schleuder gewehr selbstbau

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 10.899 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2008 um 13:12) ist von FeI_ix.

  • Liebe Leute, seid einem alten Rebellen nicht böse, aber Zwillen und Schleudern, zu meiner Zeit als Kind ein Muss für jeden Jungen, heute unter´s WG fallend, da fällt einem nix mehr zu ein.
    Darf man denn noch mit Steinen werfen?
    Wahrscheinlich nur, wenn die Energie unter 7.5 Joule liegt und der Stein einen *F*-Stempel aufweist.
    Der Hund ist der Einzige der noch die Hand seines Herrn leckt, wenn er totgeschlagen wird.
    1848 gab es in Deutschland einen Revolutionsversuch, ausgelöst durch Studenten auf der Wartburg. Der Aufstand wurde ausgerufen, das Volk war unzufrieden.
    Für den König kein Problem, er kannte seine Deutschen!
    Er erlies "Orders", daß sämtliche Waffen: Feuergewehre, Mordpistolen, Sabel und lange Messer abzugeben seien.
    Ansonsten > Gefängnis, Geldstrafe usw. <
    Die Revolution war geplatzt, der deutsche Michel gab seine Steinschloss-Puffer und Messer ab..
    Irgendwie erinnern mich hier einige Kommentare, an den unterwürfigen, vorauseilenden Gehorsam, dieser damaligen "Teutschen"!
    Das darfst Du nicht, jenes darfst Du nicht, selbstverständlich soll niemand aufgefordert werden in die Illegalität zu fallen, keinesfalls!
    Die Gesetze werden aber von Bürokraten ausgearbeitet, die in der Regel weder Ahnung, noch Interesse, an der Materie haben!
    Ich spinne? Ja, okay! Na dann schaut euch mal die Waffengesetze an, da schauen vielfach noch nicht mal gestandene Juristen durch!
    Und im Zweifel, in Deutschland, VERBOTEN ... einfach nicht wahr!?
    Außerdem entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter (der z.B. vorher im Stv-Amt oder Bauamt tätig war), also konkret, dessen Tageslaune. :-((
    Durch diese Gummiparagraphen, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet, wehrt Euch, gewaltlos, schreibt Abgeordnete an, auch auf oberster Ebene, nervt sie, vielleicht darf man dann mal wieder eine Zwille besitzen, mit .... über 7.5 Joule Energie.
    Wie immer, MfG, Euer Mountain!

    P.S.:
    Nicht böse sein, habe nur mal laut gedacht! :-))
    Ja, ja ich weiß, die Obrigkeit liest mit ....
    Kann aus meinem Herzen aber keine "Mördergrube" machen.

  • Zitat

    Original von King_Arthur

    nein, die klammer wird durch zusammen drücken (wie eine zange) geöffnet.
    also ist es eine speicherung
    und wie die energie gespeichert wird oder worin ist doch unerheblich, hauptsache es wird kein projektil durch ein rohr, mit kalten od heißen gasen, beschleunigt
    eine harpune ist ja auch kein verbotener gegenstand!


    Ne, schau Dir mal das Video auf 1:06 an. Er lässt die Klammer los und sie öffnet sich. Ist doch auf dem Video eindeutig zu sehen. Somit entspricht die Gesamtkonstruktion für mich eher einer Schleuder mit Schulterstütze.

    Ob da ein Geschoss oder Projektil durch ein Lauf getrieben wird oder nicht, ist für die Einstufung ob verbotener Gegenstand bzw. verbotene Waffe oder nicht unerheblich.

    Das kein Geschoss durch ein Lauf getrieben wird, macht es schon mal zu keiner Schusswaffe. Daher gibt es den Begriff den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand. Die Armbrust ist genau aus diesem Grund als diesen so aufgeführt.

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen ( Fundstelle: BGBl. I 2002, 3994 - 3998; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )
    Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1:
    Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    1.1 Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
    1.2 Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

    Wie ich schrieb, wird im Zweifelsfall das BKA bestimmen müssen.

    PS: Harpune ist vom WaffG ausgenommen sie wird als Unterwassersportgerät gezeichnet.

  • Mal ne ganz ungläubige Frage: Verstehe ich das richtig, daß nach dem Wortlaut des WaffG eine Zwille mit Schulterstütze zwar erstmal ein Verbotener Gegenstand ist - aber in dem Moment, in dem sie eine Sperrvorrichtung verpaßt bekommt, zur Armbrust bzw. deren juristischem Äquivalent wird und damit frei ab 18 erwerb-, bau- usw.-bar ist?

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Zitat

    Original von Schnurbel
    Mal ne ganz ungläubige Frage: Verstehe ich das richtig, daß nach dem Wortlaut des WaffG eine Zwille mit Schulterstütze zwar erstmal ein Verbotener Gegenstand ist - aber in dem Moment, in dem sie eine Sperrvorrichtung verpaßt bekommt, zur Armbrust bzw. deren juristischem Äquivalent wird und damit frei ab 18 erwerb-, bau- usw.-bar ist?

    Das kann natürlich nicht sein.
    Ich bin persönlich der Meinung, dass diese "Gewehrschleuder" eben keine Armbrust im Sinne des WaffG ist, sondern eher einer Schleuder gleich kommt. Da sie über eine Stützvorrichtung verfügt, macht es sie in Deutschland zum verbotenen Gegenstand.

    Wie ich ja auch bereits geschrieben habe, ist es in diesem Fall unerheblich, ob da eine Sperrvorrichtung dran ist oder nicht.

    Ein Butterflymesser wird mit angebautem Schraubendreher auch nicht zum erlaubten Werkzeug.

    Aber wie gesagt - meine Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (27. Juli 2008 um 23:09)

  • @ floppyk , ja du hast recht , sorry :confused2:

    @ schnurbel eigentlöich sollte es bei einer armbrust unerheblich sein ,worin sie ihre energie speichert, siehe harpune
    aber bei der dt rechtsprechung bin ich mir da auch nicht sicher :crazy3:

    mal ganz nebenbei bemerkt, dieses AS verbot ist eigentlich schon lange fällig, bloss weil ein paar chaoten damals bockmist gebaut haben, wird älteren oder schwächeren menschen der spass an zwillen erschwert, sehr "gerecht"
    (mit einer zwille wurde bisher noch kein mord verübt, mit anderen waffen schon, trotzdem sind es nicht verbotene gegenstände, es kommt halt auf die lobby an , die dahinter steckt :evil:)

    mfg arthur

  • die sperrvorrichtung ist das entscheidende, sonst wäre eine armbrust auch illegal wenn man sie nur an die schulter anlegt und schiesst ohne die sehne ganz zu spannen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (27. Juli 2008 um 23:21)

  • Zitat

    Original von King_Arthur

    nein, die klammer wird durch zusammen drücken (wie eine zange) geöffnet
    also ist es eine speicherung
    und wie die energie gespeichert wird oder worin ist doch unerheblich, hauptsache es wird kein projektil durch ein rohr, mit kalten od heißen gasen, beschleunigt
    eine harpune ist ja auch kein verbotener gegenstand!

    Er lässt die Klammer (also ein Releas :nuts:) los, und sie öffnet sich! Also keine Speicherung!
    Allerdings kann man die Klammer hinten einhaken, um das Gummi nicht manuell auf Spannung halten zu müssen ???
    Im Übrigen wäre es das geringste, sich einen Riegel zu bauen, der die Klammer dauerhaft zusammenhält... was aber leider zu Lasten des Gummis führt :(
    Und wiederum eine Speicherung darstellt *lol*

    Da gibts übrigens noch ein nettes Bild in Großaufnahme von dem Gerät:
    http://slingshotrifle.com/picts/complete_gun_large.jpg

    edit: und hier die Klammer:
    http://slingshotrifle.com/picts/Clamp_lg.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Peng! (27. Juli 2008 um 23:25)

  • hm das alles durchzulesen kan einen schon verwirren (<img alt=" src="https://www.co2air.de/wbb2/images/smilies/6.gif">
    kann ich also wenn ich das nachbaue diese klammer auch bauen ud verwenden?? also das ich ekine stützvorrichtungen jeglicher art drannebauen darf ist mir schon klar aber ist diese klammer jetzt erlaubt??

    edit: hab mich grad in anderen unterforen umgesehen und da fällt mir doch glatt ein das die energie nach dem waffengesetz gespeichert werden darf wenn die munition nicht durch einen lauf oder laufähnlichen gegenstand mittels dieser gespeicherter energie getrieben wird..also ist die klammer erlaubt(so was ähnliches ist es auch mit armbrüsten)

    mfg kevin

    2 Mal editiert, zuletzt von kevinius (28. Juli 2008 um 04:36)

  • Nein, wenn die Energie gespeichert wird ist es ein gleichgestellter Gegenstand.

