Haenel - Gemeinschaft

Es gibt 24.589 Antworten in diesem Thema, welches 3.588.430 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Mai 2024 um 22:07) ist von mpich.


  • Das ist nicht richtig.
    Der Verkäufer ist Auftraggeber des Transportuer und muß sich mit ihm auseinandersetzen.


    so siehts aus Downsauger :thumbup: Der Verkäufer ist mir seit langem bekannt und eine ehrliche Haut aus Netherlands...Sicherlich und anzunehmen ist, daß der Spediteur geschlampt hat. Auf einmal kann dieser doch nicht mehr nachweisen das ich das Paket entgegennahm, wie auch, wenn ich den ganzen Tag ausser Haus bin und dies an Hand meiner Kundenbesuche zweifelsfrei beweisen kann! Abwarten und Tee trinken, auch wenn dieser ein wenig bitter schmeckt. Hatte solche Situation schon 2 mal und letztendlich bekam ich wenigstens den Großteil meines finanziellen Einsatzes zurück! Aber aufgepasst leute, solltet ihr denken das euch z.b. ein Paketdienst im Falle eines Verlustes den vollen Preis ersetzt irrt Ihr hier gewaltig, es gibt meist nur ein Drittel freiwillig, den Rest muss man leider erst einklagen! So sind jedenfalls meine Erfahrungen... Schönes Weekend an die Gemeinde, ich fahre jetzt auf die "Hazienda" in die Berge , Frühjahrsputz erledigen!!!
    Gruss Ronny
    P.S. Umzug in vollem Umfang erledigt und alles sieht schon schön schnuckelig aus, daß tröstet dann ein wenig ;^)

    Haenel, what else?

  • Auch muß der Versand den Verlust melden sa er Auftraggeber ist.
    In den AGB´s der Transporteure steht im Kleingedrucken auch die max. Summe im Verlustfall.

    Ronny,
    auf dem Rückweg kommst Du dann bei mir vorbei.
    Der Garten muß gemacht werden.
    Das Motorrad, das Boot und dann noch das Womo waschen. :D

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Das ist nicht richtig.
    Der Verkäufer ist Auftraggeber des Transportuer und muß sich mit ihm auseinandersetzen.


    Ich hab im Leistungs- und Schuldrecht erst letztens einen Studenten gecoacht. Dieser hat die zugehörige Klauser mit 1 Komma abgelegt. :D


    Gibt hier einige wichtige Begriffe:
    - Erfüllungsort (Ort, an dem der Verkäufer seine Leistung erbringt)
    - Ort des Leistungserfolgs (Ort an dem der Käufer Ware und Eigentum erhält)
    - Zunächst ist da die Holschuld. Hier hat der Käufer die Ware abzuholen. Erfüllungs- und Erfolgsort sind beim Verkäufer( z.B: Kauf im Kaufhaus)
    - Muss der Verkäufer die Ware zum Käufer bringen, dann spricht man von Bringschuld. Hier ist also der Erfüllungs- und Erfolgsort beim Käufer angesiedelt (z.B.: Möbelkauf mit vereinbarter Lieferung/Aufbau).
    - Dann gibt die Schickschuld, bei der der Erfüllungsort beim Verkäufer liegt aber der Erfolg beim Käufer eintritt. Der Verkäufer muss die Ware versenden, also einem Transportunternehmen anvertrauen. Der Erfolg, also die Übereignung der Ware tritt erst ein, wenn der Käufer die Ware erhält.

    Zum letzten Fall:

    Es ist wichtig, wo der Erfüllungsort ist. Denn gemäß § 447 BGB geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn der Erfüllungsort beim Verkäufer ist.

    Es liegt an den Parteien, sich bei Abschluss des Kaufvertrages auch über die Art der Schuld zu einigen. Geschieht dies ausdrücklich nicht, wird dies vom Gesetzgeber durch § 269 BGB festgelegt. Wenn also weder ausdrücklich noch durch Auslegung des Parteilwillens der Leistungsort vereinbart ist, kommt es auf die „Natur des Schuldverhältnisses“ an. Wenn sich aber aus der Natur des Schuldverhältnisses und dem Parteiwillen nichts ergibt, legt § 269 BGB fest, dass der Erfüllungsort beim Verkäufer ist.

    Der Käufer müsste also zahlen, obwohl er keine Ware erhalten hat, wenn der Verkäufer nach § 243 Abs. 2 BGB seine Leistung ordnungsgemäß erbracht, nämlich die Ware gut verpackt einem anerkannten Transportunternehmen übergeben hat.

    Für den Verbraucher(§13 BGB), der bei einem Unternehmer (§14 BGB) einkauft gilt jedoch:

    Es bleibt bei dem in § 446 BGB festgelegten Grundsatz, dass die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer übergeht. Der Käufer muss also nicht zahlen, wenn er die Ware nicht erhält, obwohl der Verkäufer sie an ihn geschickt hat. Dies kann auch nicht zu Lasten des Käufers in AGB oder Individualvereinbarungen anders wirksam geregelt werden.

    Scheint, das alles in Butter wäre, aber:

    hier kam die Aussage, daß an den Empfänger persönlich abgeliefert wurde.

    Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen (und das Transportunternehmen einen Beleg (Unterschrift des Empfängers (auch wenn ein anderer unterzeichnet hat)) vorweisen können, so wird wohl von einem Anscheinsbeweis ausgegangen. Ein Gericht wird wohl zu der Ansicht kommen, daß die Leistung erfüllt ist (somit ein Anspruch auf Gegenleistung (Kaufentgelt) besteht). Sollte man dem Transporteur fahrlässige oder vorsätzliche Verfehlungen nachweisen können, so sähe das anders aus.

    Kommt ein Gericht zu dem Schluß, daß die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde, kann der Käufer nur versuchen, dem Transporteur ein Fehlverhalten nachzuweisen und diesen in Regreß zu nehmen, ansonsten hat er ein Problem.

    Beim C2C-Geschäft (beides Verbraucher (§13 BGB) hat der Käufer Pech gehabt. Gefahrübergang bei Übergabe an den Transporteur. Verkäufer weist Einlieferungsbeleg nach. Der Käufer muß sich mit dem Transporteur rumstreiten (völlig egal, wer wen beauftragt. Der Verkäufer hat seine Leistung erbracht (Erfüllungsort nach §269 BGB, Leistungserbringung nach §243 Abs. 2 BGB), der Anspruch auf Kaufentgelt besteht.)

    Inwiefern es sich auswirkt, daß der Verkäufer anscheinend in den Niederlanden ist, kann ich nicht sagen.

    Nun sage mir noch einer, daß das deutsche Waffenrecht kompliziert sei.  :D :D :D

    Noch der rechtlich nötige Nachsatz: dies ist keine Rechtsberatung und soll auch nicht als solche verstanden werden.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Zuviel OT und ich hab auch noch mit gemacht :confused2: .

    zurück zur HAENEL-Gemeinschaft :thumbsup:


    Hier mal ein "Schmuckstück" der besonderen Art, die gab´s vor einiger Zeit für n 10er beim örtlichen Büma.
    Mal sehen wer rausbekommt, was da alles nicht original ist :n17: .


    Gruß FAX

  • Hallo Fax

    Ich würde sagen Diopter, Spannhebel und Sicherungsschieber sind nicht orginal, soweit ich das sehen kann.
    Sieht ja ganz schön mitgenommen aus das gute Stück.

    Mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Stahlwerk 9 (17. März 2012 um 19:25)

  • kurz mal zurück zu OT wenn auch nicht direkt! Eben klingelte ein Nachbar der die Woche über in Lux. arbeitet...siehe da:
    hüpf,freu, spring..."es ist DAAAAAAAAAA :D
    Guter Zustand und im absoluten Originalzustand! Wenige Gebrauchsspuren für das Alter und die Züge und Felder sind noch richtig scharf! Das Wochenende könnte nicht schöner werden....
    Danke für eure Anteilnahme....
    Gruss Ronny
    Bilder sind nicht der Hit...muss erst noch mein Smartphone beherrschen lernen...


  • Hallo Ronny,

    Da bin ich froh für Sie!!! Endlich angekommen! wohoww den 5,5er ist in der Tat lang...Kannst du mal ein Bild einstellen im vergleich mit den Haenel Mod. III im Kaliber 4,5mm.
    Bei mir gibt es auch solch' ein Historie...Pakket war abgeliefert an Hausnr 9 statt 2...Da müßte ich auch 3 Tage extra warten bis ich das Pakket erhalten habe.

    @ Fax,

    Für 'nen 10er übernehme ich jeden Haenel 311 :thumbup: Basteln und restaurieren macht doch spaß.

    Leider bin ich jetzt nicht zuhause aber morgen gibt es für mich noch 'nen Feiertag und kann ich noch etwas schießen mit meine Haenels. 8o

    Grüß aus Belgien,
    Christophe

    *Sammler von Haenels und weitere Repetier LG*


  • @ Fax,

    Für 'nen 10er übernehme ich jeden Haenel 311 :thumbup: Basteln und restaurieren macht doch spaß.

    Grüß aus Belgien,
    Christophe

    Das ist wohl so Christophe, aber wenn das 311er so aussieht, wechselt es gleich wieder den Besitzer. Und wenn ich Dir sage für welchen Preis Diopter & 311er weggingen :D - hättest Du nicht anders gehandelt und als Ersatzteilspender brauche ich es nicht.

    Gruß FAX

  • hallo haenel freunde! will euch hier mal meine 310 ( unten ) und die meines vaters ( oben ) vorstellen. könnt ihr mir sagen wieso meine einen ca 3 cm kürzeren lauf hat?

    Bessere Führigkeit, behaupten die Einen - die Anderen sagen Materialeinsparung. Das -4 gab´s ja auch nicht mehr mit Feinabzug.

    Gruß FAX

  • danke für die rasche antwort! habe gerade deinen testbericht gelesen, der gab mir schon die antworten auf meine anderen fragen :^) ich habe das gewehr von meinem onkel bekommen, der hat genau wie mein dad bei faias gearbeitet. er hat es kurz vor schließung erworben und seit dem lag es gut verpackt im schrank. ist wirklich ein feines ding, ohne jegliche abnutzungen. jetzt wollte ich vorhin mal ein magazin durchfeuern, allerdings kam nichts raus... das gewehr nimmt beim durchladen keine kugel aus dem magazin auf... woran kann das liegen?

  • Ich hätte da mal eine Frage an die Haenel-Gemeinschaft :)

    Welches ist das serienmäßig stärkste Haenel Knickergewehr gewesen?

    Das 303? Oder das 304?
    Oder III-60?

    Würde mich mal interessieren.

    Danke und Gruß, Tom

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg