Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 45.268 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Öh,
    mal ne Frage an die Experten :)) Kann man nicht jedes mit einer Hand zu öffnendes Messer selber leicht legalisieren? Ich hab hier nur ein paar hier...aber bei denen ist der Knubbel zum öffnen angeschraubt! Also abschrauben...und schon hat man kein "Einhandmesser" mehr. Ist das bei jedem der Messer so das die Öffnungsknubbel (jaja, lustiges Wort, was anderes fällt mir dafür nicht ein) geschraubt sind?

    Gruß, David

    Wurscht, was wir von diesem Gesetzesmüll halten - ab dem 1. April gilt er für uns alle. Wer sich nicht daran halten will - Bitte schön. Unsere ganzen Träume von zivilem Ungehorsam hören sich zwar romantisch (so Robin-Hoodmäßig) an - am Ende wird aber jeder, der mit einem Einhandmesser erwischt wird, auf zwei Monatsgehälter verzichten müssen (soweit ich gelesen habe war von 60 Tagessätzen die Rede) und sein Messer ist er außerdem noch los.

    Also müssen wir irgendwann einmal die Kröte schlucken und uns der praktischen Schadensbegrenzung zuwenden. Sgt. Elias liefert hier den richtigen Denkansatz - wie machen wir aus unseren verbotenen Mordwaffen wieder was legales.

    Ich habe zum Beispiel zwei Einhandmesser von Böker, die einfach zu teuer waren ,um sie in die Besteckschublade zu packen. Laienhaft denke ich mal, wenn ich den Öffnungsknubbel abflexe bzw. abschraube und in die Klinge noch eine Fingernagelrille reinflexe, habe ich ein legales Taschenmesser.
    Hier könnte ein Dremel recht hilfreich sein - sollte hier Fachleute in der Metallverarbeitung mitlesen, bitte ich um Tipps.

    Ich werde deshalb mal die Firma Böker kontaktieren. In der Vergangenheit habe ich die als sehr hilfsbereit erlebt - vielleicht bieten die ja so einen Service vom Werk aus an. Und wenn nicht - deren Rechtsabteilung wird es sicher klären, wie man ihre Produkte legalisiert (blättert mal den Böker-Katalog durch, 2/3 deren Messer darf man jetzt nicht mehr führen).

    Außerdem sollten wir uns nach Messerholstern auf die Suche machen, die ein Taschenmesser automatisch beim ziehen öffnen. Herbertz hatte so etwas einmal - da Ziehen hat prima funktioniert, aber das reinfummeln des Messers war nervend. Vielleicht findet jemand mal was besseres. Lasst uns an solchem Wissen teilhaben.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    2 Mal editiert, zuletzt von barret (24. Februar 2008 um 16:54)

  • Zitat

    Original von barret
    Ich werde deshalb mal die Firma Böker kontaktieren. In der Vergangenheit habe ich die als sehr hilfsbereit erlebt - vielleicht bieten die ja so einen Service vom Werk aus an. Und wenn nicht - deren Rechtsabteilung wird es sicher klären, wie man ihre Produkte legalisiert (blättert mal den Böker-Katalog durch, 2/3 deren Messer darf man jetzt nicht mehr führen).

    Guter Gedanke - bevor man sich die schönen Dinger verschandelt oder mna die DInger ungenutzt aufs Altenteil abschiebt. Bei den meisten Taschenmessern (wie auch den Einhand-Versionen) sind die Teile leider genietet und nur selten sind Einzelteile austauschbar. Aber eine Anfrage beim Hersteller kann Klarheit bringen.

    Fördermitglied des VDB.

  • GENAU DAS wollte ich auch fragen. Dieses Führverbot gilt ja wohl für Messer, die sich einhändig öffnen lassen. Wenn nun der Pin zum Öffnen von der Klinge entfernt wird, kann man das Messer eben NICHT MEHR mit einer Hand öffnen und es fiele dann wohl NICHT MEHR unter ein entsprechendes Verbot, oder irre ich da etwa? Zum Vergleich: ein Kamerad beim Bund besaß eine zu Deko umgebaute UZI mit verschweißtem Lauf und entferntem Schlagbolzen. Für mich als WaffInstler wäre es leicht gewesen, das Ding wieder scharf zu machen. Aber da sie NICHT schießfähig sondern Deko war, durfte er sie legal besitzen. So oder ähnlich stelle ich mir das auch bei den Einhändern vor. Ich wollte mir nämlich eines zulegen mit einer Tanto-Klinge, und wenn dieses dann in nem Monat unters Führverbot fiele, wäre ich dann angeschissen und hätte mir das Geld sparen können. :evil:

    Um mein getigertes wäre es dann schade, das ist mein normal meistgeführtes Taschenmesser. Das hat aber ne Öse zum Öffnen wie das Messer auf dem Threadstart-Foto und die läßt sich NICHT abschrauben... :( Mich kotzt es schon an, daß ich meine zwei Springmesser demnächst verrotten lassen darf, da nochmal meinen Dank an "meine" Volksvertreter, oder besser -verwalter und -verar***er... :evil: :evil: :evil:
    PS: genietete Pins lassen sich ganz vorsichtig ausbohren... ;)

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Motorbiker (24. Februar 2008 um 17:40)

  • Auch wenn schon mehrfach gesagt, auch von mir nochmal: Wer solche Gesetze entwirft, fällt eigentlich selbst schonwieder unters WaffG, denn mit ein bischen Fantasie kann man derartige Personen mit ihren Wahnvorstellung auch schon als verbotenen "Gegenstand" ansehen...

    Aber mal Back to Topic: Ich bin selbst Besitzer und überzeugter Nutzer eines Leatherman Wave. Aufgrund der Diskussion hab ich es mal ausprobiert (obwohl ERNSTHAFT nie vorher auch nur dran gedacht), die Klingen mit einer Hand zu öffnen. Fazit: Es geht, und noch nichtmal schwer. Ergo: Verboten! Aber ist das wirklich so? Wenn mich ein Uniformierter dabei tatsächlichen erwischen sollte, wie ich das führe (und das mache er mir erstmal vor ohne Verdachtsmoment), dann habe ich da kein Messer. Das Teil ist eine Zange, ein Seitenschneider, ein Schraubendreher, eine Schere, eine Feile... wo steht geschrieben, dass das ein Messer ist? Es sind Klingen dran, ja, aber wenn ich eine Rasierklinge an meinen Löffel klebe ist es auch noch kein Messer. Solange im Gesetzestext nur von Messern (und nicht Gegenständen mit Klingen) gesprochen wird, ist mein Leatherman kein Messer, basta. Und jedem Grünling (bzw. ja in absehbarer Zeit Blauling) würde ich das so erklären (und damit ist ja auch schonmal klar, dass ich meinen Liebling, der mir schon unzählige Male essentielle Dienste geleistet hat, NICHT daheim lasse). Davon mal abgesehen. Ja, viele Polizisten haben vielleicht nicht gerade den IQ, den man sich als Normalbürger bei seinesgleichen wünscht, aber die wenigsten davon sind wirklich paragraphengeile Mit-allen-Mitteln-unüberlegte-Gesetzesvollzieher... solange man sachlich und nicht aggressiv plausibel argumentiert und offenkundig kein Bösewicht ist, haben die das auch "nicht gesehen". Bevor aber das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommende Argument dasteht, dass eben leider nicht alle Ordnungshüter so sind: Das ist meine Meinung, ob man es als Tatsache ansieht, kann jeder mit sich selbst vereinbaren.

    Just my two cents.

    Chemmy

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • Zitat

    Original von barret
    Wurscht, was wir von diesem Gesetzesmüll halten - ab dem 1. April gilt er für uns alle. Wer sich nicht daran halten will - Bitte schön. Unsere ganzen Träume von zivilem Ungehorsam hören sich zwar romantisch (so Robin-Hoodmäßig) an - am Ende wird aber jeder, der mit einem Einhandmesser erwischt wird, auf zwei Monatsgehälter verzichten müssen (soweit ich gelesen habe war von 60 Tagessätzen die Rede) und sein Messer ist er außerdem noch los.

    Nicht zu vergessen: Verstoß gegen das dann gültige Waffengesetz, in der Folge können Kleiner Waffenschein und weitere Berechtigungspapiere wie WBK oder Munitionserwerbschein auch eingezogen bzw. widerrufen werden... Da hängt noch mher dran als "nur" 2 Monatsgehälter. :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Entschuldigung, ich habe da mal eine Zwischenfrage in die Runde:

    Sagt mal, habt ihr da schon mal etwas drüber gehört?

    Ich möchte da einmal unseren "gunimo" zitieren (er möge es mir verzeihen). ;)

    Zwei lebendige Tote!?! Gibt’s das? :)):confused2:???

    http://www.muzzle.de/Recht/Waffenge…_2007_2008.html

    Ist das jetzt ein Witz, oder wie ist das zu verstehen? ???

    Was soll denn das dann für ein Beweis, bzw. Beispiel gewesen sein? ???

