Home Defence - Schutz und Abschreckung gegen Einbruch (z.B. durch Armbrust)

Es gibt 141 Antworten in diesem Thema, welches 37.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2008 um 17:44) ist von Sgt. Miller.

  • Du darfst halt keinen Markierer wie die SG68 führen, sondern den nur in der Wohnung verwenden bzw. auf eigenem Grund und Boden solange dieser gesichert. Klar, bei einer Notwehr-Situation sieht das ganze anders aus, aber das sollte man zumindest wissen wenn man sich damit schützen will.

    Samael

    Einmal editiert, zuletzt von Samael (5. Juni 2008 um 19:01)

  • Zitat

    Original von merkur75
    Waffen für freie Bürger, damit man sich auch gegen "Vladimir Knackdieglastür" durchsetzen kann. Ich bin der Meinung, wer bei mir einbricht darf auch erschossen werden, egal ob bewaffnet, oder nicht. Würde sich das herumsprechen und die Deutschen Waffen frei besitzen dürften, würde das die Einbruchsrate garantiert senken.

    Nö. Vermutlich eher noch steigern - da es ja jetzt auch noch Waffen zu erbeuten gibt.

    Die wenigsten Einbrecher gehen in Häuser rein wenn der Bewohner noch drin ist - und wenn Du nicht zuhause bist nützt Dir die Waffe nichts.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von aandykf
    Darf ich mich eigentlich auch wehren, wenn mir jemand etwas klaut?!?

    Damit du dich wehren darfst, muss die sog. Notwehrlage vorliegen. Und das ist dann, wenn ein gegenwärtig rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut vorliegt.

    In deinem geschilderten Fall wäre das angegriffene Rechtsgut dein Eigentum. Also grundsätzlich ist dann natürlich eine Notwehrhandlung möglich.

    Ungeachtet dessen gelten natürlich die Vorschriften was Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Notwehrhandlung sowie den Verteidigungswillen angeht.

    Recht komplexes Thema, Schema-F gibts da überhaupt nicht. Siehe auch einschlägige Gerichtsentscheidungen.

    Alle Angaben ohne Gewähr. :crazy2:

    Röhm RG96 :nuts:

    2 Mal editiert, zuletzt von Jugleman (5. Juni 2008 um 21:47)

  • Zitat

    Original von Jugleman

    Damit du dich wehren darfst, muss die sog. Notwehrlage vorliegen. Und das ist dann, wenn ein gegenwärtig rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut vorliegt.

    In deinem geschilderten Fall wäre das angegriffene Rechtsgut dein Eigentum. Also grundsätzlich ist dann natürlich eine Notwehrhandlung möglich.

    Ungeachtet dessen gelten natürlich die Vorschriften was Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Notwehrhandlung angeht.

    Alle Angaben ohne Gewähr. :crazy2:

    Ja das sehe ich auch so wenn jemand gerade meinen 72 Zoll Plasmafernseher klaut und noch meinen Fahrzeugpapiere und Autoschlüssel werde ich bestimmt nicht Fragen ob ich beim Tragen helfen soll weil die Beute so schwer ist und er sich keinen Bruch heben soll :crazy2: sondern ich werde mich mit mir gegebenen Mitteln zur wehr setzten.

  • Zitat

    Original von stg44

    Ja das sehe ich auch so wenn jemand gerade meinen 72 Zoll Plasmafernseher klaut und noch meinen Fahrzeugpapiere und Autoschlüssel werde ich bestimmt nicht Fragen ob ich beim Tragen helfen soll weil die Beute so schwer ist und er sich keinen Bruch heben soll :crazy2: sondern ich werde mich mit mir gegebenen Mitteln zur wehr setzten.

    Aber um einen Dieb (keinen Räuber!) mit der Ambrust zu erschießen, muss schon was anderes vorliegen, jedenfalls meinem Rechtsempfinden nach. ;)

    Röhm RG96 :nuts:

  • Exakt. Sonst kannst DU sogar verklagt werden, wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. versuchtem Mord/Totschlag. Viel Spaß vor Gericht, wenn du dich zu rechtfertigen versuchst, dass eine Armbrust ein "adäquates Mittel zur Verteidigung ist" :cc

    Das ist auch der Grund warum ist diese Idee auch absolut Hirnrissig finde.

  • Zitat

    Original von jnievele

    Nö. Vermutlich eher noch steigern - da es ja jetzt auch noch Waffen zu erbeuten gibt.

    Also, ich als Einrecher würde es mir zweimal überlegen in eine Wohnung einzusteigen mit dem Wissen im Hinterkopf, plötzlich einem extrem gut bewaffneten Bewohner gegenüberzustehen. Das Risiko wäre ich nicht bereit einzugehen.

    :johnwoo::CP1 + RG100 + RG96 + RG88 + RG70 + RG9 + HW37 + PK380
    :schiess1::AirMagnum 850

  • wie gesagt, ich war mir nicht mehr sicher. außerdem gibt es so viele gesetze und bestimmungen, durch die kein normalsterblicher mehr einen durchblick hat. aber nur mal nebenbei, ein auszug aus dem österreichischem notwehrgesetz:

    Zitat

    Gesetzestext - StGB § 3

    § 3.(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

    demnach darf ich in österreich, euren nachbarn, schon auf einen einbrecher schießen, wenn ich dadurch mein eigentum (vermögen, kann mein auto als vermögen ansehen) oder sogar fremdes eigentum vor einem rechtswiedrigen, akkutem angriff schützen kann. ich würde als beispielsituation folgende ansehen: ich komme zu meinem auto und sehe jemanden, der mit einem baseballschläger die scheiben und die karrosserie zerdonnert. rechtswiedrig, akkut, angriff gegen mein vermögen --> selbstverteidigung

    wie man sieht, jedes land macht sich wieder andere gesetze, jedoch würde ich mit lethalen waffen wie armbrüsten etc. vorsichtig sein, außer einer von euch wohnt in texas, da ist das erschießen einer person erlaubt wenn sie allein das grundstück betreten hat.... :confused2:

  • Zitat

    Original von Threepwood187

    Also, ich als Einrecher würde es mir zweimal überlegen in eine Wohnung einzusteigen mit dem Wissen im Hinterkopf, plötzlich einem extrem gut bewaffneten Bewohner gegenüberzustehen. Das Risiko wäre ich nicht bereit einzugehen.

    Sehe ich genauso:dafuer: Die meisten Einbrecher vermeiden den Kontakt mit den Wohnungsinhabern. Die Einbrecher die jedoch bewusst einsteigen wenn jemand zu Hause ist stelle ich auch schlimmste Absichten unter:evil: . Bei Aktenzeichen XY ungelöst sieht man diese Beispiele am deutlichsten mit welcher Brutalität solche Einbrecher vorgehen:)) . Unter den in Deutschland frei erwerbbaren Waffen halte ich Armbrust und Schwert für wesentlich effektiver als das Gaser und Pfefferzeug. Eine Axt oder Brecheisen können schwerste Verletzungen hervorrufen was jeder Gerichtsmediziner bestätigen kann. Dies könnte man auch einem vernünftigen Richter klarmachen das man mit Armbrust, 357 Magnum und anderen Overkillkalibern aus Furcht und Schrecken gehandelt hat.

    Ausserdem gilt für mich immer.
    Aus dem :knast: kannst du raus kommen
    aus dem Krankenhaus/ Rehazentrum vielleicht nicht und aus dem Grab sowieso nicht.

  • Kann einer dieser lächerlichen Diskussion mal ein Ende setzen...mit wirklichem Diskutieren hat das hier irgendwie nichts mehr zu tun :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt. Miller (6. Juni 2008 um 08:36)

  • @ Tornado:
    Ich wurde vorhin eines Besseren belehrt, unter Notwehr fällt dann auch die Verteidigung gegen einen Angriff auf sein Hab und Gut, auch in Deutschland. Im Gegensatz zu Österreich steht sowas aber nicht im Gesetzestext, sonder im Kommentar dazu. In dem von dir zitierten Paragraphen aus dem Österreichischen StGB wird das schon im Gesetzestext selber klar.
    Trotzdem gilt halt immer noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel, und das ist immer ein schmaler Grat (und zwar nicht nur für Zivilisten und Privatpersonen, sonder auch für Polizisten, Soldaten und andere Behördenvertreter!), vor allem, wenn es um Schuß- oder andere Waffen geht, die geeignet sind, über das Ziel der Verhältnismäßigkei hinauszuschießen.

    Und mit Verlaub: Das Gequatsche von wegen "aus dem Knast kommst du wieder raus, aus dem Grab nicht", "Better judged by twelve than carried by six" usw redet sich leicht, wenn man noch nie in so einer Situation war. Denn in den seltensten Fällen ist es so, daß man nach verbüßen seiner Strafe wieder ein unbescholtener Bürger ist, sowas hat IMMER weitaus weitreichendere Konsequenzen, als nur ein paar Monate/Jahre Haft.
    Ein Grund mehr, weswegen "Verhältnismäßigkeit" für mich sehr wichtig ist.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Danke Blackhawk. Solche Sprüche zeigen nur, dass man sich noch nicht mal Ansatzweise mit unserem Gesetz auseinandergesetzt hat. Ich hatte ein 5-wöchiges Schulpraktikum beim Rechtsanwalt und da hatten wir einen ähnlichen Fall. Der Hausbesitzer hat den Einbrecher mit einem Golfschläger vertrimmt. Ende vom Lied: Der Hausbesitzer bekam 5 Jahre Knast wegen versuchten Totschlags. Der Einbrecher 1 Jahr auf Bewährung.

