Hallo Leute !
Da es mitlerweile etliche Beiträge gibt, z.Th. Änderungen des WaffG das heute beschlossen wurde, hier ein Aufruf von mir, um ein wenig Klarheit zu schaffen
Weiß jemand 100% sicher, wie es aussieht mit den Original-Umbauten einer EWB-pflichtigen Waffe, in´s Kaliber 4mmM20, 4mmFl.Rz. oder 6mmFl.Rz.
1) Erwerb nun nach der Änderung: Bedürfnisfrei oder nicht
2) Altbesitz: Erlaubt oder nicht
Also, wer weiß nun, wie es aussieht !?
Ich will hier keinen unendlichen Thread aufmachen, einfach nur klare Fakten schaffen.., Kurz, bündig, sicher, am Besten mit §§§
Danke im voraus !
Grüße aus der Eifel, Patrick.