Waffenschein leicht gemacht

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 11.214 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2008 um 09:21) ist von Jermaine25Bln.

  • Mich erinnert diese Musik etwas an die 70er Jahre RTL / Sat1-Pornofilme.
    Wenn man auf deren andere Seite (dreambusiness.de) surft, wird ja beschrieben, wie selbst ein Vollidiot mit diesen ebooks übers Netz Geld machen kann. Soviel zu dem Lockthema über den Waffenschein.

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • [BLINK]ICH HABE DAS EBOOK ![/BLINK]

    habe es über umwege von einem bekannten erhalten

    würde es gerne als datenanhang anhängen leider ist die datei zu groß

    Nicht die geladen und entsicherte Waffe am Hosenbund ist gefährlich, sondern die Böse Absicht des Trägers.

  • ich schreib mal ne inhaltsangabe des Ebooks

    Antrag auf erteilung eines kleinen waffenscheines .PDF
    Antrag betrieb eines schießstandes .PDF
    Antrag Jagdschein .PDF
    Antrag WBK .PDF
    aktuelles waffenrecht kurzübersicht .PDF
    Faltblatt waffenkalender .PDF
    Formular Beschinigung für sportschützen .PDF
    Formular Erwerbsanzeige .PDF
    Formular Überlassungsanzeige .PDF
    Fragenkatalog Sachkunde gemäß §7 .PDF
    Häufig gestellte fragen zum waffenrecht .PDF
    Hinweis für alle jagdscheininhaber .PDF
    Merkblatt zum kleinen waffenschein .PDF
    Messerrecht .PDF
    Verbotene waffen .PDF
    Waffenbesitzkarte .PDF
    Waffengesetz .PDF
    Waffenrecht (Waffenbehörde) .PDF
    Waffenschein 5 auflage märz 2008 .PDF

    waffenschein muster JPG

    und ein aktualisierungslink

    Nicht die geladen und entsicherte Waffe am Hosenbund ist gefährlich, sondern die Böse Absicht des Trägers.

  • Jetzt mal ganz ehrlich ! Wer benötigt den wirklich einen großen Waffenschein ??
    Wieso der Drang nach einem Waffenschein , hier im Forum für freie Waffen ??
    Ich habe ja nicht mal den KWS, weil ich das Geld besser anlegen (ausgeben)kann !

    Mfg Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kinjite (7. August 2008 um 20:52)

  • Der drang nach Bewaffnung bzw. Schutz durch Bewaffnung ist, geprägt duch die Erfahrungen, in jedem Menschen vorhanden.
    Beim Einen mehr beim Anderen weniger ausgeprägt.
    Beim Einen überwiegt die, von der Umgebung geschürte Angst vor Waffen, so daß man sich lieber nicht damit auseinandersetzt und einfach hofft, daß einem nichts passiert.

    Eine Waffe ist zwar keine Garantie, aber eine Chance.

    Jeder sollte für sich selbst entscheiden können, ob er diese Chance wahrnehmen möchte.
    Natürlich ist eine Waffe in den Händen eines ungeübten Trägers nahezu nutzlos und sogar gefährlich.
    Deshalb würde ich auch niemals eine Waffe an jemanden geben der "nur mal so" eine pistole rumtragen will.
    Entsprechendes Training, Grundwissen über Gesetz und Notwehr, etc. wären in meiner Vorstellung von sinnvollem Waffenrecht für den Träger, Pflicht.

    Bei dem ganzen Pro-Waffenführ-Gerede von mir, könnte man meinen daß ich bis unters Kinn bewaffnet rumlaufe.
    Mitnichten, ich führe, bis auf mein Taschenmesser, das ich aber nicht als Waffe sondern als Gebrauchsgegenstand ansehe, keinerlei Waffen.

    Ich gestehe aber jedem zu, eine Waffe seiner Wahl, zur Verteidigung bei sich zu tragen, wenn er will.
    Ausbildung, etc. vorausgesetzt.

    Polizisten sind auch nur Menschen. Die laufen sogar völlig offen mit ihren Dienstpistolen durch die Gegend.
    Alles was Die von Anderen unterscheidet ist ihre Uniform und ihre Ausbildung.

    Eine Ähnliche Ausbildung stelle ich mir für zivile Waffenträger auch vor.
    Was spräche denn dagegen?
    Die darf ruhig ein paar Monate dauern.

    Eine Ausbildung an der Waffe, dem Gesetz, dem sozialen Verhalten, etc.
    Eine Prüfung am Ende und gut ist.
    Die übrigen Kriterien und Verfahren wie Sachkunde, weiße Weste, etc. blieben natürlich auch zusätzlich noch bestehen.

    Danach ist man doch wohl genug überprüft um eine Waffe zu führen.

    Und jetzt kommt sicher wieder das Argument "ja aber auch der vernünftigste Mensch kann mal durchdrehen".

    Ok. dann nehmt sofort allen Polizisten die Waffen weg. Da könnte ja selbst der Vernünftigste mal durchdrehen!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von MarkK
    Soweit ich weiß, dürfen Richter und Staatsanwälte berufsbedingt eine Waffe führen, oder?

