KWS + Überraschung

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 6.378 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2008 um 12:47) ist von maltomat.

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Das Verfahren wurde doch eingestellt, also gibt es doch kein Problem mehr.
    Es sei denn, die wissen mehr, als du uns sagen willst.

    ja ne

    ich habe gedacht wenn eine Person nicht als Zuverlässig angesehen wird bekommt er kein KWS. Wenn man jetzt ständig immer die gleiche Straftat begeht

    Und ich denke wenn man gegen Sprengstoff und Waffen gesetz verstößt ist sowieso alles aus. Das Verfahren wurde bei mir eingestellt. Deswegen habe ich ja die KWS bekommen

  • Warum genau wurde denn das Verfahren gegen dich eingestellt? Wegen geringer Schuld oder weil du an einer erzieherischen Maßnahme teilgenommen hast?

    Jedenfalls ist die von dir unangefochtene Einstellung kein Unschuldsbeweis sondern gilt als Schuldeingeständnis.

  • Schaun wir uns doch mal den § 5 des Waffengesetzes an, der die Zuverlässigkeit
    regelt. Da steht:

    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

    Das ist eine Ermessensspielraum des Amtes. Wenn die stur gewesen wären,
    hätten sie den KWS mit der Begründung verweigert, dass sie eben zu der o.a.
    Ansicht gekommen sind. Die haben jetzt eine Regelung gefunden nach dem
    Motto: "Wasch mir den Buckel, aber mach mich nicht nass." Das Schreiben ist eine Beruhigungspille für das Amt. Wenn Du Mist baust können die dann sagen:
    "Wir haben ihn immerhin darauf hingewiesen".

    Mir wäre sowas aber lieber, als keinen KWS zu kriegen, weil ein Sachbearbeiter über einen alten Mist, den er nicht richtig durchschaut, Blähungen kriegt.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (3. Juni 2008 um 18:23)

  • Also ich würde da nicht allzuviel drauf geben. Ich schätze mal die wollen sich absichern falls mal irgendwas passiert.
    Bringt zwar nix, gibt ihnen aber vielleicht ein höheres Sicherheitsgefühl :crazy2:

    Mich überrascht es schon positiv daß du den Schein überhaupt bekommen hast. Nachdem was man hier sonst so liest von Hausbesuchen etc...... :confused2:

    Theoretisch ist es gar nicht nötig daß ein Eintrag im Führungszeugnis steht um den KWS zu verweigern.
    Es heißt im Text irgendwo " falls berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen........."

    Das heißt also daß der Typ, der immer wieder auffällt aber nicht verurteilt oder angeklagt wurde, trotzdem evtl. keinen KWS bekommt.
    Hängt davon ab wie die einzelnen Stellen zusammenarbeiten. Es wird meines Wissens auch die örtliche Polizeidienststelle befragt ob Einwände bestehen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich würde dieses nette Briefchen einfach ignorieren. Denn sie haben dir den KWS ausgestellt, sahen also keine Einwände. Und ihn dir wieder wegnehmen können sie, auch ohne daß du in irgendeiner Form VORHER auffällig warst.
    Daß man in so einer Situation natürlich überall höllisch aufpassen muß, was man tut, ist hoffentlich klar! Denn deine Zuverlässigkeit verlierst du nicht nur, wenn irgendein Verstoß gg das WaffG oder SprengG vorliegt, sonder auch BtM-Delikte oder Fahren unter Alkoholeinfluss spielen da eine Rolle (inwieweit andere Verkehrsrechtliche Dinge da Einfluss nehmen, weiß ich nicht).

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Von wem ist das Schreiben genau?

    Du hast den KWS erworben, es lagen also keine Hinderungsgründe vor. Du kannst damit das volle Recht aus dessen Besitz geltend machen. Punkt.

