Einhand-/ Taschenmesser führen ab 01.04.2008 - DISKUSSION

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 17.576 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2009 um 17:34) ist von barret.

  • Zitat

    Original von R.I.2000
    Bei Rescue-Messern ist immer der sozialadäquate Grund gegeben:
    Im Notfall helfen zu können

    Hä?
    :confused2:

    Wie ich schon sagte: dann müsste ich auch immer den Verbankasten am Mann haben, plus Defilibrator, Rugenbeutel;
    die Brechstange (oder besser noch einen Spreizer), um Autounfallopfer besser befreien zu können;
    und nicht zu vergessen: den Feuerlöscher!

    Das Messer für die Anschnallgurte fällt da - im wahrsten Sinne des Wortes - gar nicht mehr ins Gewicht.

    Aber umgekehrt sieht es nun mal komisch aus.

    Und "sozial-adäquat" ist das sicherlich weniger gerechtfertigt, als das EInhandmesser beim Jäger, der gerade auf dem Weg ins Revier ist oder dem Angler, der mit seinem 20cm langen Filetiermesser am Ufer sitzt.

  • Ganz abgesehen davon gibt es noch einen ganz anderen Aspekt: Da du selbst als Helfer ja beide Hände zur Verfügung hast, kannst du genau so gut mit einem Zweihandmesser den Grut durchtrennen, oder mit einem kurzen feststehenden.

    Das ist meines Erachtens die grösste Gefahr: Es ght nicht um ein allgemeines sozialadäquates Bedürfnis für das Messer an sich, sondern um ein Bedürfnis für ein Einhand- oder 12cm+-Messer. Die Fragen "Wieso Einhand?" oder "Wieso nicht kürzer?" sind nämlich noch um einiges schwerer zu beantworten als "Wieso Messer?".

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Moin,

    ich glaube nicht daß bei einem Rettungswerkzeug wirklich die Frage gestellt wird "warum möglichst praktisch und schnell bedienbar?"
    Alles was mit Rettung von Menschen zu tun hat ist darauf angelegt möglichst schnell zum Einsatz gebracht zu werden.
    Und wenn ich mal kopfüber in einem Auto hänge dann möchte ich doch gerne n Messer haben was ich mit einer Hand bedienen kann.

    Frage dazu: Ich habe ein "Rescue One" , Einhandmesser, abgerundete Klinge, Sägezahnung im hinteren Bereich, nur leider fehlt der Gurtschneider in der Klinge, der im BKA Bescheid erwähnt wird.
    Also ich weis daß es als Rettungsmesser konzipiert ist und laut dem Prosket von damals wird das Messer auch von amerikanischen Rettungseinheiten (keine Ahnung welche) benutzt. Ist auch made in Amiliand. Meint ihr, ich würde Probleme mit dem Führen bekommen?

    Das Rettungmesser eignet sich nämlich auch hervorragend als Alltagmesser weil klein und praktisch :))

    MfG
    Bert

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" muss ich den Polizeimenschen ja mal anhauen! Das habe ich ihm doch glatt so geglaubt ohne nachzufragen. Verarschtwordenichbin. :evil:

    @ Bert_Gummer
    "
    Diese Einstufung gilt ausschließlich für Werkzeuge mit der oben beschriebenen Klingenart und -form
    "
    Also auf den Wisch vom BKA kannst du nicht setzen.
    Du kannst nur anführen jederzeit bereit zu sein jemandem zu helfen.

    Und um das abzuschließen mit diesem Rettungsmesser:

    Ich trage es schon länger jeden Tag bei mir, EDC halt.
    Es gab noch nix wo ich mein Spyderco oder CRKT vorgezogen hätten.
    Bei einer Polizeikontrolle kommt die Frage nach einem sozialadäquaten Grund gar nicht erst auf da es kein Messer ist und vom Waffengesetz nicht tangiert wird.

