Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 45.738 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • Zitat

    Originally posted by Tailgunner667
    Meine folgende Aussage ist (wie alle anderen Aussagen hier auch) selbstverständlich nicht rechtsverbindlich.

    Das Gesetz wurde laut Aussage der Gesetzgeber hauptsächlich gemacht, um der Polizei eine Handhabe (sprich: eine präventive Möglichkeit des Einziehens des Messers) bei Jugendlichen an sozialen Brennpunkten in den Innenstädten zu geben. Deshalb denke ich, dass einem kein Polizist ans Bein pinkeln wird, wenn man beim Wandern, Trekken, Campen, Pilzesammeln, Angeln, Jagen, Survival etc. ein Einhandmesser oder ein feststehendes Messer über 12cm Klingenlänge dabei hast, auch dann nicht, wenn man es am Gürtel (oder in irgendeiner anderen Tasche/Scheide) führt. Auf dem Weg in die Natur und zurück in die Zivilisation packt man das Messer in den Rucksack, den Angelkoffer, das Gewehrfutteral oder sonstwo rein. Dann dürfte es keine Probleme geben. Ich denke, dass einem das ein jeder der am Gesetz beteiligten Politiker auf Anfrage so bestätigen würde.b

    So würde ich das realistischerweise sehen.

    Eine Gesetzesgrundlage zur vorrübergehenden Einziehung von Gegenständen auf offener Straße war zur so genannten Gefahrenabwehr auch jetzt schon gegeben. Wann etwas die öffentliche Sicherheit gefährdet, lag im Ermessen der Beamte. Der Gegenstand musste dann später von einem Polizeiabschnitt abgeholt werden. Wird also ein böser Bube angetroffen und macht den Eindruck, er führte etwas böses im Schilde, kann er schon seit jeher entwaffnet werden... also nüscht ist mit armer vom Gesetzgeber im Stich gelassener Bullizei! Das neue Waffengesetz ändert nur, dass nun pauschal jeder führende Bürger als böser Bube, der etwas im Schilde führt, gesehen und obendrein zur Kasse gebten und kriminalisiert wird.

    Ich sehe 3 Typen, die zukünftig gegen das Gesetz verstoßen werden a) unwissende Menschen, die nichts von diesem irrationalen Schrieb wissen, der ihr Taschenmesser zu illegalen Waffen erklärt b) Menschen, die sich beim nächsten Raub oder der nächsten KV einen Vorteil gegenüber ihrem nach dem neuen Gesetz unbewaffneten und pot. wehrlosen Opfer schaffen möchten und c) Menschen, die sich nicht zum unbewaffneten und pot. wehrlosen Opfer machen lassen wollen....

    P.S. Sicher, dass es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn man nun weiter z.B. ein Tonfa führt? (Geldstrafe, Sozialstunden, sonst aber keine strafrechtl. Konsequenz?) Dachte immer, das fiele unter "Verbotenen Waffenbesitz" und sei eine Straftat (Geldstrafe, Sozialstunden, Knast, "vorbestaft"). Bitte korrigiert mich, wenn ich daneben liege.

    Einmal editiert, zuletzt von stahlnetz (29. Februar 2008 um 02:22)

  • Zitat

    Original von Floka
    Bevor ich nen neuen Theard eröffne, frage ich leiber erst hier nach.
    Was Messer angeht, bin net wirklich der Fachmann.
    Habe wegen der Gesetzesänderung ne Frage und zwar:

    Beziehen sich die 12cm auf die Gesamtlänge des Messers oder auf die Klinge ?

  • Auf die Klinge.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • hmmmm

    ich glaub isch steh im Wald..........

    Isch habe jetzt wohl auch die voll konkrete Problem !?! ! (:)

    Für meine Waldarbeiten nehme ich immer ein Samuraischwert mit - ist so ein billiges aus 08/15 V2a und ein argentinisches tja... was es genau ist, weiß ich nicht, jedenfalls von 1909 ein einseitig geschärfter Dolch - wohl eher Messer mit ca. 55-60 cm langer Klinge.

    Alles zum entasten, ich hoffe, nichts zum belasten ???


    Wat nu ?

    Soll ich die zwei schlucken wenn die grünen kommen?

    Eins würde ja wohl noch gehen - aber zwei - :wow:

    ichmußmichgleichübergeben.de

  • Ich kenn einen Platz wo evtl.alle zwei hinpassen würden *lol*

    Nee, kauf dir einen Alukoffer den du mit in den Wald schleppst ,darin drfst du die Dinger "transportieren".
    Aber Vorsicht!
    Den korrekten Ablauf beachten:

    Daheim in den Alukoffer packen und abschließen.
    In den Wald fahren ,den Koffer aufschließen und deine "allgemein anerkannte" Tätigkeit verrichten.
    Nach Beendigung sofort wieder ab in den Koffer damit und wieder abschließen.
    Dann nachhause fahren, den Koffer aufschließen und die Teile daheim verstauen. :new16:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (2. März 2008 um 21:24)

  • Das find ich irgendwie lustig, ich würde ein Beil zum Entasten nehmen :D
    Aber jedem das Seine ^^

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Daheim in den Alukoffer packen und abschließen.
    In den Wald fahren ,den Koffer aufschließen und deine "allgemein anerkannte" Tätigkeit verrichten.
    Nach Beendigung sofort wieder ab in den Koffer damit und wieder abschließen.
    Dann nachhause fahren, den Koffer aufschließen und die Teile daheim verstauen. :new16:

    Erinnert mich an einen Sketch des lange verstorbenen Peter Frankenfeld, den ich hier schon mal zum Besten gegeben habe:
    (Streiche Handtäschchen, setze Alukoffer... :laugh: )


    Lehmann steht vor Gericht, weil er Frau Meier in der Strassen-
    bahn eine Ohrfeige heruntergehauen hat. Er wird befragt, wie er dazu gekommen sei.

    „ Also, Herr Richter, ich sitze in der Straßenbahn, und gegen-
    über von mir sitzt diese Frau. Da kommt der Schaffner mit den
    Fahrkarten. Die Frau macht das Handtäschchen auf, nimmt das
    Geldtäschchen heraus, macht das Handtäschchen zu, macht das Geldtäschchen auf, nimmt eine Mark heraus, macht das Geldtäschchen hinein, macht das Handtäschchen zu. Dann löst die Frau beim Schaffner eine Fahrkarte, macht das Handtäschchen auf, nimmt das Geldtäschchen heraus, macht das Handtäschchen zu, macht das Geldtäschchen auf, legt den Fahrschein hinein, macht das Geldtäschchen zu, macht das Handtäschchen auf, legt das Geldtäschchen hinein, macht das Handtäschchen zu. Gleich darauf kommt der Kontrolleur und verlangt die Fahrscheine. Die Frau macht das Handtäschchen auf, nimmt das Geldtäschchen heraus, macht das Handtäschchen zu. Dann macht sie das Geldtäschchen auf, nimmt den Fahrschein heraus, macht das Geldtäschchen zu, macht das Handtäschchen auf, legt das Geldtäschchen hinein, macht das Handtäschchen zu. Der Kontrolleur prüft den Fahrschein und gibt ihn der Frau zurück. Die Frau macht das Handtäschchen auf, nimmt das Geldtäschchen heraus,
    macht das Handtäschchen zu. Dann macht sie das Geldtäsch-
    chen auf, legt den Fahrschein hinein, macht das Geldtäschchen zu, macht das Handtäschchen auf, legt das Geldtäschchen hinein, macht das Handtäschchen zu.

