Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 2.960 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2008 um 14:23) ist von Öcki.

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage, meine Freundin wohnt auf einen großen Grundstück am Wald.
    da sie 4 Pferde, und Hühner hat, wollte ich mal fragen, wie sie sich
    Fuchse und andere Wildteire von Grundstück fern hält ??

    Soll sie sich eine SSW zulegen ???
    ich habe an diese gedacht

    EDIT: Link entfernt!


    Was ist eure Meinug ??

    Scheiben Klirren - IHR Schreit
    Menschen sterben IHR - IHR schweigt

    2 Mal editiert, zuletzt von HWJunkie (8. August 2008 um 13:12)

  • Mach den Link zur Auktion lieber ganz schnell weg....das wird hier nicht gerne gesehen :(

    Mfg.

    Das Leben ist ein schlechtes Spiel, aber die Grafik ist geil :crazy2:

  • Die Pferde sind in einem extra Gebäude untergebracht.
    Die Hühner wurden schon öfters geholt.
    Also mus es gar keine SSW sein ?!

    Wie kann sie sich die Wildtiere vom Grundstück fern halten ???

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  • Hallo,

    ich halte das für keine so gute Idee. Eine SSW wird den Fuchs bzw. andere Wildtiere nur kurzzeitig verjagen. Die Pferde werden das Geballer wohl auch nicht so toll finden. Gleiches trifft bestimmt auch auf evtl. vorhandene Nachbarn zu.

    Vielleicht weiß der verantwortliche Förster Rat.

  • Hallo Mob_Action,
    erstmal sind Link´s zu laufenden Auktion nicht erwünscht, also entferne ihn bitte. Schon passiert.

    SSW halte ich fernhalten von Füchsen wür vollig ungeeignet.
    In der Regel bekommt mann den besuch von einen Fuchs erst mit wenn es zu spät ist.
    Am besten sind immer noch freilaufende Hunde geeignet.
    Es gibt auch noch die möglichkeit einen Förster anzusprechen und um Hilfe zu bitte.
    Ist ihr Grundstück eingezäunt ?
    Eventuell wären Selbstschuss Geräte eine möglichkeit.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (8. August 2008 um 13:13)

  • Ja das Grundstück ist eingezeunt.

    Ja das mit dem Hund habe ich ihr auch schon gesagt.
    bei den Hunden gibt es ein Problem, wenn die Hunde zu den Pferden laufen, könnte es sein, dass die Pferde die Hunde treten

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  • Wenn mit SSW geschossen wird, werden die Leidtragenden in erster Linie die Hühner sein. Die vertragen so einen erschreckenden Lärm garnicht und legen, wenn überhaupt, nur noch Windeier.
    Gegen Fuchs und Marder hilft in Waldnähe nur ein hoher und nicht zu untergrabender Zaun mit einer Weide-Elektrik oben drauf. Und man muß die Hühner am Abend in den einbruchssicheren Stall sperren.

  • Danke für eure Antworten

    ich habe mir das Selbstschussgerät bestellt.
    Heute fahre ich noch zum Baumarkt und kaufe noch eine wenig zeug zum Zaun herhöhen.

    ok ich melde mich dann bei euch, wenn alles fertig ist.

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  • Zitat

    Original von Mob_Action
    ich habe mal eine Frage, meine Freundin wohnt auf einen großen Grundstück am Wald.
    da sie 4 Pferde, und Hühner hat, wollte ich mal fragen, wie sie sich
    Fuchse und andere Wildteire von Grundstück fern hält ??


    Das könnte ganz einfach sein. Denn dann muss das Grundstück ja mindestens an einem bejagbares Revier angrenzen, wenn es nicht sogar umschlossen ist. Auf dauernd bewohnten Privatgrundstücken ruht zwar die Jahr (befriedeter Bezirk), aber die Jäger sind für Hinweise auf Fuchs und Co dankbar und würden sich sicherlich verstärkt in der Nähe ansitzen.

  • ich bin nichtmal sicher, ob es in der situation überhaupt legal wäre, mit einer ssw zu schießen...vieleicht geht das, weil eigentum (fieh) auch notwehrfähiges gut ist, aber sicher bin ich nicht.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • ???
    Wie kommst Du auf den Holzweg ?
    Natürlich darf man auf seinen eigenen Grund und Boden (egal ob gemietet oder Eigentum) mit einer SSW schiessen.


    Joachim

    Disclaimer :
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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Zitat

    Original von pupsnase
    ???
    Wie kommst Du auf den Holzweg ?
    Natürlich darf man auf seinen eigenen Grund und Boden (egal ob gemietet oder Eigentum) mit einer SSW schiessen.
    Joachim


    Und immer wieder - welch irrige Annahme.
    Schau Dir mal § 117 OWIG an.

    BTW: Ob den Pferden das Geknalle gefällt und ob sich dadurch ein Fuchs dauerhaft vergrämen lässt, wage ich mal zu bezweifeln.

  • Das hat aber nichts mit dem Schiessen im besonderen zu tun, sondern um Lärm im allgemeinen.
    Der Paragraph trifft auch zu wenn man zu Laut Musik hört oder eine Party feiert.
    Wenn die Polizei , aufgrund einer Beschwerde, kommt wird man aufgefordert damit aufzuhören.
    Aber davon absehen ist das schiessen mit einer SSW im eigenen Garten nicht verboten.


    Joachim

    Disclaimer :
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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Zitat

    Original von pupsnase
    Das hat aber nichts mit dem Schiessen im besonderen zu tun, sondern um Lärm im allgemeinen.
    Der Paragraph trifft auch zu wenn man zu Laut Musik hört oder eine Party feiert.
    Wenn die Polizei , aufgrund einer Beschwerde, kommt wird man aufgefordert damit aufzuhören.
    Aber davon absehen ist das schiessen mit einer SSW im eigenen Garten nicht verboten.
    Joachim


    Ach - schießen ist kein Krach? Keine vermeidbarer Lärm? Gratulation zu dieser Erkenntnis. Das müsstest Du mal der Polizei oder gar Richter erklären.
    Man kann zwar nicht wegen Verstoßes gegen das WaffG belangt werden, aber enn ein Nachbar das Schießen stört und zur Anzeige bringt, bist Du mindestens wegen 117 dran.
    Es sei denn, Du kannst Gründe aufführen, warum das Geknalle nötig und unvermeidlich war. Das wird Dir in den allermeisten Fällen nicht gelingen.

  • Hi,
    rufe einfach mal bei Frankonia an und lasse Dich dort beraten,die sind dort sehr Hilfsbereit und viele Angestellte sind wohl selbst Jäger,vielleicht gibt es ja neuerdings schon eine Art legalen Duftzaun.

    Einmal editiert, zuletzt von 777 (8. August 2008 um 16:22)

  • Schlecht gefrühstückt ?
    Auch wenn Du es anders so auslegen möchtest, Du sprichst hier von einer Ordnungswierdrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahntet werden kann aber nicht muß.
    Wenn man es nicht übertreibt, oder bescheidene Nachbarn hat, gibt es allerhöchstens eine mündliche ermahnung.
    Es geht darum ob das schiessen nicht Generell verboten ist.Es es nicht.
    Wenn Du mit einer 6mm Waffe schiesst bekommt es wahrscheinlich noch nicht mal jemand mit.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Es geht um die irrige Annahme, dass man mit einer SSW zu Hause frei ballern darf. Ob Straftat oder "nur" Ordnungswidrig ist im Prinzip egal. Sobald es zur Anzeige kommt, kreist der (gesetzliche) Hammer, mit welchen Folgen auch immer.
    Letztlich ist es nicht meine private Auslegung.