schleuder gewehr selbstbau

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 10.790 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2008 um 13:12) ist von FeI_ix.

  • Zitat

    Original von baumstamm
    der fachanwalt wird dir nichts nutzen, besser wäre ein feststellungsbescheid vom bka!

    ich bitte dich :laugh: wer geht den schon gerne zum bundeskriminalamt oder setzt sich anders mit ihnen kontakt??? naja für denjenigen der es tut wünsch ich dann viel erfolg und "spaß":new11: :new11: :new11:

  • Wieso ?
    Jeder kann Problemlos einen feststellungsbescheid beim BKA beauftragen.
    Ob es sich lohnt, bzw das rauskommt was man möchte ist fraglich.
    Es gab hier mal einen Fred dazu, die Kosten sind nicht ganz ohne, wenn ich das noch richt behalten habe.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Brauchts für die Ausstellung des Feststellungsbescheides ein Realstück?

    Wär ja noch was...

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Zitat

    Original von Schnurbel
    Brauchts für die Ausstellung des Feststellungsbescheides ein Realstück?

    Wär ja noch was...

    na toll und dann hat man eventuell den ärger an der backe :evil:

    aber mal ganz ehrlich , dieses As verbot incl ähnliche vorrichtungen gehört in die tonne

    präzisions (armstützen)schleudern sind verboten.( ich kenne leute die mit einer astgabel-zwille zigaretten oder aspirin tabletten, auf 10 meter , treffen)...das währe so wie wenn man in alle gewehre (egal ob nun luftpumpen od scharfe) eine absichtliche krümmung
    /verengung einbaut, nur damit ja kein unfug betrieben wird :evil:

    jemand der unfug anstellen will den kümmern die gesetze eh nicht, der besorgt sich was er braucht
    das er zur zwille mit AS greift / greifen würde, zeugt dann nur von seiner inkompetenz (oder geistiger umnachtung :crazy3: )

    mfg arthur

    Einmal editiert, zuletzt von King_Arthur (30. Juli 2008 um 00:48)

  • wozu braucht man so einen aperat, ich will ne kleine schleuder die man in die tasche stecken kann. ja zugegeben ist das ein tolles teil, aber wozu, dann kann ich auch gleich ein luftgewehr oder einen bogen mit release schießen.
    ich glaub das thema ist so weit asudiskutiert oder gesetz ist gesetz punkt aus fertig... einen feststellungsantrag könnte man natürlich machen, aber da würde ich nicht zuviel von erwarten.
    sry wenn ich jemanden auf den schlips getreten bin.

    Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!!!

  • @Fel_ix: Ich nehme an, Du meinst mit "ausdiskutiert" den "Das WaffG ist doof"-Aspekt der Diskussion? Da bin ich d'accord, dieses Thema sollte man eher nach außen tragen. Hier weiß es ja eh fast jeder. (Allerdings ist hier auch nicht unbekannt, daß das offensive Desinteresse an Verboten, die "nur" anderer Leute Hobbies betreffen, einem irgendwann auf die Füße fallen kann - wenn das eigene Hobby dran ist. ;) Das aktuelle WaffG ist nämlich nicht das Ende der Geschichtsschreibung. )

    Vor dem Basteln erst die Le- oder Illegalität bestimmter Bauvorhaben zu erörtern, zu denen das WaffG keine klare Aussage hergibt, finde ich aber höchst legitim.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurbel (31. Juli 2008 um 00:28)

  • Zitat

    Original von FeI_ix
    wozu braucht man so einen aperat, ich will ne kleine schleuder die man in die tasche stecken kann. ja zugegeben ist das ein tolles teil, aber wozu, dann kann ich auch gleich ein luftgewehr oder einen bogen mit release schießen.
    ich glaub das thema ist so weit asudiskutiert oder gesetz ist gesetz punkt aus fertig... einen feststellungsantrag könnte man natürlich machen, aber da würde ich nicht zuviel von erwarten.
    sry wenn ich jemanden auf den schlips getreten bin.

    hm wer braucht so einen apparat: schwächer leute (jugendliche zb) einfach der sicherheit wegen
    ich habs aus nächster nähe mitbekommen wie meinem junior, die schleuder aus der hand gerutscht ist und ihm ne dicke lippe beschert hat :crazy3:
    gott sei dank hatte er nicht weit ausgezogen, sonst währen die schneie zähne nimmer gerad :crazy3:
    gleiches gilt auch für ältere semester, siehe tex-shooter aka bil herriman

    klar ist eine zwille ohne irgend ein schnick-schnack praktischer, aber auch die anderen haben ihre daseinsberechtigung ^^

    leider kenn ich mit diesem bürokratie-krams nicht aus , sonst würde ich schon einiges in bewegung setzen, zudem fehlt mir immo auch die zeit dafür :evil:

    mfg arthur

  • @ schnurbel und king:
    ich gebe euch beiden in allem recht, die le- illegalität eines vorhabens zu erörtern. ja die gewehrschleuder ist besser zu halten.
    ja es stimmt auch, dass das waffengesetz manchmal von irgendwelchen laien entworfen wird, die von der praxis wenig ahnung haben. auch geht es vll manchmal nicht genau ins datail, hab da nicht soviel ahnung.
    dieser punkt ob diese klammer/zange zur energiespeicherung dient ist vll ein streitpunkt, der noch nicht gesetzlich geregelt ist, deswegen meinte ich man könnte zu strittigen dingen so einen feststellungsantrag machen ( zahlt den dann der steuerzahler?)

    den gesetzesausschnitt mit der engiespeicherung hab ich nicht gefunden, vll steht er oben noch. hab zwar den treath gelesen, weiß aber nicht ob oben noch ein gesetzesauszug davon ist.

    Das WaffenG hierzu:


    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere


    Anlage 2
    (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Waffenliste


    Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten

    .....
    1.3.7
    Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
    .....

    Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 4)

    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    ....
    Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände


    1.3
    Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.


    naja ich meine die diskussion zum waffengesetz ist im grunde überflüssig, weil das schleuder gewehr hat eine art armstütze, somit wäre auch gleichzeitig das schleudergewehr gesetzlich geregelt, nur wird nicht im detail auf den ablass eingegangen. vll ist das schleudergewehr einfach zu unbekannt oder zu neu, als dass es schon gesetzlich geregelt ist.
    ahja wie ist es mit der gesamtenergie einer schleuder ist diese mit 23joule noch gültig?
    zudem soll das waffengesetz nicht verkompliziert werden. ...bürokrtie.

    verbotenes übt auf den menschen, auch auf mich einen reiz aus. ich sag nur wo kein kläger da kein richter.

    noch ein paar links:
    steinschleuder
    Es ist legal! Schleudern über 23 Joule sind erlaubt!
    http://www.jugend.essen.de/Dokumente/Arbe…Waffenrecht.pdf

    Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!!!