    Ein Freund von mir ist Staatsanwalt und hat sich mal über einige seiner Kollegen mokiert, die das tatsächlich tun.
    Sinngemäß meinte er, einige von denen hätten die Waffe hauptsächlich, um ein gewisses körperliches Defizit zu kompensieren. *lach*

    Hmm, ich glaube nicht, dass das generalisierend gilt.
    Vielmehr sind Richter und Staatsanwälte, die gegen organisierte Kriminalität ermitteln, deutlich mehr als andere Personen gefährdet.
    Werden sie konkret bedroht, können sie einen Antrag auf Waffenschein stellen. Es werden dann aber die Drohungen geprüft; ob sie "nur so daher gesagt" sind oder doch als konkret einzustufen sind.
    afaik machen die wenigstens Richter/Staatsanwälte davon Gebrauch, zumal die Drohungen schon sehr weitreichend und konkret werden müssen, damit ihnen der Waffenschein dann auch wirklich erteilt wird..

  • Finde ich ein sehr guter Punkt.

    Das Beispiel der Schweiz zeigt, dass nicht jeder der ne scharfe Waffe zu Hause hat gleich in die nächste Fußgängerzone rennt und um sich schießt. Dort hat jeder der seinen Grundwehrdienst rum hat sein Sturmgewehr (!) und Munition zu Hause.

    Gruß Thorsten

  • Da ich öfter in der Schweiz bin hab ich dort die Diskussionen über eine Änderung dieses Umstandes mitgekriegt.

    Die Schweizer sind aber bei sowas nicht so blöd wie andere ,angrenzende Staaten ;)
    Die stimmen halt bei sowas ab, bzw. es gibt bei denen ein lustiges Verfahren das für uns auch angebracht wäre um unser Gesetzbuch wieder etwas übersichtlicher zu gestalten.

    Es gibt in der Schweiz die Regelung, daß ein Gesetz nach einer bestimmen Zeit (glaube 3 Jahe) auf seinen Nutzen bzw. darauf geprüft wird was es gebracht hat.

    Tja, die Schweizer hatten bis vor kurzem den gleichen Salat mit den Messern wie wir.
    Dort war auch alles was einhändig zu öffnen war und ohne besoneren Grund (bei uns heißt es "allgemein anerkannter Grund") mitgeführt wurde, tabu.

    So nun kam die Prüfung.
    Ergebnis: Keine senkung der Kriminalität, keine Verbesserung in sonstigen Bereichen = Gesetz gestrichen.

    Bei uns sind teilweise noch Sachen aus dem 3. reich im Gesetzbuch festgeschrieben und werden vermutlich bis zum endgültigen Fall der BRD drinstehen. ;)
    Ich hoffe nur daß wir dann von der Schweiz erobert werden, dann könnte es wieder aufwärts gehen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    (...)
    Es gibt in der Schweiz die Regelung, daß ein Gesetz nach einer bestimmen Zeit (glaube 3 Jahe) auf seinen Nutzen bzw. darauf geprüft wird was es gebracht hat.
    (...)

    Ich wandere in die Schweiz aus :crazy2:

    Gruß Thorsten

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Es gibt auch in der Tat ein Bedürfnis, dass zu 100 % zum Waffen führt. Man braucht nur ein Bewachungsgewerbe eröffnen. Spätetens mit dem ersten Auftrag kann man auch erfolgreich einen WS beantragen.

    Aufgrund von Nachfragen muss ich mein Geschriebenes relativieren bzw. klar stellen:
    Ein Bewachungsgewerbe muss nicht unbedingt dazu führen, dass diese Angestellten auch fortwährend mit einer Kanone rumlaufen (müssen). Mitarbeiter können auch als Kaufhausdetektive oder anderes eingesetzt werden, wo es nun absolut kein Bedürfnis für einen WS gibt. Auch können Bewachungsunternehmen eingesetzt werden, um für Ordnung auf Festveranstaltungen zu sorgen. Da wird niemals eine Waffe geführt werden.
    Wenn ein Bewachungsunternehmen einen WS beantragen will, bedarf es keine wagen Äußerungen zur Notwendigkeit. Das wird von den Behörden sehr restriktiv ausgelegt und geprüft. Merke: Die Ausstellung eines Waffenscheins ist eine absolut seltene Ausnahme.

    Meine ersten Ausführungen zum Thema hatte ich eher ironisch gemeint, weil ein Bewachungsgewerbe für die Allermeisten doch eher "exotisch" ist und keiner wird es eröffnen um an diesen "magischen" Waffenschein zu gelangen.
    Offenbar hat schon das Wort Waffenschein eine anziehende, unwiderstehliche Wirkung auf Viele im Forum.

  • Selbst wenn man ueber das Bewachungsgewerbe an einen Waffenschein kommen wuerde, waere dieser sicher rein auf die Arbeit beschraenkt, und nicht fuer die Freizeit gedacht.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Oder mann wird Polizist ;)
    Da darf man seine Wumme 24h am Tag 7Tage die Woche mit sich Rumschleppen und das ein Lebenlang :new16:

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Meine ersten Ausführungen zum Thema hatte ich eher ironisch gemeint, weil ein Bewachungsgewerbe für die Allermeisten doch eher "exotisch" ist und keiner wird es eröffnen um an diesen "magischen" Waffenschein zu gelangen.

    Nein, nicht der Waffen alleine, schon wegen dieser geilen schwarzen Anzüge und "wichtig sein dürfen".
    :crazy2:

  • Die ersten 18 Kapitel sind ja Blabla und eigentlich öffentliche Dokumente.
    Erzähl doch mal, was in Kapitel 19 (Waffenschein 5 auflage märz 2008 .PDF) so drin steht.
    Die Auflösung der großen Frage - ist ja fast so interessant, wie die Auflösungen der Rätsel auf 9live... :crazy2:

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.

  • Zitat

    Original von rencor
    Selbst wenn man ueber das Bewachungsgewerbe an einen Waffenschein kommen wuerde, waere dieser sicher rein auf die Arbeit beschraenkt, und nicht fuer die Freizeit gedacht.


    Waffenscheine sind i.d.R. immer auf eine Tätigkeit oder ähnliches beschränkt. Allenfalls der WS für einen Staatsanwalt könnte ein weitgefasster oder sogar ohne Auflagen sein, da seine Gefährdung im Privatleben ja nicht endet. So könnte ich mir vorstellen.

  • Zitat

    Original von MarkK
    Soweit ich weiß, dürfen Richter und Staatsanwälte berufsbedingt eine Waffe führen, oder?

    Nein, auch die müssen ganz normal einen WS beantragen.


    Zitat

    Original von Kentucky
    Es gibt in der Schweiz die Regelung, daß ein Gesetz nach einer bestimmen Zeit (glaube 3 Jahe) auf seinen Nutzen bzw. darauf geprüft wird was es gebracht hat.

    Das gibt es in Deutschland mittlerweile auch, i.d.R. alle 5 Jahre. Kann man auch bei den WaffG-Änderungen sehr gut nachvollziehen: 2003, 2008, ...

    Diese Regelmäßigkeit hat aber ebenso erhebliche Nachteile. Mit anderen Worten: Die jetzt bestehenden waffenrechtlichen Regelungen sind nicht für immer festgeschrieben, die nächste Verschärfung kommt bestimmt. :( :fluch:

    Immer schön in kleinen Häppchen. Deshalb dürfen wir uns nicht auf den einmal erreichten mageren Ergebnissen ausruhen. Denn als Gesellschaftsingenieure können die Waffengegner in langen Zeiträumen denken (siehe GB), während einige Naivlinge hier im Forum noch fragen, was man als gesetzestreuer Bürger überhaupt zu befürchten habe. :confused2:

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    2 Mal editiert, zuletzt von ZEBO (8. August 2008 um 12:33)

  • Das ist eben der feine, aber nicht kleine, Unterschied zwischen der schweizer und der deutschen Gesetzgebung:

    In der Schweiz wird nach drei Jahren die Wirksamkeit des Gesetzes geprüft und bei Nichterfüllung der Erwartungen zurückgenommen.

    In Deutschland wird nach fünf Jahren die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft und bei Nichterfüllung der Erwartungen die Knebelschraube ein paar Umdrehungen weiter angezogen, ohne zu prüfen, ob das Gesetz generell ein unwirksames Instrument ist, um die gesteckten Erwartungen zu erfüllen.
    Bei vielen Gesetzen wären ganz andere Maßnahmen nötig, als weiter dem Bürger noch mehr vorzuschreiben und zu verbieten.

    Die Schweiz ist das, was man noch am Ehesten als Demokratie bezeichnen kann, da dort der mündige Bürger mitregiert, bzw. auch bei wichtigen Dingen gefragt wird.
    Deutschland ist eher etwas wie eine Parteien-Diktatur mit immer weiter entmündigten Bürgern, bei denen parteigebundene Berufspolitker über die Köpfe der Bürger hinweg regieren und alle Entscheidungen treffen.
    Und da die entscheidungstragenden Spitzenpolitiker nicht mehr durch das Volk gewählt werden, sondern über Parteilisten ihren Posten Wahl für Wahl sicher haben, sind diese nicht mehr dem Volk, sondern nur noch der Partei Gehorsam und Rechenschaft schuldig, und entscheiden diktatorisch zum Wohle der Partei und der Klientel der Schmiergeldzahler, pardon, der Aufsichtsratsplatzvergeber.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (8. August 2008 um 13:09)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    In Deutschland wird nach fünf Jahren die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft und bei Nichterfüllung der Erwartungen die Knebelschraube ein paar Umdrehungen weiter angezogen, ohne zu prüfen, ob das Gesetz generell ein unwirksames Instrument ist, um die gesteckten Erwartungen zu erfüllen.
    Bei vielen Gesetzen wären ganz andere Maßnahmen nötig, als weiter dem Bürger noch mehr vorzuschreiben und zu verbieten.

    :new11: Besser könnte ich es nicht ausdrücken. Die ganze Politik in diesem Land ist doch ein riesiges Kasperletheater, und die Wirtschaft zieht die Fäden.

    Armes Deutschland :cry:

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D