    Wäre es dann nicht sogar eine (bewusste) Falschaussage gewesen? :(

    War das etwa gelo... :n23:? :(

    Alles nur für ein neues Messerverbot? ???

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

    Einmal editiert, zuletzt von steinadler (24. Februar 2008 um 18:02)

  • Sieht so aus.

    Scheinbar wurden hier Tatsachen vorgetäuscht die so nicht stimmen.

    Reine Panikmache unter den Ausschussmitgliedern um das Verbot durchzuprügeln.


    Und noch was,
    wenn ich mir den genauen Verbotstext im Bezug auf die Einhandmesser durchlese, lässt die Formulierung schon wieder soviel Spielraum daß JEDES Taschenmesser das sich egal mit welchen verdrehungen und Windungen des Handgelenks mit einer Hand öffnen lässt ,gemeint sein kann bzw. darunter fällt.

    Ich hab grad probiert dieses Messer hier mit einer Hand zu öffnen .....

    ....und es geht absolut ohne Probleme oder Verrenkungen!

    Also muss nach in Kraft treten des Gesetzes vermutlich über Feststellungsbescheide erst mal geklärt werden ob es als Einhandmesser gebaut sein muss um verboten zu sein oder ob allein die Möglichkeit der Einhandöffnung das Verbot für einzelne Messer wirksam werden lässt.


    Gruß K.

    Bilder

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:


  • Ja, stimmt leider. Siehe auch hier: Tölle´s Messer-Lüge

    :evil:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Private Joka
    muhaha das ist alles so lächerlich.....ich wander bald aus

    Und ich habe mir gerade überlegt, doch noch zu studieren.

    Dann werde ich Staatsanwalt.... Und genehmige mir eine MP5 unter der Kutte!

    Es ist mehr als lächerlich, was momentan abgeht.

    EDIT:

    Alles andere, was ich jetzt zu diesem Thema schreiben würde, wäre absolut verfassungsfeindlich, bösartig, fies.... vollkommen verständlich und gerechtfertigt!

    Jeder Polizist, der mich kennt (verdammt viele im Freundeskreis) würde keine Sekunde zögern, mir eine Waffe zuzugestehen..... mein Land gab mir eine, als es mich zum Töten ausgebildet hat und stellte mir ein ganz tolles Zeugnis aus.

    Wir sollten uns daran erinnern, daß die FDP auf unserer Seite war.

    Ich bin die Waffenlobby. Wir sind viele, wir gehen wählen!

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

  • jedes taschenmesser ist ein Einhandmesser. Bei den Modellen mit Achenschraube löst man die Scharaube soweit, das man die Klinge sozusagen mit einer Hand herauschleudern kann und bei den Modellen wo das Achsenspiel nicht geändert werden kann biegt man halt so lange dran herum bis die Spannung stimmt....

  • Zitat

    Original von Kentucky
    wenn ich mir den genauen Verbotstext im Bezug auf die Einhandmesser durchlese, lässt die Formulierung schon wieder soviel Spielraum daß JEDES Taschenmesser das sich egal mit welchen verdrehungen und Windungen des Handgelenks mit einer Hand öffnen lässt ,gemeint sein kann bzw. darunter fällt.

    Also muss nach in Kraft treten des Gesetzes vermutlich über Feststellungsbescheide erst mal geklärt werden ob es als Einhandmesser gebaut sein muss um verboten zu sein oder ob allein die Möglichkeit der Einhandöffnung das Verbot für einzelne Messer wirksam werden lässt.

    Ein normales Taschenmesser (mit kleiner Mulde für die Fingernägel, zum Öffnen), kann man nicht so leicht mit einer Hand öffnen. Aber sei ´s drum.

    Ich befürchte auch, da wird es noch so einige Fälle geben müssen, wo nicht ganz klar ist, ob ein Back Lock (wie von Dir gezeigt), ein Schweizer Messer als Fixierer oder solch ein Speedlock ebenfalls zu den Einhandmessern zählt.

    Auch die Frage, ob durch Umbau/ Rückbau ein Einhandmesser zum "normalen" Taschenmesser wird und deshalb geführt werden dürfte. Der Logik nach ja - aber an Logik fehlte es den Berlinern ja leider.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Mr. Linkdead
    Alles andere, was ich jetzt zu diesem Thema schreiben würde, wäre absolut verfassungsfeindlich, bösartig, fies.... vollkommen verständlich und gerechtfertigt!

    Kenne ich. Mir gehen seit Tagen Ausdrücke und Gedanken durch den Kopf, derer ich mich noch vor ein paar Wochen geschämt hätte.

