ZitatOriginal von Hao
Hi Alle,
Also ich habe mich mal beim Waffenalden erkundigt. Eine CO2 oder LG muss im Privat bereich (Wohnung Garten ect.) Im verschlossene Koffer Schrank ect. Gelagert werden. Sollte jedoch was passieren d.h. ein kleines Kind kommt zur besuch sieht die Waffe und verletzt jemand muss du als Besitzer dafür haften. Sicherlich kannst du die Anzeigen wegen Hausfriedenbruch und diebstahl jedoch hast du auch ein gewissen verantwortung als Besitzer eines LG oder CO2 Gewehr. Das sollte jeder hier im Forum Bewustsein. Schließlich reden wir hier nicht um ein Softair< 0,5J. Am besten fragst du ein Anwalt.Andere Frage: Hast du den überhaupt eine Anzeige von den Diebe bekommen?
Nicht ganz richtig, sie muss so gelagert werden, das es ausgeschlossen ist, dass ein Unbefugter (also unter 18 jährig) an die Waffe kommt. Wie das geschieht ist nicht festgelegt. Und er hat ja nicht gelagert, er hat ja wohl im Garten geschossen wenn ich das richtig gelesen habe. Und das dürfte wohl schwer fallen aus einem verschlossenen Behältnis heraus