Kopie des KWS ausreichend?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 3.176 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Mai 2008 um 01:16) ist von germi.

  • Zitat

    Original von JC-Denton
    Und ne andere Frage, wo wir grad den Thread haben:
    Reicht auch eine Kopie des KWS aus oder muß man immer das Original dabei haben?

    ich glaube in dem Fall ist nur ein Original erlaubt danke für die schnelle Antwort (:)

  • KWS muß im Original mit gültigem Perso geführt werden.

    Allerdings kanns auch anders gehn:

    Mit Rollerblades unterwegs (ja, auch ich war mal sportlich) Hüpfer auf den Gehweg, Padauds, RG 800 ergibt sich der Schwerkraft. Zwei (Männlein und Weiblein) Polizeibeamte schauen zu, lächeln ob meines verkrampften Bückversuchs und sagen kein Wort...

    Das sind dann die angenehmen Begegnungen. Ist allerdings schon etwas 3 Jahre her...

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (11. Mai 2008 um 00:14)

  • Mh, eigentlich blöd, daß man das Original mitführen muß, schließlich kann man auch mit der Kopie und dem Perso beweisen, daß man die Waffe rechtmäßig führt.

  • Kannst ja versuchen sie von einem Dienststellenleiter (Schulleiter z.B.) beglaubigen zu lassen.

    Oder mglw. bei der zuständigen Polizeidirektion...

    Ne Kopie vom Führerschein reicht ja auch nicht aus, um ein PKW zu führen.

  • Zitat

    Original von JC-Denton
    Mh, eigentlich blöd, daß man das Original mitführen muß, schließlich kann man auch mit der Kopie und dem Perso beweisen, daß man die Waffe rechtmäßig führt.

    NEIN, eben nicht. Das ist ähnlich der Kopie vom Führerschein oder Fahrzeugschein.

    Verlierst Du die Fahrerlaubnis, musst Du den Schein abgeben; ebenso den Fzg.Schein (und -Brief), wenn Du das Auto veräußerst.

    Wie sollte ein Polizist bei der Kopie erkennen können, ob Du noch berechtigt bist oder nicht? Beim Führerschein lässt sich das wohl noch durch einen Anruf bei der Zentrale, mit Blick ins System klären - bei waffenrechtlichen Fragen wohl nicht (-> u.a. ein Grund/ Wunsch für ein zentrales Waffenregister).

    Fördermitglied des VDB.

  • ich weiß das man eigentlich den originalen schein dabei haben müsste, jedoch nehme ich auch nur eine kopie, in hoffnung das ich nur nachreichen muss oder ma die polizei ma ein auge zudrückt. mit großartigen strafen muss man ja nicht rechnen. wenn man den führerschein nicht dabei hat, muss man ihn ja auch nur nochzeigen und wenn die polizei nicht gut drauf ist ein strafe zahlen (glaube so 10 - 20eu)
    denk ma ist hier ungefähr auch so geregelt. aber die chance dass die polizei dich durchsucht bzw fragt ob man bewaffent ist, ist doch eigentlich recht gering. es ist zumindest mir noch nie passiert^^.

  • Zitat

    Original von agato
    ich weiß das man eigentlich den originalen schein dabei haben müsste, jedoch nehme ich auch nur eine kopie, in hoffnung das ich nur nachreichen muss oder ma die polizei ma ein auge zudrückt. mit großartigen strafen muss man ja nicht rechnen. wenn man den führerschein nicht dabei hat, muss man ihn ja auch nur nochzeigen und wenn die polizei nicht gut drauf ist ein strafe zahlen (glaube so 10 - 20eu)
    denk ma ist hier ungefähr auch so geregelt. aber die chance dass die polizei dich durchsucht bzw fragt ob man bewaffent ist, ist doch eigentlich recht gering. es ist zumindest mir noch nie passiert^^.

    So gering ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht !

    Ich musste meinen KWS schon öfters vorzeigen.
    Einmal war z.B. als die Polizeibeamten vor Schichtwechsel wohl langeweile gehabt haben ( bei uns kommen nachts öfter Polizisten aus einer anderen Stadt für die Nachtschicht ) und ein PWK nach dem anderen kontolliert haben.

    Ich war dann auch mit meinem Kumpels irgendwann an der Reihe.
    Und es blieb nicht nur beim üblichen Pusten und Warndreieck zeigen...

