SSW daheim aufbewahren ?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.345 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2008 um 12:22) ist von alec_k.

  • Hallo,

    Habe vor mir eine P88 zu kaufen. Da ich aber noch unter 18 bin geht das ja nicht. Würde deswegen einen Freund diese Waffe kaufen lassen.
    Die Waffe würde bei mir daheim (1Z Wohnung) auf einer Komode stehen. Habe vor sie zu verschönern mit anderen Griffschalen usw.
    -> Die Waffe wäre nur zum anschauen !

    Darf ich diese Waffe (klar ungeladen!) bei mir daheim haben ?
    Also extrem gesehen bei einer Wohnungsdurchsuchung könnte mir die Polizei wegen der Waffe nichts anhängen ?

    Danke schonmal !

    Einmal editiert, zuletzt von Artox (1. September 2008 um 14:26)

  • Du darfst unter 18 J. keine Waffe besitzen !

    Wenn das dein Freund machen würde, dann würde er sich Strafbar machen.

  • Ja das weiß ich das er sich strafbar machen würde !

    Also darf ich nicht mal in meiner Wohnung eine Waffe haben ? Das geht doch niemand was an. Es ist ja eine Legale Waffe ?!

  • Willst damit sagen, dass du jemanden zu einer Straftat animieren willst ?

    Die Waffe ist legal, aber du darfst keine Waffe unter 18 J. besitzen.

  • Man darf auch U18 ohne Führerschein kein Auto fahren aber auf einem gesperrten Gelände darf man es !

    Die Wohnung ist ja eigentlich genauso gesperrtes Gelände. Munition habe ich hier auch nicht. Also geht es niemanden etwas an was ich hier habe.

    Bei Rauschmitteln ist das wieder was anderes diese sind aber auch -immer- illegal !

    edit : 17 Jahre...

    Einmal editiert, zuletzt von Artox (1. September 2008 um 14:59)

  • Nö zum Eigenbedarf sind sogar einige Rauschmittel legal. In gewissen Mengen halt.
    Und dass du eine SSW erst mit 18 besitzen darfst, daran wir auch eine Diskussion nichts ändern.
    Warte doch einfach noch ab, kann doch nicht mehr so lange dauern.

    Gruß CC

  • Ok dann weiß ich das jetzt auch.

    Danke für die schnellen Antworten..

    Ein ganz andere Frage hätte ich aber noch...

    Eine Person 18J, kleiner Waffenschein
    2 geladene SSW waffen dabei an Silvester oder auch so.

    erlaubt ? Also gibt es kein Limit wieviel Waffen man mitführen darf ?

    Einmal editiert, zuletzt von Artox (1. September 2008 um 15:07)

  • Zitat

    Original von Artox
    Man darf auch U18 ohne Führerschein kein Auto fahren aber auf einem gesperrten Gelände darf man es !


    Richtig.

    Zitat

    Original von Artox
    Die Wohnung ist ja eigentlich genauso gesperrtes Gelände. Munition habe ich hier auch nicht. Also geht es niemanden etwas an was ich hier habe.


    Fast richtig, denn hier gilt aber weiterhin das WaffG:

    § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    ...

    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    ...
    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Ausnahmen regelt § 12.
    Kein Zitat, aber auf genehmigten Schießständen ist Minderjährigen der Umgang mit Waffen unter bestimmten Bedingungen erlaubt und auch andere Umstände, jedoch keine Überlassung in privater Wohnung.

  • Zitat

    Original von Artox
    Eine Person 18J, kleiner Waffenschein
    2 geladene SSW waffen dabei an Silvester oder auch so.

    erlaubt ? Also gibt es kein Limit wieviel Waffen man mitführen darf ?


    Die Anzahl der geführten Waffen und Munition ist in der Regel nicht begrenzt. Jedoch nutzt das zu Silvester nicht, denn auf der Straße dürfte dieser aus Vergnügen dennoch keinen einzigen Schuss abgeben. Der KWS berechtigt zum Führen, nicht zum schießen.

