ZitatOriginal von Dr.König
Sorry, aber jetzt muß ich wirklich aufs Gesetz verweisen: Dort ist nur von und weniger als 7,5J die Rede. Also muß ich daraus folgern, daß wenigstens dem Privatmann der Import von LG/Softair, die diese Bedingung erfüllen, ohne weiteres erlaubt ist.
Im Prinzip richtig, aber das Ausland kennt keine "F" Kennzeichnung. Das ist bekanntlich eine rein deutsche Erfindung. Somit müsste ja die zu importierende Waffe ja erstmal begutachtet werden, ob diese die Kriterien einer freien Waffe überhaupt erfüllt. Bis das nicht sichergestellt ist, muss sie als erlaubnispflichtige Waffe mit allen Konsequenzen behandelt werden.