Verschärfung Waffengesetz

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 5.009 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2008 um 12:28) ist von luger123.

  • Hallo,

    ich habe vieles darüber gelesen aber nichts verstanden.

    Wird es verboten sein mit KWS eine Schreckschusswaffe mit sich zu führen?

    Und was wenn man ein KWS hat ist es dann ein stück papier wofür man 50 Euro gezahlt das nichts wert ist?

    Wird die SSW allgemein verboten?

    Steht im "Visier" Magazin näheres über dieses Thema? Wenn ja in welcher ausgabe? Wann erscheint die neue ausgabe?

    Bitte um aufklärung.

    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von luna213 (18. Februar 2008 um 01:04)

  • Zitat

    Original von VincentJones
    Suchfunktion hilft....

    Ich habe das gelesen aber ich versteh das irgendwie net.
    Kann mir irgendjemand weiter helfen?

    Werden dann die knallmunition (für silvester) auch verboten sein?

  • Ok, in einfachen Worten:
    Man will das Führen von Anscheinwaffen verbieten. D.h. keiner soll in der Öffentlichkeit mit einer Waffe rumlaufen, die einer scharfen Schusswaffe ähnlich sieht.
    Man streitet im Moment noch, ob unter Anschein vollautomatische Kriegswaffen definiert werden sollen, was einer früheren Regelung entspricht oder ob generell alle Schusswaffennachbildungen gemeint sind. Im letzteren Fall muss weiterhin geklärt werden, ob darunter auch die SSW fallen sollen, denn alle auf dem Markt befindlichen SSW haben ja scharfe Vorbilder. Dann muss weiterhin entschieden werden, ob oder wie der dann an sich sinnlose kleine Waffenschein gehandhabt werden soll.

    Eines zeichnet sich aber ganz klar als sicher ab: Eine neue Regelung zum Führen von Anscheinwaffen (welche dann auch immer darunter fallen werden) wird kommen. Alle Partien wollen diese Regelung und da wird auch eine Mehrheit im Bundesrat zu Stande kommen.

  • Bei SSW handelt es sich um Waffen im technischen Sinne. Daher nehme ich an, dass SSW nicht unter den Begriff Anscheinswaffe zählen.
    Aber man darf gespannt sein, wie das die klügsten Frauen und Männer der Welt sehen.

  • Genau, wie kann eine echte Waffe nur den Anschein erwecken echt zu sein? Kann und darf es sein, dass eine echte Waffe auch echt aussieht?
    Aber diese Diskussion lief ja bereits mehrfach....

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Zitat

    Original von White
    Bei SSW handelt es sich um Waffen im technischen Sinne...

    Im technischen Sinne sind es alle Waffen, sicherlich meinst Du:
    "Eine Schreckschußwaffe ist bereits nach höchstrichterlichem Grundsatzurteil eine Waffe im rechtlichen Sinne nach dem WaffG"... ;)

    Schau mal hier:
    Bundesgerichtshof stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein


    luna213
    Mach´ Dir nichts draus, wenn Du es nicht verstehtst, die derzeit die Debatte im Bundestag darüber führen, tun es auch nicht.... :laugh:
    Deshalb kann man hier nur Mußmaßungen äußern. Wie´s dann am Ende tatsächlich kommt, werden wir mit dem neuen Waffengesetz nebst dazugehörigen Anlagen und Verwaltungsvorschriften schwarz auf weiß sehen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (18. Februar 2008 um 09:53)

  • Also wie ich das verstanden habe, soll künftig das Führen von Anscheinswaffen gänzlich verboten werden.
    Das Führen von SSW ist ja schon heute verboten und wird mit - sozusagen einer Ausnahmeregelung - nur in Verbindung mit dem KWS erlaubt.

    In der Anhörung im Bundestag gab es auch keine Stimmen dafür, SSW, bzw. das Führen derselben zu verbieten. Eher das Gegenteil: man zeigte sich sehr zufrieden über die Auswirkungen des KWS.

    Ich interpretiere daraus: SSW + KWS werden bleiben.

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Also wie ich das verstanden habe, soll künftig das Führen von Anscheinswaffen gänzlich verboten werden.


    Da sind sich alle Fraktionen einig, daher ist das auch als Gesetz zu erwarten.

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Das Führen von SSW ist ja schon heute verboten und wird mit - sozusagen einer Ausnahmeregelung - nur in Verbindung mit dem KWS erlaubt.


    Nö, das WaffG sagt einfach, dass das Führen einer Schusswaffe unter der Waffenscheinpflicht fällt. Da ist nichts verboten.
    Nur der kleine WS ist eine Sonderregelung ausschließlich für PTB Waffen und ohne Bedürfsnisprüfung.

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    In der Anhörung im Bundestag gab es auch keine Stimmen dafür, SSW, bzw. das Führen derselben zu verbieten. Eher das Gegenteil: man zeigte sich sehr zufrieden über die Auswirkungen des KWS.


    Das wird sich zeigen. Das hängt ja davon ab, wie die Anscheinwaffen definiert werden und ob es dann ggf. eine Ausnahme für SSW geben wird.

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Ich interpretiere daraus: SSW + KWS werden bleiben.


    Sicher bin ich da nicht, aber ich denke dass die Regelung KWS Bestand hat.
    Sicher ist im Moment nur, dass noch nichts sicher ist. Genaues wird Mitte März (10.?) herauskommen, wenn die Vorschläge vom Bundesrat durchgewunken werden und somit Gesetz werden.

  • Da bin auch ich gespannt, ob die Juristen entscheiden, dass eine echte Waffe(SSW) gleichzeitig eine Anscheinswaffe sein kann...
    Für möglich halte ich alles....

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Das muss ja gar nicht sein, sie müssen SSWs nur als Anscheinwaffe einstufen, dann haben sie was sie wollen.

  • Was die wollen wissen wir nicht, da können wir nur mutmaßen. Die wissen doch selber nicht so genau was die wollen.

    Ausserdem werden die nicht SSWs "einstufen" sondern definieren was Anscheinswaffen sind.

    Aber egal, wir werden sehen was kommt.

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Sicher bin ich da nicht, aber ich denke dass die Regelung KWS Bestand hat.
    Sicher ist im Moment nur, dass noch nichts sicher ist.

    Okay, vielleicht habe ich mit (gesetzlich) falsch ausgedrückt. Was ich meinte ist:
    Es spricht ja nichts dagegen, das Führen ALLER "Anscheinswaffen" zu verbieten.
    Bei Druckluftwaffen ist ja sowieso schon verboten - ganz gleich wie die Waffe aussieht;
    bei scharfen Waffen ebenso und bei den Gasern ist es eben seit 2003 verboten, diese ohne KWS zu führen.
    Nur bei Softairs unter 0,08J, bzw. 0,5J (nach BKA-Ansicht), wäre dies ein Novum.

    Würde man also beschließen, das Führen aller Anscheinswaffen (ganz egal, ob Deko, Softair, Druckluft, SSW oder scharf) zu verbieten
    und nur in Ausnahmen (-> KWS) zu gestatten, wäre das Problem doch gelöst.

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    [quote]Original von Floppyk
    ......Würde man also beschließen, das Führen aller Anscheinswaffen (ganz egal, ob Deko, Softair, Druckluft, SSW oder scharf) zu verbieten
    und nur in Ausnahmen (-> KWS) zu gestatten, wäre das Problem doch gelöst.

    Ich persönlich denke, daß das auch genau so oder so ähnlich kommen wird.

  • Zitat

    Original von VincentJones
    Naja, solange der Besitz und der Transport nicht illegal sind, könnte ich mit leben.


    Das wurde nie in Frage gestellt, wenngleich sich einige für ein Handelsverbot aussprachen.
    Fakt ist aber, dass man diese Sachen von der Straße haben will.

  • Der Trick im Waffengesetz ist doch, dass es genau verkehrtherum funktioniert. Das Führen einzelner Waffenarten wird nicht verboten, sondern erlaubt. Somit bringen sie die Anscheinswaffen als Schußwaffen ein -> Besitz, Erwerb, Handel, Führen nur mit Erlaubnis. Nun müssen die entsprechenden übrigen Stellen auch eingefügt werden unter Erlaubnisfreier Besitz, Handel und Erwerb.
    Das führen von SSW ist erlaubt wenn man einen kleinen Waffenschein besitzt und sie die Erforderlichen Zeichen besitzen, daran wird auch die eventuell zusätzliche Anscheinswaffeneigenschaft nichts ändern.

  • Zitat

    Original von Saltopus
    Das führen von SSW ist erlaubt wenn man einen kleinen Waffenschein besitzt und sie die Erforderlichen Zeichen besitzen, daran wird auch die eventuell zusätzliche Anscheinswaffeneigenschaft nichts ändern.


    Na da irrst Du. Wenn der Gesetzgeber eine bestehende Regelung kippt, war's das. Da aber einhellig die Regelung des KWS für gut und sinnvoll erachtet wurde, gehe ich nicht davon aus.
    Aber generell kann alles Mögliche neu geregelt oder verboten werden.
    So, nun lasst und den 14.3. abwarten. Das ist der allentscheidende Tag.

  • Zitat

    Original von Saltopus
    Der Trick im Waffengesetz ist doch, dass es genau verkehrtherum funktioniert. Das Führen einzelner Waffenarten wird nicht verboten, sondern erlaubt. Somit bringen sie die Anscheinswaffen als Schußwaffen ein -> Besitz, Erwerb, Handel, Führen nur mit Erlaubnis. Nun müssen die entsprechenden übrigen Stellen auch eingefügt werden unter Erlaubnisfreier Besitz, Handel und Erwerb.
    Das führen von SSW ist erlaubt wenn man einen kleinen Waffenschein besitzt und sie die Erforderlichen Zeichen besitzen, daran wird auch die eventuell zusätzliche Anscheinswaffeneigenschaft nichts ändern.

    Mit Deiner Theorie liegst Du völlig falsch. Ein Führen einer Anscheinswaffe mit Schein wird es nicht geben. Die Frage ist nur, ob später die Schreckschußwaffen mit bei den Anscheinswaffen aufgeführt sind oder nicht und damit das Führen solcher weiterhin mit Kl. Waffenschein erlaubt ist oder eben nicht mehr, d.h. der Kl. Waffenschein durch die Hintertüre damit abgeschafft wird.