    Jedes andere Messer das die beschriebenen Klingenart und -form nicht aufweist ist ein Messer und damit kann der Polizist unangenehme Fragen stellen wenn es einhändig arretierbar ist oder feststehend mit einer Klingenlänge über 12cm.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Richtig, denn bestimmte Messer sind zweckbestimmt Werkzeug.
    Aber falsch, wenn man annimmt, dass diese Messer vom Führverbot ausgenommen wären.
    Im § 42a wird nicht zwischen Waffen und Werkzeug unterschieden. Das Führverbot umfasst Messer. Da spielt es keine Rolle, ob Tauchermesser, Rettungsmesser oder sonstiges.

    Woran sich für mich die Frage knüpft, ob eine "Werkzeugregelung" im Waffengesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, bzw. unter dem Gesichtpunkt "allgemeiner Gefahrenabwehr" nicht in die Regelungskompetenz der Länder fällt.

  • Also ich für meinen teil bin einfach so leichtsinnig und werd meine "Einhand-Mörderwaffe" tagsüber auch weiterhin mitnehmen. Erstens hab ich mein SOG X-Ray schon so liebgewonnen und zweitens waren die 150 euro sonst rausgeschmissen.

    ich hab nur noch ne frage, was bringt des verbot für einhandmesser? ich meine nicht theoretisch sondern effektiv für z.b. polizeibeamte? ist n messer mit feststehender klinge nicht leichter zu ziehen als ein einhandmesser?

    mfg

    Wunderbar wenn man erlebt, wie Farbe an dem Gegner klebt

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Das hat meiner Meinung nur was im Auto zu suchen.
    :new16:

    Wobei alle die ich kenne es woanders einsetzen. Rettungsmesser sind bei Vielen Beliebt die mit Seilen zu tun haben. Von Seglern, die damit im Notfall recht Problemlos und vor allem einhändig (beim Segeln immer sehr von Vorteil) Leinen Kappen können, über einige Fallschimbegeisterte die solche Messer in der Hoffnung mitführen, sich von einem zum Trennen zu sehr verhedderten Hauptschirm befreien zu können eh sie die Reserve ziehen, bis hin zu Bergsteigern die wiederum verhedderte Sicherungsleinen im Auge haben.

    In der Stadt hingegen wird die Polizei solche Messer vermutlich nicht so gerne sehen. Dafür werden Nothämmer und Messer mit Scheibenzertrümmerer wohl leider viel zu gerne von Leuten mitgeführt die damit eher eingeschlossenen Dingen in Autos zu Beinen verhelfen als in Not geratene zu retten. Ob die dann an die "Jederzeit zum Helfen bereit" Geschichte glauben dürfte sehr vom Erscheinungsbild und Auftreten der Führenden abhängen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Lt. Aussage des Innenministeriums BW muss der sozial anerkannte Grund in dem Moment vorhanden sein, in dem Du dass Einhandmesser führst. Das ein Unfall geschehen könnte und Du das Messer dann brauchen würdest befreit Dich nicht vom Verbot des Führens. Sonst könnte ich mit meinem normalen Einhandmesser ja argumentieren, dass ich mir in Kürze einen Apfel kaufe und den dann schälen werde.

    Die Regelung sieht einfach so aus: jedes Einhandmesser musst Du in einem verschlossenenBehältnis an den Ort des sozial anerkannten Zwecks bringen, es dort aus dem Behältnis nehmen, Dein sozial anerkanntes Bedürfnis verrichten und dann das Messer wieder in dem Behältnis verschliessen. Alles andere ist unerlaubtes Führen.

    Und deshalb hab ich seit dem 1.4. ein Marttiini Jagdmesser an meinem Gürtel. Wenn man die Scheide in Hosentasche steckt, fällt das auch nicht weiter auf und es ist noch schneller bei der Hand als ein Einhandmesser (und nebenbei die schärfste Klinge, die ich je hatte).

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Ich bin auch umgestiegen, bin aber trotzdem sehr verärgert der Komfort eines Einhandmesser, der jetzt fehlt..