    Auf der nächsten Station steige ich um, und mir gegenüber setzt sich wieder eine Frau, die ebenfalls umgestiegen ist, Der Schaffner verlangt den Fahrschein, sie macht das Handtäschchen auf, nimmt das Geldtäschchen heraus, macht das Handtäschchen zu, macht das Geldtäschchen auf, nimmt den Fahrschein heraus, macht das Geldtäschchen zu, macht das Handtäschchen auf, legt das Geldtäschchen hinein, macht das Handtäschchen zu. Der Schaffner reißt den Fahrschein ab, die Frau macht das Handtäschchen auf, nimmt das Geldtäschchen heraus, macht das Handtäschchen zu, macht das Geldtäschchen auf, legt den Fahrschein hinein, macht das Geldtäschchen zu, macht das Handtäschchen auf, legt das Geldtäschchen hinein, macht das Handtäschchen zu. Da kommt der Kontrolleur-"
    „Um Gottes willen" , sagt der Richter, „hören Sie auf, da wird
    man ja wahnsinnig - ich muß Sie einfach freisprechen, da hätte ich auch...!


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • ach was,

    tatsächlich verschlossen... :new16:

    abgeschlossen, oder Koffer nur zugemacht?
    auch auf dem Beifahrersitz möglich - ?

    Ach ja, ein geiles Beil habe ich auch - einige :ngrins:

    dazu noch ca. 6 Kettensägen - bitte jetzt keine Mutmaßungen, wie:
    Muttertag, Vatertag, Kindertag oder so ein Schmarrn.

    Jedenfalls hat die kleinste ein 30er Schwert, und die längste ein 101er Schwert, für die großen Bedürfnisse :n17:

    ichmußmichgleichübergeben.de

  • Rechtlich gesehen ist "verschlossen" mit einem Schloß versehen, im Gegensatz zu lediglich "geschlossen" (= Kofferdeckel zu, aber unverschlossen) - ein wichtiger Unterschied, auch wenn die Details mal wieder, wenn überhaupt, erst in den Verwaltungsvorschriften auftauchen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Eine nicht ganz unerfreuliche Info zwischen den Zeilen: in http://www.abgeordnetenwatch.de wurde Sebastian Edathy (SPD und Vorsitzender des Innenausschusses) nochmals auf den Tölle-Trick aufmerksam gemacht.

    Auch wenn Edathy davon ausgeht, daß das nichts am Votum seines Ausschusses geändert hätte, macht er deutlich, daß er sich nicht öffentlich von einem eingeladenen Sachverständigen auf die Rolle nehmen läßt:


    Zitat

    (...)Gleichwohl muss sich ein Bundestagsausschuss darauf verlassen können, im Rahmen einer Anhörung seitens der eingeladenen Sachverständigen zutreffende Informationen zu erhalten.

    Ich habe Herrn Tölle daher um Stellungnahme zu der Behauptung gebeten, dass die im Video zu sehenden Türsteher nicht ermordet wurden, sondern diese die gezeigte Attacke überlebt haben. (Die Frage des Ortes des Geschehens halte ich allerdings für vergleichsweise unwesentlich.)

    Sobald mir diese Stellungnahme vorliegt, werde ich meine heutige Antwort an Sie entsprechend ergänzen und ggf. auch die Mitglieder des Ausschusses als dessen Vorsitzender informieren.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Die schwammige Formulierung beim Führen von Einhandmessern:

    "Es ist verboten

    * Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Dies gilt nicht

    * für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
    * sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck ient."


    hat mir keinen Frieden gelassen. Habe ich also mal bei dem Innenministerium unseres Landes angefragt, wie denn das zu verstehen ist. Heute kam schon die Antwort:

    Mail Anfang:

    Sehr geehrter Herr Barret,

    wiir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 02.03.2008 zum künftigen Führen von Einhandmessern.

    Voraussichtlich ab 01.04.2008 ist das Führen von Einhandmessern (z. B.in der Hosentasche)
    nur noch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bei Einhandmessern ist die
    Klingenlänge unerheblich.

    Als berechtigtes Interesse kommt ein allgemein anerkannter Zweck in Betracht. In
    der Gesetzesbegründung werden als Beispiele hierfür Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege
    genannt. [Soweit Sie das Einhandmesser generell mit sich führen wollen, wäre dies künftig nicht mehr erlaubt. Sie müssen beim Führen des Einhandmessers immer ein berechtigtes
    Interesse geltend machen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Innenministerium Baden-Württemberg
    Referat 53 - Verfassungsschutz, Besonderes Polizeirecht
    Telefon: 0711/231-
    Fax: 0711/231-5000

    Mail Ende.

    So, für Baden-Württemberg ist die Sache damit klar. Und der Kommentar auf der Web-Seite von Böker ist reines Wunschdenken. Ich mach mich jetzt auf die Suche nach einem feststehenden Messer unter 12cm mit einer vernünftigen Tragevorrichtung.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    4 Mal editiert, zuletzt von barret (3. März 2008 um 18:52)

  • Zitat

    Original von stahlnetz
    Eine Gesetzesgrundlage zur vorrübergehenden Einziehung von Gegenständen auf offener Straße war zur so genannten Gefahrenabwehr auch jetzt schon gegeben. Wann etwas die öffentliche Sicherheit gefährdet, lag im Ermessen der Beamte. Der Gegenstand musste dann später von einem Polizeiabschnitt abgeholt werden. Wird also ein böser Bube angetroffen und macht den Eindruck, er führte etwas böses im Schilde, kann er schon seit jeher entwaffnet werden... also nüscht ist mit armer vom Gesetzgeber im Stich gelassener Bullizei!

    Doch in gewisser Weise schon. Denn dann kommt nämlich kurze Zeit später Mama oder Papa vorbei, sagt "Das Messer gehört mir." und schwupp war´s das und der Junge hat sein Messer wieder.
    Und im Zweifelsfalle kann dann immer noch die Polizei verklagen, wegen menschenunwürdiger Behandlung und Diskriminierung von Migrationshintergründlern; am besten noch gleich Amnesty International einschalten und schon wird Obermeister Hans M. es sich das nächste Mal drei Mal überlegen, ob er noch einmal eine Gruppe potentieller Straftäter filzt und für fünf Minuten die Messer abnimmt.

    Denn wer mit dem Gesetz auf Messers Schneide agiert, kennt die Tricks und Kniffe viel besser, als der "dumme, gesetzestreue Bürger".


    Zitat

    P.S. Sicher, dass es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn man nun weiter z.B. ein Tonfa führt? (Geldstrafe, Sozialstunden, sonst aber keine strafrechtl. Konsequenz?) Dachte immer, das fiele unter "Verbotenen Waffenbesitz" und sei eine Straftat (Geldstrafe, Sozialstunden, Knast, "vorbestaft"). Bitte korrigiert mich, wenn ich daneben liege.

    Wenn ich das am Rande richtig mitbekommen habe, wurde das Strafmaß, welches ja "nur" eine OWi, mit Bußgeld ist, so hoch gewählt, dass es eigentlich schon den Status "vorbestraft" erhält (Höhe der Summe = Zahl der Tagessätze). ???
    Bin mir da aber nicht ganz sicher, vielleicht kann das noch mal jemand bestätigen/ korrigieren.

    So oder so wäre es ein verdammt hoher Geldbetrag, den man da abrücken müsste. Ob das lohnt?

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von barret

    Somit würden selbst die einhändig zu bedienenden Rettungsmesser unter dieses Verbot fallen, weil die Begründung "man müsse täglich damit rechnen, jemanden aus dem Auto raus zuschneiden" wohl eher für Feuerwehrleute und sonstige Einsatzkräfte relevant wäre (und nicht Otto Normalverbraucher) doch würde dann ja schon die Freistellung aus Berufsgründen greifen. Höchstens Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr könnten dies noch so umgehen - da sie ja allzeit mit einem Einsatz rechnen müssten.

    Fördermitglied des VDB.

  • Das sind doch alles ziemlich wüste Spekulationen. Wo sich die Grenzen des Erlaubten einpendeln, wird man erst im Laufe der Zeit sehen.

    Auch die Aussage des Baden-Württembergischen Innenministerium ist doch erstens immer noch ziemlich schwammig, und zum zweiten haben solche Auskünfte ja auch keine wirkliche Relevanz -- wenn es soweit kommt, ist es immer ein einzelner Richter, der entscheidet. Das Innenministerium kann versuchen, die Handhabung bei der Bad.-Württ.-Polizei zu bestimmen, aber was der Polizist in welcher Situation wirklich macht, ist wieder eine andere Frage -- ich habe bisher nicht den Eindruck gewonnen, dass sich viele Polizisten besonders gut mit den Feinheiten des Waffengesetzes auskennen.

    Ob die dann irgendwelche Erlasse des Innenministeriums wirklich verinnerlichen und anwenden, halte ich für zweifelhaft.

    Marcus

  • Wie wirds wohl mit Strafen aussehen? In meinem Umfeld ist kürzlich ein Pilzsammler verurteilt worden weil er letztes Jahr im Wald mit seinem Messer (dessen Klinge 10 cm maß) unterwegs war. Die Bundespolizisten werteten das als illegalen Waffenbesitz, die maximale Klingenlänge darf wohl nur 8,5 cm betragen? Frage mich nur, wen die Bundespolizei da vor dem gemeingefährlichen Pilzsucher beschützt hat. Sicher sind die armen Pilze nochmal mit dem Leben davongekommen! Mittlerweile ist der Mann aber in zweiter Instanz freigesprochen worden, es gibt also doch noch so etwas wie gesunden Verstand in diesem Land!

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    Originally posted by Yoda
    Wie wirds wohl mit Strafen aussehen? In meinem Umfeld ist kürzlich ein Pilzsammler verurteilt worden weil er letztes Jahr im Wald mit seinem Messer (dessen Klinge 10 cm maß) unterwegs war. Die Bundespolizisten werteten das als illegalen Waffenbesitz, die maximale Klingenlänge darf wohl nur 8,5 cm betragen? Frage mich nur, wen die Bundespolizei da vor dem gemeingefährlichen Pilzsucher beschützt hat. Sicher sind die armen Pilze nochmal mit dem Leben davongekommen! Mittlerweile ist der Mann aber in zweiter Instanz freigesprochen worden, es gibt also doch noch so etwas wie gesunden Verstand in diesem Land!

    Setze vor das "Messer" ein "Spring", und du hast den Sachverhalt.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von Yoda
    Die Bundespolizisten werteten das als illegalen Waffenbesitz, die maximale Klingenlänge darf wohl nur 8,5 cm betragen?

    Wenn es ein Springmesser war, ist dem so. Das hat auch nichts mit dem Führen zu tun, da ist schon der Besitz Zuhause verboten.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Yoda
    Wie wirds wohl mit Strafen aussehen? In meinem Umfeld ist kürzlich ein Pilzsammler verurteilt worden weil er letztes Jahr im Wald mit seinem Messer (dessen Klinge 10 cm maß) unterwegs war. Die Bundespolizisten werteten das als illegalen Waffenbesitz, die maximale Klingenlänge darf wohl nur 8,5 cm betragen? Frage mich nur, wen die Bundespolizei da vor dem gemeingefährlichen Pilzsucher beschützt hat. Sicher sind die armen Pilze nochmal mit dem Leben davongekommen! Mittlerweile ist der Mann aber in zweiter Instanz freigesprochen worden, es gibt also doch noch so etwas wie gesunden Verstand in diesem Land!

    Mal nicht die Tatsachen verdrehen, bzw. verschweigen:
    Der Mann war im Grenzgebiet unterwegs, bzw. hatte die Grenze mit einem unerlaubten Messer passieren wollen.

    http://www.shortnews.de/start.cfm?id=697304
    http://www.talkteria.de/forum/topic-13808.html

    Bisher muss man als Pilzsammler noch nicht Angst vor der Ordnungsmacht im heimischen Wald haben.

    Fördermitglied des VDB.