4mm M20 & Co. - wie gehts weiter?

Es gibt 89 Antworten in diesem Thema, welches 9.663 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2008 um 15:35) ist von harryumpf.

  • Hallo Leute !

    Da es mitlerweile etliche Beiträge gibt, z.Th. Änderungen des WaffG das heute beschlossen wurde, hier ein Aufruf von mir, um ein wenig Klarheit zu schaffen :direx:

    Weiß jemand 100% sicher, wie es aussieht mit den Original-Umbauten einer EWB-pflichtigen Waffe, in´s Kaliber 4mmM20, 4mmFl.Rz. oder 6mmFl.Rz. ???

    1) Erwerb nun nach der Änderung: Bedürfnisfrei oder nicht ???
    2) Altbesitz: Erlaubt oder nicht ???

    Also, wer weiß nun, wie es aussieht !? :(
    Ich will hier keinen unendlichen Thread aufmachen, einfach nur klare Fakten schaffen.., ;) Kurz, bündig, sicher, am Besten mit §§§ :))

    Danke im voraus ! (:)

    Grüße aus der Eifel, Patrick.

  • Hallo,

    nach längerer Abwesenheit melde ich mich heute mal zurück.
    Einige der 4mm/6mm-Freunde kennen mich ja noch.
    Ich war leider die letzten 1 1/2 Jahre ohne Job und habe aus monetären Gründen mein Hobby etwas ruhen lassen. Auch meine Aktivitäten hier.
    Jetzt stehe ich aber wieder in Lohn und Brot, und wollte eigentlich meine Hobby wieder aufnehmen. Aber dann kam die Gesetzesnovelle.

    Aber BTT.

    Um hier etwas beizusteuern ist das folgende Zitat von hyperdeath sicher das beste was ich heute hier gelesen habe.

    Gruß

    Dirk

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Ist nicht mein Thema - aber einfach um diese vielen Threads zum neuen WaffG 2008 zu entzerren und auf einzelne Themenbereiche zu fokussieren, hier nun das Thema der Zimmerstutzen.

    Hier die ersten Beiträge als Diskussionsbasis:
    (Quelle: aktuelles zu waffengesetz)


    Zitat

    Original von Derringer
    Könnte vielleicht von Euch hier im Thread jemand eine Antwort geben, wie das zukünftig mit 4mmM20, 4mmRz. und 6mmFl.Rz. aussieht ? Vorallem in Bezug auf den Altbesitz, sprich diese Waffe unter 7,5 Joule mit "F", die bedürfnisfrei auf einer grünen WBK eingetragen sind. Dürfen die weiter besessen werden, wenn sie schon auf einer WKB sind ?


    Zitat

    Original von Old_Surehand
    Es ist bei dem Wust an Änderungen der Änderungen der Änderungen schwer durchzublicken -- ich verstehe es so, dass die 4mmM20 Waffen & Co. den Waffen gleichgestellt werden, aus denen sie gemacht wurden, also erlaubnispflichtig mit Bedürfnis. Wenn Du aber schon einen WBK-Eintrag, sprich eine Erlaubnis, für diese Waffen hast, bist Du meinem Verständnis nach auf der sicheren Seite.

    Ich bin da aber wirklich nicht besonders sicher, das ist nur mein vorläufiges Verständnis.

    Marcus

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich glaube nicht, dass hyperdeath den Abschnitt über die "erleichterten
    und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen " ganz ernst gemeint hat, das deutet auch der Smiley an.

    Streng logisch hat er recht, aber diese Auslegung macht inhaltlich keinen Sinn, und kein Gericht wird ihr folgen. Erleichterte und gleichzeitig wegfallende Erlaubnisvoraussetzungen kann es nicht geben, sondern immer nur eins von beidem.

    Marcus

  • Ja, vor allem steht im neuen Gesetzestext diesbezüglich immer nur etwas von der Erlaubnispflicht, nichts von Bedürfnis...
    Das Durcheinander verstehe mal einer !
    Naja, wir werden sehen. Fakt ist, daß ich einen 6mmFl.Rz. unter 7,5 Joule mit "F" bedürfnisfrei auf einer grünen Karte eingetragen habe. Mal sehen, wo ich erfahren kann, ob ich den auch später, also 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen WaffG, so mit meiner grünen WBK noch bedürfnisfrei behalten darf, oder nicht...

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (22. Februar 2008 um 23:01)

  • Zitat

    Original von Derringer
    Ja, vor allem steht im neuen Gesetzestext diesbezüglich immer nur etwas von der Erlaubnispflicht, nichts von Bedürfnis...
    Das Durcheinander verstehe mal einer !
    Naja, wir werden sehen. Fakt ist, daß ich einen 6mmFl.Rz. unter 7,5 Joule mit "F" bedürfnisfrei auf einer grünen Karte eingetragen habe. Mal sehen, wo ich erfahren kann, ob ich den auch später, also 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen WaffG, so mit meiner grünen WBK noch bedürfnisfrei behalten darf, oder nicht...


    Jepp, aber ich kapier das nicht, und das mit den LEP`s auch nicht.

  • hab spaseshalber mal nach lep bei e-gun gekukt, die preise scheinen immernoch stabil! :cry:

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Leute, lasst uns bzgl. der 4mmM20 Frage nicht, wie bei den anderen Themen wieder 1.000 Threads aufmachen. C02air.de ist ein Forum für freie Waffen. Freie Waffen im Sinne der durch das WaffG festgelegten und bisweilnoch bestehenden Duldungen dieser Art von Waffen., Dass man diese Art von Waffen erwerben und besitzen kann, wenn man das Alter von 18 Jahren erreicht hat, ist eigentlich, einmal abgesehen von dem Softair-Bereich, hier das Thema des Forums (SSW, Airsofts, Kampfmesser :laugh: etc.)

    Für Fragen bzgl. 4mmM20-Umbauten / Waffen möchte ich darauf hinweisen, dass wir einen kleinen geduldeten(!) Bereich hier haben:

    Zeigt her Eure bedürfnisfreie WBK Waffensammlung

    Lasst uns dort diskutieren und unsere schönen Waffen zeigen!

    hyperdeath

    EDIT: Besonders möchte ich noch mal auf unsere Kampfmördermesser mit oder ohne 12 cm. Einhand- oder feststehenden Killer-Erfurt-Conclusions hinweisen. :laugh::nuts::new11:

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (23. Februar 2008 um 02:17)

  • Zitat

    Fakt ist, daß ich einen 6mmFl.Rz. unter 7,5 Joule mit "F" bedürfnisfrei auf einer grünen Karte eingetragen habe.


    Es geht ab dem 1.4.08 nur den Umbauten an den Kragen, dein Revolver (vermutlich von ME) war schon immer ein 6mm Revolver die sind davon nicht betroffen.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • 500sw: Ersteinmal Glückwunsch, das Du es geschafft hast, war bestimmt ne harte Zeit... :(

    Hm, so wie es Hyperdeath geschrieben hat, würde ich es auch deuten... :confused2:

    Dann warte ich mal ab und versuche meinen Bekannten zu kontaktieren; er ist staatl. vereid. Gutachter etc. pp. Der weiß immer und sicher, wie es aktuell aussieht :))

    Grüße, Patrick.

  • Zitat

    Original von Ritztec
    500sw: Ersteinmal Glückwunsch, das Du es geschafft hast, war bestimmt ne harte Zeit... :(

    Hm, so wie es Hyperdeath geschrieben hat, würde ich es auch deuten... :confused2:

    Dann warte ich mal ab und versuche meinen Bekannten zu kontaktieren; er ist staatl. vereid. Gutachter etc. pp. Der weiß immer und sicher, wie es aktuell aussieht :))

    Grüße, Patrick.

    Hi Ritzec ! Tja, wenn das so kommt, bleibt nur noch der Eintritt in einen Schützenverein und zu versuchen, so ein Bedürfnis für Deine "Kleinstkaliberwaffen" z.B. als Trainingswaffen nachzuweisen. Eigentlich irgendwie grotesk, oder ? Man hat als gesetzestreuer Bürger völlig legal diese Waffen bedürfnisfrei schon auf einer grünen WBK und wird jetzt gegängelt. Als ob sich einer eine 4mmM20 illegal besorgen will :laugh: Was soll er damit schon anrichten, so eine Waffe hat durch ihren kurzen Lauf nichtmal die Energie einer Luftpistole. Welch ein Glück, daß ich schon vor paar Jahren diese Dinger aus Langeweile daran verkauft habe. Ich habe nur noch einen 6mmFl.Rz.-Revolver auf meiner grünen Karte stehen und der ist gottseidank nicht umgebaut, sondern ein serienmäßiger in diesem Kaliber, aber mir täte es echt leid um die Leute, die sich mit diesen Waffen eine schöne Sammlung aufgestellt haben. Das ist eigentlich auch ein Stichwort: Vielleicht kann man das auf ein Sammelgebiet konzentrieren und eine Rote dafür beantragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (23. Februar 2008 um 12:01)

  • Eine Offtopic-Frage am Rande:

    Wenn man jetzt nachweisen muss, dass man einen Tresor besitzt, reicht ein Foto? Oder müsste ich einen neuen kaufen, damit ich eine Quittung habe? ;D


    Vielleicht war es ein Zeichen für mich, dass ich keinen Termin mehr für den Waffensachkundelehrgang bekommen habe... sonst hätte ich jetzt bestimmt schon den ein oder anderen Originalumbaut :confused2:

    jaja, so ist das...

  • ....sooo, habe nun mal mit meinem Bekannten (anerk. Sachverständiger, Büma, Gutachter etc.) "gesprochen"; dessen Ansicht: Der Altbesitzstandsschutz der orig. Umbauten bleibt erhalten. Nur mit dem Neuerwerb sieht´s schei... aus !!! Er findet keinen Passus in der Neuregelung, wo eindeutig steht, das man in Zukunft seine orig. Umbauten in 4/6mm mit :F:verschrotten etc. pp. muß !!!

    Wenn sie in der WBK drinne stehen, und das tun sie ja, dann sind sie genehmigt, fertig ! Es ist ja kein "Verbotener Gegenstand" o.ä. :))

    Also erstmal durchatmen, bis zum nächsten Klopps, der Herrn Waffengegner :crazy3:

    Grüße, Patrick.

  • Zitat

    Originally posted by Ritztec
    ....sooo, habe nun mal mit meinem Bekannten (anerk. Sachverständiger, Büma, Gutachter etc.) "gesprochen"; dessen Ansicht: Der Altbesitzstandsschutz der orig. Umbauten bleibt erhalten. Nur mit dem Neuerwerb sieht´s schei... aus !!! Er findet keinen Passus in der Neuregelung, wo eindeutig steht, das man in Zukunft seine orig. Umbauten in 4/6mm mit :F:verschrotten etc. pp. muß !!!

    Wenn sie in der WBK drinne stehen, und das tun sie ja, dann sind sie genehmigt, fertig ! Es ist ja kein "Verbotener Gegenstand" o.ä. :))

    Also erstmal durchatmen, bis zum nächsten Klopps, der Herrn Waffengegner :crazy3:

    Grüße, Patrick.

    Naja immerhin, das ist ja schon mal was. Danke für die Info! Ich denke, wenn ein Sachverständiger da kein Problem sieht, dann dürfte der jeweils zuständige Sachbearbeiter auch kein Problem damit haben.

    Gruß,
    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Ritztec Danke, glüchlicherweise ist es danach immer besser als vorher. Und jetzt sitze ich sogar direkt neben einem leider nicht mehr aktiven Forumsmitglied


    Eingetragener Altbesitz ist sowieso nicht im Focus, der bleibt unangetastet, sieht mein SB jedenfalls so.

    Umbauten auf 4mm waren eigentlich nie Bestandteil meiner Sammelleidenschaft.
    Ich ziehe Originale 4mm/6mm Waffen vor.
    Das mag andere härter treffen, aber da ich aktiver GK-Schütze mit diversen Diziplinen bin, kauf ich mir sowas lieber gleich richtig.
    Bedürfnisnachweise für umgebaute Waffen in LEP oder 4mm M20 sind vom momentanen Standpunkt aus leider ziemlich unrealistisch, zumal die Erlaubnis sich ja auf das Ursprungskaliber erstreckt.


    Allerdings ist ein neues WaffG ohne Ausführungsbestimmungen nicht viel Wert. Und beim letzten Mal warten die SB's ja immer noch darauf.
    Solange diese Bestimmungen nicht vorliegen, liegt wieder viel im Ermessen der SBs, mit ja bereits bekannten Differenzen.

    Schlimm muss es die treffen, die innerhalb von 6 Monaten ein Bedürfnis vorweisen müssen, das faktisch nicht zu bekommen ist.


    Und interessant wäre da mit Sicherheit das folgende Szenario:

    Ein Sportschütze besitzt seit vielen Jahren eine GK-Sportwaffe.
    Dafür hat er natürlich ein berechtigtes Bedürfnis.
    Nach 20 Jahren ist die Waffe natürlich in die Jahre gekommen, und um sie nicht total zu kastrieren, lässt er sie in eine 4mm-Waffe umbauen.
    Jetzt hat er natürlich keine Waffe mehr um seiner Diziplin nachzugehen, das Bedürfnis für diese Waffe besteht dann entweder immer noch oder auch nicht mehr?

    Es wird sicher spannend wie diese Grauzonen ausgelegt werden.

    Gruß

    Dirk

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Zitat

    Original von hyperdeath

    Naja immerhin, das ist ja schon mal was. Danke für die Info! Ich denke, wenn ein Sachverständiger da kein Problem sieht, dann dürfte der jeweils zuständige Sachbearbeiter auch kein Problem damit haben.

    Gruß,
    hyperdeath

    :huldige: Sag mal, kannst Du den auch mal fragen, wie es mit den LEP`s aussieht???

  • Zitat

    Original von 500sw
    ...Schlimm muss es die treffen, die innerhalb von 6 Monaten ein Bedürfnis vorweisen müssen, das faktisch nicht zu bekommen ist...


    Das glaube ich nicht mal. Warum sollte man mit einer 4mmM20, o.ä. kein Bedürfnis als (kostengünstige) Trainingswaffe bekommen, vorausgesetzt man ist in einem Verein ? Ganz abwegig scheint mir das nicht.