    baumstamm: Nein, es ist keine Armbrust . Harpunen sins nur deshalb nicht verboten weil laut Gesetz ein "Unterwassersportgerät ist, das keine Muntion verschießt"
    Das ding ist und bleibt eine Schleuder.Schleuder und Armbrüste unterscheiden sich an vielen Punkten, die Floppyk und ich hier schon aufgeführt haben.
    Wenn Du der Meinung bist das es eine Armbrust ist dann begründe es doch mal.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (28. Juli 2008 um 17:04)

  • Nach deiner Defintion wäre eine Gummiband Pistole ja auch eine Armbrust weil die Energie gespeichert wird !
    Ausserdem wird hier keine Energie gespeichert , lege das ding doch gespannt zur seite und guck ob es geht <img alt=)" src="https://www.co2air.de/wbb2/images/smilies/13.gif">

    Auch wenn Du gerne auf deinem falschen Ast bleiben möchtest: Eine Armbrust hat Wurfarme und bezieht ihre Energie aus der Verformung derselben.
    Auch ist deine aufgeführte Harpune keine Armbrust, sosehr Du es dir auch wünschst.
    Du kannst es drehen und wenden wie Du möchtest Armbrust und Schleuder haben verschiedene Funktionsweisen. Und das ding ist von der Funktion her eine Schleuder.


    Joachim

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    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (28. Juli 2008 um 08:17)

  • ich kann mich natürlich irren, aber im waffengesetz ist eine armbrust doch nicht über ihre wurfarme deffiniert sondern durch das speichern von energie,
    man kann das ding mit diesem releas wohl wirklich nicht hinlegen, doch wenn das releas eingehakt ist, ist die energie gespeichert.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Doch ich lese mir die Beiträge durch. Ich habe nur ausversehen deinen Namen reinkopiert. Eigentlich war baumstamm gemeint. Er hat sich auch angesprochen gefühlt.

    Sorry

    Joachim

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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Wenn ich nicht völlig danebenliege, ist eine Harpune mit Gummiantrieb erstmal juristisch der Armbrust gleichgestellt, da:

    - Energie durch Muskelkraft eingebracht und
    - vermittels einer Sperrvorrichtung gespeichert wird.

    Eine Harpune hat aber gegenüber der Armbrust das Glück, ein "Unterwassersportgerät das keine Munition verschießt" zu sein und wird deswegen nicht vom WaffG erfaßt. Die Armbrust ist so gesehen halt ein Überwassersportgerät. Über die Sinnhaftigkeit dieser Unterscheidung braucht man wohl nicht viele Worte zu verlieren, sie scheint jedenfalls von entscheidender Bedeutung für die waffenrechtliche Einordnung zu sein.

    Über- oder Unterwasser mal außenvorgelassen, sollten Armbrust, Harpune, Schleuder mit Sperrvorrichtung und Kugelschnäpper (letzterer solange er keinen rohrförmigen Lauf hat) waffenrechtlich gleichgestellt sein. Odr? Fühle mich gerade sehr auf dünnem Eis unterwegs...

    Diese Unterwasserkalaschnikows verschießen übrigens im waffenrechtlichen Sinne Munition, also vergeßt es. :)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Ich würde mal sagen :"Jaein"

    Zitat

    1.2 Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    .....
    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste)

    Hier wird ja von z.B. Armbrüsten geredet.
    Darunter könnten auch Harpunen, Kugelschnäpper und Schleuderen gemeint sein.

    Beim Erlaubnisfreien Erwerb, Erlaubnisfreien Besitz, Erlaubnisfreien Führen, Erlaubnisfreien Handel und erlaubnisfreier Herstellung ist nur von Armbrüsten die Rede. Das z.B. fehlt.

    Eine Harpune steht unter "Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen"

    Über Schleudern steht im Gesetz das

    Zitat

    Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände


    verboten sind.

    Durch das Waffengesetz sind diese Dinge also schon getrennt.
    Das es dort Gemeinsamkeiten gibt ist schon klar.


    Danke kevinius

    Joachim

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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Herrgott, das ist ja zum Verrücktwerden. :bash: Bevor man also sagnwamal einen Kugelschnäpper selbst zu bauen kontempliert, empfiehlt sich demnach ein Besuch beim Fachanwalt. Denn dieses Gerät ist den Schußwaffen gleichgestellt, und von den den Schußwaffen gleichgestellten Gegenständen ist (neben bestimmten Vorderladern) nur die Armbrust erlaubnisfrei zu handeln und herzustellen. Welchselbige aber, wenn ich mich nicht irre, im WaffG nirgends definiert ist - mit Chance könnte der Kugelschnäpper also als Armbrust durchgehen.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • der fachanwalt wird dir nichts nutzen, besser wäre ein feststellungsbescheid vom bka!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg