hätte er mehr als 0,8 gehabt, oder?

    Wieviel Promille hat denn manch einer von euch beim jährlichen Feuern seiner Schreckschusswaffe zu Silvester? :))

    rencor: Lass es jetzt bitte in Zukunft sein und such dir vielleicht ein geeigneteres Verteidigungsmittel aus z.B. Pfefferspray oder führe die Waffe nur, wenn du auch sicher bist, dass du nix trinkst! Zweimal wegen so einer Sache aufzufallen ist zweimal zuviel...

    Gruß! MickeY

  • Zitat

    Original von MickeY
    ... Wieviel Promille hat denn manch einer von euch beim jährlichen Feuern seiner Schreckschusswaffe zu Silvester? :)) ...
    Gruß! MickeY

    Ich für meine Person: 0,0 !

  • Zitat

    Original von Helmut, ein Bär
    In meinen Augen ist jemand der mit 0,8 Promill nach einer Geburtstagsfeier angetroffen wird noch lange kein gewohnheitsmäßiger Trinker.

    Das hat auch niemand hier behauptet ! Nur, dann laß ich meine SSW zu Hause. Und wenn ich deswegen schonmal Trouble hatte, gleich zweimal ! Das auf Schießständen auch mal getrunken wird, stimmt sicherlich, ist deswegen aber auch nicht besser.
    Und nach dem Schießen setzten dann manche noch zwei drauf und fahren mit dem Auto und den Waffen im Kofferaum nach Hause. Kenn mer alles ...
    Deshalb: Bei Waffen und Auto kein Alk. Feiern kann man auch ohne Waffe oder Auto, nichtwahr ?

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (20. September 2008 um 19:41)

  • Zitat

    Ich für meine Person: 0,0 !

    Na komm, so macht das doch keinen Spaß ;)

    Im Ernst, was mich beim Lesen etwas stutzig gemacht hat, warum zum Teufel habt ihr überhaupt eure Taschen ausleeren müssen?

    Der nette Herr in grün kann mich zwar dazu auffordern, folge leisten muss ich dem aber nicht wenn kein konkreter Verdacht gegen mich vorliegt. Und die Mülltonnen die da zufällig rumstanden reichen nicht.

    Also mal abgesehen daß ich SSW und Alkohol auch nicht unbedingt befürworte, habe ich auch kein Verständnis für die Leute die hier dem Betreffenden sofort Alkoholabhängigkeit unterstellen!!

    Das zitieren der Passage aus dem Gesetz mit den Versagensgründen für die Zuverlässigkeit find ich mehr als überflüssig.

    2x mit SSW erwischt als man vorher etwas getrunken hat = Alkoholiker ??

    Doch etwas fragwürdig.

    Vollrausch, keine Frage, aber bei 0,8 Promille? Er wird ja sicher nicht auf der SSW nachhausegefahren sein, sondern sie war brav in seiner Tasche.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (20. September 2008 um 19:45)

  • Zitat

    Original von Derringer
    Deshalb: Bei Waffen und Auto kein Alk. Feiern kann man auch ohne Waffe oder Auto, nichtwahr ?

    Ja natürlich! Das hast du ja auch recht!

    Ich wollte nur anmerken, dass an einem Tag im Jahr viel Menschen angetrunken ihre SSW sogar abfeuern - vielleicht gibt es sogar einen Polizisten der das tut ;)
    Ist ja auch egal, die Polizei hätte einen anderen Grund gefunden die SSW mitzunehmen.

    Gruß

  • Noch was Anderes.

    Diese "Gefahrenabwehr" ist doch auch praktisch, gell?

    Die kann man überall benutzen wo bewaffnete Bürger die Straßen unsicher machen. :new16:
    Immer Widerspruch einlegen bei sowas!
    Wird zwar erst mal nix nützen, aber nachher, falls mehr dabei rauskommt, kann sich der polizist zumindest nicht darauf rausreden daß man die SSW freiwillig abgegeben hat.
    Das Ganze natürlich auch festhalten lassen und ein Beschlagnahmeprotokoll verlangen.
    Da steht das dann alles drin.

    Soll ja in Deutschland alles eine Ordnung haben. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Derringer
    Deshalb: Bei Waffen und Auto kein Alk. Feiern kann man auch ohne Waffe oder Auto, nichtwahr ?

    Ich hätte jetzt eher gesagt, Feiern kann man auch ohne Alk.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.