Umtausch ?!

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.985 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2008 um 21:48) ist von airgunner.

  • Hey, ich hatte mir vorn paar Wochen ne Walther P22 Schreckschusspistole gekauft. .... nur habe ich die selbe noch mal umsonst bekommen. Kann man die Schreckschusspistolen (ist noch unbenutzt) wieder gegen den Geldbetrag zurückgeben ?

  • hab schon zweimal bei verschiedenen onlineshops eine unbenutze ssw retour geschickt. hatten beide mängel und ich bekam mein geld wieder.
    laut deren agb's kann man ohne einen grund anzugeben, die unbenutze waffe wieder retour senden, allerdings muss dies innerhalb von zwei wochen passieren.
    wird aber von händler zu händler unterschiedlich sein.

  • Nochmal zum mitschreiben für die etwas langsameren hier (also mich)...

    Du hast dir vor einigen Wochen eine P22 zugelegt also (gekauft).
    Jetzt hast Du noch eine P22 umsonst bekommen.

    Die 2. ist unbenutzt und diese möchtest du nun dem Händler der Dir
    die erste P22 verkauft hast zurücksenden und dafür dein gezahltes Geld zurückhaben.

  • Nein, soweit ich das verstanden haben sind beide unbenutzt!


    Zitat

    Original von Butterkeks11
    Kann man die Schreckschusspistolen ( ist sind noch unbenutzt) wieder gegen den Geldbetrag zurückgeben ?

    Ist ein Widerspruch in sich.... :confused2::new16:

    SSW??? Seite Seite Winkel?? :ngrins:

    2 Mal editiert, zuletzt von holzdruckwurm (1. Mai 2008 um 17:58)

  • Beim Onlinekauf hast du dank des Fernabsatzgesetztes immer ein Rückgaberecht :) Beim Kauf im Geschäft um die Ecke hängt es sehr von der Kulanz des Händlers ab.

    Gruss Daniel

  • Ich habs so verstanden das die 1. die er gekauft hat unbenutzt ist und er die wieder zurückgeben will. ???

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • Zitat

    Original von dlehner
    Beim Onlinekauf hast du dank des Fernabsatzgesetztes immer ein Rückgaberecht :) Gruss Daniel

    Nur solange die SSW auch bei einem gewerblichen Händler gekauft wurde.
    Ein Privatverkäufer muß weder Rückgaberecht noch eine Garantie einräumen.
    Es soll ja auch schon so 1 oder 2 Auktionshäuser geben die diese Druckgussgeräte anbieten. *lol*

  • Zitat

    Original von dlehner
    Beim Onlinekauf hast du dank des Fernabsatzgesetztes immer ein Rückgaberecht :) Beim Kauf im Geschäft um die Ecke hängt es sehr von der Kulanz des Händlers ab.

    Gruss Daniel

    genau so ist das. beim onlinekauf hast du ein 14 tägiges rückgaberecht und das auch ohne begründung. alles andere ist kulanz. beim normalen händler um die ecke, gibt es kein gesetzliches rückgaberecht, es sei dem der händler macht das aus kulanz.

  • Zitat

    Original von Rewind

    Nur solange die SSW auch bei einem gewerblichen Händler gekauft wurde.
    Ein Privatverkäufer muß weder Rückgaberecht noch eine Garantie einräumen.
    Es soll ja auch schon so 1 oder 2 Auktionshäuser geben die diese Druckgussgeräte anbieten. *lol*

    Natürlich bin ich von einem Gewerblichen Händler ausgegangen. Hat ja niemand was von einem Privatkauf geschrieben ;)

  • Die Rechtslage ist wie folgt:

    Bei Online-Shops kannst Du die Ware ohne Angabe eines Grundes laut dem Fernabsatzgesetz zurück schicken.

    Solltest Du allerdings bei einem Händler vor Ort eingekauft haben, ist er in keinster Weise verpflichtet, den damals verkauften Artikel wieder zurückzunehmen. Diese Vorschriften regelt das BGB. Wenn Ihr wollt kann ich mehr dazu posten (Umtausch, Reparatur etc.).

    Und nur mal so nebenbei: Auch wenn ein Artikel defekt ist, ist der Händler nicht verpflichtet diese zurückzunehmen. Dies regelt wiederum auch das BGB.

    Also, wenn jemand interessiert sein sollte an solchen Sachen, kann ich gerne davon erklären.

    CO²-Pistolen
    Walther CP88 (Steel-Finish)
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    Walther CP88 (vern.)
    SSW's
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    Smith&Wesson Combat Revolver (vern.)