"F-im-Fünfeck" als Aufkleber

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 12.290 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Mai 2008 um 00:43) ist von sunix.

  • Zitat

    Original von C_O_2
    die prüfgegenstandserie umfasst aber in meinem spezifischen fall die gesamte baureihe,


    Der Teil aus § 11 (6) BeschussV, dach dem Du in Deinem vorletzten Beitrag gefragt hast, bezieht sich auch nur auf Händler/gwewerbsmäßige Importeure. In Deinem Fall wäre es eine Einzelabnahme.

    Zitat

    Original von C_O_2
    nicht nur die jeweils importierten. danach wäre dann aber das importieren geefter aus gleicher baureihe stammender waffen legal.


    Klappt so nicht. Ich weiß, es klingt blöd, es ist aber so. Es sein denn das :F: prangt als Resultat einer ordentlichen Abnahme bereits auf der Waffe. Und auch dann kanns sein, dass der Zoll die Knifte kassiert. Vor etwa vier Jahren wurde beispielsweise ein größerer Posten Paintball-Markierer vom Zoll beschlagnahmt. Alle mit gefälschtem :F:, alle mit etwa 12J Leistung und alles Vollautomaten.

    Anderer Fall: Umarex vertreibt auch Airsofts nach Österreich. U.a. den Classic Army G36C-Klon. Da prangt sogar ein :F:, das nicht gefälscht ist auf der Waffe (aus ökonomischen Gründen hat Umarex einfach alle Receiver mit :F: versehen, egal wohin die vertrieben werden). Das blöde an der Sache ist, dass das Ding in der Ösi-Version ein Vollautomat ist. Kein Scherz, ich habe so etwas neulich selbst in der Hand gehabt.

    Zoll und Bundespolizei sind hier extrem allergisch. Das eigentliche Problem sind aber nicht die klassischen Luftpüster, wie hoffentlich deutlich geworden ist.

  • Zitat

    Original von sunix
    Der Teil aus § 11 (6) BeschussV, dach dem Du in Deinem vorletzten Beitrag gefragt hast, bezieht sich auch nur auf Händler/gwewerbsmäßige Importeure. In Deinem Fall wäre es eine Einzelabnahme.

    woraus wird das ersichtlich bzw. beruhend auf welchem gesetz?

    Zitat

    Original von C_O_2
    Klappt so nicht...

    beides andere baustellen, da die waffen nicht der prüfungsmusterserie entstammten. izh-46 und daisy 747/777 z.B. werden aber nachweislich nicht anders gebaut als hier in d bereits zugelassen, also entstammen alle exemplare dieser einen serie. ob der zoll da allergisch reagiert oder nicht ist dem gesetzgeber zum glück egal!

    vita brevis, ars longa

    Einmal editiert, zuletzt von C_O_2 (5. Mai 2008 um 21:56)

  • Zitat

    Original von C_O_2
    woraus wird das ersichtlich bzw. beruhend auf welchem gesetz?


    Ebenda, da steht was von Anzeigepflicht, die hat der Händler/Importeur.

    Zitat

    Original von C_O_2
    ob der zoll da allergisch reagiert oder nicht ist dem gesetzgeber zum glück egal!


    Für alle praktischen Belange ist dieses Argument schlichtweg irrelevant.

    Warum? Weil der Zoll den Krempel von sich aus zum Beschussamt zwecks Überprüfung schickt. Ist der Beamte korrekt, wirst Du erst mal unsanft nach Deiner Verbringungserlaubnis gefragt. Vom Beschussamt bekommst Du dann außerdem noch Post mit einer Rechnung. Ich habe schon öfter importiert, der Zoll muss sogar prüfen, ob mit den eingeführten Waren alles ok ist. Da der Beamte kein Waffensachverständiger ist, schickt er das Gelumpe - absolut korekt - zum nächsten Beschussamt oder zum BKA (bei Feuerwaffen wenn er zweifel hat, ob es nicht eine Kriegswaffe sein könnte).

    Neulich hatte ich einen Packen GK-Magazine vom Zoll geholt, da wurde ich zunächst nach meiner WBK gefragt. Mit dem Hinweis "keine wesentlichen Teile" war das dann aber erledigt. Ich hätte aber auch kein Problem gehabt, dem Beamten meine waffenrechtlichen Erlaubnisse zu zeigen. Warum auch?

    Wenn Du ohne Ungemach importieren willst, fragst Du Deine Behörde in Bezug auf eine Verbringungserlaubnis. Manchmal wird Dir der SB eine für 10,23 Euronen geben (gemäß WaffKostV), manchmal gibts die umsonst, manchmal winkt der SB ab und sagt, der Zoll möge bei Rückfragen in seiner Behörde anrufen.

    Anderer Fall: Kollege importiert ein RRA AR15 (mit allen erforderlichen Erlaubnissen). Zoll leitet die Waffe dem BKA zu, zwecks Feststellung einer etwaigen Kriegswaffeneigenschaft. BKA fertigt für rund 1000 Euronen einen Feststellungsbescheid aus in dem die Kriegswaffeneigenschaft verneint wird. Allerdings stellt man, nachdem man den RRA-Verschlusskopf in den Verschlussträger einer Kriegswaffe eingebaut hat und den Lower Receiver gegen den eines M16 ausgetauscht hat fest, dass die Waffe - oh Wunder - FA schießt und attestiert das Verbotsmerkmal "Vollautomat". Der Rechtsstreit zieht sich seit Jahr und Tag - die Waffe gammelt indes in der WaKa des BKA vor sich in. Und wenn Du glaubst, dass sich ein teuer bezahlter Anwalt für solchen Pipifax besonders engagiert, bist Du auf dem Holzweg.

    Du bist hier in einem Bereich, der den Behörden erhebliche Ermessens- und Auslegungsspielräume gibt. Sogar die Sache mit den Verbringungserlaubnissen für Wechselsysteme wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausgelegt, da hochgradig interpretierbar.

    Ach was, importiere das Ding einfach und mache Deine Erfahrungen selbst.
    Manche Dinge lernt man nur, indem man sie eben selbst erlebt.
    Vielleicht geht ja auch alles so wie Du Dir das vorstellst. Soll auch schon vorgekommen sein.

    Viel Glück!

    Zur allgemeinen Erheiterung hier noch eine Zoll-Anekdote eines anderen Kollegen:

    5 Mal editiert, zuletzt von sunix (5. Mai 2008 um 23:46)

  • Zitat

    Original von sunix
    Anderer Fall: Umarex vertreibt auch Airsofts nach Österreich. U.a. den Classic Army G36C-Klon. Da prangt sogar ein :F:, das nicht gefälscht ist auf der Waffe (aus ökonomischen Gründen hat Umarex einfach alle Receiver mit :F: versehen, egal wohin die vertrieben werden). Das blöde an der Sache ist, dass das Ding in der Ösi-Version ein Vollautomat ist. Kein Scherz, ich habe so etwas neulich selbst in der Hand gehabt.

    Zoll und Bundespolizei sind hier extrem allergisch. Das eigentliche Problem sind aber nicht die klassischen Luftpüster, wie hoffentlich deutlich geworden ist.

    Zwischen Österreich und Deutschland gibt es dank der EU aber keine Kontrolle der Post durch den Zoll, genausowenig wie an der Grenze.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Georg, das ist mir sonnenklar, genauso wie mal was aus Übersee durch den Zoll rutscht.
    Nur sollte man vielleicht nicht unbedingt die ganz schmerzfreien Zeitgenossen mit der Nase drauf stoßen, wie man sich (illegaler weise) eine Vollauto-Airsoft über 0,5J verschaffen kann. Fliegt das auf, meinetwegen auch lange nachdem das Paket den Empfänger erreicht hat, gibt es so richtig Ärger.

    Ich habs als Legalwaffenbesitzer satt unter ständigen Repressalien zu leiden, weil ein paar Vollpfosten immer wieder Ärger verursachen.

  • Nun denn, ich wollte damit nicht darauf hinweisen dass das Fehler ergibt, sondern dass da durchaus eine F-Waffe, wie du ja sagst sie auch Umarex in Österreich vertreibt, auf diesem Weg wieder zurück gelangen kann ohne durch den Zoll aufgegabelt zu werden (im Sinne des freien Warenverkehres).

