"F-im-Fünfeck" als Aufkleber

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 12.309 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Mai 2008 um 00:43) ist von sunix.

  • Zitat

    Original von Dr.König
    Sorry, aber jetzt muß ich wirklich aufs Gesetz verweisen: Dort ist nur von :F: und weniger als 7,5J die Rede. Also muß ich daraus folgern, daß wenigstens dem Privatmann der Import von LG/Softair, die diese Bedingung erfüllen, ohne weiteres erlaubt ist.


    Im Prinzip richtig, aber das Ausland kennt keine "F" Kennzeichnung. Das ist bekanntlich eine rein deutsche Erfindung. Somit müsste ja die zu importierende Waffe ja erstmal begutachtet werden, ob diese die Kriterien einer freien Waffe überhaupt erfüllt. Bis das nicht sichergestellt ist, muss sie als erlaubnispflichtige Waffe mit allen Konsequenzen behandelt werden.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Im Gesetz steht klar und deutlich, dass die Einfuhr von :F:-gestempelten
    Luftdruckwaffen keiner Erlaubnis bedarf.
    Stefan


    Eben. Du hast es selbst genannt - Einfuhr von :F:-gestempelten !
    Zeige mir mal auf einer Chinawaffe in Asien einen F-Stempel.

  • Wie das :F: aufgebracht ist je egal soweit ich das verstanden hab.
    Ich meine das ich bei einigen Importieren Softairs auch schon :F:s gesehen hab, die mit einer heissen Nadel oder einem Lötkolben aufgebracht wurde.

    Wenn jetzt als jemand im Ausland ein :F: (wie auch immer) aufbringt, kann ich die Waffe nach Deutschland einführen, oder?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von XXL
    Wie das :F: aufgebracht ist je egal soweit ich das verstanden hab.
    Ich meine das ich bei einigen Importieren Softairs auch schon :F:s gesehen hab, die mit einer heissen Nadel oder einem Lötkolben aufgebracht wurde.

    Wenn jetzt als jemand im Ausland ein :F: (wie auch immer) aufbringt, kann ich die Waffe nach Deutschland einführen, oder?


    Wenn dann der Zoll nicht mal berechtige Zweifel anmeldet. Sobald der Zoll das Teil zur Begutachtung einbehält, wird's teuer - unabhängig des Ergebnisses. Denn die Prüfung muss der Sendungsempfänger bezahlen. Darüber hatte mal jemand im WO berichtet.
    Ist das den die Sache überhaupt wert, wenn man zusätzlich noch bedenkt, dass man einen eventuellen Garantieanspruch faktisch nicht durchsetzten kann (Kosten für Rücksendung, Dauer, Aufwand)?

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Wenn dann der Zoll nicht mal berechtige Zweifel anmeldet. Sobald der Zoll das Teil zur Begutachtung einbehält, wird's teuer - unabhängig des Ergebnisses. Denn die Prüfung muss der Sendungsempfänger bezahlen. Darüber hatte mal jemand im WO berichtet.
    Ist das den die Sache überhaupt wert, wenn man zusätzlich noch bedenkt, dass man einen eventuellen Garantieanspruch faktisch nicht durchsetzten kann (Kosten für Rücksendung, Dauer, Aufwand)?

    Wenn dies im EU-Ausland geschieht, dann wird das Paket ohnehin nicht kontrolliert, und so bekommt man die Waffe legal und ohne Stress.

    Und für ausländische Importeure würde der Aufwand zwecks Beschuss bei der Behörde wegfallen - eine Chance für Händler die nicht in Deutschland sitzen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Somit müsste ja die zu importierende Waffe ja erstmal begutachtet werden, ob diese die Kriterien einer freien Waffe überhaupt erfüllt. Bis das nicht sichergestellt ist, muss sie als erlaubnispflichtige Waffe mit allen Konsequenzen behandelt werden.

    Man sollte nicht mehr in das :F: hineingeheimnissen als da ist. Das :F: besagt nur, daß damit "erklärt" wird, daß nicht mehr als 7,5 J herauskommen. Das hat nichts mit einer sonstigen Prüfung auf irgendwas zu tun. Daher hilft das :F: auch nicht, wenn das LG tatsächlich mehr als :F: hat. Daher vergleiche ich es mit dem CE-Bapperl: Der muß drauf sein, ist aber nur deklaratorisch, nicht konstitutiv, d.h. der CE-Bapperl muß drauf sein, stellt aber nur eine Erklärung dar, daß die EU-Normen eingehalten sind, aber wenn sie es nicht sind, hilft der CE-Bapperl auch nichts. Das :F: ist nicht so etwas wie z.B. das PTB-Prüfzeichen oder die amtlichen Beschußstempel.

    mfg, Dr.K.

  • Zitat

    Original von Floppyk[Wenn dann der Zoll nicht mal berechtige Zweifel anmeldet. Sobald der Zoll das Teil zur Begutachtung einbehält, wird's teuer - unabhängig des Ergebnisses. Denn die Prüfung muss der Sendungsempfänger bezahlen. Darüber hatte mal jemand im WO berichtet.

    Tja. Dürfte der Zoll das überhaupt? Naja, unterstellen wir mal, er dürfte überprüfen, ob die Aussage des :F: auch zutreffend ist. Wenn sich herausstellt, daß es weniger als 7,5J sind, dann wird wohl kaum der Zoll dem Empfänger die Kosten auferlegen dürfen - denn das :F: soll ja gerade anzeigen: Dieses LG darf frei besessen werden. Allerdings wird der Zoll "prüfen", ob es sich um ein LG handelt.

    mfg, Dr.K.

  • Klar darf der Zoll prüfen. Wer soll sonst den ordnungsgemäßen Import aller Waren überwachen, auch wenn das nur teilweise gelingen wird. Auch wenn Markenrechte verletzt werden, wird das Teil ersatzlos eingezogen. Da gab's mal eine sehr interessante Reportage.

  • die beschussverordnung greift aber nur bei neubeschuss. wie steht es mit dem import einer bereits beschossenen waffe ( z.b. crossman oder daisy ) ?

    vita brevis, ars longa

  • Falsche Abteilung. Die Beschussverordnung regelt auch andere Dinge (wie z.B. die Leistungsprüfung, um die es hier geht). Seit wann werden Kaltgaser beschossen?
    Einen Beschuss wie Du ihn beschreibst, gibt es nur bei Feuerwaffen.

    Da hättest Du dann auch die Länderliste mit der gegenseitigen Anerkennung des Beschusses (nicht jeder ausländische Beschuss wird anerkannt), das ist aber hier irrelevant.

    Trotzdem zur Ergänzung: Es gibt unter den C.I.P.-Mitgliedsstaaten eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Beschusszeichen/Prüfzeichen; anerkannt sind Beschusszeichen aus
    Belgien
    Chile
    Finnland
    Frankreich
    Großbritannien
    Großbritannien
    Italien
    Österreich
    Russische Föderation
    Slowakische Republik
    Spanien
    Tschechische Republik
    Ungarn

    Wie gesgt, nur nebenbei, da nur für Feuerwaffen relevant.

    2 Mal editiert, zuletzt von sunix (5. Mai 2008 um 18:20)

  • mein fehler, ich habe die leistungsprüfung salopp als beschuss bezeichnet. aber zurück, nehmen wir also an ich kaufe online in den usa eine daisy 777 oder eine izh-46 luftpistole, lasse von einem freund dort das f-zeichen aufbringen und mir die waffe schicken. diese luftpistolen wurde vorher bereits gewerblich nach deutschland importiert und geeft, es ist also nachgewiesen, daß sie unter 7,5 joule leisten. ist dieses vorgehen dann legal oder nicht?

    vita brevis, ars longa

    Einmal editiert, zuletzt von C_O_2 (5. Mai 2008 um 19:42)

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Eben. Du hast es selbst genannt - Einfuhr von :F:-gestempelten !
    Zeige mir mal auf einer Chinawaffe in Asien einen F-Stempel.

    Gibts, und zwar gibts von Star und Maruzen Nachbauten von deutschen Match-Lupis...und die Asiaten kopieren so genau bis hin zum :F:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von C_O_2
    ... ist dieses vorgehen dann legal oder nicht?

    Es ist zwar ärgerlich, aber das wäre leider nicht legal. Denn das :F: von dem wir hier reden ist nur ein Artefakt um das es im besonderen eigentlich gar nicht geht. Es geht in Deinem Fall um eine Einzelabnahme, das :F: selbst dokumentiert diese nur. Es ist sogar so, dass Du für die Waffe eine Verbringungsgenehmigung brauchst, denn ohne Abnahme nützt Dir das gefakte :F: nichts. In der Praxis gehen die Waffen vom Zoll direkt an das zuständige Beschussamt und erst danach zu Dir. Früher - d.h. vor der aktuellen Beschussverordnung - durfte das (also den Import mit :F:-en) jeder BüMa durchführen, damit ist es nach gegenwärtiger Lage Essig.

    Selbst die Händler müssen bereits (durch andere Händler) in .de vertriebene baugleiche Waffen nochmals zur Prüfung (und Erteilung des :F:) bei der PTB vorlegen (der Händler/Importeur darf dann selbst das :F: anbringen). Auf eine Hinterlegung des Baumusters beim BKA wird in diesem Fall aber meist verzichtet.

    Zitat

    Jeweils ein Muster wird beim Bundeskriminalamt hinterlegt. Ist ein baugleiches Modell bereits angezeigt, so entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt über die Notwendigkeit der Musterhinterlegung.


    http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/_anzeigeliste.htm

    Wäre das hier vorgeschlagene rechtens, würde ich mir als deutscher Händler sofort einen Briefkasten in Österreich zulegen und von dort meine selbst mit :F: plakatierten Waffen nach .de verschicken. In .de dürfte ich nur selbst nach Baumusterabnahme und Hinterlegung einer Musterwaffe beim BKA das :F: aufbringen. Beides hätte ich mir dann gespart und die Konkurrenz schaut doof aus der Wäsche. Komisch auch, dass die Österreichischen Händler noch nicht auf die Idee gekommen sind, den lukrativen deutschen Markt mit :F:-Waffen ohne Abnahmen zu fluten (das ist natürlich ironisch gemeint, klar). Frag mal die deutschen Händler wie froh die insbesondere darüber sind, dem BKA jeweils eine Waffe zu schenken.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (5. Mai 2008 um 20:10)

  • Zitat

    Original von sunix
    ...Selbst die Händler müssen bereits (durch andere Händler) in .de vertriebene baugleiche Waffen nochmals zur Prüfung (und Erteilung des :F:) bei der PTB vorlegen (der Händler/Importeur darf dann selbst das :F: anbringen). Auf eine Hinterlegung des Baumusters beim BKA wird in diesem Fall aber meist verzichtet.

    auf grund welches gesetzes?

    vita brevis, ars longa

    Einmal editiert, zuletzt von C_O_2 (5. Mai 2008 um 20:39)

  • ich lese dort nur, dass aus der serie der bauartmuster 5 messprotokolle und ein hinterlegungsmuster aus der serie der prüfgegenstände vorhanden sein müssen. die prüfgegenstandserie umfasst aber in meinem spezifischen fall die gesamte baureihe, nicht nur die jeweils importierten. danach wäre dann aber das importieren geefter aus gleicher baureihe stammender waffen legal.

    vita brevis, ars longa