Die Verantwortlichen für diesen Schwachsinn wissen ganz genau, dass das alles nur eine Hexenjagt ist. Hier wollen sich doch nur mal wieder Irgendwelche Möchtegerns sich auf Kosten einer Minderheit profilieren!
Ich sag nur "Killerspiele".
Das Problem ist einfach, dass es hier im Gegensatz zu den USA keine einflussreiche Lobby gibt, die dem Ganzen Einhalt gebieten kann und genau deshalb werden die ach so bösen Waffenbesitzer immer wieder Opfer von solcher Propaganda.
Echt schade. Eigentlich mag ich ja Deutschland, aber irgendwie hab ich das Gefühl, das man als (noch) legaler Waffenbesitzer, der ab und zu mal nen Egoshooter spielt hier nicht mehr glücklich werden kann.
Von wegen innere Sicherheit, aber dann die Grenzen für jeden Verbrecher durchlässig machen
Und unsere Justiz ist auch nur noch ein Witz, ständig das Waffengesetz verschärfen, damit die Hausmuttis und RTL geschädigten, die leider eine breite Masse dastellen, schön zufrieden sind und sich sicherer fühlen, aber dann immer wieder brandgefährliche Kinderschänder wieder auf die Menschen loslassen!
Darüber regt sich komischerweise kein Politiker auf, aber wer gesteht schon gerne öffetlich seine Fehler ein, nicht wahr?
Ach ja, all das nennt sich Demokratie
Anhörung im Innenausschuss
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Ulrich Eichstädt -
7. Februar 2008 um 15:40 -
Geschlossen
Es gibt 773 Antworten in diesem Thema, welches 109.092 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Apropos USA, da war doch gerade was... und ich denke, das wird die allgemeine Einstellung stark beeinflussen.
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Zitat
Original von Marechal
Apropos USA, da war doch gerade was... und ich denke, das wird die allgemeine Einstellung stark beeinflussen.Was nicht das geringste mit Anscheinswaffen und Messern zu tun hat...
Es sollte die Meinung auch beeinflussen. Wäre Waffenbesitz in Chicago nicht verboten, hätte man dem Täter einhalt gebieten können. Wär in Erfurt auch so gewesen...
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Da stimme ich Jürgen zu, allerdings mit der Einschränkung, das wir hier in D schon seit den 50ern zu sheeplen erzogen werden. Selbst wenn Schußwaffen legal wären, bezweifle ich, das jemand den Mumm gehabt hätte einzuschreiten.
Sieht man leider jeden Tag bei uns (Berlin) auf der Straße...
Es gibt halt immer nur wenige, die aufstehen.
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Zitat
Original von Jürgen
Was nicht das geringste mit Anscheinswaffen und Messern zu tun hat...
Es sollte die Meinung auch beeinflussen. Wäre Waffenbesitz in Chicago nicht verboten, hätte man dem Täter einhalt gebieten können. Wär in Erfurt auch so gewesen...
Ja, paar hundert Schüler, die panisch mit ihren mitgebrachten Wummen rumballern.
Diese Argumentantion ist dermassen dümmlich, aber wem sag ich das?
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ACHTUNG!
Für alle, die es am Mittwoch nicht gesehen haben - die Wiederholung läuft gerade wieder:Momentan geht es um die Kennzeichnungspflicht von (scharfen) Schusswaffen.
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Zitat
Original von Marechal
Ja, paar hundert Schüler, die panisch mit ihren mitgebrachten Wummen rumballern.Diese Argumentantion ist dermassen dümmlich, aber wem sag ich das?
.. vorallem da die Schule natürlich eine der altbekannten "Gun Free Zones" ist, und somit allen gesetzestreuen Schülern die Mittel nimmt sich zu wehren.
Versteht mich nicht falsch, auch ich will keine Waffen an Schulen. Aber dort wo ein ziemlich liberales Waffenrecht herrscht (auch im Bezug auf carry permit) ist eine waffenfreiezone ein Paradies für alle Amokläufer, da er hier keine Gegenwehr erwarten muss.
Gruß Georg
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Jetzt geht es um SOFTAIRS!
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Hallo Leute,
hier die Antwort auf meine E-mail an Wolfgang Wieland (Fraktion Bündnis 90/Grüne), Mitglied des Innenausschusses - keine Standardantwort!
Herr Wieland ist der Meinung, dass "Anscheinswaffen" komplett verboten gehören und dass das, Zitat, "eine [...] nicht tief einschneidende Beschränkung der persönlichen Freiheit" sei. Warum reicht ein Führverbot ihm nicht? Offenbar hat er auch keine Ahnung, dass es Hunderttausende Sammler von freien Waffen gibt, die teilweise beträchtliche Beträge in ihre Sammlungen gesteckt haben. Ich werde da auf jeden Fall noch mal nachfassen. So geht's ja nun nicht!Gruß,
Tailgunner
Sehr geehrter Herr XYZ,
den Grundsatz Ihrer Kritik teile ich: Wie Sie bin ich der Meinung, dass in einer freiheitlichen Gesellschaft Verbote so sparsam wie möglich eingesetzt werden sollten. Und dass es einem demokratischen Staat in der Tat nicht gut zu Gesicht steht, seinen Bürgern mit einem grundlegenden Misstrauen zu begegnen und ohne Anlass zu Beschränkungen und Verboten zu greifen.
Von einem Verbot fühlen sich natürlich Bürger wie Sie, die verantwortungsvoll und gesetzestreu handeln, geradezu für ihr richtiges Verhalten bestraft – weil andere falsch handeln, werden alle mit einem Verbot belegt. Umso mehr muss ich als Parlamentarier abwägen, ob der Missbrauch rechtfertigt, auch die Unbescholtenen einzuschränken.
Beim Thema Anscheinswaffen ist für mich das Ergebnis dieser Abwägung, dem Verbot zuzustimmen. Es gibt viele Fälle, in denen Soft-Air-Varianten von Schusswaffen von Kriminellen eingesetzt wurden. Bei vielen Taten kommt es eben nur auf das Drohpotential einer Waffe an, nicht auf ihre objektive Gefährlichkeit. Eine vorgehaltene Anscheinswaffe beeindruckt das Opfer genauso wie eine richtige Schusswaffe und hat damit – bezogen etwa auf das Ziel eines Überfalls – auch genau die gleiche Wirkung. Dieser negativen Eigenschaft von Anscheinswaffen stehen aus meiner Sicht keine erkennbaren positiven Argumente für diese Waffen gegenüber.
