ZitatOriginal von C_O_2
die prüfgegenstandserie umfasst aber in meinem spezifischen fall die gesamte baureihe,
Der Teil aus § 11 (6) BeschussV, dach dem Du in Deinem vorletzten Beitrag gefragt hast, bezieht sich auch nur auf Händler/gwewerbsmäßige Importeure. In Deinem Fall wäre es eine Einzelabnahme.
ZitatOriginal von C_O_2
nicht nur die jeweils importierten. danach wäre dann aber das importieren geefter aus gleicher baureihe stammender waffen legal.
Klappt so nicht. Ich weiß, es klingt blöd, es ist aber so. Es sein denn das prangt als Resultat einer ordentlichen Abnahme bereits auf der Waffe. Und auch dann kanns sein, dass der Zoll die Knifte kassiert. Vor etwa vier Jahren wurde beispielsweise ein größerer Posten Paintball-Markierer vom Zoll beschlagnahmt. Alle mit gefälschtem , alle mit etwa 12J Leistung und alles Vollautomaten.
Anderer Fall: Umarex vertreibt auch Airsofts nach Österreich. U.a. den Classic Army G36C-Klon. Da prangt sogar ein , das nicht gefälscht ist auf der Waffe (aus ökonomischen Gründen hat Umarex einfach alle Receiver mit versehen, egal wohin die vertrieben werden). Das blöde an der Sache ist, dass das Ding in der Ösi-Version ein Vollautomat ist. Kein Scherz, ich habe so etwas neulich selbst in der Hand gehabt.
Zoll und Bundespolizei sind hier extrem allergisch. Das eigentliche Problem sind aber nicht die klassischen Luftpüster, wie hoffentlich deutlich geworden ist.