Armbrust nach DE überführen

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 6.479 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 15:35) ist von Tornado-mdc.

  • Zitat

    Original von ich_bins
    Und Faltblätter, die man kostenlos im Öffentlichen Teil des Internet herunterladen kann, sind zur Verbreitung bestimmt .... da gibt es keine Probleme mit dem Urheberrecht ...

    Die elektronische Version ist nur für Mitglieder der GdP nach Anmeldung und Login ohne weiteres herunterladbar,

    wie auf der zitierten Seite nachzulesen ist, werden alle Nichtmitlieder angehalten, die Druckfassung bei den regionalen Büros abzufordern.


    schön' Abend Euch

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (1. Juli 2008 um 19:31)

  • Tja, das ist bitter.

    Dafür gibt es den Bundesanzeiger und das Bundesrecht umsonst ... NOCH ..

    :new11:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Danke Andreas

    Der GdP hat dieses Faltblatt als Service für seine (zahlenden) Mitglieder
    bereitgestellt. Das kann ich_bins nicht wissen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Löwe (1. Juli 2008 um 19:49)

  • Nein, das will er auch nicht.

    Aber für einen Polizisten (??) sind - mit höflichem Respekt - Deine Rechtskenntnisse ..... hmmm .... sagen wir mal, dass ich dazu nichts beitragen möchte, weil ich vor der Polizei immer Angst hab.

    Wegen der Uniformen.

    :ngrins:

    Aber ein Blick in´s Gesetz erleichert die Rechtsfindung in aller Regel enorm.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Weg von ich_bins und wieder zum Thema.

    Ein Foto der Armbrust und speziell der Wurfarme wär toll!

    Kannst Du das in den nächsten Tagen mal hier einstellen?
    Vor allem ist das mit den Aluminium-Wurfarmen doch sehr speziell.

    Kannst Du da mal versuchen, mehr über den Ursprung der Armbrust
    heraus zu finden?

  • also löwe.. ich habe doch geschrieben, dass diese patronen schon lange abgelaufen sind und nicht mehr funktionieren, warum sollte ich sie dann noch mitnehmen? die werden eh nur IM pfeil benötigt, in sofern sind die zu dekogründen nicht ganz dringend notwendig. werde wenn ichd ran denke morgen ein bild machen, jedoch braucht ihr etwas phantasie, denn sie ist wie geschrieben komplett zerlegt, das holz wird gerade abgeschliffen und die metallteile entrostet.
    ich bin mir nicht mehr ganz socher wo ich die holzenden habe, wo der rest liegt weiß ich. werd dann mal einen zusammenbauen und auch mal mit diesen kartuschen fotografieren, sicher mal interessant. das gefährliche an den teilen ist die reagieren auf schlag, haben welche ohne "nippel" und welche mit, wenn man da aus dummheit draufdrückt machts wum :n17: sind aber alle säuberlichst mit der sicherung in den dosen verstaut, und wie gesagt, mitlerweile ein paar jahrzehnte abgelaufen und somit auch nicht mehr zündfähig.

    dieses formblatt.. nur für mitglieder.. hab kei lust mich irgendwo anzumelden ohne genau zu wissen wo ich mich eigendlich anmelde.. wenn es beid en behören zum mitnehmen rumliegt dürfte es eigendlich nicht rechtswiedrig sein mir eine kopie per PM zukommen zu lassen.. ich bitte darum, dann könnte ich mir das mal genauer anschauen.


    aber leute.. streitet net, des bringts nicht. wenn ich inne knast komm weil ich nen alurohr besitze oder ein dünnes stahlröhrchen mit gewinde bei mir zu hause habe dann kann ich nur noch eines sagen: ohne worte :evil:
    kanns mir aber beim besten willen nicht vorstellen, munition hat normalerweise was mit treibmittel und gasen zu tun, diablos heißen ja auch eigendlich pellets und vorderladermunni auch bleikugeln, oder?

    gruß
    robert

    ps: über den ursprung kann ich höstens meinen vater noch was fragen, aber viel mehr wird er auch nicht mehr wissen. im internet habe ich nichts über die firma gefunden, das wird eine afrikanische sein die nicht groß produziert hat sondern nur den lokalen bedarf damit deckte, vermutlich auc lange net mehr existiert oder den namen geändert hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Tornado-mdc (2. Juli 2008 um 00:07)

  • ach schau mal einer an, bei ebay ist grade eine powermaster armbrust zum verkauf, hier ist mal der link zum bild: http://i8.ebayimg.com/04/i/000/f9/8e/c19d_1.JPG

    sieht aber schon recht alt aus, unseres ist im vergleich zu dem, was man auf dem bild sieht, doch recht gut in schuss, schonmal da alles neu gemacht wird und das holz auch eine hellere lasur bekommt.
    bilder von unseren teilen folgen trozdem, werde dann aber mal einen neuen thread aufmachen und die bilder zu den verschiedenen zeitpunkten der bauphasen reinstellen.

    gruß
    robert

  • Hallo Tornado-mdc. Ich hoffe ich kann Dir etwas weiterhelfen.

    Was Du vor Dir hast wird eines der ersten Tierbetaeubungssysteme sein. Die ersten "Spritzen" hat man mit kleinen Zuendhuetchen versehen gehabt, dass beim Auftreffen losgehen sollte und so den notwendigen Druck erzeugt, um das Betaeubungsmittel zu indjezieren. Es hat sich aber als nicht zu effizient erwiesen, da die Ladung gerne schon einmal beim Abschuss losging, oder aber gar nicht. Aus diesem Grund ist man auch von Feuerwaffen (pyrotechnische Treibladung) abgekommen und hatte diese Systeme versucht mit anderen Vorrichtungen zu verschiessen. Die von Dir bezeichnete Armbrust koennte aus dem 50ern oder 60ern sein, aber wenn Du zufaelligerweise irgend einen Hersteller auf den Spritzen ausmachen koennte kann man weiter nachforschen.

    Dem Deutschen WaffG nach koennte man die von Dir beschriebenen Spritzen als "explosivgeschoss" bezeichnen und sie waere ploetzlich verboten. Mir sind aber zwei Varianten bekannt. Fertig geladene Geschosse, in die man nur noch das Narkosemittel einfuellt und die nur zur einmaligen Verwendung gedacht sind und die hier vorliegenden, die mit einem kleinen Zuendhuetchen versehen werden und nachladbar sind. Waehrend die ersten in ihrer rechtlichen Einordnung problematisch sind, kann man bei den Zweiten das "Zuendhuetchen" entfernen was sie dann zu reinen inerten Geschossen macht.

    Zur Frage der Einordnung der "Betaeubungspfeile" ist mir folgendes Bekannt.
    1) Das WaffG Spricht von Waffen zum Angriff oder Verteidigung, die eine betaeubende Wirkung haben. Unter dieses Verbot fallen Injektionsgeraete insofern nicht, da alle Hersteller als bestimmungsgemaesse Verwendung Tiere angeben (und nicht dass mir hier einer mit zweibeinigen Bullen und Hornochsen kommt). Verhaelt sich so aehnlich in der Argumentation wie mit Pfefferspray :) Es wird halt nicht an Menschen eingesetzt. Es ist halt nur nicht erlaubt ein Spray zu konstruieren, das einen Angreifer betaeubt da man damit auch sehr viel Unsinn treiben koennte.
    2) Die Spritzen selbst sind, wie auch auf der Seite von teleinject nachzulesen, i.d.R. als Geschosse und somit frei verkaeuflich eingestuft. Die aktuellen Systeme verwenden uebringes einfach nur einen Kolben mit zwei Kammern. In die Seite mit der Kanuele kommt das Medikament und in die dahinter liegende wird etwas Luft gepumpt. Wird die Kanuele freigegeben drueckt der Kolben das Medikament raus.

    Beleg fuer das Geschriebene: Erst einmal siehe Merkblatt vom Hersteller. Ansonsten habe ich aus Humor einmal ein Pack 5ml Spritzen von Teleinjekt fuer ein paar Kollegen gekauft. Ist schon lustig wenn man im Krankenhaus dem Narkosearzt aus Angst vor Spritzen sagt "dann lauf ich halt weg" und als Antwort holt der nur einen Betaeubungspfeil raus :nuts: Sie wollten von mir nix weiter als eine Lieferaddresse und die Zahlungsmodalitaeten und mit Sicherheit keine waffenrechtlichen Erlaubnisse.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    2 Mal editiert, zuletzt von F600 (2. Juli 2008 um 01:34)

  • hallo F600

    meine spritzen sind in einzelteile zerlegbar, wiederverwendbar (bei guter pflege sogar ein leben lang) und die explosivladung somit austauschbar.

    aber bevor wir hier noch ewig weiter texte um diese pfeile verfassen wie sie eventuell aussehen oder funktionieren könnten, setz ich morgen lieber mal ein paar bilder hier rein ;)

    so, ich bin glei ma im bett, übermüde, kann schon kaum noch die uhrzeit am rechner lesen :confused2:

    gruß
    robert

  • @ kreuzbogen
    Wo steht im Gesetz das Armbrüste überall geschoßen werden dürfen ?
    Ich habe leider nichts gefunden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Andreas
    Es wäre schon eine Tolle Sache, wenn Jemand der im Besitz dieses Formblattes ist es vielleicht mal ins Forum verbringen könnte, denn ich muß sagen, unbedingt überall anmelden möchte ich mich auch nicht, vielleicht hat ja einer der Mods oder Admis, die Möglichkeit so etwas als PDF Datei hier rein zusetzen, denn eine Verlinkung auf das Blatt von 04 meine ich war es, hat es hier ja schon einmal gegeben.
    Ich hab das Alte Ding immer als Ausdruck in der Tasche, weil einige Nachbarn ja doch gerne mal Fragen stellen, " dürfen Sie das überhaupt was Sie da machen" und den geb ich Ihnen den Ausdruck mit der Bemerkung " steht alles hier schaun Sie mal und dürfen Sie gerne behalten" bisher hat das immer ganz gut funktioniert.
    MfG Bruder

  • Noch mal was zum Thema Aluminium-Bogen: kann gut sein, daß die Armbrust so einen hat. in den 50er Jahren gab es ja auch Recurvebögen (z.B. den Grimes mit Magnesium Mittelstück), die aus Aluminium gefertigt wurden. Bei entsprechender Legierung zeigt Aluminium auch gute Federwirkung.