Ein Verbot verspricht also, kriminelle Handlungen zu erschweren. Gerade die "kleineren Fische", die sich eben nicht einfach eine Schusswaffe besorgen wollen oder können, verlieren durch ein Verbot von Anscheinswaffen an Drohpotential und damit Erfolgsaussichten. Deswegen ist es auch kein Willkürakt auf Verdacht, sondern eine begründete und gleichzeitig nicht tief einschneidende Beschränkung der persönlichen Freiheit.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland
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Zitat
Original von Marechal
Ja, paar hundert Schüler, die panisch mit ihren mitgebrachten Wummen rumballern.
Diese Argumentantion ist dermassen dümmlich, aber wem sag ich das?
Ach, weist Du - einer der gut trifft reicht eigentlich schon. Der Combat-Papst Jan Boger hat in einem seiner Bücher einmal eine Geschichte über die unterschiedlichen Waffengesetze in den USA einfliessen lassen. Dort haben wohl kurz hintereinander in zwei verschiedenen Bundesstaaten 2 Typen je einen Schnellimbiss zwecks Amoklauf heimgesucht. Der Täter in dem Bundesstaat mit strengen Waffengesetzen war (aus Sicht des Täters) recht erfolgreich und die Sache wurde von den Medien breitgetreten.
Der andere Täter hat in eine südlichen Bundesstaat der USA das gleiche versucht. Er brachte nur ein paar Schüsse heraus, weil er sofort von 3 verschiedenen Gästen aufs Korn genommen wurde. Das kam wiederum nur in der Lokalzeitung. Amok und Opfer bringen halt auch in der USA hohe Einschaltquoten - wenn sich Leute erfolgreich wehren, dass ist weniger interessant.
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Ich hab grad reingezappt als es um die Messer ging.
Das ist ja Wahnsinn!!!
Die glauben tatsächlich wenn sie jetzt nicht sofort jedem Bundesbürger untersagen ein Messer dabeizuhaben müssen wir alle sterben!
Soviel Ignoranz auf einem Haufen hab ich lange nicht mehr gesehen.Zitat:
"Es gibt absolut keinen Grund warum ein Mensch in der Öffentlichkeit ein einhändig feststellbares Messer dabei haben muss"Ja verdammt nochmal das geht doch die nichts an welche Art von Messer ich bevorzuge!
Und natürlich hab ich mein Leatherman Wave (das übrigens auch eine einhändig bedienbare Kilnge hat) als Statussymbol
Ja klar.Es reicht, diese Debatte hat mir den Weg gezeigt.
Bis jetzt hatte ich den Begriff "ziviler Ungehorsam" für nicht angemessen gehalten aber jetzt bin ich vollkommen dafür.
Mein Leatherman bleibt am Gürtel, egal was die da beschließen.Gruß K.
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@ Kentucky:
SIC!!!!!!
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Zitat
Original von barret
Ach, weist Du - einer der gut trifft reicht eigentlich schon. Der Combat-Papst Jan Boger hat in einem seiner Bücher einmal eine Geschichte über die unterschiedlichen Waffengesetze in den USA einfliessen lassen. Dort haben wohl kurz hintereinander in zwei verschiedenen Bundesstaaten 2 Typen je einen Schnellimbiss zwecks Amoklauf heimgesucht. Der Täter in dem Bundesstaat mit strengen Waffengesetzen war (aus Sicht des Täters) recht erfolgreich und die Sache wurde von den Medien breitgetreten.
Der andere Täter hat in eine südlichen Bundesstaat der USA das gleiche versucht. Er brachte nur ein paar Schüsse heraus, weil er sofort von 3 verschiedenen Gästen aufs Korn genommen wurde. Das kam wiederum nur in der Lokalzeitung. Amok und Opfer bringen halt auch in der USA hohe Einschaltquoten - wenn sich Leute erfolgreich wehren, dass ist weniger interessant.
Genau so sieht es aus und die Argumentation ist in keiner Weise "dümmlich". "Dümmlich" ist allein das Geschwätz der Medien "Waffen verbieten, braucht keiner, Gefahr für die Allgemeinheit blabla" das mitlerweile schon sogar Waffenbesitzer begeistert nachplappern.
ZitatOriginal von Tailgunner667
Beim Thema Anscheinswaffen ist für mich das Ergebnis dieser Abwägung, dem Verbot zuzustimmen. Es gibt viele Fälle, in denen Soft-Air-Varianten von Schusswaffen von Kriminellen eingesetzt wurden.Er soll uns 5 nennen, ich persönlich glaub es gibt nicht mal einen, da dort eher Schreckschusswaffen zum Einsatz kommen.
ZitatEin Verbot verspricht also, kriminelle Handlungen zu erschweren. Gerade die "kleineren Fische", die sich eben nicht einfach eine Schusswaffe besorgen wollen oder können, verlieren durch ein Verbot von Anscheinswaffen an Drohpotential und damit Erfolgsaussichten.
Ich krieg ne scharfe genauso einfach wie eine Softair, das ist BS²
Zitat
Deswegen ist es auch kein Willkürakt auf Verdacht, sondern eine begründete und gleichzeitig nicht tief einschneidende Beschränkung der persönlichen Freiheit.Verbieten wir doch Anschein-Politiker, wär auch keine einschneidende Beschränkung...
Wir haben hier immer ein Problem, wir wissen nicht wie "Anscheinswaffen" definiert werden sollen. Wenn das darauf rausläuft das nur die 0,5-Joule Softairs zu verbieten weil die nicht unters WaffG fallen... gings ja noch. Aber wenn das wieder doof läuft ist plötzlich alles Freie gleich mitverboten... Das sollten wir den Leuten auch mal noch kommunizieren.
