Anhörung im Innenausschuss

Es gibt 773 Antworten in diesem Thema, welches 109.714 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2008 um 18:13) ist von Paramags.

  • Als Beleg dafür, wie wenig ernst man solche Eingaben von Bürgern nimmt, mag dienen, dass ich binnnen weniger Minuten das gleiche umfangreiche Pamphlet von Frau Stokar (GRÜNE) auf dem Rechner hatte - offenbar eine Standardanwort. Da musste ich doch noch mal nachsetzen.

    Sehr geehrte Frau Stokar,

    schon aus der "Reaktionsgeschwindigkeit", mit der Ihre Antwort auf meine eMail hier einging, ist zu erkennen, dass es sich um eine Standardantwort handelt.

    Im Wunsch nach einer möglichst gewaltfreien Gesellschaft sind wir uns einig. Diese ist aber nur durch Aufklärung, Bildung und Abbau sozialer Misstände erreichbar. Jahrhundertelang gehörte der Säbel zur Uniform, das Messer zur Tracht. Schusswaffen waren bis in die Weimarer Republik hinein frei. Wenn es heute vermehrt Gewalttaten mit Waffen gibt, dann liegt das an Misständen in der Gesellschaft, nicht am Vorhandensein von Waffen.

    Wer mit einem Messer auf einen anderen Menschen losgeht, dem ist doch egal, ob er das Messer verbotenerweise führt, oder nicht. Wer eine Tankstelle überfällt, lässt doch nicht seine Waffe registrieren. Sie treffen mit einem Verbot letztlich auch den, der eine Waffe zur Selbstverteidigung mitführt. Und dies ist ja bei dem faktischen Verbot des Führens scharfer Waffen ohnehin schon sehr eingeschränkt.

    Ich musste vor einigen Jahren mit ansehen, wie ein Schwuler von fünf Neonazis auf einem Volksfest halbtot geschlagen wurde - nur mit Fäusten und Stiefeln. Ohne Waffe (Fernwirkung) zur Selbstsicherung bestand keine Chance, dem jungen Mann zu helfen. Es blieb nicht mehr, als Erste Hilfe zu leisten und Polizei und Rettungswagen zu rufen. Etwa zwei Jahre später (!) erlebte ich, wie diese Verbrecher zu Wochenendarrest und Sozialstunden verurteilt wurden. Der unbescholtene Bürger, der - illegalerweise bewaffnet - eingeschritten wäre, hätte eine weitaus höhere Strafe zu erwarten gehabt.

    Dass Waffen nichts in Schulen, Diskotheken o.ä. zu suchen haben - OK. Wenn Sie aber im Ernst fordern, dass das Küchenmesser aus dem Kaufhaus oder die Axt aus dem Baumarkt zugriffssicher verpackt sein muss . . . - dass sind genau die Gesetze, die niemand einsieht, die niemand kontrolliert, niemand sanktioniert - und die man genau so wenig braucht wie die Politiker, die sie machen.

    Unterschrift

    Im übrigen ist es mir sch..ssegal, ob ein Politiker Verständnis für SSW hat. Ich bin Nichtraucher und halte vom Rauchverbot trotzdem nichts - einfach weil es den Staat nichts angeht.

    Jetzt gehts wieder . . .

    Horst

    Verbote und Aktionismus sind das Eingeständnis, in den Bereichen Bildung und Aufklärung versagt zu haben.

    SSW: Röhm RG-300, (Weihrauch HW-94), Zoraki 914 ; Luft: Weihrauch HW-40 PCA, Umarex DX17; Crosman MK-177, Mercury Chili Edge, Umarex NXG APX; Softair: Taurus PT 24/7

    Einmal editiert, zuletzt von HorstS (11. Februar 2008 um 18:36)

  • Zitat

    Original von Bloodygood

    Ich dachte immer, das sei ein Ammenmärchen?


    Nein, es wird so umgebaut dass es nur noch halbautomatisch schießen kann und man kann es auf Wunsch mitnehmen. Oder halt nicht, wie man will. Bis vor kurzem gabs auch noch die sog. Taschenmunition. Die soll wohl aber nach Meinung einiger Kräfte dort abgeschafft werden. Das Ganze hat den Sinn, das die Schweiz eine Milizarmee ist und so die Leute schneller einsatzbereit hat im V-Fall.

    Und ausgemusterte StGw 57 kann man dort übrigens für kleines Geld kaufen (natürlich umgebaut auf reine Halbautomatik) und damit wird die Staatskasse aufgebessert. Hierzulande werden die alten G3 auf Kosten des Steuerzahlers vernichtet.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo Leute,

    habe nebem meinem ersten Briefentwurf jetzt noch einen Brief an die Initiatoren, Unterstützer und voraussichtlichen Befürworter der Verschärfung geschrieben, der einen etwas härteren Ton anschlägt. Das Postskriptum ist ein taktisches Friedensangebot ;D

    Hope you enjoy it :ngrins:


    Betr.: geplante Verschärfungen des Waffenrechts

    Sehr geehrter Herr XYZ!

    Als Legalwaffenbesitzer habe ich die Diskussionen rund um die geplante Änderung und Verschärfung des Waffengesetzes mit Sorge und Empörung verfolgt. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass viele diesbezügliche Vorstöße und Äußerungen von Politikern aktionistischem Eifer entspringen. Ich sehe ein, dass der internationale Handel mit scharfen Schusswaffen und deren Munition reglementiert werden muss und dass deswegen eine Nachbesserung im Gesetz erforderlich ist. Das ist aber auch so ziemlich alles im aktuellen Gesetzentwurf, das ich einsehe. Glauben Sie wirklich, dass sich Kriminelle durch gesetzliche Regelungen davon abschrecken lassen, bestimmte Waffen zu beschaffen, zu besitzen oder sie in der Öffentlichkeit zu führen? Nein, die geplanten Verschärfungen werden hauptsächlich Millionen gesetzestreuer Bürger wie mich treffen, die sich stets an die strengen Auflagen des deutschen Waffengesetzes gehalten haben. Glauben Sie wirklich, dass ein weitreichendes Verbot von sogenannten „Anscheinswaffen“ die innere Sicherheit erhöht? Welcher Polizist käme, wenn er ein Kind oder einen Jugendlichen mit der Nachbildung eines Sturmgewehres spielen sieht, auf die Idee, es könnte sich um eine scharfe Waffe handeln? Sturmgewehre unterliegen als Kriegswaffen dem KWKG, noch nicht einmal Inhaber einer Waffenbesitzkarte dürfen sie erwerben. Wie sollte ein Jugendlicher an eine solche scharfe Waffe kommen? Oder ein Krimineller, der vorhat eine bewaffnete Straftat zu begehen – würde er sich von einem Führverbot oder einem Besitzverbot von sogenannten „Anscheinswaffen“ beeindrucken lassen? Wohl kaum. Eine gegenteilige Meinung wäre eine naive Unterschätzung krimineller Energie.

    Deshalb bringt es auch überhaupt nichts, diesbezüglich an der Stellschraube „Waffengesetz“ zu drehen. Nicht das bloße Vorhandensein von Waffen in der Bevölkerung – ganz gleich welcher Art – führt zu Straftaten. Ich vermute eher soziale Missstände, persönliche Fehlentwicklungen und allgegenwärtige Gewalt in den Medien als Ursachen für bewaffnete Gewalttaten. Ganz genau weiß ich es auch nicht. Ich weiß nur eines ganz genau: eine weitere Verschärfung des im internationalen Vergleich bereits sehr restriktiven deutschen Waffengesetzes verhindert gar nichts! Schauen Sie nach Österreich oder in die Schweiz – unsere Nachbarländer, die uns in vielfacher Hinsicht sehr ähnlich sind. Sie haben weitaus liberalere Waffengesetze als Deutschland. In der Schweiz darf ein Rekrut nach der Beendigung seines Wehrdienstes sein Sturmgewehr mit nach Hause nehmen und es sich an die Wand hängen, wenn ihm danach ist. Werden deshalb mehr Straftaten mit diesem Waffentyp verübt als in Deutschland? Nein! Werden überhaupt in Österreich oder der Schweiz prozentual gesehen mehr Straftaten mit Waffen verübt als in Deutschland? Nein! Deshalb bitte ich Sie im Interesse aller Legalwaffenbesitzer und im Interesse einer wirkungsvollen Politik, die nicht nur aus Aktionismus und symbolischen Gesten besteht, einfach die Finger vom Waffengesetz zu lassen. Es bringt nichts. Es verprellt durch die Beschneidung ihrer Freiheiten nur gesetzestreue Bürger und bringt sie gegen die Regierenden und unsere Demokratie auf.

