Schnell zu besorgende Effektive selbstschutz waffe?

Es gibt 112 Antworten in diesem Thema, welches 16.726 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2008 um 21:09) ist von 5-atü.

  • Schon mal dran gedacht dir einen Vorschlaghammer zu kaufen? Macht bestimmt Eindruck, wenn jemand dem man "eine Abreibung verpassen" wollte auf einmal mit so nem Ding ausholt.... später kannst immer noch behaupten, dass du den nur von deinem Geschäft nach Hause nehmen wolltest. :n17:

    Gruß Thorsten

  • Was ich in dem Film gesehen habe - nicht schlecht! Gerade auch, dass der Reizstoff sich nicht in alle Winde verstreut, sondern ziemlich punktgenau landet (wobei dies vielleicht ein Nachteil bei mehreren Angreifern sein könnte).

    Den Preis für die Doppelkartusche kann ich auch noch nachvollziehen.
    Aber - 300 EUR nur für das Griffstück*?!

    :confused2:


    :* inkl. einer Doppelkartusche

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Was ich in dem Film gesehen habe - nicht schlecht! Gerade auch, dass der Reizstoff sich nicht in alle Winde verstreut, sondern ziemlich punktgenau landet (wobei dies vielleicht ein Nachteil bei mehreren Angreifern sein könnte).

    Den Preis für die Doppelkartusche kann ich auch noch nachvollziehen.
    Aber - 300 EUR nur für das Griffstück*?!

    :confused2:


    :* inkl. einer Doppelkartusche

    ...naja, man kann ja auch woanders kaufen, als beim Importeur selber ;-).
    Beim Griffstück ist aber auch noch eine Magazin-Ladung / 2-schüssig mit inkl., sowie ein Hartschalenkoffer etc. ... je nach Händler noch mehr. :ngrins:
    Werbung ist ja hier verboten, deshalb muß der Rest selber "gesucht" werden :new16:
    Grüße, Patrick.

  • Wenn man das hier so liest bekommt man ja richtig Angst, ganz ohne jegliches Abwehrmittel rumzulaufen. Wenn ich bis jetzt immer von Pack angemacht wurde, bin ich immer zügig weitergelaufen und habe versucht es zu ignorieren..
    Hoffe mal wird nicht noch schlimmer im :F: Land :cc

    Marcus.

    P.S. Achja. Problem ist wohl das man in meinem Alter weder Pfefferspray noch CS-Spray.. SSW etc. besitzen oder gar führen darf.. Das dürfte wohl das größte Problem sein...
    Friede sei mit euch :)

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    Einmal editiert, zuletzt von marcus. (21. August 2008 um 00:13)

  • Nun kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass diese Art von Drohungen meistens Inhaltslos sind.

    Wenn wir mal den Verteidigungsfall annehmen sieht es relativ schlecht aus.
    Sollte es einmal zur offenen Auseinandersetzung kommen, kannst du davon ausgehen, dass du in der Unterzahl bist. Um in solchen Situationen im Kampf zubestehen gibt es eine unzahl an SV-Kursen, Trainings und nicht zu vergessen die Ausbildungen der Profis. Selbst mit einer scharfen Waffe wärst du einer Gruppe bewaffneter Angreifern höchstwahrscheinlich unterlegen. Die effektivste Möglichkeit derartiger Auseiandersetzungen zu begegnen ist die psychologische... also schon während der vorangehenden verbalen Auseiandersetzung mit klarer Bewegung zum Holster die Bereitschaft anzeigen. Auch der Blick in die Augen der "Verstärkung" des Angreifers zeigt, dass du sie bemerkt hast und verunsichert sie.

    Guck zu, dass du wenn möglich nicht alleine bist, die Polizei von der Drohung erfährt und lass dich nicht von den Leuten beeindrucken, ist wahrscheinlich eh nichts mehr als heiße Luft.

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • Ich hoffe aus der Drohung wurde nun keine Wirklichkeit, nachdem der Threadstarter seit knapp fünf Tagen nicht mehr aktiv war?

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von Ritztec
    [...häää ??? Aha !? Warum ??? Den JPX schon mal geschossen und getestet ??? Wohl eher nicht...
    Sei´s drum. Über den Preis kann man streiten, wie bei allem.
    Fakt ist, effektiv ist er, und wie :evil:

    Ich red vom Video nicht von der Spritzpistole.
    Über selbige kann ich mir kein Urteil bilden, da ich sie nicht keine.
    Warum reagierst du gleich so aggresiv?

    Bei diesem Video wird mit Gefühlen gespielt, und mit der Angst vor Tieren/Menschen (Baby-Mutter-"Kampf-"Hund) versucht, sein Produkt verkaufen zu können.
    So schafft man sich eine paranoide Gesellschaft.

    Mir ist durchaus bewusst, dass Werbung häufig versucht Emotionen zu wecken, da so das Produkt mehr an die Leute herankommt, aber dises Filmchen ist einfach nur schlecht, billig und primitiv gemacht.
    Ich mag solch amerikanische Werbungen einfach nicht.

    "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er."
    Tacitus

    Einmal editiert, zuletzt von chris1988 (21. August 2008 um 19:17)

  • Zitat

    Original von marcus.
    Problem ist wohl das man in meinem Alter weder Pfefferspray noch CS-Spray.. SSW etc. besitzen oder gar führen darf.. Das dürfte wohl das größte Problem sein...
    Friede sei mit euch :)

    Laut Wikipedia darf in Deutschland jeder ein Pfefferspray führen

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (21. August 2008 um 19:40)

  • Zitat

    Original von Broadhead
    Ich hoffe aus der Drohung wurde nun keine Wirklichkeit, nachdem der Threadstarter seit knapp fünf Tagen nicht mehr aktiv war?

    wie kommst du auf 5 tage? in seinem profil steht er war das letzte mal on am 18.08.2008 20:28. aber ist schon seltsam. andererseits habe ich auch keine ahnung ob er sonst täglich im forum war.

  • Zitat

    Original von DGK
    wie kommst du auf 5 tage?

    Oh, stimmt, hab nur auf den letzten Beitrag geschaut.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von marcus.
    P.S. Achja. Problem ist wohl das man in meinem Alter weder Pfefferspray noch CS-Spray.. SSW etc. besitzen oder gar führen darf.. Das dürfte wohl das größte Problem sein...
    Friede sei mit euch :)

    Waffenrecht sagt:

    Zitat

    Mindestalter: Kauf und Besitz von Waffen ist grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen jedoch Reizstoffsprühgeräte, die ein amtliches Prüfzeichen tragen (z.B. Reizstoffsprühdosen) ohne Erlaubnis erwerben und in der Öffentlichkeit tragen.

    Das bezieht sich wahrscheinlich auf CS-Dosen, da die ja das amtliche BKA-Prüfzeichen tragen. Pfefferspray ist - soweit ich weiß - ab 18 Jahren.

    MfG, Mike.

  • Aber unterliegt die Dose OC/ PV überhaupt dem WaffG?
    Ich meine nein. Das ist ja ein reines "Tierabwehrspray".

    ???


    P.S.: wenn man die 18 bereits überschritten hat, macht man sich um viele Sachen, die man darf/ dürfte keine Sorgen mehr
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Das ist nunmal die Frage, ich hab mal bei Schneider geschaut, die haben keine "P18" Altersnachweis-Markierung auf deren Pfeffer-Produkten - bei den CS-Produkten steht deutlich "ab 14". Mir hat nur in meinen "jüngeren Jahren" ;) mal ein Händler gesagt, dass er das Spray nur an Ü18 verkauft...
    Daraufhin hab ich ab 14 gelegentlich CS bei mir getragen und bin dann mit 18 auf OC umgestiegen :p: .

    Zum P.S.: Ja, das stimmt Natürlich ;) ...

    MfG, Mike.

    Noch ein P.S. von mir: Mein 300ster Beitrag :new11: !

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (22. August 2008 um 05:08)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    P.S.: wenn man die 18 bereits überschritten hat, macht man sich um viele Sachen, die man darf/ dürfte keine Sorgen mehr
    ;)

    Unter 14 ist aber noch sorgenfreier :laugh:

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Für reine Tierabwehrmittel gibt es noch keine Alterbeschränkung. Ich sage noch, da der Dog Shock und das JPX laut Gesetz als Tierabwehrmittel auch von einem 3-Jährigen geführt werden dürften ( oder noch jünger - der Schuß aus dem Kinderwagen :ngrins: ).
    Allerdings bezweifle ich, ob ein Händler einem Kind ein Pfefferspray oder gar ein Dog Shock oder JPX verkaufen würde, obwohl das Kind es durchaus kaufen darf.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (22. August 2008 um 09:30)

  • Bitte um Erklärung...

    CS-Gas ist meinem Wissen nach ein Reizgas.

    Und Pfefferspray reizt Augen, und die Schleimhäute die im Gesicht so verbaut sind, also auch ein Reizgas oder?

    Wo ist denn da der Unterschied bzw. wie arbeite das CS-Gas

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • CN und CS sind durch Tierversuche geprüfte und daher zur Abwehr von Menschen zugelassene Reizstoffe.
    Pfeffer ( eigentlich Capsaicin, bzw. der künstliche Bruder Nonivamid ) sind erst auf den Markt gekommen, als Tierversuche in Deutschland verboten waren. Da nur in Deutschland gemachte Tierversuche anerkannt werden, ist Pfeffer nach deutscher Rechtssprechung kein Reizstoff zur abwehr von Menschen und unterliegt daher nicht den entsprechenden Gesetzen und dadurch bisher auch nicht einer Alterbeschränkung.

    Das Notwehrrecht läßt aber zu, daß man sich mit allem verteidigen darf, was greifbar ist, so lange die Abwehrmaßnahme angemessen ist.

    Wenn ich nur ein Pfefferspray oder eine SSW mit Pfefferpatronen geladen dabei habe, um mich gegen z.B. Hunde zu wehren, darf ich das auch gegen einen angreifenden Menschen einsetzen.
    Habe ich Pfeffer und z.B. CS getrennt dabei, muß ich CS benutzen, wenn ein Mensch mich attackiert.

    P.S.: CN wirkt nur auf Augen und Schleimhaut, CS wirkt zusätzlich auch über die Haut, Wirkung bei Beiden durch leichte Verätzungen.
    Pfeffer wirkt über Schleimhaut und Haut, Wirkung durch kurzzeitig ausgelöste Entzündungen und durch verstärkte Durchblutung wie bei einem Rheumapflaster - nur sehr viel stärker!

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (22. August 2008 um 10:00)

  • Es gab mal eine Zeit wo ich mich darüber aufgeregt habe, daß Pefferspray nicht gegen Menschen zugelassen ist.

    Mittlerweile bin ich aber froh drum.
    Der Anti-Verteidigungswaffen-Wahn in D lässt nicht mehr viele Mittel übrig, die auch z.B. auf Volksfesten geführt werden dürfen. (Genaugenommen GARKEINE!)

    Da das Pfefferspray nun mal als Tierabwehrmittel nicht dem Waffengesetz unterliegt, darf ein junges Mädel, das nachher allein nachhause muss, das Spray auch z.B. auf dem Oktoberfest dabei haben.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: