Noch mal was zum Führverbot (Frage)

Es gibt 111 Antworten in diesem Thema, welches 14.981 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. März 2008 um 15:26) ist von Floppyk.

  • Zitat

    Original von Krombacher
    ... aber ich lasse mich nicht von diesen halbaffen in einen topt mit den "hosenscheissergangstas" aus berlin oder sonst wo werfen. anstatt der masse an vernünftigen und verantwortungsvollen bürgern alles zu erschweren sollten die mal versuchen diesen möchtegernganoven vernünftig in den after zu treten, aber da geht den kollegen um herrn lügenbaron tölle doch wieder der selbige.


    Gebe ich Dir auch Recht.
    Es ist immer so, dass ein fauler Apfel den ganzen Korb voll verderben lässt und die Politik zum Handeln zwingt. Da war die Frage, wie man diese faulen Äpfel oder "Hosenscheissergangstas" aussiebt, ohne die restliche, gesetztestreuen Bürger zu drangsalieren. Nach welchen anderen Kriterien soll man den "Hosenscheissergangstas" das Messer in der Öffentlichkeit abnehmen?
    Das wird kaum klappen. Es bleiben kaum Möglichkeiten außer einem Totalverbot von Messer. Ob man damit besser leben kann?
    Jede Regelung trifft Unschuldige. Bedankt Euch bei den wenigen, die mit Messern Unsinn machen.

  • wie wärs denn mal wenn bestehende gesetze auch genutzt werden? das sind doch alles keine ersttäter die da die leute "abziehen". warum darf man die nicht einsperren? wenn da einer mit ner waffe rumfuchtelt und leute bedroht ist mir das echt egal wie alt der ist. von mir gäbs da auch mal was vorn hals, fertig. aber den ärger hat ja meistens noch derjenige der mal dazwischen geht, armes deutschland.

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Also, mich betrifft das Führverbot für bestimmte Messer schon. Ich habe immer ein Einhandmesser in der Jackentasche, für alle möglichen Zwecke und Eventualitäten (nicht unbedingt zur SV). Warum ich nicht auch ein herkömmliches Taschenmesser einstecken kann? Könnte ich schon. Aber damit müsste ich auf viele Vorteile des Einhandmessers verzichten, nämlich:

    - sichere Arretierung der Klinge, die beim Arbeiten Verletzungen verhindert
    - kräftige Klinge, die aufgrund ihrer Materialstärke und Aufhängung auch mal zum Hebeln oder Hauen eingesetzt werden kann
    - kräftiger, scharfer Wellenschliff des hinteren Klingenteils, mit dem man Sicherheitsgurte, Kabel, Seile etc. durchtrennen kann (nicht zu vergleichen mit der eher für Holz gedachten Säge am Schweizer Taschenmesser)
    - einhändig zu Öffnen (in Situationen, in denen die zweite Hand verletzt ist oder anderweitig gebraucht wird)


    Zitat

    Original von Krombacher

    hat eigentlich jemand noch was von dem lügenvideo gehört ???

    Ich habe MdB Ingo Wellenreuther (CDU) die "Messerlüge" ausführlich geschildert und ihm einen Link auf die Visier-Seite gegeben, wo der Vorfall u.a. mit Videos dokumentiert ist. Ich habe darauf folgende schludrige und schon beinahe frech zu nennende Antwort bekommen, die zeigt, dass Herr Wellenreuther sich gar nicht die Mühe gemacht hat, sich das Material auf der Visier-Seite anzuschauen (sonst würde er sie wohl kaum als "anonymes Internetforum" bezeichnen):


    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Waffengesetz.

    Ob das Material eines Sachverständigen der Anhörung im Innenausschuss veraltet war oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Im Zweifel halte ich jedoch einen führenden Mitarbeiter der Berliner Polizei für glaubwürdiger als ein anonymes Internetforum. Davon abgesehen, ändert die von Ihnen geschilderte Problematik nichts an der grundsätzlichen Beurteilung der Gefährlichkeit von Einhandmessern.

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX, der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar 2008 das neue Waffengesetz verabschiedet.

    Ich hoffe, dass mit diesem Gesetz ein Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität geleistet wird und Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum verhindert werden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ingo Wellenreuther,MdB


    Soso, ein "führender Mitarbeiter der Berliner Polizei" hat also per se die Wahrheit gepachtet ... :evil:

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • da sieht man mal wieder wo der normalo bürger steht... warum fällt mir dazu einfach keine lösung ein?
    die sitzen da oben auf ihrem hohen ross (von uns gesponsert) und machen sich regelrecht lustig über uns.

    ich hab so die schnauze voll von diesen überheblichen sesselpupsern. :evil:

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Ich kann Deinen Groll über die Bevormundung des Messertragens seitens des Staates ja verstehen, aber ist es für Dich persönlich wirklich so schlimm, wenn Du Dein Einhandmesser künftig zu Hause lassen musst und künftig ein normales Taschenmesser führst?
    Ich habe in meiner langen Ausfürhung versucht deutlich zu machen, dass aus wirklich praktikabler Sicht es ein TM in den allermeisten Fällen sogar sinnvoller ist.

    Rettungssanitäter und der gleichen so wie und auch gehandicapte Personen ausgenommen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man diesen klar erkennbaren Personenkreis jemals behelligen wird. Auch der Jäger wird sein Messer führen dürfen. Nur in der Freizeit muss es halt zu Hause bleiben.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ich kann Deinen Groll über die Bevormundung des Messertragens seitens des Staates ja verstehen, aber ist es für Dich persönlich wirklich so schlimm, wenn Du Dein Einhandmesser künftig zu Hause lassen musst und künftig ein normales Taschenmesser führst?
    Ich habe in meiner langen Ausfürhung versucht deutlich zu machen, dass aus wirklich praktikabler Sicht es ein TM in den allermeisten Fällen sogar sinnvoller ist.

    Rettungssanitäter und der gleichen so wie und auch gehandicapte Personen ausgenommen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man diesen klar erkennbaren Personenkreis jemals behelligen wird. Auch der Jäger wird sein Messer führen dürfen. Nur in der Freizeit muss es halt zu Hause bleiben.

    Paß auf, daß du deine Freiheit nutzt, Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Floppy: ja, für mich ist es einfach praktischer. geb dir ja auch recht mit deiner these, nur ich seh aber auch keinen sinn zwischen diesen beiden arten zu unterscheiden, wenn ich weiterhin nen hirschtöter ohne weiteres mit mir rumtragen darf (unter12 cm versteht sich)...
    das ist das dümmste was mir je unter gekommen ist, bei den verfassern aber auch kein wunder...

    ich mach mir jetzt lupischeiben mit dem tölle drauf, klemm ich dann vor meine wertungsscheiben, damit gewinn ich jeden wettkampf.

    ausserdem hats paddy super auf den punkt gebracht.... wehret den anfängen hiess es früher mal, scheint wieder aktuell zu sein.

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

    Einmal editiert, zuletzt von Krombacher (20. März 2008 um 13:27)

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    Ich kann Deinen Groll über die Bevormundung des Messertragens seitens des Staates ja verstehen, aber ist es für Dich persönlich wirklich so schlimm, wenn Du Dein Einhandmesser künftig zu Hause lassen musst und künftig ein normales Taschenmesser führst?
    Ich habe in meiner langen Ausfürhung versucht deutlich zu machen, dass aus wirklich praktikabler Sicht es ein TM in den allermeisten Fällen sogar sinnvoller ist.

    Ich hab auch immer ein Multitool dabei, das die von Dir beschriebenen Einsatzmöglichkeiten eines Mehrzweck-Taschenmessers abdeckt. Aber die von mir beschriebenen Stärken eines Einhandmessers deckt eben weder das Multitool noch das Taschenmesser ab. Gegen das Multitool hat der Gesetzgeber nichts. Gegen das Einhandmesser schon. Und ich hab was dagegen, dass der Gesetzgeber per se was gegen Einhandmesser hat. Es gibt keine vernünftige Begründung für dieses Verbot. Wenn Du nur mit Deinem Taschenmesser glücklich bist, okay. Ich wäre es nicht. Und deswegen habe ich ein entschiedenes Problem mit dem neuen Gesetz.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ich kann Deinen Groll über die Bevormundung des Messertragens seitens des Staates ja verstehen, aber ist es für Dich persönlich wirklich so schlimm, wenn Du Dein Einhandmesser künftig zu Hause lassen musst und künftig ein normales Taschenmesser führst?
    Ich habe in meiner langen Ausfürhung versucht deutlich zu machen, dass aus wirklich praktikabler Sicht es ein TM in den allermeisten Fällen sogar sinnvoller ist.

    Rettungssanitäter und der gleichen so wie und auch gehandicapte Personen ausgenommen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man diesen klar erkennbaren Personenkreis jemals behelligen wird. Auch der Jäger wird sein Messer führen dürfen. Nur in der Freizeit muss es halt zu Hause bleiben.

    Ist es "schlimm" meine Telefondaten zu speichern und beliebig durch Behörden abrufbar zu halten - ich treffe ja keine Verabredungen zu Straftaten? Ist der Bundestrojaner "schlimm" - ich hab ja auf meiner Festplatte keine Terrorpläne? Hier und in einigen anderen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht schon eingeriffen und das Reht auf informelle Selbstbestimmung höherrangig gesehen.

    Muß ich mir nun als Bürger ohne Vorstrafen und Geisteskrankheit vorschreiben lassen, welcher Inhalt meiner Hosentasche sinnvoll ist?

  • Zitat

    Original von Sologun

    Ist es "schlimm" meine Telefondaten zu speichern und beliebig durch Behörden abrufbar zu halten - ich treffe ja keine Verabredungen zu Straftaten? Ist der Bundestrojaner "schlimm" - ich hab ja auf meiner Festplatte keine Terrorpläne? Hier und in einigen anderen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht schon eingeriffen und das Reht auf informelle Selbstbestimmung höherrangig gesehen.

    Muß ich mir nun als Bürger ohne Vorstrafen und Geisteskrankheit vorschreiben lassen, welcher Inhalt meiner Hosentasche sinnvoll ist?

    Genau das ist der Punkt. Die Staatsverliebtheit unseres durch Wahlen im Grundsatz nicht mehr wirklich zu ändernden Politsystems - unterstützt von EU-Bürokratie - führt zu einer Gängelung der Bürger, von denen der Feudalismus nur träumen konnte. Es befriedigt wohl die Machtgier, wenn man sich als Politiker oder EU-Kommisar sagen kann: "Ich verbiete - also bin ich".

    Mich wundert nur, dass der grundsätzlichen Unfug, gesellschaftliche Probleme über das Waffengesetz lösen zu wollen, in intelligenteren Print-Medien so unwidersprochen hingenommen wird. Dieser Zaubertrick, dass man die Leute auf die Waffe glotzen lässt und diese verbietet, verhindert immer perfekt, dass man sich mit den Leuten hinter der Waffe auseinandersetzt.

    Wenn - wie von den Grünen behauptet wird - ein Messer das Statussymbol einer fehlgeleiteten Macho-Kultur ist, warum fragt dann keiner, wer die Menschen in dieser Kultur sind und warum die so sind. Ach so - da käme man ja zwangsläufig auf die Probleme der Migration. Und die hat man gerade bei den Grünen ja nahezu mit religöser Inbrunst gefördert. Jetzt, wo die Folgen sichtbar werden, ist es natürlich einfacher, eine Messerart zu verbieten und dem für die Jugendkriminalität in Berlin-Neukölln zuständigen Oberstaatsanwalt einen Maulkorb zu verpassen, als sich zum Beispiel damit zu beschäftigen, ob ein mehrfach vorbestrafter Migrant unbedingt in Deutschland bleiben muss.

    Und eine vernünftige Bildungspolitik hinzukriegen, die uns nicht an den Schwanz der Pisa-studie verschlägt und vielleicht dazu führen könnte, dass die Birnen von denen, die sie sich sonst nur glattscheren, mit etwas Sinnvollem gefüllt werden, ist halt auch schwerer, als Schlagstöcke zu verbieten.

    Um den Bogen zum Thema zurückzuschlagen - natürlich fällt mir kein Zacken aus der Krone, wenn ich statt einem Böker Einhandmesser ein Schweizer Taschenmesser einstecke - und ich gebe zu, das letzteres sogar praktischer ist. Aber mich stört, dass mir für eine Placebo-Politik Rechte weggenommen werden. Es würde mich auch stören, wenn sie mir das Jonglieren mir bemalten Eiern verbieten - und damit hab ich nun wirklich nichts am Hut.

    Es speit mich einfach an, das Stück für Stück die Freiheit verschwindet. Wieviel DDR hätten wir den gerne? Für meinen Geschmack haben wir schon genug.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (20. März 2008 um 19:18)

  • Hat außer mir eigentlich sonst noch jemand festgestellt das sein Multitool, Leatherman Charge, zwei Einhandmesser enthält...
    Ich werde mir von den Bundeskaspern jedenfalls nicht meinen Taschenwerkzeugkasten verbieten lassen.
    Sch... auf irgendein Ordnungsgeld, für meinen Leatherman habe ich immer eine Begründung.
    Ich fürchte nur das die im Zweifel nicht gelten gelassen wird.
    :evil:
    Gruß
    Marco

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • einfache lösung: mitgliedschaft bei einer hilfsorganisation (malteser, rotes kreuz, johanniter und wie sie alle heissen) und rettungsmesser kaufen.
    falls mal ein polizist in die verlegenheit kommen sollte euch danach zu fragen warum ihr ein einhandmesser führt, könnt ihr was davon erzählen, dass ihr - wenn ihr einen unfall mitbekommen würdet - dem opfer so am besten helfen könnt. mit scheibe einschlagen, gurt aufschneiden etc.
    leben zu retten sollte ja wohl der beste allgemein annerkannte zweck sein...

    -=)Man soll den Cache nicht vor dem Final loben!(=-

  • http://www.recon-company.com/Herbertz_Einha…1094-871-d.html

    Das perfekte Messer um bei einem Unfall den noch angegurteten Fahrer zu befreien. :laugh: Zu blöd nur, daß da ne Einhand-Klinge dran ist... Wenn ich so ein Gerät in der Hosentasche habe, würde das wohl unter das Führverbot fallen. ABER wie sieht es aus, wenn ich so ein Modell im AUTO habe? Griffbereit befestigt an der B-Säule etwa. Für solche Einsatzzwecke ist dieses und ähnliche Messer ja wohl in erster Linie gebaut worden, oder?? Ich meine, Gurtschneider und Scheibensprenger haben ja nicht nur Dekoratinscharakter... ??? ??? ???

    @ floppyk: wenn ich die Wahl zwischen einem klappbaren Messer und einem feststehenden Messer habe, ziehe ich aus Stabilitätsgründen IMMER das feststehende vor. Und was das oben erwähnte Stiefelmesser angeht, bevorzuge ich einfach eine Scheide mit Clip statt Gürtelschlaufe, weil diese sich viel flexibler anbringen läßt und außerdem das Messer viel höher am Gürtel / Hosenbund getragen wird, so daß es von einer Jacke problemlos verdeckt wird. Mir geht es eben jetzt nur um die Kriterien für das Führverbot - genauer gesagt, um diese Kriterien und damit ein Führverbot zu vermeiden. Mein Stiefeldolch jedenfalls ist genau wie mein altes Springmesser schon in der Firma im Altmetallcontainer gelandet. Das Puma-Springmesser bleibt im Werkzeugkasten.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (21. März 2008 um 00:30)

  • Da manch einer sich fragt, warum überhaupt ein Taschenmesser, speziell Einhandmesser, mit sich führen:
    ich habs bei einem Unfall mal erlebt, daß sich ein Auto überschlagen hatte und die beiden Insassen kopfüber in den Gurten hingen. Die Gurte waren per Hand einfach nicht mehr zu öffnen. Zum Glück hatte einer der Insassen (ein Angler) ständig ein Taschenmesser dabei und konnte beide damit losschneiden.
    Das aber auch nur, weil er noch beide Hände benutzen konnte, um das Messer zu öffnen! War nämlich kein Einhandmesser.
    Seit diesem Erlebnis habe ich fast ständig Einhandmesser bei mir, möglichst mit parziellem Wellenschliff.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Deimos
    einfache lösung: mitgliedschaft bei einer hilfsorganisation (malteser, rotes kreuz, johanniter und wie sie alle heissen) und rettungsmesser kaufen.
    falls mal ein polizist in die verlegenheit kommen sollte euch danach zu fragen warum ihr ein einhandmesser führt, könnt ihr was davon erzählen, dass ihr - wenn ihr einen unfall mitbekommen würdet - dem opfer so am besten helfen könnt. mit scheibe einschlagen, gurt aufschneiden etc.
    leben zu retten sollte ja wohl der beste allgemein annerkannte zweck sein...

    Das wird so nicht funktionieren. Mir hat die schwammige Formulierung mit dem allgemein anerkannten Zweck keine Ruhe gelassen und ich hab deshalb an das Innenministerium von BW ein Mail mir der Bitte um genaue Definition geschrieben. Die Antwort (die übrigends schon nach einem halben Tag da war) ltd. wie folgt:

    Mail Anfang:

    Sehr geehrter Herr Barret,

    wiir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 02.03.2008 zum künftigen Führen von Einhandmessern.

    Voraussichtlich ab 01.04.2008 ist das Führen von Einhandmessern (z. B.in der Hosentasche)
    nur noch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bei Einhandmessern ist die
    Klingenlänge unerheblich.

    Als berechtigtes Interesse kommt ein allgemein anerkannter Zweck in Betracht. In
    der Gesetzesbegründung werden als Beispiele hierfür Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege
    genannt. [Soweit Sie das Einhandmesser generell mit sich führen wollen, wäre dies künftig nicht mehr erlaubt. Sie müssen beim Führen des Einhandmessers immer ein berechtigtes
    Interesse geltend machen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Innenministerium Baden-Württemberg
    Referat 53 - Verfassungsschutz, Besonderes Polizeirecht
    Telefon: 0711/231-
    Fax: 0711/231-5000


    Mail Ende.

    Du musst also als Grund angeben können, dass Du gerade zu einem konkreten Unfall gehts um dort Dein Einhandmesser einzusetzen. Dass allgemein ein Unfall geschehen könnte ., reicht als Begründung nicht.

    Aber mal weg vom Einhandmesser zu den feststehenden über 12 cm.
    Ich bin schon mal auf die Kontrollen vor Tschibo oder Aldi gespannt, wenn die mal wieder Ihre Blechbrotmesser anbieten. Ob die einem eine Hartschalenkoffer mit Schloss für den Heimweg ausleihen? Weil nur im Karton in der Plastiktüte führt Oma Bolle ein Messer mit mehr als 12 cm Länge . Und schon ist Sie mit 2 Monaten Rente als Bußgeld dabei.

    Wir sollten uns eigentlich bei solchen Angeboten vor die Tür stellen und die Cops rufen, weil massiv gegen das Waffengesetz verstoßen wird. Und wenn Sie nicht kommen gleich eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt stellen. Nur damit die Justiz mal sieht, was ihr vom Gesetzgeber für Eier ins Nest gelegt werden.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    3 Mal editiert, zuletzt von barret (21. März 2008 um 12:07)

  • Ich verstehe diesen Satz "allgemein anerkannten Zweck" so:
    Wenn bestimmte Personengruppen, wie der Angler, Bergsteiger, Jäger ect., wo allgemein eine Messernutzung üblich bzw. notwendig ist, dieser Tätigkeit auch nachgehen, bleibt das erlaubt.
    Aber der Angel- oder Jagdschein per se, stellen keine Tragelizenz für alle Messer dar. Somit dürfen auch diese beispielhaft (!!) aufgeführten Personen diese Messer nicht führen, wenn sie dieser Tätigkeit nicht nachgehen.

    Ich sehe da genau eine Parallele, wie es das WaffG für Jäger vorsieht:
    Der Jäger darf Waffen (ungeladen) führen, wenn sie im Zusammenhang zur Jagd stehen. D.h. der Jäger darf seine Pistole schon zu Hause im Holster stecken und am Gürtel offen tragen, wie auch seine Langwaffen offen im Auto legen und dann erst ins Revier fahren. (Aber erst ab der Reviergrenze darf er sie auch laden.)
    Aber der Jäger darf natürlich nicht seine allgemeinen Tages (und meinetwegen Nacht-) Geschäfte mit geholsteter Waffe nachgehen.

  • Weil nach wie vor der Zweck der Klinge maßgebend ist. Ein Brotmesser zu führen ist erlaubt das war auch bisher bei den Beschrenkungen der Klingenlängen nicht anders... Obwohl ein Brotmesser auch nicht geführt wird sondern immernur transportiert.

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Abenteuerliche Interpretation.
    Vom Grundsatz habe feststehende Messer ab 12 cm Klingenlänge ein Fühverbot, mit der Ausnahme des berechtigten Zwecks.
    Und genau diesen müsstest Du mal nennen, warum das Führen einer Machete z.B. Abends in der UBahn eine Ausnahme darstellen sollte.

    Nicht die betroffen Messer haben eine Ausnahme, sondern der Träger dieses Messers.
    So darf der Jäger seinen 25 cm langen Hirschfänger (auf dem Weg zum Revier) führen, ein anderer nicht.