    Diese "besondere Überwachung" ist eine hohle Phrase. Wenn es zu konkreten Sachen wie HD kommt, passieren diese verdachtsabhängig (in der Praxis ist so ein Verdacht ab und an weit hergeholt, aber in diesem Fall kann man sich zur Wehr setzen). Eine Sache von vor Jahren, die für dich noch dazu ohne Konsequenz blieb kann da kein Anlass für sein.

    Ich würde mal freundlich nachfragen, ob du diesen Wisch als Nötigungsversuch interpretieren darfst. Ich unterstelle dem Verfassern vielleicht eine gute Absicht , aber die Wortwahl ist unglaublich.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Zitat

    Original von Nocturnal
    Von wem ist das Schreiben genau?

    Du hast den KWS erworben, es lagen also keine Hinderungsgründe vor. Du kannst damit das volle Recht aus dessen Besitz geltend machen. Punkt.

    Diese "besondere Überwachung" ist eine hohle Phrase. Wenn es zu konkreten Sachen wie HD kommt, passieren diese verdachtsabhängig (in der Praxis ist so ein Verdacht ab und an weit hergeholt, aber in diesem Fall kann man sich zur Wehr setzen). Eine Sache von vor Jahren, die für dich noch dazu ohne Konsequenz blieb kann da kein Anlass für sein.

    Ich würde mal freundlich nachfragen, ob du diesen Wisch als Nötigungsversuch interpretieren darfst. Ich unterstelle dem Verfassern vielleicht eine gute Absicht , aber die Wortwahl ist unglaublich.

    Das Schreiben ist von der Dame wo ich mein Antrag abgegeben hatte. Die kümmert sich um die waffengesetze. Als sie mir das blatt in die hand gedrückt hatte war sie sehr nett und hat einfach gemeint ich solle wissen dass das kein Spielzeug wäre und ich höllisch aufpassen sollte, wenn ich was falsch machen würde wäre der KWS weg. Daraufhin habe ich gemeint dass das SELBSTVERSTÄNDLICH sei und bin gegangen.

    Was mir aber am meisten sorge macht ist dieser SATZ:
    "Das bürgermeisteramt buxdiehude wird sie daher in Zukunft in waffenrechtlicher Hinsicht verschärft und regelmäßig überwachen."

    Kommen die jetzt zu mir nach hause und sagen: zeig mal wo die waffe liegt und das alle 3 wochen oder wie habe ich das zu verstehen ?

  • wenn das verfahren eingestellt worden ist liegt gegen dich auch nichts vor. also würde ich in diesen fall dem schreiben formlos schriftlich widersprechen!

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    wenn das verfahren eingestellt worden ist liegt gegen dich auch nichts vor. also würde ich in diesen fall dem schreiben formlos schriftlich widersprechen!

    das verfahren ist eingestellt und nun ist es mehr als einen jahr her.....
    wie nach deiner meinung sollte die formlose schriftliche wiederspruch aussehen und was für ein nutzen hätte diese.

    Ich persönlich belasse es darauf ...
    Ich weiß was ich darf und ich weiß was ich nicht darf und solange alles gut läuft sind alle zufrieden auch der Staat.

  • "Hier haben sie den KWS -
    aber noch einmal Falsch Parken!
    dann kommt das SEK durchs Fenster!"

    Ehrlich gesagt finde ich das total lächerlich von der Behörde.
    Entweder sie stellt den Schein aus (weil Du als zuverlässig giltst)
    oder eben nicht.
    Aber eine Bewilligung mit Androhung (fällt das eigentlich schon unter Nötigung?) - das ist wirklich schräg.
    Wenn es nur der gut gemeinte Rat sein soll, dann ist es völlig überzogen;
    wenn die Gemeinde glaubt, sich damit aus der Affaire ziehen zu können (wenn Du dann doch eines Tages mit Bomben und Knarre eine Bank stürmst), ist sie wohl schief gewickelt. Aber wer muss auf dem Amt schon um Konsequenzen fürchten? Die Rende is sischer!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    [i]Original von 5-atü[
    Aber eine Bewilligung mit Androhung (fällt das eigentlich schon unter Nötigung?) - das ist wirklich schräg.
    Wenn es nur der gut gemeinte Rat sein soll, dann ist es völlig überzogen;
    !