    Es endete in einer kompletten Personenkontrolle aller und mein Auto wurde ebenfalls komplett durchsucht ( und das ohne jeglichen Tatverdacht !!! - in den vereinigten Staaten wäre das Alles RECHTSWIDRIG ! ) .

    Nun ja, und weil meine Waffe während der Fahrt immer unter meinem Fahrersitz liegt, fanden sie diese dann auch irgendwann.

    Die dachten erst, dass sie jetzt etwas gefunden hätten, aber als ich dann ganz leger meinen Schein zückte, waren die erstmal baff ( der eine Beamte [ so ein junger Spund - vielleicht fünf Jahre älter als ich ] las sich den Schein ungelogen dreimal ungläubig durch ! )

    Dass die ganze Sache dann wieder in einer Grundsatzdiskussion endete, wofür man " so ein Teil " denn bräuchte, lasse ich mal weg...

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

    3 Mal editiert, zuletzt von Rat The Tatat (11. Mai 2008 um 03:48)

  • Ähm, nur mal ne ganz dumme Frage. Da der KWS nicht zeitlich begrenzt gültig ist....ob ich da jetzt das Original, ne Kopie oder eine beglaubigte Kopie habe macht doch keinen Unterschied. Feststellen ob der gültig ist kann man entweder oder nicht.

  • Zitat

    Original von JC-Denton
    Ähm, nur mal ne ganz dumme Frage. Da der KWS nicht zeitlich begrenzt gültig ist....ob ich da jetzt das Original, ne Kopie oder eine beglaubigte Kopie habe macht doch keinen Unterschied. Feststellen ob der gültig ist kann man entweder oder nicht.

    wenn dir der original abgenommen wird, wie man es bei einem führerschein macht, dann ist das ein unterschied. man kann dir ja den KWS abnehmen aber du könntest dann die kopie mitführen, aber du besitzt ja keinen mehr. das können die beamten nicht vorort prüfen, daher "muss" der echte KWS mitgeführt werden.

  • Achso, ok, aber dann macht immer noch eine beglaubigte Kopie keinen Sinn.
    Ich hatte gehofft daß die sowas schnell nachprüfen können, genau wie beim Führerschein, oder daß man dann eben innerhalb von einer bestimten Zeit das Original vorweisen muß.

  • Zitat

    Original von JC-Denton

    Ich hatte gehofft daß die sowas schnell nachprüfen können, genau wie beim Führerschein...

    Beim Führerschein geht das über Funk blitzartig. Beim KWS geht das ungleich länger.
    Ich könnte mir vorstellen, dass Deine SSW dann erst mal sichergestellt würde, bis geklärt ist, ob Du berechtigt bist, sie zu führen.
    Deswegen sollte man es nicht drauf ankommen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Fuxe (11. Mai 2008 um 10:26)

  • Zitat

    Original von Rat The Tatat

    Es endete in einer kompletten Personenkontrolle aller und mein Auto wurde ebenfalls komplett durchsucht ( und das ohne jeglichen Tatverdacht !!! - in den vereinigten Staaten wäre das Alles RECHTSWIDRIG ! ) .


    Bei uns auch, nicht nur dort ;) und danach ganz brav eine Bescheinigung über Ort, Zeit, Grund der Durchsuchung und teilnehmende Beamte höflich aber bestimmt fordern!


    Ansonsten, stimme ich meinen Vorrednern an...wohl nur das Original gültig.

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Zitat

    Original von Rat The Tatat
    Es endete in einer kompletten Personenkontrolle aller und mein Auto wurde ebenfalls komplett durchsucht ( und das ohne jeglichen Tatverdacht !!! - in den vereinigten Staaten wäre das Alles RECHTSWIDRIG ! ) .

    Haha! - wer´s glaubt!
    :cc

    Ausgerechnet die USA, die Terroverdächtige aus fremden Ländern entführen und ohne Prozess ins KZ Guantanamo stecken?!
    Ein wirklich schlechtes Beispiel zum Thema Rechtswidrigkeit und Gerechtigkeit.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Rat The Tatat

    Uns wurde bei der Waffensachkunde geraten bei einer Polizeikontolle IMMER mit anzugeben wenn man Waffen im Auto hat und nicht erst dann wenn die Waffen gefunden werden sagen daß man welche dabei hat, Das kann denke ich auch Ärger ersparen wenn man sich daran hält, egal ob nun ne SSW mit KWS oder ne scharfe Waffe mit WBK im Auto transportiert wird.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von DunklerWanderer
    Bei uns auch, nicht nur dort ;) und danach ganz brav eine Bescheinigung über Ort, Zeit, Grund der Durchsuchung und teilnehmende Beamte höflich aber bestimmt fordern!

    Was ernsthaft ??

    Naja, die nannten es " allgemeine Verkehrskontrolle " - ob das dann auch noch zutrifft ?

    Zitat

    Original von 5-atü
    Haha! - wer´s glaubt!
    :cc

    Ausgerechnet die USA, die Terroverdächtige aus fremden Ländern entführen und ohne Prozess ins KZ Guantanamo stecken?!
    Ein wirklich schlechtes Beispiel zum Thema Rechtswidrigkeit und Gerechtigkeit.
    :new16:

    Nun gut, dass mittlererweile unter dem Vorwand des Schutzes vor Terror alles gemacht werden "darf " , ist natürlich eine schlimme Tatsache.
    Das ist aber nicht nur in den USA so - siehe bei uns in Deutschland der geplante "große Lauschangriff " auf das Volk.
    Da werden bald unter dem Vorwand " Der Typ KÖNNTE kriminell sein " ganze Wohnungen verwanzt....

    Was ich aber eigentlich meinte war, dass dich in den vereinigten Staaten niemend einfach so kontrollieren darf, wen du nichts gemacht hast.
    Sogar eine Verkehrskontrolle darf erst stattfinden, wenn du etwas angestellt hast ( z.B. zu schnell gefahren oder in "Schlängel - Linien" gefahren ) .

    Nur, wenn du eine ungeladene Waffe OFFEN trägst ( was lustigerweise in fast allen Staaten erlaubt ist, obwohl ja sonst immer das Right - To - Carry und das Concealed - Carry - Law die großen Rollen spielen ) , dann darf dich ein Beamter kontrollieren und sich davon überzeugen, dass die Waffe auch wirklich ungeladen ist.

    Greetings

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

    Einmal editiert, zuletzt von Rat The Tatat (11. Mai 2008 um 15:33)

  • Zitat

    Original von Paramags
    Rat The Tatat

    Uns wurde bei der Waffensachkunde geraten bei einer Polizeikontolle IMMER mit anzugeben wenn man Waffen im Auto hat und nicht erst dann wenn die Waffen gefunden werden sagen daß man welche dabei hat, Das kann denke ich auch Ärger ersparen wenn man sich daran hält, egal ob nun ne SSW mit KWS oder ne scharfe Waffe mit WBK im Auto transportiert wird.

    Gruß
    Thomas

    Hätte ich ja gemacht - wenn die mal gefragt hätten !
    Schließlich hab ich da ja nichts zu verbergen.

    Aber es kam bloß die Standardfrage, ob ich getrunken hätte oder andere berauschende Substanzen zu mir genommen hätte.

    EDIT
    Danach kam dann gleich Kofferraum aufmachen, Warndreieck und Verbandskasten zeigen.
    Und während wir am Kofferraum standen, fragten die gleich alle standardmäßig ab, ob wir schon jemals in unserem Leben Drogen genommen hätten.

    Darauf antwortete ich ehrlich und sagte: " Naja, einen Joint hat ja wohl jeder schon geraucht."

    " Und wie lange ist das her ? "

    " Keine Ahnung - auf jeden Fall schon eine ganze Weile."

    " Na dann können wir ja auch mal nachsehen, ob Sie auch nichts dabei haben ?! "

    " Bitte ! "
    EDIT

    Ich glaube auch eher, dass die wohl nach illegalen Drogen oder so gesucht haben.

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

    4 Mal editiert, zuletzt von Rat The Tatat (11. Mai 2008 um 15:42)

  • Grundsätzlich denke ich, das stark darauf ankommt, wie man den Herrschaften entgegentritt.

    Freundlich, höflich, ich hab mir nichts zu vergeben und die Men in Black (ich find die neuen Uniformen furchtbar...) machen auch nur Ihren Job.

    Zumal ich wahrscheinlich auch nicht wie ein potentieller Attentäter ausschau...;-)

  • Hier einfach zu behaupten, die Polizei dürfe bei einer Polizeikontrolle unter keinen Umständen im Wageninneren Nachschau halten, ist schlicht und ergreifend falsch ! Sie darf es unter bestimmten Umständen sehrwohl, auch ohne einen konkreten Tatverdacht. Das soweit hier nur zur Info, weitere Erklärungen spare ich mir an dieser Stelle, das hatten wir ja schon x-mal. Die jeweiligen Polizeigesetze haben sich seit dieser Zeit nicht verändert.