Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 10.243 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juli 2008 um 20:28) ist von Motorbiker.

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Und die Definition Kampfmesser läßt sich kaum auf Taschenmesser anwenden, die nicht einhändig zu öffnen sind - was soll das für ein Kampfmesser sein, das man erstmal 2 Sekunden lang auffummeln muß, bevor es einsatzbereit ist?

    Du wirst lachen, solche Klappmesser als Kampfmesser gibt es wirklich!
    Zum Beispiel das "Fallschirmjägerbajonett" für das AK 74 - ist ein größeres Taschenmesser, welches aufgeklappt arettiert und sich auf das AK 74 aufpflanzen läßt.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Du wirst lachen, solche Klappmesser als Kampfmesser gibt es wirklich!
    Zum Beispiel das "Fallschirmjägerbajonett" für das AK 74 - ist ein größeres Taschenmesser, welches aufgeklappt arettiert und sich auf das AK 74 aufpflanzen läßt.

    Echt ??? Noch nie gesehen.
    Kannst du vielleicht ein Link oder Bild dazu posten?
    Ich kenne eigentlich nur feststehende, die auf AK47/74 und die üblichen Modelle passen.

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Ich weiss das dieser Passus mit dem nicht durchgehenden Rücken ("Säge") in der Diskussion war. Im Waffengesetz finde ich ihn aber nicht, ähnlich wie bei der Tantoform. Eine Wellenschliff ist damit aber auf keinem Fall gemeint. Aber wie gesagt alles was ich gefunden habe war :

    Maximal 8.5 cm herraus stehende Klinge und
    nicht Beidseitig geschliffen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von basay


    Echt ??? Noch nie gesehen.
    Kannst du vielleicht ein Link oder Bild dazu posten?
    Ich kenne eigentlich nur feststehende, die auf AK47/74 und die üblichen Modelle passen.
    Gruß
    basay

    Falls dieses gemeint sein sollte, das ist ein Fake!. Da ersetzt der Name die Funktion. *lol*
    Die Aufnahmevorrichtung passt z. B. auf kein AK.

    Gruss
    pak9

  • Das von pak9 verlinkte Foto bildet allem Anschein nach (nein, es ist keine Anscheinwaffe! :n17:) ein Springmesser ab, welches optisch an die AK 47 Bajonette angelehnt ist. Interessantes Stück, aber hier leider hundepfui. Und die Vitrine nimmt lieber ein echtes AK Bajonett auf, eventuell noch aus einem Kriegseinsatz, das wäre zumindest hiostorisch betrachtet ein Sammlerstück.
    Obwohl - ich möchte nicht unbedingt ein solches Teil hier liegen haben, mit dem beispielsweise ein Vietcong einem Marine ein zweites Ar***loch verpaßt hat... :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • @ Motorbiker:

    nein, das ist kein Springmesser, wird wie ein Taschenmesser geoeffnet.
    Der gleiche Messertyp ist auch als Springmesser auf dem Markt. Nicht in D, da Klinge zu lang.
    Der Begriff "Fallschirmjaegerbajonett" mag verkaufsfoerdernd sein, entbehrt aber jeder sachlichen Grundlage. Der Stempel "CCCP" ist ein Fake.

    Qualitaet eher unter Durchschnitt, als Gebrauchsmesser fuer grobe Arbeiten ok.

    Gruss
    pak9

  • Wie gesagt, der Zahnstocher lebt vom Design, nicht von der Qualität... :laugh:
    Ich dachte erst an ein Springer, weil hinter der Verschraubung der Klinge etwas sitzt, was wie ein Auslöseknopf aussieht. Hab mich eben geirrt. Wie sagten die Lateiner bei uns in der Schule so schön?
    "Erre humanum est..." oder so ähnlich. *lol*

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Wie sagten die Lateiner bei uns in der Schule so schön?
    "Erre humanum est..." oder so ähnlich. *lol*

    Das waren die mit 4- *lol*
    Die mit einer 2 sagten "errare....

    Gruss pak9

    Einmal editiert, zuletzt von pak9 (28. Juli 2008 um 12:17)

  • Ich weiß das passt jetzt nicht zum Thema, aber könnte mir jemand sagen, ob Öffnungshilfen wie z.B. Federn, die die Klinge dann aufschnippen (KEIN Springmesser) erlaubt sind, wenn das Teil zum einhändig öffnen abgesäbelt ist.
    Weil ich glaube dieses Walther Tac hat sowas ja auch, oder?

    Gruss
    Stefan

    CO2: Beretta 92fs :nuts::)):n1: Crossman 1077
    Luftdruck: Diana Panther.21
    SSW: RG96

    Einmal editiert, zuletzt von Kreatorfan (28. Juli 2008 um 13:01)

  • mom... also dass du keinen nupsi zum mit dem daumen aufmachen mehr hast, sondern dass die quasi von alleine durch ne feder aufklappen? das ist doch trotzdem dann n springmesser... oder... wie soll denn das klappen? entweder du machst es dann mit zwei händen auf, da wär ne feder sinnlos, oder mit ner feder, dass es quasi von alleine geht und damit eben immernoch ein einhandmesser ist... oder hab ich das grade ganz falsch verstanden?

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Also ob das abflexen des Öffnungsknubbels reicht, um so ein Messer "legal" zu machen, wage ich zu bezweifeln.
    Denn im Gesetzestext steht was von "einhändig zu öffnenden und zu arretierenden" Messern. Ich selber besitze ein Winchester-Klappmesser, Klingenlänge ca 7-8 cm, ohne Öffnungsknubbel, aber arretierbar. Ist von der Bauart sicher nicht dazu gedacht, einhändig geöffnet zu werden. Kann man aber!
    So, und jetzt?
    Ich befürchte mal, daß mir ein Cop erst mal damit Ärger machen könnte, und wenn überhaupt, ein Richter vielleicht die Sache anders sieht. Aber der Ärger ist erst mal da.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von pak9

    Das waren die mit 4- *lol*
    Die mit einer 2 sagten "errare....

    Gruss pak9

    Sorry, hab das mit den Windows.Programmieren von Microsoft verwechselt, die da sagen: "Error humanum est..." *lol*
    Als Ex-Französisch-Schüler sag ich eh immer:
    "Je t'aime, je t'aime - c'est une lange très bequem..." :laugh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!