kleiner waffenschein

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 9.699 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2008 um 14:11) ist von Ritztec.

  • Zitat

    Original von Erinnerungen
    Beim kauf muss man nur 18 sein oder eine person über 18dabei haben..die person kann die waffe dann kaufen und dir in deiner hand drücken..na kla ist das nicht erlaubt das jetzt nen 16junge wie ich zu nen mann geht und sagt.ich möchte gerne die waffe könntest du mir die kaufen ich geb dir das geld..ich weiß das ist verboten..aber einige leute denken..warum denn nicht kann doch nichts passieren ist doch nur eine SSW..Aber die leute die sowas machen und dann raus kommt gibt eine geld strafe oder mehr..


    So weiß ich das,,

    Ist doch richtig oder?

    Nein!

    Der Umgang mit SSW oder Druckluft-/Co2-Waffen und Softair > 0,5 J ist nur für Personen über 18 Jahre erlaubt. Wer Minderjährigen den Umgang damit erlaubt oder durch "Nichtwegschliessen" den Zugang dazu ermöglicht, macht sich strafbar. Der Minderjährige über 14 Jahre macht sich ebenfalls strafbar.
    Die Strafen gehen von einer Geldstrafe bis hin zu Haftstrafen. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist meist ebenfalls weg - also keinen KWS, WBK oder Jagdschein für viele Jahre.

    Wenn du erst 16 bist, ist bei deinem Umgang mit einer SSW dein Vater und auch du fällig - und es lesen hier die Behörden regelmäßig mit - viel Spaß noch. :cc

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (19. Juli 2008 um 13:26)

  • tut mir leid wenn ich so direkt Frage, aber was hast du für eine Psychose bzw. wie äußert sich die ?

    Wenn kleine Affen Äffchen heißen - Wie heißen dann kleine Maden ?
    ...und wenn Herren herrlich sind was sind dann Damen?
    die Welt ist von Sexismus geplagt!

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Nein!

    Der Umgang mit SSW oder Druckluft-/Co2-Waffen und Softair > 0,5 J ist nur für Personen über 18 Jahre erlaubt. Wer Minderjährigen den Umgang damit erlaubt oder durch "Nichtwegschliessen" den Zugang dazu ermöglicht, macht sich strafbar. Der Minderjährige über 14 Jahre macht sich ebenfalls strafbar.
    Die Strafen gehen von einer Geldstrafe bis hin zu Haftstrafen. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist meist ebenfalls weg - also keinen KWS, WBK oder Jagdschein für viele Jahre.

    Wenn du erst 16 bist, ist bei deinem Umgang mit einer SSW dein Vater und auch du fällig - und es lesen hier die Behörden regelmäßig mit - viel Spaß noch. :cc


    Das war nicht so gemeint das ich das mache..ich wollte nur wissen ob es verboten is(ich weiß das es ist) das ihrgenen erwachsener nen kind ne waffe kauft und was dann mit denn beiden passiert..
    Ich will Gar keine SSW...Ich warte lieber noch die 1 1/2 jahre bis ich 18 bin..ich hab eh viel zu viel respekt davor..das war nur so ne frage..ich will auch gar keine..mein dad hat zwar eine aber da komm ich so nicht dran..is in einen tresor..
    jetzt noch mal eine frage..ist es verboten wenn mein dad neben mir ist und ich reinige seine waffe?also patronen sind in einen anderen tresor!ist das verboten oder nicht?

  • @ Erinnerungen

    Du weißt aber schon was "Umgang" heißt, oder ?
    Wie Vogelspinne schon richtig schrieb,
    darfst du sie nicht einmal in die Hand nehmen!!!
    Das wirst du in jedem Waffengeschäft auch merken ;)

  • Zitat

    Original von xxnorbertxx
    @ Erinnerungen

    Du weißt aber schon was "Umgang" heißt, oder ?
    Wie Vogelspinne schon richtig schrieb,
    darfst du sie nicht einmal in die Hand nehmen!!!
    Das wirst du in jedem Waffengeschäft auch merken ;)

    Achso aber bei mir im laden kann man die auch so ine hand nehmen und da sagt niemand was zu wenn man die angucken will..

    Naja danke für die ganzen antworten dann weiß ich bescheid

  • Zitat

    Original von gängster96

    ich bin vor ca 1-2Monaten aus der Klapse raus wegen einer jetzt immernoch ezestierender Psichose.

    Bekomme ich den kleinen Waffenschein auch mit Phichose?

    Ach und sonst habe ich eigentlich nichts auf dem Kerpholz auser mit 14 eine Anzeige wegen 1 Gramm piece was aber wieder aus dem Computer von der Polizei gelöscht wurde als ich 18 geworden bin.

