Waffe Erlaubt?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 6.633 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Mai 2008 um 10:59) ist von germi.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Selbst wenn das LG von vor 1970 ist, das Modell hat meines Wissens nach in der nicht ge"F"ten Version über 7,5 J..

    Nicht zwingend, manche LGs, die als Jugendgewehr bezeichnet wurden hatten weniger als 7,5J. Mein 25er Diana von 1969 hat weniger als 7,5J.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Entspannt bleiben wir sprechen von einem Luftgewehr welches ihm auch noch gestohlen wurde.

    Also Allmenpa lass dich mal nicht heiss machen das wird schon nicht so schlimm werden;)

    Überhaupt bei uns in der Gegend wird wegen so einem Lg nicht so ein Paragraphenwind gemacht.


    nur so nebenbei :F:;)

    lg

    fränzi

  • Zitat

    Original von aandykf

    Warum? Kann doch sein, dass sie aus dem Ausland kommt. :new16:

    nee nee, es gibt Diana nach 70 ohne F aus dem Inland.
    Ich hab mir auch mal bei meinem Waffenladen ein Diana gekauft, das BJ war leicht unterm Schaft versteckt.
    Als ich mir mal die Mühe gemacht habe und den Schaft gelöst habe habe ich bemerkt dass es nach 70 BJ war.
    Gab ziemlich Stress mit dem Waffenladen, hats aber zurückgenommen.

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Zitat

    Original von fränzi
    Überhaupt bei uns in der Gegend wird wegen so einem Lg nicht so ein Paragraphenwind gemacht.

    Bei Körperverletzung wird bestimmt auch in Meißen einiger "Paragraphenwind" gemacht.

    Hoffe ich jedenfalls, sonst fahr ich da nicht mehr hin. :confused2:

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Was ich nicht verstehe ist, warum du die Fremden überhaupt erst auf dein Grundstück lässt?


    Sag denen, dass die sich verziehen sollen sonst siehst du dich gezwungen die Polizei zu rufen!


    Das LG hätte ich veggepackt. Wie kann man auf die dumme Idee kommen fremden Leuten (die auch noch alkoholisiert sind) eine Waffe in die Hand zu drücken :direx:


    Ehrlich ich versteh dich nicht...


    Ist irgendwie auch deine Schuld, weil wenn irgendwelche Alkis in meinem Garten rumlaufen würden, würd ich denen einen erzählen.


    Konsultiere deinen Rechtsanwalt wenn du das nicht eh schon längst getan hast!

  • klar kann es sein dass er Mitschuld hat, da er denen Alkis das LG gegeben hat.
    Aber es muss ja nicht heißen dass die beiden lallend und kriechend zu ihm gekommen sind.
    Wenn die nur n paar Bierchen getrunken ham und man denen nicht gleich ansieht dass sie schon einiges drin ham, würde ich den Fehler vllt auch machen.
    Vorausgesetzt natürlich dass sie nicht mit der Einstellung: Eh geile Piff Paff, lass mich auch mal von den Dosen abmetzeln, gekommen sind.
    Wenn sie wirklich von Anfang an zivilisiert gekommen sind, ihn getäuscht und dann das LG geklaut haben kann dies schon stimmen.

    Klar gab es auch hier ein paar Fälle wo man uns schon zu vergackeinern versucht hat.
    Aber wenn ihr gleich den Teufel an die Wand malt bringt das niemand was.

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Natürlich joSchuss! Ich war ja leider nicht dabei und kann das deshalb nicht einschätzen!


    Aber irgendwie komisch klingt die Geschichte schon oder findest du nicht? Also ich meine du würdest doch auch nicht "Wildfremden" einfach dein LG in die Hand drücken oder ???

    Vor allem nicht wenn die einfach in deinem Vorgarten stehen. Ich würde die erst Mal fragen ob die was von mir wollen und wenn nicht würd ich die bitten zu gehen.


    Oder wie seht ihr das??

  • ich seh das genau so wie miller....
    1. hätt ich die vom hof gejagt,
    2. hätt ich denen bestimmt net meine :F: Waffe oder meine :ptb: Waffe gegeben

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • Naja, kann ja auch sein dass er von den " Alkis ein wenig eingeschüchtert wurde, und er Stress aus dem Weg gehen wollte...

    Aber das ist alles nur Spekulation, wenn der Threadstarter uns keine Auskünfte gibt...

  • Zitat

    Original von fränzi
    In Geo nicht aufgepasst Herr Baroo ? :lol: obwohl eine Stadt wie Meißen
    eigentlich auch zum Allgemeinwissen gehört.

    Er meint nur weil ansonsten hier in dem Land so ein Aufstand wegen einem LG gemacht wird.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • also leute... was kann ich denn dafür wenn ich auf meinem Grundstück schieße und es kommen 2 leute und nehmen mir meien Waffe weg als ich am Tisch saß und der eine ballert direkt los. ich konnte dagegen nix machen.

  • da stellt sich wieder die Frage, wie konnten die denn so einfach auf Dein Grundstück kommen.

    Hast Du keinen Zaun drum, und keine Tür?

    Wenn dem so sein sollte, darfst Du auch nicht so einfach auf dem Grundstück

    schießen, da es wohl mit der Sicherheit gegenüber anderen Personen nicht so

    weit ist.

    Soll kein Vorwurf sein, sondern eher ein Hinweis, damit Du nicht noch mehr Ärger

    bekommst.

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • @ disa
    wenn er ja nicht auf den einen geschossen hat sondern der kumpel muss man ihm es erst nachweisen das er überhaupt geschossen hat. ich frag nachher mal diana wie das genau aussieht die müsste das ja wissen.
    jedenfalls hat sie mir noch nie gesagt das ich meinr LG´s nicht im garten putzen darf.

    Dell

    Ich habe gemeint da draußen wäre ein ganz großes Licht .
    ( Georg Danzer / Fieber )

  • Wenn die auf dein Grundstück gekommen sind dann könntet du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen und noch wegen Diebstahls !

  • Wo hat er denn hingeschossen, dass Strafantrag wegen schwerer KV gestellt wurde? Ich hätte das eher als gefährliche KV eingestuft.

    Naja, es ist für dich auf jeden Fall von Vorteil einen Anwalt zu konsultieren und wie bereits gesagt Strafantrag wegen Hausfreidesbruch und Diebstahl zu stellen.

  • Dell, das ist natürlich Auslegungssache, selbstverständlich muß man Ihm erst

    mal nachweisen das er überhaupt geschossen hat.

    Deshalb habe ich ja auch geschrieben, das es es als Hinweis dienen soll, und er

    überprüft ob die Sicherheit zum schießen auf seinem Grundstück gegeben ist.

    Gruß Dirk

    ( Du glücklicher hast ne HW 35 abgestaubt? )

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Hi Alle,
    Also ich habe mich mal beim Waffenalden erkundigt. Eine CO2 oder LG muss im Privat bereich (Wohnung Garten ect.) Im verschlossene Koffer Schrank ect. Gelagert werden. Sollte jedoch was passieren d.h. ein kleines Kind kommt zur besuch sieht die Waffe und verletzt jemand muss du als Besitzer dafür haften. Sicherlich kannst du die Anzeigen wegen Hausfriedenbruch und diebstahl jedoch hast du auch ein gewissen verantwortung als Besitzer eines LG oder CO2 Gewehr. Das sollte jeder hier im Forum Bewustsein. Schließlich reden wir hier nicht um ein Softair< 0,5J. Am besten fragst du ein Anwalt. :)

    Andere Frage: Hast du den überhaupt eine Anzeige von den Diebe bekommen?

  • Wesshalb sollte denn der Dieb ihn anzeigen?
    das sit doch klar, dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall auch bezüglich der Waffe ermittelt.