  • Er denk wahrscheinlich, dass er an SIlvester mit seinem Freund(KWS) mit SSWs durch die Stadt ziehen und ballern kann.
    Und wenn die Poliezei kommt, dann sagen sie einfach die gehören beide seinem freund.
    Einen anderen Sinn hinter dieser frage kann ich mir nicht vorstellen.

  • Zitat

    Original von complete crazy
    Nö zum Eigenbedarf sind sogar einige Rauschmittel legal. In gewissen Mengen halt.

    Gruß CC

    auch ne urban legend :new16: Verfahren wird nicht eingeleitet, bedeutet nicht auch ist legal :evil:


    b2t: Denk nicht mal dran...Einfach noch ein bissl warten!

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

    Einmal editiert, zuletzt von DunklerWanderer (1. September 2008 um 15:48)

  • Zitat

    Original von Artox
    Eine Person 18J, kleiner Waffenschein
    2 geladene SSW waffen dabei an Silvester oder auch so.

    erlaubt ? Also gibt es kein Limit wieviel Waffen man mitführen darf ?

    Mit Kleinem Waffenschein darf Dein Kumpel soviele Waschmaschinen und Schreckschusswaffen mit sich führen, wie er tragen kann.
    Ohne KWS nur die Waschmaschinen.
    ;)


    Bei der Gelegenheit sollte man aber noch mal drauf hinweisen, dass das Herumballern mit SSW auf Öffentlichem Grund - auch zu Silvester - mindestens eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
    Hat der "Schütze" zudem keinen KWS, so ist es außerdem noch eine Straftat!

    Also vergiss den Quatsch! und warte, bis Du 18 bist.

  • Du darfst das Eigentum an der Waffe erwerben, sie muss aber im Besitz eines Erwachsenen bleiben. Dort darfst du sie auch unter Aufsicht befingern.
    Wenn du dann 18 bist, muss er sie dir herausgeben.
    Und wie schon gesagt wurde, auf Schießständen darfst du auch mehr mit der Waffe machen.
    Ansonsten sind mit 17 Waffen Tabu. Wegen < 1 Jahr solltest du es auch nicht riskieren, noch gegen das Waffengesetz zu verstoßen, denn dann kannst du auf den KWS oder andere waffenrechtliche Erlaubnisse noch viel länger warten.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Sorry, aber deine erste Frage riecht schon verdammt danach als würdest dich auf Umwegen nach den Konsequenzen einer illegalen Waffe erkundigen wollen.
    Ansonsten nutze die Zeit bis Du 18 bist, dich hier im Forum schlau zu lesen über Vor-und Nachteile, Qualität verschiedener Waffen bzw. über rechtliche Dinge in Bezug auf Waffen ect.
    Jede sachliche Frage werden dir die Forumsmitglieder gern beantworten. So wirst du an deinem 18. Geburtstag die richtige Waffe zu Hause haben(auf dem Geschenketisch? ;-)) und gleich den ersten Fehlkauf vermeiden können.

    Grüße, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    Original von Artox
    Man darf auch U18 ohne Führerschein kein Auto fahren aber auf einem gesperrten Gelände darf man es !

    nicht auf gesperrtem gelände sondern auf EIGENEM gelände oder mit einwilligung des besitzers! somit nimmst du nicht am öffentlichen straßenverkehr teil, die fahrerlaubnispflicht entfällt. jedoch ist der besitz einer waffe ortsunabhängig. keinen führerschein zu besitzen verbietet dir nur am öffentlichen verkehr teilzunehmen, keine 18 jahre zu sein verbietet dir ortsunabhängig eine waffe zu besitzen, die erst ab 18 ist, da du jeder zeit die gewalt über sie ausüben kannst. ich vermute mal, da ist der punkt wo das gesetz greift..

    robert

  • :crazy3:Also ich finde unser gesetzt ürgendwie PLÄM PLÖM...


    Früher waren de Luftdruckwaffen alle erlaubt jetzt .... Alles Plöm....

    Man sollte entweder alle ab 18 machen oder alle verbieten. meine meihnung also.

    Ich bin auch noch nich ganz 18 und habe auch ssw wen kratzt das ? ^^