    Die FDP hat diese simplen Zusammenhänge verstanden. Sie traut den Legalwaffenbesitzern Verantwortungsbewusstsein zu. Dieses Vertrauen möchte ich gerne erwidern. Deshalb gehört der FDP bei den nächsten Wahlen auch erstmalig meine Stimme. Vertun Sie sich nicht: Es gibt Millionen Legalwaffenbesitzer in Deutschland. Und ich weiß, dass ich beileibe nicht nur für mich selbst spreche, wenn ich sage, dass ich das ewige sinnlose Herumgedoktere am deutschen Waffengesetz, die Beschneidungen meiner Bürgerrechte und die ewigen Bevormundungen langsam endgültig satt habe.

    Mit freundlichen Grüßen,


    P.S. Wenn ich Sie zu unrecht angegangen haben sollte und sie vorhatten, gegen diese unsinningen Verschärfungen zu stimmen, so bitte ich aufrichtig um Entschuldigung - ich bin, wie man meinem Schreiben wohl entnehmen kann, sehr aufgebracht.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • So, meine Briefe sind lange weg - hat zwar einen Haufen Porto gekostet, aber getreu meinem Motto:

    "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt", kann ich mir wenigstens hinterher nix vorwerfen.

    Naja, wie gesagt, habe das mit den Emails bereits im Dezember hinter mir - bisher keine Antworft, aber Briefe sind halt einfach besser.

  • leider habe ich z.Zt. keinen Internetanschluss... daher kann ich mir die Themen nicht komplett durchlesen - und damit meine frage nicht regelmäßig auf antworten prüfen. daher bitte ich euch mir vielleicht auch eine email oder pm zu schicken.

    FRAGE:
    wenn der besitz und der handel mit ssw verboten wird (was ja scheinbar schon so gut wie sicher ist)..... was DARF man dann eigentlich machen, wenn man bereits eine ssw besitzt??? würde mich einfach mal interessieren - denn die besitzer solcher ssw können diese durch die gesetzänderung dann ja nicht mal mehr verkaufen, dürfen sie nicht mehr besitzen ..... müssen die dann zur polizei gehen und die dort abgeben oder was ....lol...

    wieso soll es eigentlich verboten werden solche waffen ZUHAUSE zu haben? oder habe ich da was falsch verstanden.... in den eigenen vier wänden ist es doch eigentlich unmöglich jemanden damit zu schaden...es sei denn dieser jemand ist nicht willkommen.

    vielen dank schon mal für eure antworten.

  • Zitat

    Original von hoerty
    FRAGE:
    wenn der besitz und der handel mit ssw verboten wird (was ja scheinbar schon so gut wie sicher ist)..... was DARF man dann eigentlich machen, wenn man bereits eine ssw besitzt??? würde mich einfach mal interessieren - denn die besitzer solcher ssw können diese durch die gesetzänderung dann ja nicht mal mehr verkaufen, dürfen sie nicht mehr besitzen ..... müssen die dann zur polizei gehen und die dort abgeben oder was ....lol...

    Zunächst mal: Noch steht nix fest.
    Aber wenn es zu dem Besitzverbot kommt und keine Altbesitzregelung eingearbeitet wird (worauf man fast wetten kann), dann bleibt dir nur die Waffen entweder ins Ausland zu verkaufen oder sie abzugeben wo sie dann vernichtet werden. Alles andere wäre illegaler Waffenbesitz.


    Zitat

    wieso soll es eigentlich verboten werden solche waffen ZUHAUSE zu haben? oder habe ich da was falsch verstanden.... in den eigenen vier wänden ist es doch eigentlich unmöglich jemanden damit zu schaden...es sei denn dieser jemand ist nicht willkommen.

    Weil wir es mit Populistischen Wahnsinnigen zu tun haben, die alles verbieten wollen was auch nur entfernt einer Waffe ähnelt um gut in den Medien dazustehen und was für die "innere Sicherheit und Gefahrenabwehr" zu tun. Ach ja und dann gibts noch die drei linken Parteien die sowieso gegen Waffen und Grundrechte sind.

  • So... also von der Frau Stokar von Neuforn habe ich inzwischen auch schon eine Reaktion... es handelt sich scheinbar um ein Standard Antwortschreiben, denn ich habe genau dieses hier schon gesehen und wußte daher was sie antworten würde und hatte daher gestern mein eigenes noch etwas umgebaut :ngrins:

    Diese Antowrt lag heute morgen in meinem Postfach:

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Als Kenner der Materie wissen Sie, dass Waffen in den falschen Händen
    verheerende Folgen haben können. Es ist richtig und notwendig, an die
    Vertrauenswürdigkeit der Besitzer Anforderungen zu stellen. Dabei ist es
    unvermeidlich, auch mit solchen Regelungen zu leben, die in der Praxis
    durchaus einigen Aufwand bereiten.