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moin. der GRÜNE politiker ist warschewinlich gegen plastik-softairwaffen , weil die nicht nachhaltig hergestellt werden können. als kompromiss würde ich softairwaffen aus vollholz vorschlagen aus nachwachsenden rohstoffen. gruß räbchen
appropo grüne, haben die nicht erst grad wieder dem afghanistankampfeinsatz zugestimmt, wo mit richtigen waffen gespielt wird?
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Zitat
Original von Paramags
Und wieder eine Standardantwort
...
Das statistische Material ist lückenhaft. Dennoch betonen alle mir bekannten Fachleute – incl. Forum Waffenrecht -, dass an vielen Gewaltdelikten Waffen, insbesondere Messer, benutzt wurden.
...[/quote]
Toll, dass das FWR in das gleiche Horn blaest!
Wenn sie schon nicht die Interessen der Waffenbesitzer vertreten, sollten sie wenigstens nicht noch dagegen arbeiten!
Armatix laesst gruessen!Gruss
pak9 -
Zitat
Original von Jürgen
Aber wenn das wieder doof läuft ist plötzlich alles Freie gleich mitverboten... Das sollten wir den Leuten auch noch mal kommunizieren.
Hab ich soeben gemacht. Untenstehend mein Standard-Schreiben an viele MdBs (habe darüber hinaus auch noch einige ausführlichere und persönlichere Schreiben an MdBs verfasst, die mir auf meine bisherigen Anfragen geantwortet hatten).
Übrigens: Von CO2-Waffen, Luftgewehren, Luftpistolen etc. war ja in den bisherigen Gesetzesentwürfen und Anträgen kein Sterbenswörtchen zu lesen - daher habe ich auch bewusst darauf verzichtet, sie überhaupt zu erwähnen, denn: schlafende Hunde soll man nicht wecken ...
Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Politikern scheint meiner Einschätzung nach das Bewusstsein dafür zu fehlen, dass auch die Besitzer von Schreckschuss- und Softairwaffen (Anscheinswaffen) in der überwältigenden Mehrheit legale und zuverlässige Waffenbesitzer sind. In diesem "freien“ Bereich des Waffenbesitzes finden sich ebenso viele Schützen und Sammler wie im "scharfen" Bereich, deren Interessen es zu beachten gilt. Die Sammlungen dieser Personen stellen teilweise nicht unerhebliche Werte dar - eine hochqualitative Softair kann schon einmal 500 bis 1000 EUR kosten.
Im Bereich der Schreckschusswaffen gibt es übrigens bereits seit Jahren einige restriktive Gesetzesregelungen, nämlich Erwerb ab 18 Jahren und Erlaubnis des (verdeckten) Führens nur nach Zuverlässigkeitsüberprüfung ("Kleiner Waffenschein", kurz: KWS). Nach der in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 13.02.2008 geäußerten Einschätzung des Sachverständigen Herrn Tölle vom Polizeipräsidium Berlin gibt es, Zitat, "aufgrund der Einführung des kleinen Waffenscheins für Schreckschusswaffen [...] kaum noch Delikte mit diesen Waffen".
Daher denke ich, dass den Vorstößen einiger Fraktionen und Bundesländer, zukünftig nicht nur das Führen, sondern darüber hinaus auch den Handel und den Besitz von "Anscheinswaffen" zu verbieten, jede Verhältnismäßigkeit fehlt.Ein solches angedachtes Totalverbot würde Millionen unbescholtener Bürger nachträglich kriminalisieren, deren freie Waffen nie die eigenen vier Wände verlassen haben oder die auf befriedetem Besitztum oder auf zugelassenen Schießstätten geschossen wurden. Es würde nicht unerhebliche Schwierigkeiten und Folgekosten mit sich bringen - von wem und auf welche Weise sollen alle diese Gegenstände "einkassiert" werden? Und schließlich würde es in Industrie und Handel auch viele Arbeitsplätze vernichten.
Daher meine Frage: werden Sie und ihre Fraktion sich in den Beratungs- und Entschlussgremien dafür einsetzen, ein solches unverhältnismäßiges Totalverbot von "Anscheinswaffen" zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen, -
Ich hab mal was selbst verfasst und an diverse Adressen geschickt - vielleicht bringts was. Hier mein Brief:
Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes
Sehr geehre Damen und Herren,
zu der aktuellen Dabatte im Bundestag über eine Änderung des bestehenden Waffengesetzes und den schriflichen Ergebnissen der Sachverständigen möche auch ich mich äußern. Einige Punkte in der Neufassung des Gesetzes spreche ich hier an, wobei aber auch die Problematik der Anpassung an den wachsenden Weltmarkt der Anscheinwaffen behandelt wird.
Ziel des Waffengesetzes ist es den Umgang, die Anwendung, die Verwahrung und Verbringung von Waffen und deren Zubehörteilen zu regeln. Hierbei ist auch geregelt was als Waffe zu bezeichnen ist. Das bisherige Waffengesetz mit der Verschärfung von 2003 und des Erlasses des Bundesgerichtshof 2006 ist völlig ausreichend. Die aufgeworfene Debatte sollte lediglich unser
Waffengesetz in hinsicht auf das UN Schusswaffenprotokol angleichen und nicht neue Verbote einbinden.Innere Sicherheit kann nur gewährleistet werden wenn man die illegalen Waffen aus dem Verkehr zieht und nicht legale Waffen zu illegalen erklärt. In vielen kriminellen Kreisen ist es alltäglich eine illegale Waffe zu tragen, und genau dem muß vorgebeugt werden. Ein gesetzestreuer Bürger wird sich nicht illegal eine Waffe zulegen. Es wäre sarkastisch im Haushalt die
Küchenmesser, welche täglich zum Einsatz kommen, unter das Waffenrecht zu stellen.Es ist nunmal so das viele Waffenbegeisterte auch gerne ihre individuelle Waffe haben möchten und das auf verfassungsmäßig legalem Weg. Im Grunde geht es nicht dabei die Waffe auf Mensch oder Tier zu richten, sondern einfach eine zu haben oder sich mit anderen im Wettbewerb Messen zu können. Sei es ein Luftdruckgewehr welches derzeit mit der Volljährigkeit frei zu erwerben ist, bis hin zu Sport- und Jagdwaffen, welche mindestens die Waffenbesitzkarte benötigen. Würde man die Waffenhändler dazu verpflichten jeder Waffe ein Begleitschreiben zuzufügen in dem aufgeführt wird was man damit darf und was nicht, wäre mehr Aufklärung geleistet und kriminalität durch Unkenntnis vorgebeugt. Dies betrifft besonders die freien Waffen, welche mit der Volljährigkeit erwerbbar werden.
Sollte sich Deutschland nicht in kleinen Schritten den internationalen Waffengesetzen annähern wird bald ein Brieföffner Waffenscheinpflichtig. Im Ausland gibt es neue Sportarten wie Paintball und Softair die von vielen Begeisteren ausgeübt werden. Der Markt für diese Sportarten und deren
Artikel ist weltweit einer der größten geworden. In Amerika gibt es sogar schon eigene Fernsehkanäle dafür. Doch genau diesen Sportarten verschließt sich Deutschland. Ist es wieder unsere Geschichte oder die Angst vor neuen Dingen die Deutschland davon abhält diesen Sportbetätigungen legalen einzug zu gewähren? Die Richtlinien und die dafür anzuwendenden
Paragraphen vermisse ich vollständig im neuen Gesetzesentwurf. Da die meisten dieser neuen Sportgeräte (Markierer und Softair) einer Anscheinwaffe gleichgestellt sind wäre hier mein Vorschlag lediglich das Führen dieser Waffen weitgehend einzuschränken. Zudem sollte sich die Rechtsprechung darauf einigen Verstöße mit Anscheinwaffen denen keine Gewalttat oder Straftat zugrunde liegt nicht mit deren Vorbildmodell zu urteilen. Bußgelder, Verwarnungen und Auflagen können dazu genutzt werden Vergehen dieser Art zu unterbinden. Es kann nicht sein das ein 19jähriger mit einer Plastik-Anscheinwaffe für ein Vergehen abgeurteilt wird als hätte er eine echte Schußwaffe zugriffsbereit im Gepäck gehabt und deshalb noch vorbetraft wird. Auch hier gilt sich den Maßstäben, welche die neuen Märkte fordern, anzupassen. Mittlerweile gibt es bei den "Freien Waffen" so viele unterschiedliche Kategorien das es für den Laien kaum nachvollziehbar ist was denn nun Anscheinwaffe, Replika, Dekomodell oder echte Schußwaffe ist. Und grade dieser Markt wächst stetig, er überwiegt sogar teilweise dem Markt mit Waffenscheinpflichtigen Schusswaffen.Ich kann mir nicht vorstellen das es in unserem Land so viel kriminelle Energie gibt, welche eine Lockerung des Waffengesetzes in diversen Punkten ausnutzen würde. Fakt ist, wer eine Straftat begehen will wird dies auch tun, da hilft auch kein verschäftes Waffengesetz den Täter abzuhalten. Selbst wenn alle Messer und Waffen aus dem Verkehr gezogen würden gäbe es genug andere Gegenstände bis hin zur zerschlagenen Glasflasche um eine folgenschwere Gewalttat auszuüben. Man kann dem nunmal nicht vorbeugen indem man Verbote und Einschränkungen erläßt. Es wäre sinnvoller die Gründe und Ursachen, aus denen Gewalttaten entstehen, zu bekämpfen bzw. den Personen die eine Gewalttat begehen wollen alternative Wege aufzuzeigen. Die Motive für Gewalttaten sind mittlerweile bekannt, da gilt es anzusetzen. Ziel und Aufgabe bleibt es die Gewaltverbrechen in unserem Land zu dezimieren, unabhängig davon ob sie mit einer Waffe oder mit anderen Hilfsmitteln ausgeübt werden.
Es wäre falsch den gesetzestreuen Bürger weiter einzuschränken. Die Legalwaffenbesitzer haben über Jahrzehnte gezeigt das sie sich an das Gesetz halten und die Auflagen erfüllen. Der erbrachte Vertrauensbeweis den die über 20 Millionen Besitzer einer legalen Waffe erbracht haben darf nicht einfach ignoriert werden. Ein wenig mehr vertrauen seitens der Politik in die gesetzestreuen Bürger wäre der richtige Weg. Ich hoffe das ihnen meine Stellungnahme bei der Entscheidungsfindung hilfreich ist und vielleicht sogar neue Gedankengänge aufzeigt.
Mit freundlichem Gruß
(sorry wegen der formatierung das ist beim einfügen passiert)
Man kann nur hoffen das unsere Herren Politiker nicht wieder die Gesetzesschraube enger drehen - ist nämlich bald kein Platz mehr in diesem Land für gesetzestreue Bürger. Ich könnte jetzt zwar wieder mal Frust ablassen - aber das erspare ich euch lieber.
Die Idee mit den Briefen und die vielen die sich die Mühe machten es uns leichter zu machen diese abzusenden möchte ich hiermit mal danken. Mal abwarten wie sich die Dinge für die wir eingetreten sind entwickeln.
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So, Frau Stokar hat nun auch nochmal eine Antwort von mir auf ihr Standardschreiben bekommen
Zitat
Sehr Geehrte Frau Silke StokarSie Schrieben
Es besteht Handlungsdruck. Kaum ein Tag vergeht, an dem keine brutalen
Messerattacken stattfinden. Diese oftmals tödlichen Messerangriffe von
Jugendlichen und jungen Männern haben Bewegung in die Diskussion über
das Waffenrecht gebracht. Mit dem Antrag der Grünen Bundestagsfraktion
treten wir für eine Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume ein. Hier
müssen die Länder gemeinsam mit Eltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen
und Streetworkern Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade von
jungen Männern durchgesetzt werden kann. Nicht nur bei ethnischen
Minderheiten ist das Messer in der Tasche Teil einer verfehlten
Männlichkeitskultur. Es muss mit gesellschaftspolitischen Mitteln
deutlich vermittelt werden, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne
Gewalt und ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tolerieren diese
männliche Machogewalt nicht. Die Polizeien der Länder müssen in die Lage
versetzt werden, das Waffenverbot tatsächlich durchzusetzen. Bislang ist
dies in den großstädtischen sozialen Brennpunkten nicht einmal ernsthaft
versucht worden.
Ich weis nicht woher Sie diese Informationen hernehmen. Ich wüsste NICHT
dass täglich Messeratacken vorfallen. Sie Kriminalisieren mit Ihrer Antwort
jeden Staatsbürger der sein Schweizer Taschenmesser mit sich Führt welche
schon längst nicht mehr reine Messer sind sondern mehr Universalwerkzeuge.
Jeder Jugendliche welcher ein solches Messer in seiner Hosentasche hat weil
er zum Angeln oder Campen geht. Nicht nur Messer können zu einer Waffe verwendet
werden, auch mit einem gewöhnlichen Haustürschlüssel kann man einen Menschen
schwer verletzen. Oder sehen Sie doch bitte mal in Ihre Handtasche, haben Sie
als Frau dort nicht eine Nagelfeile zur maniküre? Wenn ich mir Vorstelle dass
dieser Gegenstand, meist lang und Spitz, ebenso als Hieb und Stichwaffe verwendet
werden kann so schlage ich auf diesen Weg doch gleich noch mit vor diese zu
verbieten, denn es könnte ja sein dass Frau damit jemanden ersticht.
Es ist mir durchaus bewusst dass es bereits Gesetze gibt welche das Tragen von Waffen
(egal ob es nun eine Waffe nach dem Waffengesetz ist oder eine Zaunlatte) bei
Öffentlichen Veranstaltungen verbietet, das ist ja auch völlig OK. Glauben Sie
aber nicht auch dass wenn jemand vorhat etwas zu machen dass es diesem reecht
Egal ist ob es erlaubt ist oder nicht? Kriminelle pfeifen auf Gesetze wie das
was Sie hier vorschlagen. Ebenso finde ich es interessant dass für bestimmte Berufs-
gruppen das Messertrageverbot nicht gelten soll, aber was ist mit den anderen,
z.B. Bogenschützen welche meist ein Messer dabei haben um ihre Pfeile aus den
Zielen zu bekommen. Sind solche Personen dann gleich Kriminell? Ich denke Sie sehen
die weitreichenden Folgen ihrer Handlung nicht, aber Hauptsache ist doch dass Sie
etwas machen, und zwar egal ob es Hilft oder ob es nur den Anschein hat.
Wo ich gerade bei Anschein bin. Es ist ja im Gespräch die so genannten Anscheinswaffen
(Unwort des Jahres 2008) komplett verboten werden sollten da von diesen ein solch hohes
Drohpotential ausgeht und Polizisten im Einsatz nicht erkennen können ob auf Sie eine
Scharfe oder eine Anscheinswaffe gerichtet ist. Zudem soll der Anscheinwaffenparagraph
auf alle nachbauten von Scharfen Waffen erweitert werden und nicht nur auf Nachbauten von
Kriegswaffen. Ich verstehe dass diese Waffen auf der Straße nicht zu suchen haben, aber
das Argument dass hier Jugendliche oder Erwachsene den Umgang mit Scharfen Waffen üben ist
ein absoluter Witz dieses Vorschlages und der Argumentation im Bundestag. Zudem wurde den
Bürgern bei der letzten Waffengesetzänderung das Recht zugesprochen Schreckschusswaffen
mittels dem kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit zu führen, wie geht es dann damit
weiter? Diese Bürger haben mittels Polizeilichen Führungszeugnis nachgewiesen dass sie eine
weiße Weste haben, mit dem Führungsverbot würden den Bürgern die Möglichkeit auf Notwehr
komplett nehmen. Ein totales Verbot dieser Waffen (also auch der Besitz) würde zahlreiche
Bürger einfach so enteignen welche solche Waffen Sammeln oder freizeitmäßig damit schießen.
Soviel zu dem Thema
Uns geht es nicht um mehr Bürokratie und Gängelung – wohl aber um mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Das ist schon beinahe eine Diskriminierung aller die sich aus reinen Interesse mit Waffen
beschäftigen oder solche auch sammeln. Ein Führungsverbot würde hier völlig ausreichen.
Zudem, wer mit einer Waffe (egal ob es eine Airsoft ist oder eine andere) auf einen Polizisten
Zielt muss mit den Folgen die das haben kann rechnen, da kann auch eine Gesetzesänderung nicht
helfen. Zudem, welches Kind wird hierzulande eine Scharfe Waffe haben mit der es durch die
Straßen laufen würde, wir sind hier in Deutschland und nicht im Krisengebiet Afghanistan.
Ich hoffe dass ich auf diese E-Mail nicht wieder eine ihrer Standardantworten bekomme,
denn das zeigt nur dass Sie nur in eine Richtung denken würden und zwar die Bürger zu
Kriminalisieren anstelle wirklich für die Sicherheit zu sorgen
EDIT: Die Formatierung gieng leider verloren
Gruß
Thomas -
EDIT: ---von mir selber gelöscht---
Vergesst was da gestanden ist.
Da war nur Offtopic Müll zu lesen den ich in einem Anflug von Übermüdung und Wichtigmacherei hingeschrieben hab. -
So! Ich habe heute (also FR, 15.FEB) versucht, die Wiederholung der Anhörung aufzunehmen, ging aber nicht, also habe ich so gut es ging, die Aussagen mit geschrieben. Leider kann ich kein Steno oder Maschine schreiben, darum fehlt da die Hälfte.
Auch fehlt leider der Anfang der Sitzung und der Schluss, aber ich denk, das für uns Relevante konnte ich sinngemäß niederschreiben.Ich habe danach versucht, aus den Textfragmenten die Aussagen so gut wie möglich wiederzugeben. Wo gravierende Lücken waren und ich den Sinn der Aussagen nicht mehr wiedergeben konnte steht ein "[...]".
Wer mir den richtigen Wortlauf einzelner Politiker/ Statements oder der ganzen Sitzung wiedergeben kann, bitte Info per PN, ich ändere das dann.Solltet Ihr aufgrund dieses Protokolls die Politiker noch einmal anschreiben wollen, so behandelt das Protokoll bitte nur als Gedankenstütze, aber nicht als Zitatesammlung. Danke.
Gruß,
Helge/ 5-atüZitat
ANSCHEINSWAFFEN
[...]Erich Bartsch (BKA, Wiesbaden)
Eine gesamte/ zentralisierte Datenbank wäre wünschenswert.
Denn wir wissen derzeit nicht, wie viele (Legal-)Waffen es derzeit in Deutschland gibt. Zur Zeit verwalten 570 Ämter/ Dienststellen die Daten ihres Kreises.
1991 waren es ca. 8,0 Mio Waffen, bei ca. 2,5 Mio Besitzern.
Auch wenn dies nicht in einem Zentralregister erfasst werden würde, wären gerade auch die Daten der Hersteller und Händler interessant. Denn da kommen die Waffen (meist) weg.Reinhard Grindel (CDU):
1. Gibt es nicht das Problem mit der EU-Spielzeugrichtlinie und dem WaffG hinsichtlich der Grenzwerte?
2. Ich habe Bedenken, dass die Verwendung von Softairs, die Gewaltbereitschaft senken lässt.
3. Ist es für den Vollzug ein Problem, ob 0,5J oder 0,08J hinsichtlich der Geschosse (elastisch oder nicht).Prof. Dr. Dietmar Heubrock (Uni Bremen):
Kann man so nicht sagen (vgl. a. Egoshooter/ Killerspiele).
Wer aber wirklich Amoklaufen will, benötigt scharfe Schusswaffen und das ist seit dem WaffG 2003 nicht mehr so leicht möglich.
Im Hinblick auf Emsdetten: ja, dort wurde mit Softairs „trainiert“, aber es wurden später ganz andere Tatmittel eingesetzt, also ist der Schluss so nicht zu ziehen.Prof. Dr. Franz Császár (Uni Wien):
Nach österreichischem Recht sind es keine Waffen. Die Abgabe von schusswaffenähnlichen Produkten unter 18 Jahren ist jedoch verboten.Reinhard Grindel (CDU):
Um es zu konkretisieren: Hindert uns das EU-Recht ein Verbot von Anscheinswaffen auszusprechen?Erich Bartsch (BKA, Wiesbaden):
Softairs muss man unterscheiden
A)Spielzeug, für harte Geschosse bis 0,8J und elastische Geschosse bis 0,5J
B) Schusswaffen
Konstruktionsbedingt können beide Waffen alles verschießen.
Grenzwert MUSS (aus Sicht der Polizei/ BKA) bei 0,5 J liegen.Hartfrid Wolff (FDP):
Sind Anscheinswaffen für Schützen ein Problem?Jürgen H. Kohlheim (Deutscher Schützenbund):
Anscheinswaffen sind kein Problem, weil wir solche Waffen auf unseren Schießplätzen nicht gerne sehen. Auch wenn es durchaus andere Vereine gibt, wo beispielsweise mit Modellen geschossen wird, die wie eine Kalaschnikow aussehen, aber nur Luftgewehrkügelchen verschießen.Gabriele Fograscher (SPD):
1. Entscheidend ist doch das Bedrohungspotential unabhängig von der Bewegungsenergie. Darum sollten wir den Begriff der Anscheinswaffe über das äußere Erscheinungsbild definieren.
2. Und wie behandelt man den Altbestand: Amnestie, Einsammeln, Abgeben?Erich Bartsch (BKA, Wiesbaden):
Eine Anscheinswaffe müsste man nach dem äußeren Erscheinungsbild einteilen. Wobei sich vielleicht die Frage stellte, ab welchem Imitationsgrad sie einer Originalwaffe ähneln.
Die Einstufung als Anscheinswaffe ist auch bei SSW gegeben; nur dort ist das Führen generell verboten (wie auch Luftdruckwaffen). Ausnahme bildet dort der Kleine Waffenschein. Grundlage dafür ist ein Bedürfnis, diese Waffen zu führen. Zum Beispiel bei Sportveranstaltungen werden ja auch Startpistolen geführt.
Bei Anscheinswaffen gibt es kein Bedürfnis das das Führen rechtfertigen würde. Es muss verhindert werden, dass sie zum Erschrecken verwendet werden und Maßnahmen provozieren, die im schlimmsten Falle tödlich ausgehen können. Ein Verbot dient somit auch dem Schutz der Person.
[...] sowas nicht in die Hand zu nehmen oder damit auf die Straße zu gehen oder gar von Polizeivollzugsbeamten erschossen zu werden.Thorsten Führing (IM Sachsen-Anhalt):
Man könnte sich vorstellen, Waffen vom Gesetz auszunehmen, wenn sie vorne im Mündungsbereich eine farbliche Kennzeichnung haben.
Beim übermalen müsste man sie dann wieder wie eine scharfe Schusswaffe behandeln.
Die Frage ist nur, wie man das umsetzen soll.
Und auf Ihre Frage, Frau Fograscher zurückzukommen: Personen unter 18 müssten die Waffen abgeben.Erich Bartsch (BKA, Wiesbaden):
Es gibt heutzutage auch scharfe Waffen in knalligen Farben. Auch verzerrte Darstellungen sind nur Hilfsmittel/ krücken.Bodo Ramelow (Die Linke):
Das Geschehen von Erfurt wäre vielleicht anders verlaufen, wenn das Ordnungsamt die Karteikarten richtig abgeheftet und die Anträge richtig beantwortet hätten (etc.).
Meine Fragen sind:
1. Gibt es Analysen/ Statistiken zu Traumatisierung durch Anscheinswaffen?
2. Und an Herrn Führing: könnte man neben einem generellem Verbot der Anscheinswaffe ohne Farbkennzeichnung diese einem KWS zuweisen?Thorsten Führing (IM Sachsen-Anhalt):
Dies setzt voraus, dass eine „Waffe“ so und so auszusehen hat, um eine bestimmte Klassifizierung zu erhalten.
Bei einem generellen Verbot von Anscheinswaffen hätten sie wiederum das Problem der Einschränkungen des Handels. Auf der anderen Seite hätten sie dann scharfe „Anscheinswaffen“, mit denen sie umgehen dürften und reine ASW, die verboten wären.Prof. Dr. Dietmar Heubrock (Uni Bremen):
Es gibt einige Studien zu Raubdelikten, auch mit der Fragestellung „Welche Waffen haben welche Effekte auf die Opfer?“
Bei diesen Untersuchung kam heraus, dass die Traumatisierung bei ASW/ Schusswaffen deutlich höher waren; weil die Opfer die Gefahr für Leib und Leben sahen.Prof. Dr. Franz Császár (Uni Wien):
Ich bin skeptisch, dass ein überfallener Mensch die farblichen Merkmale erkennen kann, um so die ASW von der Echten zu unterscheiden.Silke Stokar von Neuforn (Bündnis 90/ Die Grünen):
Es war DIE Fehlentscheidung von 2003, den Anscheinswaffen zuzustimmen und den „Spaß“ mit der Kalaschnikow durch die Fußgängerzone gehen zu können zu erlauben. Wir sind zwar in der Lage, Nichtrauchergesetze zu erlassen, aber nicht in der Lage, zu verhindern, mit einer Kalaschnikow durch die Fußgängerzone zu laufen.
Es geht mir nicht um Schützen und Jäger.
Warum soll es nicht möglich sein, auf den Gesetzesstand von vor 2003 zurückzukehren: und ASW zu verbieten!? [...] ASW mit richtigen Waffen gleichzustellen?
Warum nicht die Spielzeugrichtlinie ändern?Oliver Tölle (Polizeipräsidium, Bln.):
Kann nichts dazu sagen.Thorsten Führing (IM Sachsen-Anhalt):
Eine SSW ist auch eine ASW. Warum aber eine ASW mit einer scharfen Waffen gleichsetzen? Dann könnte man sagen, wir haben auch den KWS wieder aufzuheben.Reinhard Grindel (CDU):
Am liebsten wäre mir, wenn die ganzen Waffen verschwinden. Waffenscheinpflichtig heißt doch, dass sie weiterhin existieren dürfen.
In zahlreichen Emails wurde entgegen gehalten, dass es so zu einer Kriminalisierung der Kinderzimmer kommen würde.
[...] Führungsverbot. [...] Waffen nur noch transportieren im VERschlossenen Behältnis.
[...] ASW in Kinderzimmer. [...] Waffenscheinpflichtig.ERBENPRIVILEG:
Reinhard Grindel (CDU): (hat der den ersten Beitrag gemacht?)
Eigentumsrecht, Bedürfnis, Sicherheit. Dass man sagt, derjenige der einen WS hat und gewährleistet dass sicher aufbewahrt wird, keine Blockierung benötigt.Thorsten Führing (IM Sachsen-Anhalt):
Führen:
Besitz außerhalb der eigenen vier Wände.Reinhard Grindel (CDU):
Erbwaffen. [...]Erich Bartsch (BKA, Wiesbaden):
Beim Jäger der schon zwei Waffen hat und dann noch zwei dazu bekommt, kein Problem, die zwei neuen werden ebenfalls auf der WBK eingetragen. Benutzen jedoch nicht gestattet.Hartfrid Wolff (FDP):
Was ist mit den historischen Waffen?Prof. Dr. Franz Császár (Uni Wien):
In Österreich kein Problem. In Österreich kann man – sofern nix vorliegt ab 18 Jahren Langwaffen kaufen. Da wäre auch das Erben von Waffen kein Problem.
Historische Waffen, die auf dem Markt hohe Preise bringen sind weniger eine Gefahr. Zum Beispiel das Österreichische Hinterladergewehr 1869.Thorsten Führing (IM Sachsen-Anhalt):
Muss da passen. Eine sinnvolle Antwort kann ich nicht geben.Gabriele Fograscher [SPD]
Sammlerwaffen sind ausgenommen?Jürgen H. Kohlheim (Deutscher Schützenbund):
Erben ist kein Privileg, sondern ein Verfassungsrecht.Bodo Ramelow (Die Linke):
Wäre es denkbar, die Waffen durch ein Abzugsschloss zu sichern?
Wie grenzt man die Grauzone ab, dass Munition nicht über Schießplätze gekauft und mitgenommen werden kann, vor allem von Menschen, die von Waffen keine Ahnung haben.
(sinngemäß) Ich habe mal im Selbstversuch auf einem privaten Schießstand die Taschen voll gesteckt, diese danach der Polizei gezeigt und selber Anzeige bekommen, danach wurde der Schießstand kontrolliert, aber letzen Endes wurden beide Verfahren eingestellt.Jürgen H. Kohlheim (Deutscher Schützenbund):
Munition darf nur zur direkten Verwendung auf den Schießplätzen verkauft werden.
Solch ein Betreiber müsste seine Konzession verlieren.
Beim Erben ohne WSK würden die Waffen durch ein Blockiersystem gesperrt werden und wären so nicht mehr zum schießen verwendbar.GEFÄHRLICHE MESSER
Reinhard Grindel (CDU):
Wo ist der Sicherheitsgewinn, wie kriegen wir die Abgrenzung hin?
Wieviele Waffen, die noch nicht unter das WafG fallen, treffen wir mit dieser Regelung?
Wie grenze ich das Messer vom Küchenmesser, Taucher- oder Anglermesser ab?
Von welchen Messern reden wir?Erich Bartsch (BKA, Wiesbaden):
Die gefährlichen Messer sind ja bereits verboten. Was hier im Raume steht sind Messer, die noch nicht als Waffen erfasst sind.
Momentan gibt es Überlegungen, feststehende Messer mit ab 12 oder 10 cm langer Klinge, bzw. mit feststellbarer Klinge ab 8,5cm zu verbieten.
Aber wann bekommt ein Messer die „Waffeneigenschaft“? Ist es vom Ansatz als Hieb- und Stoßwaffe konzipiert?
An sich ist es unerheblich ob es Waffeneigenschaften hat oder nicht.
Sie können versuchen mit Verboten alles zu regeln, aber sie werden auch mit Verboten Missbrauch nicht regeln.
Es geht um die objektive Zweckbestimmung. Es macht keinen Sinn spezielle Messer zu verbieten oder ab einer bestimmten Klingenlänge als Waffe einzustufen. Der Präventivansatz läuft ins Leere und ist vollzugstechnisch nicht durchsetzbar.Peter Marhofer (Senatsverw. Inneres, Bln.):
Es geht um Messer, bei denen wir für den täglichen Gebrauch keinen Bedarf sehen, dass sie öffentlich geführt werden sollen. Es geht darum, dass man das zugriffsbereite Führen verbieten will.Oliver Tölle (Polizeipräsidium, Bln.):
Butterflymesser wurden 2003 unter anderem wegen der verdeckten Trageweise verboten. Das Butterfly wurde abgelöst durch das taktische Einhandmesser. Warum soll man es einhändig öffnen können? Warum zum Stoß geeignet?
Es ist der symbolischer Kick. Ein Statussymbol.
Legal Reason: Erlaubtes Führen für Bergsteiger, Jäger, Angler. Aber nicht auf dem Ku’damm, bei einer Gruppe Angetrunkener.
So etwas [zeigt ein Einhandmesser hoch] kann ihnen ein 13-Jähriger vor die Nase halten und sie haben keine Handhabe dagegen. Das kann’s doch nicht sein!Erich Bartsch (BKA, Wiesbaden):
Für ein generelles Verbot des Führens von Messern – ohne weitere Einschränkungen/ Festlegungen auf spezielle Messertypen. Denn dann werden danach andere Messer verwendet. Oder ich komme morgen mit einem Schraubenzieher, übermorgen mit einer Fahrradkette.Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Das sind doch aber Statussymbole! Herr Bartsch - warum sie sie (beim Waffenrecht) so ein Weichei?!Hartfrid Wolff (FDP):
Gibt es ein Hausverbot für Waffen in ÖPNV? Oder an Schulen?Prof. Dr. Dietmar Heubrock (Uni Bremen):
Zu der Frage, ob es Kultgegenstände sind: Problem der Jugendgewalt; Anstieg der Kriminalität; auch Verstöße gegen das WaffG.
Heute sind es Messer, morgen Springerstiefel, danach wieder umgekehrt.
Bei der Bremer Aktion, der freiwilligen Abgabe der ab April 2003 verbotenen Waffen, wurden auch viele Modelle abgegeben, die bereits vor 2003 verboten waren. Verbote bringen da also nichts. Darum eher pädagogisch lösen oder übers HausrechtPeter Marhofer (Senatsverw. Inneres, Bln.):
Verbotene Gegenstände haben einen besonderen Reiz. Aber auch heute schon haben Messer ein gewisses Statussymbol, auch wenn derzeit nicht verboten.
Verbot bietet die Möglichkeit des Eingriffs. Inwieweit das Strafrecht das regeln kann…?
Beispiel (aus meiner Richtertätigkeit): Eine Gruppe traf auf eine andere, gegnerische Gruppe. In dem Handgemenge zog einer ein Messer und stach zu. Wir mussten die Täter größtenteils freisprechen, da DER Täter nicht ermittelt werden konnte und wir sie nicht mal wegen des Messertragens belangen konnte.Hausverbot: natürlich können Hausverbote verhängt werden – unabhängig von der waffenrechtlichen Thematik. Aber das reicht alleine nicht. Und das ist damit der Grund für diese Initiative der Regelung.
Gabriele Fograscher (SPD):
Es geht ums zugriffbereite Führen. Warum reicht Hamburger Initiative nicht für Berlin?Peter Marhofer (Senatsverw. Inneres, Bln.):
Es reicht nach unser Meinung nicht aus (örtliche Begrenzung)Bodo Ramelow (Die Linke):
Tötung mit Schraubendreher ist bereits strafbewehrt.
Mir stellt sich die Frage, was ein zugriffsbereites Führen sein soll?
Bin mir auch nicht sicher, ob die Hamburger Initiative oder das Berliner Modell das Problem löst.
Ob man das Ummanteln eines Messers nicht vorschreiben kann?
Ich bin der Meinung, dass das Zeigen von Messern und Klingen strafrechtlich belangt werden müsste.Thorsten Führing (IM Sachsen-Anhalt):
Solche eine Ummantelung müsste genau definiert werden.Silke Stokar von Neuforn (Bündnis 90/ Die Grünen):
Jugendgewalt lässt sich nicht übers Waffenrecht regeln.
Aber die werden mit dem Hamburger Modell nicht erfasst. Weil es mal hier, mal dort passiert.
Es geht um das Dominanzverhalten, das Zeigen in der Öffentlichkeit.
„Wenn Du mir quer kommst stech ich dich ab!“
Kann nicht sein, dass die Landespolizei jedes Messer einziehen muss.Oliver Tölle (Polizeipräsidium, Bln.):
Es sollte möglich sein, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen sie nicht bei sich führen dürfen.
Wo setzt man an? Bei der Gefährlichkeit des Messers?
Es geht darum, den Leuten die Messer auch wegnehmen zu können.
Feststehendes Messer 12 cm Klingenlänge; Feststellbare bis 8,5 cm. Denn was will ich denn mit solchen Macheten?
Bei der Razzia einer Rockergruppe haben wir acht solche Messer und Macheten über 30 cm festgestellt!Peter Marhofer (Senatsverw. Inneres, Bln.):
Wir erwarten, dass ein Messer, das „geführt“ wird, so zu transportieren ist, dass es nicht zugriffsbereit ist. Ob geschlossen oder verschlossen müsste man sehen.SCHIESSEN mit 10-12 Jahren
Reinhard Grindel (CDU):
1. Ob es zutrifft, dass es die Konzentrationsmöglichkeit steigert und sicheren Umgang mit Waffen fördert?
2. Öffentliche Veranstaltungen: Wo liegt das Problem beim jetzigen Gesetz?Prof. Dr. Dietmar Heubrock (Uni Bremen):
In den USA werden in den Schulen Waffenkurse eingeführt. Es geht nicht so um die Waffen oder Altersgrenzen, sondern um die pädagogisch Begleitung. Andere Länder handhaben das so.Jürgen H. Kohlheim (Deutscher Schützenbund):
Wissenschaftlich belegte Studien. Dass Schießen bei Kindern einen positiven Effekt hat. Zum einen dass es den Umgang und Respekt vor Waffen schult, und aber auch die Steigerung der Konzentrationsfähigkeit.
Schulische Leistungen nicht darunter leiden sondern gefördert werden.[...]
ENDE des Protokolls
Abkürzungen:
ASW = Anscheinswaffe
KWS = Kleiner Waffenschein
SSW = Schreckschusswaffe -