    MFG olaf

    Mit akuten psychotischen Syndromen hat in Deinen Händen keine Waffe etwas zu suchen! Ich gehe mal davon aus, dass wenn Du auch erst vor 1-2 Monaten aus der stationären (vermutlich auch noch geschlossenen) raus bist, Du im Moment bis zum Anschlag vollgepumpt mit Psychopharmakas bist. Daher vielleicht auch die ungewöhnliche Rechtschreibung.
    Welcher Psychotherapeut soll Dir da einen Freischein für den Erwerb eines Waffenscheines erteilen? Mal ganz abgesehen davon, dass der zuständige Sachbearbeiter damit ohnehin nichts anzufangen weiß.


    Gerade wenn Du Dich nicht selbst eingeliefert hast, sondern durch Polizei oder ähnliche dahin verfrachtet worden bist, hat ein Richter Deinen Aufenthalt in der Einrichtung abgesegnet. Also ist Deine Erkrankung auch aktenkundig.

    Wenn Du das wirklich ernst meintest und nicht nur ein paar Leute mit nem Spaß beschäftigen wolltest, denk doch noch selber nach, ob das soviel Sinn macht in Deinem Zustand überhaupt mit eigen- und fremdgefährdenden Sachen Umgang zu haben.

    Durch den Psycho-Cocktail, den Du im Blut hast, ist Deine Reaktionsfähigkeit und vor allem aber Dein Beurteilungsvermögen derart umgekrempelt, dass es ohnehin keinen Sinn macht, abgesehen von anderen Aspekten, eine Waffe zu führen.

    Sprich noch mal mit Deinem Therapeuten über evtl. vorliegende Angstzustände. Es gibt bei Weitem bessere Wege sich davon zu heilen, als sich mit Schusswaffen einzudecken.

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Nun wird es hier ganz konfus.
    Da ich meinen Ausführungen nichts mehr anfügen möchte, bin ich aus diesem Fred raus.
    Soll der Themenstarter seinen Antrag stellen. Dann wird es ja sehen.

  • Ich sag mal das ist ein TROLL weil der hat sich ja überhaupt nicht mehr Gemeldet also kann die Sache auch nicht so wichtig sein .

  • Kann schon sein, aber es gibt wirklich auch Menschen, die so was erfragen. Vielleicht schreibt er ja auch noch mal was.

    In zwei Monaten lesen wir bestimmt auf Spiegel-online einen interessanten Fall wie jemand mit einer frei erwerblichen SSW ausgeklingt ist. Und dazu noch schuldunfähig ist. Da können unsere hoplophoben Medien wieder prima weiter in die Kerbe schlagen. Wenn meine Frau solche Beiträge lesen würde, ginge sie bestimmmt noch steiler gegen SSW ab...

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

    Einmal editiert, zuletzt von masterluke (19. Juli 2008 um 14:28)

  • Zitat

    Original von masterluke
    .....Wenn meine Frau solche Beiträge lesen würde, ginge sie bestimmmt noch steiler gegen SSW ab...

    Wenn die Haushaltsführung nicht unter deiner Waffenleidenschaft leidet, sollte deine Frau sich auf ihre Interessen konzentrieren und dir deine Interessen gönnen. Wenn sie das nicht kann, ist sich leider nicht die Richtige für einen waffeninteressierten Menschen wie dich. Genau diese Erfahrungen musste ich auch schon machen. Das Interesse an Waffen und der Wunsch, welche zu besitzen, läßt sich dauerhaft nicht unterdrücken.
    Meine jetzige Frau motzt auch gerne über meine Waffen, aber sie weiß, daß eher sie als die Waffen mich verlassen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (19. Juli 2008 um 15:15)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Meine jetzige Frau motzt auch gerne gerne meine Waffen, aber sie weiß, daß eher sie als die Waffen mich verlassen werden.


    *lol* meine Madam hat ihre eigene WBK fast voll.

  • na das gibt dem Fred doch eine ganz andere Wendung:
    Frauen und wie sie mit dem Hobby ihrer Männer umgehen.

    Eine richtige Frau lässt ihrem Kind Mann ihr Hobby und geht Shoppen. ;)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von masterluke
    Durch den Psycho-Cocktail, den Du im Blut hast, ist Deine Reaktionsfähigkeit und vor allem aber Dein Beurteilungsvermögen derart umgekrempelt, dass es ohnehin keinen Sinn macht, abgesehen von anderen Aspekten, eine Waffe zu führen.

    Die Krankheit ist es, die das Urteilsvermögen einschränkt. Durch die Medikation wird das im günstigsten Fall wieder ausgeglichen. Die Reaktionsfähigkeit kann dadurch aber tatsächlich eingeschränkt sein.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Wow Wow wow
    Leute ich lese immer Vorstrafen und Psychosen..

    1.Vorbestraft (nicht mehr als 60 Arbeitsstunden) aber nur Jugendstrafen. Und sie müssen ein paar Jahre zurückliegen.

    2.Geistige Störung im sinne einer geistigen Erkrankung (Psychose) kann viele gründe haben Trauma,Paraneuer .oder oder oder....
    kommt immer auf die Erkrankung an. bzw wenn es behandelbar ist.
    Aber soweit ich weiß, darf man eine gewisse Zeit nicht mehr in Behandlung eines Psychotherapeut oder einem Psychiaters sein. (erfolgreich Therapie abgeschlossen).

    Aber dass mit dem Cannabis. Wird ein RIESEN Problem .
    Weil---.. Dadurch dass das eine illegale (Droge) in Deutschland ist wirst du wahrscheinlich als Drogenkonsument eingestuft im sinne von nicht abhängig `´´Sondern als Konsument.
    Und dadurch nicht Waffen Führung tauglich. -oder so-
    Du kannst es ja probieren aber in der Situation bleibt nur hoffen.


    # DOG

  • ich bleib dabei: solange nix im Führungszeugnis steht, interessiert es keinen.
    Den bekommt man beim Bürgeramt (Angabe für den KWS) für ein paar Taler und den bekommt man selbst zugeschickt. Dann kann mann entscheiden ob mann damit den KWS beantragen will.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    ich bleib dabei: solange nix im Führungszeugnis steht, interessiert es keinen.
    Den bekommt man beim Bürgeramt (Angabe für den KWS) für ein paar Taler und den bekommt man selbst zugeschickt. Dann kann mann entscheiden ob mann damit den KWS beantragen will.

    Eddi


    ich hatte auch mal eine Anzeige wegen Körperverletzung mit 14.
    und ich habe ihn bekommen vor einer 3 Wochen ,... oder so . Aber dass ist ja was anderes.
    --- -:)
    auch wenn es Gelöscht ist steht es im Führungszeugnis im Staatsanwalts Register.
    Da steht alles drin was du verbogt hast. :)

  • Zitat

    Original von edbru
    ich bleib dabei: solange nix im Führungszeugnis steht, interessiert es keinen.
    Den bekommt man beim Bürgeramt (Angabe für den KWS) für ein paar Taler und den bekommt man selbst zugeschickt. Dann kann mann entscheiden ob mann damit den KWS beantragen will.

    Eddi


    Das Führungszeugnis hat rein gar nichts mit dem Auszug aus den zentralen Registern zu tun. In der Abfrage der Behörden steht weit mehr drin, als das Führungszeugnis enthalten darf. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Daher steht auch in § 5 die unbeschränkte Auskunft.
    Außerdem enthält ein Führungszeugnis keine Angaben über evtl. laufende Verfahren und die örtliche Stellungnahme der Polizei. Für waffenrechtliche Belange ist das Führungszeugnis völlig unerheblich. Es werden 3 - in Worten DREI - Sachen abgefragt und vom SB bewertet:

    Nochmal §5:

    1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
    3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach
    Absatz 2 Nr. 4 ein.

    Ich verstehe nicht, warum lesen und verstehen so schwierig ist. Steht doch im WaffG klar und ohne Anwaltschinesisch klar verständlich drin.

    Nachtrag: Wer genau wissen will, was es mit den Registern auf sich hat, kann hier die Unterschiede nachlesen. In den Tiefen ist auch der Unterschied zwischen einem Führungszeugnis und dem BZR zu lesen.
    Man kann übrigens Einsicht im BZR bekommen. Jedoch geht das über das Amtsgericht. Das liegt dann im Beisein eines Beamten auf dem Tisch. Fotografieren, kopieren oder dergleichen ist nicht gestattet. Lediglich handschriftliche Abschriften sind erlaubt. Von daher sollte klar sein, dass das unterschiedlich Sachen sind.

    http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_258…html?__nnn=true

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (19. Juli 2008 um 19:16)


  • Genau dass versuche ich ja ihm zu erklären :(:(:)

  • Zitat

    Original von woopy super dog
    Genau dass versuche ich ja ihm zu erklären :(:(:)


    Was Du ausdrücken wolltest, sind verschiedene Inhalte eines Führungszeugnis und des Bundeszentralregister.
    Das kommt durch verschiedene Tilgungsfristen. Schon längst gelöschte Sachen im FZ können aber im BZR nach wie vor enthalten sein. Genaueres kann man in meinem Link oben nachlesen.

  • Floppy, es geht doch hier nur um den kleinen Waffenschein.
    Den zur Erlaubnis, eine doofe Signalpistole führen zu dürfen.

    Da reicht wirklich die Bescheinigung vom Bürgeramt.
    Deshalb sollte man dort auch angeben, wofür das FZ ist.

    Für Jäger gilt das sicher nicht.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)