Hey, ich hatte mir vorn paar Wochen ne Walther P22 Schreckschusspistole gekauft. .... nur habe ich die selbe noch mal umsonst bekommen. Kann man die Schreckschusspistolen (ist noch unbenutzt) wieder gegen den Geldbetrag zurückgeben ?
Umtausch ?!
-
Butterkeks11 -
1. Mai 2008 um 16:35 -
Geschlossen
Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 4.063 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Einen Rechtsanspruch auf Wandlung hast Du nicht - denke ich.
Da müsste mit dem Ding schon was nicht in Ordnung sein. -
Frage deiner Händler!
Ansonsten bleibt ja noch eGun. -
hab schon zweimal bei verschiedenen onlineshops eine unbenutze ssw retour geschickt. hatten beide mängel und ich bekam mein geld wieder.
laut deren agb's kann man ohne einen grund anzugeben, die unbenutze waffe wieder retour senden, allerdings muss dies innerhalb von zwei wochen passieren.
wird aber von händler zu händler unterschiedlich sein. -
mhh ist schon ca. 4 wochen her ... naja dann muss ich mal nachhören
-
IdR sind sie alle kulant... kommt immer drauf an, wie freundlich und höflich man ist... hatte bisher noch keine Probleme, mit keinem Onlinehändler.
-
Nochmal zum mitschreiben für die etwas langsameren hier (also mich)...
Du hast dir vor einigen Wochen eine P22 zugelegt also (gekauft).
Jetzt hast Du noch eine P22 umsonst bekommen.Die 2. ist unbenutzt und diese möchtest du nun dem Händler der Dir
die erste P22 verkauft hast zurücksenden und dafür dein gezahltes Geld zurückhaben. -
Nein, soweit ich das verstanden haben sind beide unbenutzt!
ZitatOriginal von Butterkeks11
Kann man die Schreckschusspistolen ( ist sind noch unbenutzt) wieder gegen den Geldbetrag zurückgeben ?Ist ein Widerspruch in sich....
-
Beim Onlinekauf hast du dank des Fernabsatzgesetztes immer ein Rückgaberecht Beim Kauf im Geschäft um die Ecke hängt es sehr von der Kulanz des Händlers ab.
Gruss Daniel
-
Ich habs so verstanden das die 1. die er gekauft hat unbenutzt ist und er die wieder zurückgeben will.
-
Zitat
Original von dlehner
Beim Onlinekauf hast du dank des Fernabsatzgesetztes immer ein Rückgaberecht Gruss DanielNur solange die SSW auch bei einem gewerblichen Händler gekauft wurde.
Ein Privatverkäufer muß weder Rückgaberecht noch eine Garantie einräumen.
Es soll ja auch schon so 1 oder 2 Auktionshäuser geben die diese Druckgussgeräte anbieten. -
Zitat
Original von dlehner
Beim Onlinekauf hast du dank des Fernabsatzgesetztes immer ein Rückgaberecht Beim Kauf im Geschäft um die Ecke hängt es sehr von der Kulanz des Händlers ab.Gruss Daniel
genau so ist das. beim onlinekauf hast du ein 14 tägiges rückgaberecht und das auch ohne begründung. alles andere ist kulanz. beim normalen händler um die ecke, gibt es kein gesetzliches rückgaberecht, es sei dem der händler macht das aus kulanz.
-
Zitat
Original von Rewind
Nur solange die SSW auch bei einem gewerblichen Händler gekauft wurde.
Ein Privatverkäufer muß weder Rückgaberecht noch eine Garantie einräumen.
Es soll ja auch schon so 1 oder 2 Auktionshäuser geben die diese Druckgussgeräte anbieten.Natürlich bin ich von einem Gewerblichen Händler ausgegangen. Hat ja niemand was von einem Privatkauf geschrieben
-
Die Rechtslage ist wie folgt:
Bei Online-Shops kannst Du die Ware ohne Angabe eines Grundes laut dem Fernabsatzgesetz zurück schicken.
Solltest Du allerdings bei einem Händler vor Ort eingekauft haben, ist er in keinster Weise verpflichtet, den damals verkauften Artikel wieder zurückzunehmen. Diese Vorschriften regelt das BGB. Wenn Ihr wollt kann ich mehr dazu posten (Umtausch, Reparatur etc.).
Und nur mal so nebenbei: Auch wenn ein Artikel defekt ist, ist der Händler nicht verpflichtet diese zurückzunehmen. Dies regelt wiederum auch das BGB.
Also, wenn jemand interessiert sein sollte an solchen Sachen, kann ich gerne davon erklären.
-