    Wie Sie vermutlich wissen, steht der Antrag der Bundestagsfraktion
    Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 16/6961 vom 07.11.2007) im
    Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des
    Waffenrechts, um dem Gesetzentwurf des Landes Berlin im Bundestag
    verabschieden zu können. Unser Antrag unterstützt die Haltung des
    Berliner Antrags, der sich auf eine Eindämmung des Missbrauchs von
    Messern im öffentlichen Raum bezieht.

    Wir haben, was die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen
    Regellungen für die Schusswaffen anbelangt, im Einzelnen eine Reihe von
    Kritikpunkten am Entwurf aus dem Bundesinnenministerium. So ist für uns
    beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum die Haftung für Besitzer von
    Schießständen wieder gelockert werden soll, nachdem wir diese Regelung
    2003 ins Gesetz geschrieben haben. Wir sehen auch die Gefahr, dass durch
    die Aufweichung der Zulassungsbedingungen fragwürdige Gruppen legal
    Schießübungen veranstalten können. Über diese Frage werden wir noch
    ausgiebig unter Einbeziehung der Praktiker diskutieren müssen. Mehr als
    fragwürdig ist auch, warum die Aufsicht von Kindern am Schießstand nicht
    mehr ausnahmslos von fachlich geschulten Leuten vorgenommen werden muss,
    sondern auch durch die Eltern erfolgen kann. Auch hier gab es aus gutem
    Grund 2003 bei der großen Novelle des Waffenrechts eine andere
    Entscheidung.

    Leider hält sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der
    Beschränkung des Messergebrauchs gänzlich zurück, da offenbar der
    Bundesinnenminister die kürzlich auf Initiative des Bundesrates
    getroffenen Beschränkungen auf besonders belastete Orten für ausreichend
    hält. Die Vorlage der Großen Koalition greift trotz einiger vernünftiger
    Regelungen insgesamt bei weitem zu kurz. Ihr fehlt der Mut, sich gegen
    die Waffenlobby durchzusetzen.

    Es besteht Handlungsdruck. Kaum ein Tag vergeht, an dem keine brutalen
    Messerattacken stattfinden. Diese oftmals tödlichen Messerangriffe von
    Jugendlichen und jungen Männern haben Bewegung in die Diskussion über
    das Waffenrecht gebracht. Mit dem Antrag der Grünen Bundestagsfraktion
    treten wir für eine Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume ein. Hier
    müssen die Länder gemeinsam mit Eltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen
    und Streetworkern Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade von
    jungen Männern durchgesetzt werden kann. Nicht nur bei ethnischen
    Minderheiten ist das Messer in der Tasche Teil einer verfehlten
    Männlichkeitskultur. Es muss mit gesellschaftspolitischen Mitteln
    deutlich vermittelt werden, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne
    Gewalt und ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tolerieren diese
    männliche Machogewalt nicht. Die Polizeien der Länder müssen in die Lage
    versetzt werden, das Waffenverbot tatsächlich durchzusetzen. Bislang ist
    dies in den großstädtischen sozialen Brennpunkten nicht einmal ernsthaft
    versucht worden.

    Das statistische Material ist lückenhaft. Dennoch betonen alle mir
    bekannten Fachleute – incl. Forum Waffenrecht -, dass an vielen
    Gewaltdelikten Waffen, insbesondere Messer, benutzt wurden. Zu oft
    bleibt das Messer nicht in der Tasche. Eine regionale Untersuchung im
    Rhein-Main-Raum hat ergeben, dass Messer mehr als die Hälfte der
    Instrumente bei der Gewaltanwendung sind. Das kann so nicht weitergehen.
    Wir haben im geltenden Recht im Übrigen schon heute eine Reihe von
    Beschränkungen. So regelt § 2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes, das keine
    Gegenstände bei Versammlungen mitgeführt werden dürfen, die Menschen
    verletzen können. Dieses Verbot bezieht sich keineswegs nur Waffen im
    klassischen Sinne, sondern auch auf Zaunlatten und andere Gegenstände. §
    27 Abs. 1 sieht bei Verstößen sogar einen Strafrahmen von bis zu einem
    Jahr Freiheitsstrafe vor. Ähnliche Bestimmungen, beispielsweise für
    Volksfeste und Messen, gibt es schon seit langem auch im Waffengesetz
    selbst. Erst kürzlich wurde den Ländern das Recht eingeräumt, in
    besonders belasteten Bereichen Verbote zu verhängen.

