Waffengesetz Fassung vom 31.3.2008

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.129 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2008 um 18:02) ist von Falke.

  • Zitat aus dem aktuellen Text:

    Zitat

    Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach §15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von §10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten oder gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

    Bedeutet das, dass man nur noch einen Bedürfnisnachweis für eine Waffe nach der Sportordnung zu erbringen hat, und danach für alle weiteren Waffen kein Bedürfnis mehr nach zu weisen braucht ?

    Das würde bedeuten, dass ich ein Jahr Field-Target schieße, dann evtl. ein Bedürfnis für ein 16 Joule Luftgewehr bekomme, und wenn ich KK schießen will, dann kauf ich mir ein KK-Gewehr, lasse es in die Gelbe-WBK eintragen und gut ist der Braten ??

    Gruß
    Andreas


    €dit: Was mir gerade noch einfällt: Das würde für mich, wenn es denn so wäre, die Problematik meiner LEP-Waffen vollkommen im Wind verteilen, weil ich sie ja auf die WBK eintragen lassen kann, denn ich brauche ja kein Bedürfnis mehr dafür.
    Ist bloß die Frage, wie sich das auswirkt mit der Gelben.
    Aber theoretisch sind alle meine Waffen "Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition".
    Da ist bei keiner der LEP-Lauf länger als 20cm :laugh:

  • Zitat

    Original von KillFrenzy
    Das würde bedeuten, dass ich ein Jahr Field-Target schieße, dann evtl. ein Bedürfnis für ein 16 Joule Luftgewehr bekomme, und wenn ich KK schießen will, dann kauf ich mir ein KK-Gewehr, lasse es in die Gelbe-WBK eintragen und gut ist der Braten ??

    I.d.R. fängt das mit irgend einem KK-Einzellader an, geht dann über KK-Mehrlader hin zu GK-Sportgewehren. Und ja, sobald Du eine neue gelbe WBK hast, kannst Du im Rahmen Deines Bedürfnisses (Sportschütze) lustig wie Du bist einkaufen gehen und das war eigentlich schon seit Auflage der neuen Gelben so. Keine Sorge, das wird Dir aber noch alles in der Sachkunde vermittelt!

    cheers

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Aber nur 2 pro Halbjahr.

    Wie es ist wenn du wieder welche verkaufst weiß ich nicht, theoretisch hättest du dann wieder eine gut.
    Aber komm mir nicht mit Logik beim Waffengesetz.......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Für die gelbe WBK hat sich nichts geändert. Vielmehr sind nur zwei Klarstellungen ins Gesetz gekommen:
    1. Sportschützen dürfen innerhalb von 6 Monaten max. zwei Schusswaffen erwerben und das unabhängig auf welcher WBK, da der Sportschütze ja auch Gelb und Grün oder nur Grün haben kann.

    2. Die Schusswaffen, die über der gelben WBK erworben werden, müssen in irgendeiner Sportordnung zugelassen sein.

    Im Klartext bedeutet das:
    Wer einmal das 1. Bedürfnis für eine Sportwaffe nachgewiesen hat und demnach eine neue gelbe WBK hat ausgestellt bekommen, kann weitere Waffen ohne vorheriger Behördenerlaubnis einkaufen - also ohne neuerliche Bedürfnis und ohne Voreintrag.
    Wer z.B. Mitglied in einem Schützenverein ist und dort KK schießt und auch eine eigene KK-Waffe beantragt und bekommen hat, der kann ohne Probleme z.B. eine Flinte zum Tontaubenschießen oder eine Ordonnanzwaffe oder auch ein modernes Repetiermehrlader im beliebigen Kaliber kaufen. Einzig das Mindestalter ist ggf. zusätzlich zu beachten, da ja die Gelbe mit einer KK oder Flinte schon als 18 Jähriger zu beantragen ist, aber noch kein GK-(Lang)waffe.
    Munitionserwerb ist automatisch für jede eingetragene Waffe gegeben.

    Die (Vor)Bedingungen zur Beantragung sind nicht geändert worden und sollten bekannt sein.

  • Ich lese greade mit vollem Erschrecken das Bundesgesetzblatt. U. a. stellt sich mit die Frage ob die nachfolgende Definition auf Reddot Visiere zutrifft, Seite 9 Punkt 4.2.

    Werden diese etwa auch verboten?

  • Zitat

    Original von tweg
    Ich lese greade mit vollem Erschrecken das Bundesgesetzblatt. U. a. stellt sich mit die Frage ob die nachfolgende Definition auf Reddot Visiere zutrifft, Seite 9 Punkt 4.2.

    Werden diese etwa auch verboten?


    Nene, ist wie gehabt. Es geht dort darum das der Zielpunkt AUF dem Ziel projeziert wird.

  • Zitat aus den Neuerungen:

    Zitat

    §42 a: Verbot des Führens von [...] bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten

    1. [...]

    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder [...]

    3. [...]
    zu führen.

    Kann mir bitte mal jemand "Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1" zeigen? :new16:

  • Zitat

    Original von stahlnetz
    Kann mir bitte mal jemand "Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1" zeigen? :new16:

    Bitte sehr:

    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

  • Ich hab beim LKA in Berlin gefragt ob Teleskopschlagstöcke nun verboten sind...Die wussten von nix.

    Dann habsch bei ner Messe nen Polizisten angesprochen und der meinte die sind SCHON IMMER VERBOTEN. UND ZWAR NICHT NUR DAS FÜHREN SONDERN AUCH DER BESITZ.

    Ich hab dann nachgefragt ob der viell. Totschläger/Stahlruten meint, aber er meinte wirklich Teleskopschlagstöcke (Baton)

    Was meint ihr dazu?

  • Gibts da auch eine lesbare Fassung für den Nichtjuristen? Ist alles ziemlich undurchsichtig, für mich scheint, als ob Eindhandmesser und feststehende Messer ab 12 cm verboten sind, oder alle Einhandmesser generell (wie auf dem Foto der CO2air. seite) und feststehende ab 12 cm, ist mir nicht so ganz klar, das kann man doch verschieden auslegen...

    Achja und wo steht was genaus über diese LEP-Waffen hab da noch nix gefunden, vielleicht kann jemand die Passage reinkopieren...

    Sind alle Dekowaffen ohne extra Beschusszeichen jetzt auch verboten? Das wären dann so ziemlich alle auf dem Markt, oder ist damit das Händlerzeichen z.B. TRA gemeint?

    Es kann nur noch besser werden...

    CO2-CHRIS

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Bitte sehr:

    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    Bei diesem Kaugummi-Paragraphen, kannste einem Opa die Gehhilfe wegnehmen.
    Die Volkshochschule Würzburg bietet, in diesem Semester, sogar einen Kurs in Spazierstock-Verteidigung an.

    @ Eraser: Dem Bullen, hätte ich das bekannte Zitat von Dieter Nuhr nahegelegt.
    Die haben nämlich, in vielen Fällen, selbst keine Ahnung.

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

    Einmal editiert, zuletzt von psykokev (31. März 2008 um 18:03)

  • Zitat

    Achja und wo steht was genaus über diese LEP-Waffen hab da noch nix gefunden, vielleicht kann jemand die Passage reinkopieren...

    Hi!

    PDF-Seite 11 (Dokumentseite 436) rechts oben.

    "Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden.....usw."

    Reinkopieren geht bei mir nicht.

    Gruß,
    Rene'

  • Leute, lernt doch erstmal die Begriffe
    Erwerb,
    Besitz
    Führen
    verbotene Gegenstände
    auseinander zu halten.

    Schlagstöcke ob fest oder als Teleskopschlagstock sind nicht verboten, Erwerb und Besitz ist ab 18 weiterhin erlaubt. Lediglich das Führen ist verboten - was dann allerdings den Sinn für die allermeisten für den TS in Frage stellt.

    Totschläger sind Hiebwaffen mit einer flexiblen, vorderen Teil. Dessen Umgang, also Besitz, Erwerb, Führen, Bearbeiten usw. ist komplett verboten. Selbst anfassen is' nich'! Das gilt für alle verbotenen Gegenstände.

    Auch LEP und 4M20 Waffen werden nicht veboten, zwar ist der Altbesitz noch nicht klar geregelt, aber der Erwerb wird künftig eingeschränkt werden (ohne da jetzt näher drauf eingehen zu wollen)
    Ähnliches für Salut Waffen. Wegen neues Zulassungsverfahren wird wohl jede Waffe einzeln auf korrekten Umbau geprüft werden müssen. Quasi eine Anti-Beschussprüfung. Das kostet natürlich und dann stellt sich die Frage, ob der Markt sowas noch verlangen wird, da zusätzlich zu den Umbaukosten, noch diese Prüfungs- und Versandgebühren addiert werden müssen.

  • Danke Rene' das hab ich zwar gelesen, bin aber irgendwie immer bei Salutlangwaffen hängengeblieben, aber klar das würde dann alle LEPs auch betreffen, nur lustig das beim Landratsamt davon keiner eine Ahnung hat wies jetzt weitergeht mit dem Altbesitz, die sagen auch es ist lächerlich eine WBK + Verwahrung im Tresor für eine Luftwaffe die wesentlich schwächer und unpräziser ist als eine normale CO2-Waffe, ich habe meine 3 LEPs immer in einer Vitrine gehabt, quais wie deko aber für mich interessanter weil zerlegbar und nicht verschweisst-Munition und Pumpe habe ich nicht mal dafür...

    Aber die Politiker machen sichs einfach einfach alles verbieten+das unmoralische Angebot seine Waffen bis zum 01.10.08 straffrei abzugeben und wer zahlt mir den Schaden?

    Es wäre halt schön wenn man irgendwo lesen kann was man als LEP-Besitzer jetzt definitv zu tun hat, aber wenn das nicht mal die Behörden wissen....ojeoje

    Aber ich habe gelesen es ist möglich die LEPs in Deko umbauen zu lassen dann dürfte man sie behalten und kann sie sogar in die Vitrine stellen...

    CO2-CHRIS

  • Zitat

    Original von psykokev
    [@ Eraser: Dem Bullen, hätte ich das bekannte Zitat von Dieter Nuhr nahegelegt.
    Die haben nämlich, in vielen Fällen, selbst keine Ahnung.


    Bulle denke ich noch nicht mal.
    Aber man ihm mit fachlichem Wissen entgegnen und zart auf seine Wissenslücken hinweisen sollen, bevor er die halbe Bevölkerung kriminalisiert.

  • Generell sollten die Behörden die Klappe halten, solange die selbst nichts gedrucktes in Händen halten. In nächster Zeit sollten die auch ihre Dienstanweisung erhalten. Die wird inhaltlich hoffentlich richtig sein.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Bulle denke ich noch nicht mal.
    Aber man ihm mit fachlichem Wissen entgegnen und zart auf seine Wissenslücken hinweisen sollen, bevor er die halbe Bevölkerung kriminalisiert.

    Woher weiss ich jetzt wer recht hat?

    Also ich glaube eher euch... Aber hats einer schwarz auf weiss?

    Die Frage nach dem Sinn des TS darf man glaube nich mehr stellen. Steht auch im neuen WG :P:laugh: