ZitatOriginally posted by Tailgunner667
Meine folgende Aussage ist (wie alle anderen Aussagen hier auch) selbstverständlich nicht rechtsverbindlich.Das Gesetz wurde laut Aussage der Gesetzgeber hauptsächlich gemacht, um der Polizei eine Handhabe (sprich: eine präventive Möglichkeit des Einziehens des Messers) bei Jugendlichen an sozialen Brennpunkten in den Innenstädten zu geben. Deshalb denke ich, dass einem kein Polizist ans Bein pinkeln wird, wenn man beim Wandern, Trekken, Campen, Pilzesammeln, Angeln, Jagen, Survival etc. ein Einhandmesser oder ein feststehendes Messer über 12cm Klingenlänge dabei hast, auch dann nicht, wenn man es am Gürtel (oder in irgendeiner anderen Tasche/Scheide) führt. Auf dem Weg in die Natur und zurück in die Zivilisation packt man das Messer in den Rucksack, den Angelkoffer, das Gewehrfutteral oder sonstwo rein. Dann dürfte es keine Probleme geben. Ich denke, dass einem das ein jeder der am Gesetz beteiligten Politiker auf Anfrage so bestätigen würde.b
So würde ich das realistischerweise sehen.
Eine Gesetzesgrundlage zur vorrübergehenden Einziehung von Gegenständen auf offener Straße war zur so genannten Gefahrenabwehr auch jetzt schon gegeben. Wann etwas die öffentliche Sicherheit gefährdet, lag im Ermessen der Beamte. Der Gegenstand musste dann später von einem Polizeiabschnitt abgeholt werden. Wird also ein böser Bube angetroffen und macht den Eindruck, er führte etwas böses im Schilde, kann er schon seit jeher entwaffnet werden... also nüscht ist mit armer vom Gesetzgeber im Stich gelassener Bullizei! Das neue Waffengesetz ändert nur, dass nun pauschal jeder führende Bürger als böser Bube, der etwas im Schilde führt, gesehen und obendrein zur Kasse gebten und kriminalisiert wird.
Ich sehe 3 Typen, die zukünftig gegen das Gesetz verstoßen werden a) unwissende Menschen, die nichts von diesem irrationalen Schrieb wissen, der ihr Taschenmesser zu illegalen Waffen erklärt b) Menschen, die sich beim nächsten Raub oder der nächsten KV einen Vorteil gegenüber ihrem nach dem neuen Gesetz unbewaffneten und pot. wehrlosen Opfer schaffen möchten und c) Menschen, die sich nicht zum unbewaffneten und pot. wehrlosen Opfer machen lassen wollen....
P.S. Sicher, dass es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn man nun weiter z.B. ein Tonfa führt? (Geldstrafe, Sozialstunden, sonst aber keine strafrechtl. Konsequenz?) Dachte immer, das fiele unter "Verbotenen Waffenbesitz" und sei eine Straftat (Geldstrafe, Sozialstunden, Knast, "vorbestaft"). Bitte korrigiert mich, wenn ich daneben liege.