    Wir hören immer wieder die Frage, warum denn der Staat nun schon wieder
    in die Freiheit des Einzelnen eingreifen muss. Ist es aber wirklich ein
    Grundrecht, mit Messern bewaffnet in Diskotheken, Schulen und auf
    öffentlichen Plätzen zu gehen, um andere gezielt zu erschrecken,
    einzuschüchtern und ihre Rechte zu nehmen? Wo Menschen im öffentlichen
    Raum zusammenkommen, haben Waffen nichts zu suchen! Hier müssen wir
    endlich einmal klar und konsequent handeln. Oft kommt hier noch der
    Einwand, man dürfe den Transport eines Küchenmessers vom Kaufhaus in die
    Wohnung nicht kriminalisieren. Warum, so müssen wir hier fragen, soll es
    nicht möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und womöglich
    auch versiegelt verpacken zu lassen. Auf diese Weise lassen sich diese
    Gegenstände ohne Gefahr für andere sicher und gefahrlos transportieren
    und nicht einsatzbereit offen zeigen. Der uns entgegen gehaltene Einwand
    mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Bei näherem Hinsehen ist
    er jedoch mehr eine Ausrede.

    Rechtstechnisch ist unser Ansatz ist, sich von der klassischen
    Zweckbestimmung eines Gegenstandes als gegen Menschen gerichtete Waffe
    zu lösen, wie er dem geltenden Waffenrecht zugrund liegt. Das Beispiel
    der Machete macht dies deutlich. Sie ist bestimmt zum Schneiden von
    Zuckerrohr. Sie wird aber – und dafür gibt es leider viele Beispiele –
    oftmals als ein hoch gefährliches Instrument benutzt, um Menschen zu
    bedrohen, zu verstümmeln und zu töten. Ist es da abwegig, der Polizei
    die Möglichkeit einzuräumen, jemandem dieses Instrument aus der Hand zu
    nehmen? Uns ist auch klar, dass wir hier einen Grenzbereich haben, wo
    bestimmte Gegenstände nicht wie Butterfly-Messer einfach
    sanktionsbewährt verboten werden können.

    Wer unseren Antrag genau liest, wird gerade an dieser Stelle nicht vom
    Drehen an der Sanktionsschraube lesen. Gerade für polizeiliche Maßnahmen
    gilt das sog. Opportunitätsprinzip, dass der Polizei ganz gezielt
    Handlungsspielräume eröffnet und anders als bei der Strafverfolgung
    gerade nicht dazu zwingt, hier einzuschreiten. Um an dieser Stelle die
    viel zitierten Beispiele von Schraubenziehern und Brotmessern
    aufzugreifen: Diese Gegenstände haben weder in der Schule am Vormittag
    noch in der Disko am Abend etwa verloren. Das uns bisweilen
    entgegengehaltene Beispiel des Einkaufs eines Messers oder einer Axt im
    Baumarkt geht hier auch ins Leere. Diese Gegenstände können ohne
    weiteres so verpackt werden, dass sie während des Transports nicht
    zugriffsbereit sind. Was wir brauchen, ist ein verändertes Bewusstsein
    für die Gefährlichkeit. Niemand nimmt einer Pfadfindergruppe in Wald und
    Flur ihre Fahrtenmesser weg. Wo aber Waffen – auch im nichttechnischen
    Sinne – neben der objektiven Eignung zur Verletzung von Menschen
    mitgeführt werden und dabei der erklärte oder offenkundige Wille des
    Gewahrsamsinhabers vorhanden ist, sie auch einzusetzen, muss das Recht
    der Polizei gestärkt werden, einzuschreiten. Es ist nicht einsehbar,
    warum beispielsweise bei Versammlungen, Messen und Volksfesten das
    Mitführen all dieser Gegenstände verboten ist, nicht aber in Schulen
    oder Kneipen. Es hat uns noch niemand plausibel erklären können, warum
    auf dem Oktoberfest Waffen verboten sind, nicht aber im Hofbräuhaus. Wir
    sind sehr dafür, geltendes Recht konsequent anzuwenden. Aber hier gibt
    es eben auch Lücken und Wertungswidersprüche, die zu beseitigen sind.
    Symbolische Gesetzesänderungen, die folgenlos bleiben, reichen hier
    nicht aus. Wir werden in den nächsten Tagen im Innenausschuss ernsthaft
    darüber diskutieren, welche gesetzlichen Schritte hier notwendig sind.
    Uns geht es nicht um mehr Bürokratie und Gängelung – wohl aber um mehr
    Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