  • luftikus
    Das Thema war hier auch schon, und genauso wie den Link zum GDP, Info Blatt gab es einen Link zu einem AB Hersteller der solche ABs mit Alu Bogen vertreibt, aber frage mich mal wo die jetzt stecken, und die Suchfunktion kannst Du in so einem Fall vergessen, ich weiß nur noch das damals Jemand geschrieben hat, das der Typ von Wolfszeit in seinem Buch geschrieben hatte, das es solche ABs mit einem Bogen Mix aus Alu und was weiß ich noch gibt.
    Wenn Jemand interesse an dem Alten GDP Info Blatt hat, kann er mir ja ne PN zukommen lassen, dann bin ich gerne bereit Ihm oder Ihr das Teil als JPG Datei zu kommen zu lassen.
    Es sei den Jemand findet den Link noch mal wieder.
    MfG Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (2. Juli 2008 um 10:58)

  • da die gesetze ja ständig geändert werden wäre es vll sinnvoller zu schauen, ob man doch an ein neues blatt kommt. aber dürfte auch net wieder sos chwer sein, denn wir reden ja nicht von luftaufnahmen der area 51 :crazy2:

    also der bogen ist definitiv aus alu, habe wie geschrieben andere powermasterbögen im internet zum verkauf gefunden, ebenfalls um die 30 jahre alt. in allen beschreibungen wird der bogen aus aluminium erwähnt, doch auch liest man, bricht so ein bogen gerne mal ohne vorwarnung und ruft doch dolle verletzungen im gesicht hervor. bei den neuen billigteilen wäre ich da auch sehr vorsichtig, allerdings ist das noch die gute alte qualität von damals, auf die ist verlass. aber so oft wird damit ja auch nicht geschossen, es soll ja mehr als deko herhalten.

  • Tornado
    denn Versuch das mal, und wenn Du Eines hast, dann setz das bitte bitte hier rein, denn auf dem Alten steht kein Datum.
    So nun Versuche ich mal die Hier reinzusetzen, ob man Sie dann noch entziffern kann ist fraglich

  • Und nun noch das Deckblatt.
    Na klappt doch, und vonder Orig Größe hab ich immer 2/3 bei mir und schön zusammen auf einem Din A5 drauf gedruckt, und wenn einer fragt, kriegt er so ein Blatt :))
    Gruß Bruder

    2 Mal editiert, zuletzt von Bruder (2. Juli 2008 um 14:48)

  • @ bruder

    wunderbar, danke dir. ich werde aber sicher an keines kommen, da ich nicht in deutschland bin und somit nicht bei den behörden mal schnell vorbeilaufen kann :)
    aber dieses blatt, auch wenns alt ist, gibt schonmal den ersten überblick.


    mal sehen, dass ich nachher die fotos mache um euch das mal zu zeigen (:)


    EDIT: Thread mit Bildern der Pfeile und der Armbrust bei der Erneuerung online!

    Einmal editiert, zuletzt von Tornado-mdc (2. Juli 2008 um 19:46)

  • Tornado
    auf sowas hab ich auch kein Bock, und selbst wenn ich so einen Wisch hätte, hab ich immer noch keinen Scanner um das Teil hier rein zusetzen, aber soweit ich weis ist der AB Teil immer noch aktuell, nur besser bekomme ich den nicht ins Forum, bei mir auf den Rechner ist der in orig. Größe, und auf einen Blatt A4 gehen 2 davon vorder und rückseite, wobei der Waffenteil um 90Grad gedreht wird und zwei drei davon am Mann, sind immer gut bei unangenehmen Fragen, wie ich oben schon sagte, bisher hat selbst der Alte immer noch funktioniert ;)
    Gruß Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (2. Juli 2008 um 16:47)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Wo steht im Gesetz das Armbrüste überall geschoßen werden dürfen?

    Das WaffG gibt nur her, daß das Schießen mit der Armbrust erlaubnisfrei ist.

    Wie schon in Beitrag zwei angesprochen: Das wo und unter welche Bedingungen hat der Gesetzgeber nicht explizit geregelt, und nach der hier schon oft zitierten Interpretation von Kohlheim zur Armbrust im neuen Waffengesetz beginnt der Interpretationspielraum schon bei der Frage, ob mit einer Armbrust im waffenrechtlichen Sinne überhaupt geschossen wird (vergl. meinen ersten Beitrag zu diesem Thema).


    viele Grüße

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (3. Juli 2008 um 15:15)

  • naja, recht hin oder her, auch wenns erlaubt wäre, wer würde sich schon vorm supermarkt hinstellen, ne zielscheibe an die eingangstür hängen und losballern? das wär von der vernunft her nicht erklärbar, und die gehört wie schon oft gesagt wurde bei waffen immer dazu