Ich möchte diesen Thread eröffnen, um zu dokumentieren, ob und wie sich die Praxis verschiedener Behörden beim Ausstellen des "Kleinen Waffenscheins" unterscheidet hinsichtlich Eintragungen, Auflagen etc.
So kann jeder nachprüfen, ob die eigene Behörde den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Scheine ausstellt.
Hier ist ein KWS, ausgestellt 2008 vom Ordnungsamt Dresden (keine besonderen Eintragungen)