    1.: Das tut es, wegen der konkreten Androhung einer verdachtsunabhängigen Überwachung.
    2.: Ist definitiv so.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Sehr geehrter Herr xyz,

    in Ihrem Schreiben vom x.y.2008 teilen Sie mir mit, dass Sie mich wegen des gegen mich am x.y.2007 eingeleiteten Verfahrens wegen des unerlaubten Besitzes verbotener Gegenstände "verschärft und regelmäßig überwachen" werden. Weiterhin stellen Sie den kausalen Zusammenhang zwischen dem gegen mich eingeleiteten Verfahrens und meiner generellen Untaulichkeit, der geltenden Rechtsordnung zu entsprechen her.

    Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Das gegen mich eingeleitete Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dies belegt, dass der mir zur Last gelegte Sachverhalt nicht zutraf. Wenn wir uns beide auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland beziehen, dann stellt sich heraus, dass wir in einem Rechtsstaat leben. In diesem Rechtsstaat wurde ich also nicht verurteilt, da sich ein etwaiger Verdacht gegen mich nicht erhärtet hat.

    Ich bin insofern als *freier* Bürger mit makellosem polizeilichem Führungszeugnis meiner Meinung nach auch als solcher zu behandeln. Die dreiste Unterstellung, es bestünde ein Zusammenhang zwischen dem gegen mich eingeleiteten Verfahren und meiner Bereitschaft "die Rechtsordnung einzuhalten" ist geradezu skandalös. Eine derartige Vorverurteilung finde ich ausgesprochen unangemessen und ich halte die von Ihnen übermittelte Warnung vom x.y.2008 für dubios.

    Warum sie es bevorzugen, Bürger gegen die sich ein anscheinender Verdacht nicht erhärtet hat, zu nötigen, bleibt schleierhaft. Ich möchte dennoch nocheinmal betonen, dass ich selbstverständlich die geltende Rechtsordnung bezüglich des von mir beantragten "kleinen Waffenscheins" gemäß §10 Abs 4 WaffG befolgen werde. Ebenso erwarte ich aber von Ihnen, mich nicht durch Ihre Vorverurteilung derart zu nötigen.

    Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um ein Mißverständnis handelt. Vielen Dank für Ihre umsichtige Beurteilung, die mit Sicherheit ihre Richtigkeit bei Personen, die vor dem Gesetz nicht unbescholten sind, hat.

    Mit freundlichen Grüßen,
    xyz

  • Zitat

    Original von MosinNagant762
    Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Das gegen mich eingeleitete Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dies belegt, dass der mir zur Last gelegte Sachverhalt nicht zutraf. Wenn wir uns beide auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland beziehen, dann stellt sich heraus, dass wir in einem Rechtsstaat leben. In diesem Rechtsstaat wurde ich also nicht verurteilt, da sich ein etwaiger Verdacht gegen mich nicht erhärtet hat.


    @MosinNagant762: An sich eine gute Idee, nur leider liegen die dem Schreiben zugrundeliegenden Tatsachen nicht vor. Das Verfahren gegen den Threadstarter wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vom Richter eingestellt und zwar entweder wegen geringer Schuld oder gegen eine erzieherische Maßnahme (z.B. Sozialstunden). In jedem Fall hat sich der Threadstarter etwas zu Schulden kommen lassen und diese Art der Einstellung kommt einer Verurteilung gleich.

