Mithilfe: Schießen auf eigenem Grundstück

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.245 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2008 um 19:52) ist von pupsnase.

  • Die Frage "Darf ich auf meinem eigenen Grundstück mit F-Waffen schießen?" ist ja auch so ein Dauerbrenner hier im Forum.

    Es soll verschiedenenorts Gemeinden geben, in denen dieses Schießen per Satzung bzw. Polizeiverordnung verboten ist. Da ich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Verbote habe, bitte ich betroffene Forennutzer um ihre Mithilfe. Es wäre schön, wenn wir ein paar Beispiele für solche Bestimmungen zusammentragen könnten, da ich selbst keine kenne.

    Dazu brauche ich:
    1. die verbietende Behörde (Gemeinde, Landkreis, ...);
    2. das betroffene Bundesland;
    3. den exakten Wortlaut des Verbotes;
    4. die Fundstelle (Webseite, Amtsblatt, ...).

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Alles Müll .

    Schießen darf jeder auf seinen eigenen Grundstück .
    Voraussetzungen :18Jahre ,Projektil darf net das Grundstück verlassen.
    (Gibts da nicht Irgendwie den spruch "Bundesrecht geht vor Landesrecht ???")

  • Soloche Regelungen kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

    Obwohl.... wir sind ja schließlich in Deutschland!
    Und wo kommen wir denn da hin wenn auf seinem Grundstück jeder tun und lassen könnte was ihm passt!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Natürlich gibt es Gemeinden, die das mit Hinblick auf das Ordnungsrecht pauschal untersagen - so zum Beispiel die Stadt Bochum für das gesamte Stadtgebiet, Land ist (natürlich) NRW und (ebenso natürlich) gibt's dazu nichts Schriftliches.

    Ist aber bekannt, weil dort einige FT-Schützen wohnen (unter anderem der Bundesreferent Volker Blüm, der das ebenfalls bestätigt hat).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Danke Uli! Das ist doch schon ein Anfang. Wenn es dieses Verbot gibt, muß es den Bürgern doch auch irgendwie bekanntgemacht worden sein?! Vielleicht können die dort wohnenden noch etwas herausfinden?

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Wie jetzt?

    Es ist nichts schriftliches festgelegt und trotzdem existiert ein Verbot?

    Kennt man den Grund für das Ganze?
    Und vor allem, wie wird ein Verstoß evtl. bestraft?
    Wenn nichts schriftlich existiert, dürfte eine Ahndung ziemlich schwierig sein.

    Also ein Verbot ohne Grundlage / Folgen?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Es wird offenbar damit begründet, daß das Schießen in WOHNGEBIETEN generell in Bochum untersagt ist. Inwieweit man gegen eine solche Anordnung vorgehen könnte, weiß ich nicht (ist wohl auch sinnlos, wenn man kein Bochumer und somit nicht Betroffener ist...)

    Ich hab auf die Schnelle per Google dieses uralte Ding von 1979 gefunden, wo die Nicht-Zuständigkeit von Schiedsmännern beim Schießen in Bochumer Gärten festgestellt wird (heiliger St. Bürokratius... :bash: ) - exakter: siehe dort Seite 3

    http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schi…05_S_74a-76.pdf


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Das Merkblatt habe ich bei meinem KWS auch dabei
    bekommen.
    Es bezieht sich aber auf SSW´s, bei denen ich zur funktionsprüfung in geschlossenen Räumen Schüsse abgeben darf. (:)

    Hahn- und Schlittenbruch :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von Erpelwerner (12. August 2008 um 19:45)

  • Viel lustiger finde ich das ich mir jetzt einen Kühler zu legen muß wenn ich Pyro´s verschiessen will.

    Joachim