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Zitat

    Original von barret
    Lt. Aussage des Innenministeriums BW muss der sozial anerkannte Grund in dem Moment vorhanden sein, in dem Du dass Einhandmesser führst.

    Da können die viel sagen, Rechtsverbindlich werden nur die Urteile sein die es irgendwann gibt. Ich glaube aber kaum das die so aussehen werden wie das Innenministeriums BW es sich vorstellt. Dazu hapert es viel zu sehr an der Umsetzbarkeit. So dürfte ich als Angler ja mein Messer erst aus der verschlossenen Tasche holen wenn ich schon real einen Fisch gefangen habe. Damit müsste ich dann aber u.U. in Kauf nehmen dem Fisch vermeidbares Leid zu ersparen und würde somit gegen das Tierschutzrecht verstoßen.

    Ich denke eher die Grenzen werden sich im laufe der Zeit aufweiten, denn das vorrangige Interesse des Gesetzgeber galt ja eher Jugendlichen auf dem Schulhof und in der U-Bahn als den normalen Messernutzern.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Sry, falsche Baustelle

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (20. April 2008 um 10:11)

  • Zitat

    Original von Damien187
    ...

    ich hab nur noch ne frage, was bringt des verbot für einhandmesser? ich meine nicht theoretisch sondern effektiv für z.b. polizeibeamte? ist n messer mit feststehender klinge nicht leichter zu ziehen als ein einhandmesser?

    mfg

    Der Hintergrund ist angeblich folgender:
    Früher waren bei den "Gangs" Spring- und Butterfly-Messer recht beliebt, weil schnell zu ziehen und "in Anschlag" zu bringen. Die wurden dann irgendwann mal als verbotene Gegenstäde deklariert und komplett verboten, Schon ein bei einer Routine-Kontrolle aufgefallenes Messer zog entsprechende Konsequenzen nach sich.
    Also stieg man um auf Einhandmesser, die ähnlich schnell "einsatzbereit" waren, die aber bestenfalls nach einem Einsatz rechtliche Schwierigkeiten bereiteten, nicht aber in einer Routinekontrolle.
    Jetzt hat man durch das Verbot den Ordnungshütern eine Handhabe gegeben, noch VOR einem entsprechenden Delikt entsprechende Maßnahmen (Beschlagnahme, OWi...) zu ergreifen. Und Führverbot anstelle "verbotenem Gegenstand" deswegen, weil letzteres praktisch nicht durchsetzbar war, bzw dann doch zu weit gegangen wäre.
    Warum feststehende Klingen noch erlaubt sind, weiß ich nicht, vermutlich, weil (noch) nicht so weit in den entsprechenden Kreisen verbreitet (abgesehen davon, daß bei solchen Kandidaten irgendwelche Finnenmesser "uncool" sind, da muß dann schon ein entsprechendes Kampfmesser her - die fallen aber schon länger unter das Waffengesetz).

    Über Sinn und Unsinn dieser Regelungen brauchen wir nicht weiter diskutieren, dafür sind wir wohl alle viel zu blöd, das erschließt sich sicher nur unseren hochintelligenten und um unser aller Wohl ernsthaft besorgten Volksvertretern. ;)

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Beam me up Scotty, auf diesem Planeten gibt es keine intelligente Lebensformen. Schlimmer gehts ja nimmer. Da erzählt also der Gott der inneren Sicherheit, dass mit den Einhandmessern eigentlich alles beim alten bleibt. Dass Innenministerium hat vermutlich in jedem Bundesland eine andere Meinung dazu und Wachtmeister Müller hat dazu wieder seine eigene Auffasssung.

    Wenn ich Herrn Schäuble recht verstehe, hängt es jetzt von meiner äußeren Erscheinung ab, ob ich beim Tragen des Messers eine Ordungswidrigkeit begehe. Wenn ich in der Öffentlichkeit mein Einhandmesser aufschnappen lasse (Oh Herr, dieses agressive Klack-Geräusch) und mein Basecap falsch herum trage kann sich Oma Bolle bedroht fühlen und dann bin ich dran. Mach ich das Messer leise auf , trage einen Anzug und grinse wie ein Honigkuchenpferd, dann ist das legal.

    Ich werde mal abwarten, was da in Zukunft zu diesem Thema veröffentlicht wird.
    Sehr leicht möglich, dass hier ein Gesetz geschaffen wurde, an das sich keiner hält, das von niemand sanktioniert wird und dass so überflüssig ist, wie die Politiker, die es geschaffen haben.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (20. April 2008 um 14:14)

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Über Sinn und Unsinn dieser Regelungen brauchen wir nicht weiter diskutieren, dafür sind wir wohl alle viel zu blöd, das erschließt sich sicher nur unseren hochintelligenten und um unser aller Wohl ernsthaft besorgten Volksvertretern. ;)

    Oder war´s umgekehrt?
    :ngrins:


    Ich habe zwar sicherheitshalber lieber auf ein normales Taschenmesser umgerüstet und wahrscheinlich hätte ich auch mit meinem Einhandmesser (das ja eigentlich ein Taschenmesser mit Einhandklinge ist) auch keine Probleme, aber... man weiß ja nie. Oder: man kann nie so dumm denken, wie es kommt.

    Soll heißen: wer "normal" aussieht (gepflegtes Äußeres; keine "szenetypischen" Klamotten [Punk, Skin, Ghetto, Grufti, etc.] auch nicht gewissen Ethnien mit Migrationsproblemen zuzurechenen ist), auch ein gewisses Alter (30+) erreicht hat, wo man eher von Vernunft ausgehen kann; fällt wohl seltenere in das "VERDÄCHTIG!"-Raster einer Polizeistreife.

    Allerdings besteht immer die Gefahr, dass man dann doch mal in eine Kontrolle gerät; z.B. weil man zum verlängerten WE nach Berlin fährt und vergessen hatte, dass sich da wieder ein paar vermummte Gewalttäter ('Autonome') mit der Polizei prügeln wollten, und man auf dem Berliner Ring rechts rausgewunken wird...
    Und dann ist es auch egal, ob man sonst ein so friedliche und rechtschaffener Bürger ist; dann hat man wohl ein Problem.

    Aus diesen Gründen werde ich künftig kein Messer mit Einhandklinge oder ein feststehendes Messer >12cm mit mir herum führen.
    Höchstens das Brotmesser zum Picknick/ Grillen - wo aber auch schon von der weiteren Ausstattung klar sein sollte, dass ich niemanden 'abziehen' oder terrorisieren will (höchsten mit dem guten Geruch von gegrilltem Fleisch).


    Mir reicht es schon, dass ich bei Flügen mein Schweizer Mini-Messer vom Schlüsselbund trennen und zuhause lassen muss - wegen der Terrorgefahr. Wie die hier in Frankfurt/M. überprüfen... hammer! das nächste Mal checke ich besser in Badehose ein und lass den Rest einfach gleich scannen. So ein alberner Kram! Aber wegen der Sicherheit!
    :wogaga:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü...

    Mir reicht es schon, dass ich bei Flügen mein Schweizer Mini-Messer vom Schlüsselbund trennen und zuhause lassen muss - wegen der Terrorgefahr. Wie die hier in Frankfurt/M. überprüfen... hammer! das nächste Mal checke ich besser in Badehose ein und lass den Rest einfach gleich scannen. So ein alberner Kram! Aber wegen der Sicherheit!
    :wogaga:

    Na, da wird mich ja noche einiges erwarten (Fliege demnächst am Frankfurt(M).

    Witzigerweise werden ja auch die Piloten so scharf kontrolliert.
    "Haben sie vor, dieses Flugzeug zu entfuhren?" :bash:

    Daß die entsprechenden "Waffen" bereits an Bord sind (Sig-Pi und Feueraxt) interessiert hier nicht :bash:

    Gruß, RugerBlackhawk