    Bei kleineren und von der Sachlage her unproblematischen Verfehlungen kommt so etwas häufiger vor. Das ist vergleichbar mit dem Mahnverfahren beim Zivilrecht. Man (in diesem Fall Staatsanwalt und Richter) will sich einen Prozess sparen und gibt dem Angeklagten daher eine Strafe vor. Wenn sich der dann nicht innerhalb einer gewissen Frist rührt (man wird darüber schriftl. belehrt) gilt die als angenommen und die zugrundeliegenden Tatsachen als eingestanden. Widerspricht man, so kommt es zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung. Eine Einstellung ist gerade kein Freispruch.

  • ISt reine einschüchterung.
    Rechtlich gesehen ist allein schon die aufrechterhaltung eines Vorwurfs einer tat die niemals richterlich verurteilt wurde strafbar(Unschuldig bis schuld bewiesen etc.).Meines wissens nach müssen wegen geringfügigkeit der schuld eingestellte Verfahren nach 3 jahren sowieso aus allen akten gelöscht werden.

    Auch eine Hausdurchsuchung und oder strenge überwachung muss richterlich abgesegnet sein und kann nicht einfach auf einer alten tat ausgeführt werden.

    Wenn dir also der Staat solch einen schein aushändigt,sagt er somit du hast die nötige Zuverlässigkeit.Alles andere ist reine:"pass bloss auf das du keinen scheiss machst" taktik.

  • Zitat

    Original von chrusher
    Was mir aber am meisten sorge macht ist dieser SATZ:
    "Das bürgermeisteramt buxdiehude wird sie daher in Zukunft in waffenrechtlicher Hinsicht verschärft und regelmäßig überwachen."

    Kommen die jetzt zu mir nach hause und sagen: zeig mal wo die waffe liegt und das alle 3 wochen oder wie habe ich das zu verstehen ?

    Mach dir keine Sorgen, das ist mit Sicherheit nur als eine Art "nachdrückliche Ermahnung" zu verstehen. Schlimmstenfalls werden sie jetzt automatisch informiert, sofern die Staatsanwaltschaft dich mal wieder in ihren Akten hat.

    Jede Behörde kann Maßnahmen gegen dich nur auf Basis einer rechtlichen Vorschrift verhängen und nicht nach eigenem Gutdünken.

    Ich würde dieses Schreiben aufheben, aber sonst erstmal nichts weiter unternehmen und insbesondere nicht auf das Schreiben antworten. Wenn du dich (später) von der Behörde schikaniert fühlst, geh am besten gleich zu einem Anwalt.

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Wie krass sind die denn bitte?

    Ist das jetzt ein allgemeines Misstrauen gegen Legalwaffenbesitzer ("Sie stehen unter Verdacht und Beobachtung!") oder nur gegen einzelne Personen, die mal "Kontakt mit de Justiz" hatten?

    Wie heißt es bei Colt Seavers am Anfang immer: "In den USA gilt ein beschuldigter solange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist."
    Okay, in Deutschland gibt es keine Kopfgeldjäger, dafür U-Haft; aber jemanden zu beschuldigen, insbesondere wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, das ihn von allen Anschuldigungen frei spricht, dann ist das doch schon üble Verleumdung!

    Wie bei Casablanca: "Verhaften sie die üblichen Verdächtigen."

    Wo kommen wir denn da hin?
    :aufreg:

    mfg, Bolle

  • Zitat

    Original von chrusher
    Im Rahmen der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnisse wird gemäß § 4 Absatz 1 Waffengesetz auch die Zuverlässigkeit des Antragsteller überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Sprengstoffgesetzes - unerlaubter Besitz von verbotenen Gegenständen - vorlag. Das Verfahren wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gemäß § 47 JGG eingestellt.

    Grundsätzlich finde ich, dass eine Ermahnung auch bei Einstellung des Verfahrens (Hyperterminal hat das noch einmal sehr schön dargestellt) durchaus legitim ist. Nur hätten Wortwahl und Formulierung doch etwas "positiver" ausfallen können.

    Einmal editiert, zuletzt von RCRAJ (4. Juni 2008 um 11:33)