    Und ad der Vollpfosten: kann man auch andersherum betrachten - die Vollpfosten können genausogut dort sitzen wo diese hirnrissigen Gesetze entstehen die Leute dazu verleitet in das Illegale abzugleiten, weil es ihnen das Gesetz unmöglich oder nur sehr schwer möglich macht. Nur lässt sich gegen diese schwer vorgehen.
    Und selbst wenn die Vollpfosten diejenigen sind die gegen das Gesetz verstoßen, so hilft es doch nichts wegen dieser das Gesetz nochmal schärfer zu machen, dann verstoßen sie ja erst recht bzw. noch leichter dagegen :crazy3: .

    Eventuell sollte man Dr. König wieder "reaktivieren" damit er hier wieder mitschreibt, er hat sich mit dem Thema ausführlicher befasst als ich und viele andere hier ..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    Und ad der Vollpfosten: kann man auch andersherum betrachten - die Vollpfosten können genausogut dort sitzen wo diese hirnrissigen Gesetze entstehen die Leute dazu verleitet in das Illegale abzugleiten, weil es ihnen das Gesetz unmöglich oder nur sehr schwer möglich macht. Nur lässt sich gegen diese schwer vorgehen.


    Wie Du selbst schreibst, das Lamentieren nützt nichts.
    Genauso gut kannst Du jemandem der hinfällt zu einem „missachte die Schwerkraft“ raten.

    Ich habe im Geschäftsgang der Novelle nicht nur sämtliche Mitglieder des Innenausschusses angeschrieben und mich für pragmatische Regelungen im deutschen Waffenrecht eingesetzt, ich habe auch dem Bundespräsidenten und den Mitgliedern des Bundesrates entsprechende Vorlagen unterbreitet und auf Probleme und Unzumutbarkeiten hingewiesen.

    Erst letzte Woche hatte mich die letzte Antwort des Vorsitzenden des Innenausschusses, Sebastian Edathy, erreicht. Leider ohne nennenswerte Erfolge zum §42a WaffG – der Drops ist ohnehin seit dem 01.04.08 gelutscht, das Gesetz ist in Kraft.

    Zitat

    Original von Promo
    Und selbst wenn die Vollpfosten diejenigen sind die gegen das Gesetz verstoßen, so hilft es doch nichts wegen dieser das Gesetz nochmal schärfer zu machen,


    Genau das wird aber passieren. Ich kenne die Mechanik, die hinter dem System steht, viel zu gut, das kannst Du mir glauben.

    Zitat

    Original von Promo
    Eventuell sollte man Dr. König wieder "reaktivieren" damit er hier wieder mitschreibt, er hat sich mit dem Thema ausführlicher befasst als ich und viele andere hier ..


    Was den Import von Waffen und deren wesentlichen Teilen angeht, so wage ich dies ernsthaft in Zweifel zu stellen. Ich glaube nicht, dass Dr. König öfter Waffen importiert hat. Leute, die die waffenrechtliche Fachkunde haben, können hier eher aus dem Nähkästchen plaudern, Theorie ist – wie so oft – allzu grau.

    €: Ich verstehe die Ideen von Dr. König hier eher als akademisches Gedankenexperiment, ganz unterhaltsam aber aufgrund der gängigen Praxis bei Importvorgängen und der BeschussV ohne jede praktische Tragfähigkeit.

    Selbst wenn ein solchermaßen etikettierter Kaltgaser den Empfänger auf dem Postweg erreicht: Das Gesicht der Kollegen von der Rennleitung möchte ich mal sehen, wenn sie z.B. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein mittels auf einem Zettel ausgedruckten und per Pattex an der Waffe befestigten :F: ausstaffiertes Luftgewehr zutage fördern. Die Beamten werden sofort misstrauisch und ziehen den Stock wegen Verdacht auf WBK-pflichtiges Material direkt ein. Dass die gleiche Serie in .de schon per Bauartprüfung zugelassen ist, wissen die Polizisten nicht, woher auch? Was folgt ist das übliche Procedere: Ab zum Beschussamt, Leistungsmessung. Welche unangenehme Folgen das in Eigenregie aufgepappte :F: nach sich zieht, steht dann nochmals auf einem anderen Blatt.

    Nein im Ernst: Das ist Kokolores.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (6. Mai 2008 um 01:05)