Frage zum Thema Laser. Bitte keine politischen Meinungen

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.147 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. November 2008 um 16:19) ist von vontyrus.

  • Es gab ja mal einen thread, der leider geschlossen wurde, weil die Leute sich wieder über die Regierung streiten und ihre Auswanderungswünsche posten mussten.

    Konkrete Frage:
    Ich weiss, dass das Montieren von Lasern ja leider verboten ist so wie der Import, Besitz etc. von taktischen Lampen und Lasern.

    Frage nun, ist der Import eines Laser legal, wenn er mit abnehmbarem Montagering geliefert wird und dieser Ring während des Versands nicht am Laser montiert ist?
    sprich.

  • Das hängt wohl auch von der Auslegung durch den Zollbeamten ab.

    Falls ich nicht flasch liege:
    Wenn der Montagering auch zur Verwendung mit einem ZF genutzt werden kann, dann ist der Montagering legal.
    Bei dem Laser kommt das Problem:
    Das WaffG sagt etwas von "für Schusswaffen bestimmte" Gegenstände.
    Ob sie alleine dran halten, ist was anderes.

    Ist er mit Verstellung und Kabeldruckschalter ausgerüstet, dann ist er wohl für Waffen gedacht, auch wenn er ohne Montagering nicht dran halten wird.

    Falls das Lasermodul (bei gleicher Bauweise!!!) aber laut Hersteller für irgendeine technische Anwendung bestimmt ist, dann ist es frei, auch wenn sein Aufbau perfekt zu Waffen passt.

    (Ich warte immer noch auf eine Wasserwaage mit Weaverschiene...)


    Stefan

  • Naja,
    wenn ich mir eine Weaverschiene an meinen Bogen mache (habe ich schon irgendwo gesehen) und dort Laser etc. Montieren möchte ist es ok.
    Ob der Gesetzgeber meint vom Hersteller dafür vorgesehen oder vom Anwender dafür vor gesehen ist dann auch wieder so ein Streitpunkt.
    Das ein Kabelschalter ein anzeichen für "für Schußwaffen bestimmt" ist erschließt sich mir aus dem Text aber nicht unbedingt.
    Aber ein Laser und eine Montage in einem Karton könnte beim Zoll schon ordentlich Probleme geben.
    Vorallem wenn es so im bundel verkauft wird.
    Anders würde es ausehen wenn man sich eine Lampe oder Laser und Montageringe beim selben Händler kauf und diese zusammen geliefert werden.
    Dann könnte man wenigstens dem Zoll ein erklärung geben.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich geh mal davon aus,daß die Packung, so wie sie jetzt ist, schon illegal wäre,da
    a) der Verwendungszweck schon drauf steht
    und
    b) Der Packungsinhalt zusammen als ein Teil gesehen werden kann.
    Und das der Laser nur einen Kabelschalter montiert hat deutet eigentlich darauf,daß kein anderer Verwendungszweck möglich ist

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Naja, die Sachen werden in UK (England) angeboten, also sollte der Zoll an sich da nix von mitbekommen.

    Aber man will ja ehrlich sein, es ist schon ein Jammer, da die Teile wirklich super aussehen.

    nur mal so:
    Ich spiele Golf und es gibt solche Trainigshilfen..... :new16:
    Wenn ich also mir oben gezeigtes Teil zulege und sage, ich möchte mir das Teil auf meinen Putter bauen und brauche den Flachschalter damit ich mich nicht so bücken muss, sollte es ok sein.

    Einmal editiert, zuletzt von VincentJones (25. August 2008 um 12:33)

  • Nicht nur das Montieren von Lasern ist verboten, sondern der Umgang mit diesen Gegenständen:

    WaffG Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ...
    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
    ...

    Umgang mit Waffen oder Munition lt. Waffengesetz hat, wer:
    diese erwirbt,
    besitzt,
    überlässt,
    führt,
    verbringt,
    mitnimmt,
    damit schießt,
    herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Somit ist es nach der Definition verboten, dass jemand o.a. Packung innerhalb Deutschlands auch nur in die Hand nimmt. Der Zoll würde diese Sendung sofort aussortieren, da sie den Kriterien von Pkt. 1.2.4.1 entsprechen. Ob der Zoll die Montage der Packung entnimmt und des Rest passieren lässt, wage ich mal zu bezweifeln. Denn der Versuch diese Packung als Gesamtheit zu importieren, verstößt gegen das Zoll- bzw. Waffenrecht.

  • Zitat

    Original von VincentJones
    Naja, die Sachen werden in UK (England) angeboten, also sollte der Zoll an sich da nix von mitbekommen.


    Der Umstand, dass diese Gegenstände innerhalb der EU zumindest gehandelt werden, macht sie das noch lange nicht in Deutschland legal.

    Zitat

    Original von VincentJones
    Ich spiele Golf und es gibt solche Trainigshilfen..... :new16:
    Wenn ich also mir oben gezeigtes Teil zulege und sage, ich möchte mir das Teil auf meinen Putter bauen und brauche den Flachschalter damit ich mich nicht so bücken muss, sollte es ok sein.


    Das Teil ist ja auch nicht für Schusswaffen bestimmt. Somit habe ungetrübten Spaß damit.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    [Das Teil ist ja auch nicht für Schusswaffen bestimmt. Somit habe ungetrübten Spaß damit.

    ;)
    nicht bestimmt, aber....

    Sollte nur mal einen Vergleich darstellen was ok ist und was strengestens verboten.

  • Zitat

    Original von VincentJones
    nicht bestimmt, aber....


    Nö, auch kein Aber.
    Denn erst wenn das Teil so umbaut wird, dass es an eine Waffe montiert werden kann, ist es großes Hundepfui. Weil dann bekommt es ja durch den Umbau die Bestimmung zur Verwendung an der Schusswaffe.

  • Schon klar. Ich wollte darauf hindeuten, dass jedes Kind sich einen Laserpointer aus dem 1€ Laden kaufen und an seine Softair tapen kann.
    Aber gut, Sinn oder vielmehr Unsinn der Sache ist ja nicht Thema des Threads.

    Danke für die Antworten.

  • Also auch mit Isolierband festkleben ist nicht ;)
    Es darf nicht an die Waffe montiert werden, nicht dafür bestimmt sein oder nicht so umgebaut werden, um es an einer Waffe zu befestigen.

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von aandykf
    Also auch mit Isolierband festkleben ist nicht ;)
    Es darf nicht an die Waffe montiert werden, nicht dafür bestimmt sein oder nicht so umgebaut werden, um es an einer Waffe zu befestigen.

    Gruß
    andy

    Deshalb ja auch "kann" ;)

  • Zitat

    Original von VincentJones
    Schon klar. Ich wollte darauf hindeuten, dass jedes Kind sich einen Laserpointer aus dem 1€ Laden kaufen und an seine Softair tapen kann.


    Können schon, aber nicht dürfen - auch wenn es viele Kiddies nicht wissen.

  • die sollen das einfach OHNE verpackung als einzelteile "in zeitungspapier gewickelt" verschicken, so erkennt man den verwendungszweck dafür nicht....

    Aber mich würde so ein laser auch mal reizen:-\ hat schon halt was,....
    und ich "denke" solange man daheim im keller bleibt juckt das auch keinen *g*

    soll aber nicht heißen das ich jemanden dazu motiviere illegale dinge zu verrichten ;) hier sind die meisten über 18 und wissen selbst was sie tun, sollte man annehmen :D

  • Mal ganz unabhängig von der Gesetzeslage.
    Der Sinn eines Lasers an Waffen erschließt sich mir nicht.
    Was soll das zeug den bringen ?
    Nur weil die in Filmen so toll damit rumfuchteln ?
    Haut einen Red Dot drauf den kann man wenigstens vernüftig sehen.
    Das ganze ist doch eher :" Ich darf es nicht also will ich es".
    Wenn schon Laser dann aber bitte im
    <Übertreib Modus on> Watt <Übertreib Modus off>
    bereich und nicht diese kleinen 1mW die man draußen bei Tageslicht auf 5 m nicht mehr richtig sieht.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Mal ganz unabhängig von der Gesetzeslage.
    Der Sinn eines Lasers an Waffen erschließt sich mir nicht.
    Was soll das zeug den bringen ?

    Hilft bei Deutschüssen, wenn man nur das Ziel im Auge hat und nicht das Visier. Auch sehr gut geeignet nachts, wenn man das herkömmliche Visier gar nicht sehen kann.
    Außerdem gibt es Infrarotlaser, die es in Verbindung mit einem Nachtsichtgerät sehr viel einfacher machen, damit zu schießen, weil man mit einem Nachtsichtgerät kaum die herkömmliche Visierung benutzen kann.
    Wenn man in der Gruppe operiert erlauben es Laser zudem, direkt zu sehen, wohin die Kollegen gerade zielen.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Mal ganz unabhängig von der Gesetzeslage.
    Der Sinn eines Lasers an Waffen erschließt sich mir nicht.
    Joachim


    Der Laser ermöglicht das Deutschießen, also schießen aus der Hüfte ohne genaues Zielen und (bedingtes) schießen bei Dämmerung oder völliger Dunkelheit (bei Montage mit Lampen und Nachtzielgerät).
    Das Verbot dieser Zubehörteile begründet sich aus dem kampfmäßigen Deutschießen, was verboten ist. Diee Verwendung von Lampen und Nachtzielgeräten begünstigt das Wildern. Letztlich erhöht der Laser noch die Drohwirkung mit der Waffe.

  • Klar, aber bestimmt keine 1 oder 2 mW Funzel.
    Aber euere erklärung beinhaltet ja eigentlich das keine Privatmensch einen Laser dafür benötigt.
    Allerdings muß ich zugeben das ich auf den zweck nicht gekommen wäre.
    Auf den Punkt Infrarot wäre auch nicht gekommen. Aber eigentlich verrät man doch damit seine Stellung, der Gegner hat doch auch Nachtsichtgeräte.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Anders würde es ausehen wenn man sich eine Lampe oder Laser und Montageringe beim selben Händler kauf und diese zusammen geliefert werden.
    Dann könnte man wenigstens dem Zoll ein erklärung geben.


    Joachim

    Also soweit ich weis dürfen für Lampen und Laser gebaute Montagen und entsprechende Lampen nicht zusammen versendet werden, sagt zumindest StormTec.

    Zum Thema WIESO: erstens weils cool aussieht, und wie du schon gesagt hast, verbotene Früchte schmecken eben immer ab besten (ironie ;) )

    zum anderen kann es bei Faustfeuerwaffen tatsächlich gerade im engen gefecht eine große Zielhilfe sein, weil man nicht durch die Visierung oder das Reddot gucken muss, um vernünftig zu Zielen.

    Wobei ich absolut nicht verstehe, wie man einen (nicht Infrarot) Laser an ein Scharfschützengewehr montieren kann, da wird man ja direkt abgeschossen *lol*

    Ich glaub der Sinn einer Taschenlampe an einer Waffe dürfte ja wohl für jeden ersichtlich sein :ngrins:

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D