    Auf mich wirkt das neue Gesetz zunächst mal kriminalitätsfördernd. Erstens, weil man mich kriminalisieren will und zweitens, weil mich diese gottverdammten /&"%"/&§löcher anscheinend mit dem Rücken zur Wand sehen wollen.
    Oder ist diesen Jodlern nicht klar, dass man nahezu jedes Messer mit einer Hand öffnen kann? Und ganz sicher jedes Messer mit einer Hand entriegeln kann?

    Wie kann man (bei allem nötigen Spielraum zur Auslegung!!) einen so zum Himmel stinkenden Stuß niederschreiben?

    So, wenn ich mich noch mehr zurückgehalten hätte, wäre ich in Depressionen verfallen.

  • Zitat

    Original von illuminatus!


    So, wenn ich mich noch mehr zurückgehalten hätte, wäre ich in Depressionen verfallen.

    Ich halte mich noch mehr zurück.

    Schade eigentlich um mein Seelenheil.

    Okay..... sprechen wir es mal aus: Vor 60 Jahren hätte ich............

    9mm Luger

    Mein Opa hat mal gesagt: ....... Und er hatte recht!

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

  • mal ne ganz blöde frage (hab die sufu benutzt, bekam da aber keine betreffenden ergenisse): ich "führe" dauern ein PRT III.
    das ist ein einhandmesser mit backlock. das ganze gibts auch als automatikvariante.
    (obwohl springmesser ja verboten sind, ist es dabei erlaubt, weil es sich dabei um ein rettungswerkzeug handelt.)
    (EDIT: hab nach langem suchen keine gesetzesstelle gefunden, die das bestätigt. daher ist dieser satz als aussage eines onlineshops mit vorsicht zu genießen!)
    bedeutet das, dass ich mein manuelles PRT weiterhin tragen darf?
    kann ja sein, dass es diese mal wieder eine ausnahme für rettungswerkzeug gibt *hoff*

    -=)Man soll den Cache nicht vor dem Final loben!(=-

    2 Mal editiert, zuletzt von Deimos (24. Februar 2008 um 22:33)

  • wie ist das nun mit dem führen/transportieren von feststehenden messern über 12 cm klingenlänge ?

    was gilt als transportieren und nicht als führen ?


    mit zahlenschloss abgeschlossener aktenkoffer ?

    zugemachter aber nicht verschlossener aktenkoffer ?

    tupperwaredose als geschlossener behälter und die dose in der jackentasche ?

    messer innen im rucksack ?

    messer in der geschlossenen aussentasche vom rucksack ?

  • Hallo,

    ich muss dann genauso wie viele andere hier, ab dem 1.4. mein Gerber Evo Jr. zuhause lassen :evil:

    Bei dem hier kann ich den Daumenpin noch abschrauben:

    was für ein Glück :new16:

    Mit diesem Gesetzt kann jedes grüne Männchen den Allmächtigen spielen, die haben ja jetzt freie Entscheidung, ob ein Messer das ich dabei habe legal ist oder nicht.
    Fast jedes Klappmesser kann man mit einer Hand öffnen, wie schnell und unter welchen Bedingungen das gehen soll ist nicht definiert.

    Die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden ist verschwindend gering

    Ein Messer mit feststehenden Klinge unter 12 cm zu führen finde ich aber lästig, mit dem Holster sehe ich dann bestimmt noch aus wie ein militanter, waffengeiler Trottel. :laugh:
    Wäre aber damit auf der sicheren Seite, nur blöd, dass der Marktanteil bei solchen Messern gerade mal bei 20%(höchstens).
    Wenn man noch Kampfmesser, Dolche und welche über 12 cm abzieht,
    bleibt (noch) nicht gerade große Auswahl da :cry:

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • dann kommt wohl bald auch das neue schweizer taschenmesser ohne klinge auf den markt :laugh:

    SO EIN SCHWACHSINN!!!

    Es gibt eine Theorie die besagt, dass wenn Buddy seine Augen öffnet,
    das Universum auf der Stelle verschwinden und durch etwas noch viele bizarreres und unerklärlicheres ersetzt würde.
    Es gibt eine zweite Theorie, nach der dies schon passiert ist.

  • Ich habe heute mal ausprobiert, wie das ab APRIL2008 dann aussehen kann (und als Vergleich das Taschenmesser in der Hülle dran gelassen):


    Wie bescheuert das aussieht (wie ein Pfadfinder) und wie viel mehr Aufmerksamkeit man damit erzielen kann, ist wohl unbestritten.

    Vor allem im Sommer, ohne den Pullover...
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.