    Also hört auf mit solchen unreifen Äußerungen und spielt nicht den Alltagsrambo. Verhältnissmäßigkeit ist exakt das Wort, welches bei diesem Thema angebracht ist. Ein Thread mit der Überschfit "Home Defence - Schutz und Abschreckung gegen Einbruch (z.B. durch Armbrust)" klingt für mich nur wie ein weiterer Artikel aus der Bildzeitung.

    Bitte weg damit.

  • Zitat

    Träumt weiter Leute, deshalb gibt es in den USA auch überhaupt keine Einbrecher ... so ein Blödsinn.

    Ach ja?
    Na dann vergleich mal die Einbruchszahlen zweier Länder / Städte mit ähnlicher Einwohnerdichte, wo im Einen ein strenges, im Anderen ein eher liberaleres Waffengesetz gilt.

    Du wirst feststellen daß eine Waffenerlaubnis für unbescholtene Bürger zwar die Einbruchsstatistik nicht auf Null bringt, sie aber ziemlich senkt.
    Das Gleiche gilt für Gewaltdelikte.

    Übrigends, das Paradebeispiel New York. Dort sind auf der Straße nicht mal Messer erlaubt. Und trotzdem eine so hohe Kriminalität?
    Nach deiner Logik müsste diese Stadt die Friedlichste der Welt sein.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Im deutschen Strafrecht des § 32 findet keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt.

    Es ist lediglich im Rahmen der Erforderlichkeit zu prüfen, ob es das relativ mildeste Mittel ist.
    Zudem ist im Rahmen der Gebotenheit zu prüfen, ob ein krasses Missverhältnis vorliegt (z.B. Gelähmter Gartenbesitzer schießt Kinder von seinem Kirschbaum) oder ob es ein Angriff von schuldlos handelnden, etc. ist. Hier können sich Einschränkungen ergeben.
    Zudem ist zu beachten, dass ein Angriff schnell vorrüber ist (ein Faustschlag ins Gesicht ist in dem Moment nicht mehr gegenwärtig, wo er vorbei ist und nicht mit weiteren Schlägen zu rechnen ist, gleiches gilt bei Worten).

    Im vorliegenden Fall wurde dem Hausbesitzer wohl nachgewiesen, dass er den Tod des Einbrechers billigend in Kauf genommen hat.
    In dem Moment, wo der Einbrecher die Flucht ergreift, liegt kein unmittelbarer Angriff auf sein Rechtsgut mehr vor (sofern er keine Beute mitnehmen will). Dies war möglicherweise ein Fall des extensiven Notwehrexzesses (nicht straffrei).

    Ich finde es evident, dass es nicht angemessen ist, einen Einbrecher mit einem Golfschläger zu "vertrimmen".
    Es hätten dann noch Festnahmerechte vorgelegen, die aber keine Schläge mit einem Golfschläger rechtfertigen.

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk

    Und mit Verlaub: Das Gequatsche von wegen "aus dem Knast kommst du wieder raus, aus dem Grab nicht", "Better judged by twelve than carried by six" usw redet sich leicht, wenn man noch nie in so einer Situation war. Denn in den seltensten Fällen ist es so, daß man nach verbüßen seiner Strafe wieder ein unbescholtener Bürger ist, sowas hat IMMER weitaus weitreichendere Konsequenzen, als nur ein paar Monate/Jahre Haft.
    Ein Grund mehr, weswegen "Verhältnismäßigkeit" für mich sehr wichtig ist.

    Genau ich hatte vor vielen Jahren mal das Vergnügen überfallen zu werden (aktenkundig). Ich war heilfroh das nach wenigen Minuten die Polizei da war und diese Herren sofort verhaftete. Ich fragte geistesgegenwärtig was passiert wäre wenn Sie nicht gekommen wären. da sagte mir einer der Polizisten das ich wahrscheinlich nicht mehr am Leben gewesen wäre:huldige: . Bekommen hatten diese Täter (es waren amerikanische Soldaten in der Freizeit) 6 Wochen Knast.
    Beim weisen Ring kannst du dich mal erkundigen wie es Opfer gegangen ist die die Verhältnismäßig eingehalten haben ode besser einhalten mussten:evil:

    Dieses Verhältnismäßigkeitsdenken zeigt ganz deutlich das Personen die solche Meinungen vertreten niemals Opfer solcher Gewalttaten wurden:bash: und deshalb Täter leichtes Spiel haben.

  • Dann schau im gleichen Augenblick auf die Anzahl der Mord und Todschlag Delikte durch liberale Waffenpolitik im Gegensatz zu Deutschland, danke. Es hat vor und Nachteile, fertig. Ein paar würden sich sicherer fühlen, wenn sie nen Einbrecher gleich ohne Frage mit ner Schrotflinte über den Haufen schießen dürften / könnten. Ich mich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (6. Juni 2008 um 19:42)

  • oh man, ich denke dieser Thread sollte langsam mal geschlossen werden.

    Wir sind sowieso Offtopic und dann kommt Rancon auch noch mit seinen paranoiden Theorien..... :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von aandykf (6. Juni 2008 um 20:01)