    Mit freundlichen Grüßen
    Silke Stokar

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Kaum ist man prüfungsbedingt einen Monat hier nicht aktiv, schon droht eine Apokalypse für die Besitzer freier Waffen.
    Das kann doch nicht Wahr sein, was so manche Politiker, speziell aus den grünen Reihen vorhaben. :evil:
    Soweit ich hier alles gelesen habe lohnt sich ein individuell verfasstes Schreiben nicht unbedingt, wenn man schon nach drei Minuten ein übliches "Bla Bla" zurückkriegt, wird das nicht durchgelesen.
    Die Politiker machen sich garantiert nicht die Mühe alles durchzulesen in der kurzen Zeit(Was für ein Zufall :new16:), wenn wir Glück haben, wird die Anzahl der Protestbriefe erfasst und vielleicht berücksichtigt.
    Die Menge zählt, ich werde Emails an möglichst viele Abgeordneten verschicken.

    Bitte Macht alle mit, andere Möglichkeit haben wir zur Zeit nicht. :(

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Zitat

    Originally posted by Lt. Columbo
    So... also von der Frau Stokar von Neuforn habe ich inzwischen auch schon eine Reaktion... es handelt sich scheinbar um ein Standard Antwortschreiben, denn ich habe genau dieses hier schon gesehen und wußte daher was sie antworten würde und hatte daher gestern mein eigenes noch etwas umgebaut :ngrins:

    Diese Antowrt lag heute morgen in meinem Postfach:

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Als Kenner der Materie wissen Sie ....................

    Genau den gleichen Wortlaut habe ich gestern auch erhalten.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (12. Februar 2008 um 16:38)

  • Zitat

    Original von flens69

    Genau den gleichen Wortlaut habe ich gestern auch erhalten.

    Da kann man auch nix anderes erwarten - bei soviel aufgespritzem Populismus und Gutmenschengehabe - aber früher im Jute-Pulli Steine auf Ordnungshüter werfen - Gell! (Wann werden eigentlich Pflastersteine verboten???) :laugh:

    Da regiert offensichtlich auch kein gesunder Menschenverstand und eine gewisse Maßhaltigkeit, aber, ... wenn man von der Materie keine Ahnung hat, dann ist`s halt mal so :cry:

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (12. Februar 2008 um 17:57)

  • Die vorgefertigte email von Silke Stokar dürfte wohl jeder bekommen haben.
    Was will man von Solchen schon erwarten. :new16:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • ??? ich hab ja auch ne antwort auf mein schreiben bekommen :n17: dabei hab ich eher damit gerechnet das die email ungelesen in den papierkorb wandert

    hier die antwort:

    Waffenrecht - Gesetzesantrag des Landes Berlin zur Änderung des Waffengesetzes zum Verbot des Führens von Messern in der Öffentlichkeit (BR-Drs. 701/07 vom 9. Oktober 2007) sowie Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes (aktueller Stand nach BT-Drs. 16/7717 vom 11. Januar 2008)

    Sehr geehrter Herr XYZ

    ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, mit welchem Sie erhebliche Bedenken und Vorbehalte hinsichtlich der oben genanten Gesetzesinitiativen aufgezeigt haben. Mit der von Berlin vorgeschlagenen Änderung des Waffengesetzes würden gegebenenfalls auch bestimmte - bisher aus guten Gründen nicht dem Waffengesetz unterfallende Messer, wie u.a. auch Jagd-, Angler- und andere Gebrauchsmesser - weitreichenden Verboten bzw. Erlaubnisvorbehalten unterworfen.

    Es bestehen auf Ebene der Länder wie auch des Bundes durchaus Vorbehalte hinsichtlich der von Berlin angestrebten Verschärfungen. So wurden erst im Jahr 2002 im Zuge des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts die Definition der dem Waffengesetz unterliegenden Waffen wie auch die diesbezüglichen Umgangsregelungen den aktuellen Erfordernissen angepasst. Auch der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes sieht diesbezüglich keinen weiteren Regelungsbedarf.

    Darüber hinaus gehende Restriktionen gegenüber weit verbreiteten, herkömmlichen Gebrauchsmessern (wie u.a. auch Fahrten- und Pfadfindermessern, Angler- und Jagdmessern bis hin zu Taschen- und Werkzeugmessern mit feststellbaren Klingen oder gar gängigen Küchen- und Fleischermessern), welche für Beruf, Haushalt oder Freizeit in nahezu jeder Familie vorhanden sind, können schließlich nicht den mutwilligen Missbrauch von quasi jeglichen scharfen oder spitzen Gegenständen durch Kriminelle oder Gewalttäter verhindern. Zum Anderen stünde der bürokratische wie auch der vollzugspolizeiliche Aufwand in keinem vernünftig begründbaren Verhältnis zu der lediglich pauschal vermuteten Verbesserung im Bereich der präventiven Gefahrenabwehr. Hierzu weisen auch die Statistiken des Bundeskriminalamtes bzw. der Landeskriminalämter keine signifikanten Fallzahlen auf.

    Insoweit teile ich die von Ihnen vorgetragenen Vorbehalte. Der Gesetzesantrag Berlins wurde schließlich bereits in der ersten Beratung des Bundesrats-Innenausschusses zunächst einmal vertagt, da auch dort noch grundsätzlicher Erörterungsbedarf gesehen wurde. Nichtsdestotrotz konnte man sich im Zuge der Stellungnahme des Bundesrates zu dem grundsätzlichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes vom 20. Dezember 2007 (BR-Drs. 838/07) der so genannten Prüfbitte des Landes Berlin nicht gänzlich verschließen. Nach Anlage 4 der Bundestags-Drucksache 16/7717 vom 11. Januar 2008 hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zwischenzeitlich zugesagt, dieser Prüfbitte nachzugehen; es wurden aber bereits schon grundsätzliche Bedenken gegenüber den zu weit reichenden und auch in ihrer Bestimmtheit schwer einzugrenzenden Verbotsforderungen des Landes Berlin erhoben.

    Am Freitag, den 18. Januar 2008, war nun der Gesetzesentwurf der Bundesregierung in der ersten Lesung im Bundestag und wurde zur weiteren Prüfung und Erörterung in die Bundestagsausschüsse verwiesen. Zunächst sollten daher die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen abgewartet werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch noch eine Anhörung von Sachverständigen und betroffenen Interessenverbänden, so dass hier schlussendlich noch vernünftige Kompromisslösungen gefunden werden können. Insofern gehe ich davon aus, dass auch Ihre Bedenken insbesondere im federführenden Bundestags-Innenausschuss erörtert und entsprechende Berücksichtigung finden werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    gez.
    Karl Peter Bruch

    Minister des Innern und für Sport
    des Landes Rheinland-Pfalz

    mfg arthur

  • Liebe Mitstreiter,

    hier die Antwort von Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, auf meine E-mail. Was mich erstaunt hat: es handelt sich nicht um einen Standardbrief, sondern um eine zumindest personalisierte Antwort (ich habe Teile des Textes schon woanders gelesen - andere Teile beziehen sich direkt auf meine E-mail und ich werde sogar namentlich angesprochen). Vielleicht überschätze ich die Wirkung unserer Kampagne, aber es könnte doch eventuell sein, dass die Politik gemerkt hat, dass da wirklich etwas anrollt und daher die Beschwerden zunehmend ernster nimmt?

    Jedenfalls: eindeutig definiert wird der Begriff "Anscheinswaffen" auch von Herrn Edathy nicht. Er neigt aber dem Vorschlag des Bundesrates zu: Verbot des offenen und verdeckten FÜHRENS ALLER "Anscheinswaffen", auch Kurzwaffen. Was das für SSW bedeuten mag? Keine Ahnung ...
    Von einem Handels- oder Besitzverbot ist jedenfalls nicht die Rede. Das lässt hoffen. Andererseits stehen ja noch Anhörung und Beratung aus.

    Gruß,

    Tailgunner


    Berlin, den 12.02.2008

    Sehr geehrter Herr Tailgunner, ;)

    vielen Dank für Ihre Fragen zur Reform des Waffenrechts vom 10. Februar 2008.

    Zum Sachverhalt: Der "Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" vom 11. Januar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/7717) wurde am 18. Januar 2008 im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt und an den federführend zuständigen Innenausschuss überwiesen. Hier findet am 13. Januar 2008 unter meiner Leitung eine Öffentliche Anhörung von Sachverständigen statt.

    Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    Die von Ihnen thematisierte Einführung eines Verbots des Führens von Anscheinswaffen soll nach dem Vorschlag der Regierung der neu ins Waffengesetz einzuführende § 42a regeln. Dieser lautet in der Entwurfsfassung wie folgt: "Es ist verboten, Anscheinswaffen schuss- oder zugriffsbereit zu führen. Dies gilt nicht für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt."

    Die neue Vorschrift soll das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verbieten. Insbesondere von offen geführten Anscheinswaffen geht ein erhebliches Bedrohungspotential aus, das zu kriminellen Zwecken oder zur Begehung groben Unfugs genutzt werden kann. Anscheinswaffen werden wegen ihrer Ähnlichkeit mit den Originalen immer wieder bei Überfällen und anderen Straftaten verwendet. Die Opfer dieser Straftaten haben kaum eine Möglichkeit, zwischen einer echten Waffe und einer Nachbildung zu unterscheiden. Hinzu kommt, dass die Polizei unter Umständen täuschend echt wirkende Nachbildungen im Einsatz mit echten Schusswaffen verwechseln und in der Annahme einer vermeintlichen Notwehr- und Nothilfesituation mit verheerenden Folgen von der Dienstwaffe Gebrauch machen könnte. Da diese Gefahr auch von Anscheinswaffen ausgehen kann, die in einem Holster nur leicht verdeckt getragen werden, soll sowohl das offene als auch das verdeckte Führen untersagt werden. Zulässig soll es jedoch sein, eine erworbene Anscheinswaffe nach dem Erwerb in einem Behältnis nach Hause zu transportieren und in nicht-öffentlichen Bereichen auch zu führen.

    Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten.

    In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat die Einschränkung des Anscheinswaffenbegriffs auf Anscheins-Kriegswaffen und Anscheins-Pumpguns kritisiert. Das Verbot solle sich nicht nur auf derartige Waffen beziehen, sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden Originalwaffe zu verwechseln sei. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden eher durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen wie Pistolen oder Revolvern. In ihrer Gegenäußerung zu den Vorschlägen des Bundesrates erklärte die Bundesregierung, den Vorschlag prüfen zu wollen. Sie gab jedoch zu bedenken, dass eine Ausdehnung des Begriffs Anscheinswaffe auf nahezu alle Waffenimitate weit reichende Konsequenzen hätte. Der Handel mit zum Spiel bestimmten Waffenimitaten sei so praktisch kaum noch möglich. Aus meiner Sicht dürfte sich, folgte man dem Bundesrats-Vorschlag, konkret die Problematik einer Abgrenzung zwischen Anscheins- und Nicht-Anscheinswaffen ergeben. Ab wann ist eine Spielzeugpistole kein Spielzeug mehr, sondern eine Anscheinswaffe, wie definiert man die Grenze? Wollen wir Kindern allen Ernstes Cowboyspiele verbieten? Oder dürfen diese nur noch mit rot lackierten Spielzeugpistolen praktiziert werden?

    Zu bedenken ist aber auf jeden Fall, dass das Waffengesetz derzeit überhaupt nicht für Spielzeugwaffen gilt - selbst dann nicht, wenn diese Spielzeuge echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Und ich möchte ausdrücklich nicht, dass es legal ist, mit einem Maschinengewehr-Imitat, das von einer echten Waffe nicht unmittelbar zu unterscheiden ist, durch eine Innenstadt zu laufen. Insofern neige ich gegenwärtig eher dem Vorschlag der Bundesregierung als dem des Bundesrates zu.

    Vor einer abschließenden Bewertung der Anscheinswaffen-Frage will ich aber zunächst den Verlauf der Anhörung abwarten. Das gilt auch für andere Fragen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht wie dem Vorschlag des Landes Berlin, bestimmte Messer zu verbieten, die potenziell auch im Freizeitbereich - etwa bei Anglern - legitimerweise zum Einsatz kommen. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende der Beratungen mit Augenmaß und gutem Willen ein sinnvoller Konsens gefunden werden kann.

    Ihre Aussage, Herr Tailgunner, dass ein Verbot von Anscheinswaffen "der Stabilität unserer Demokratie und somit der inneren Sicherheit (…) abträglich" sei, halte ich für überzogen. Es geht bei dem Gesetzesentwurf nicht im geringsten darum, den gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen zu entziehen oder diese zu kriminalisieren. Vielmehr geht es darum, möglichen Gefahrenquellen, die sich auch bereits des Öfteren und bisweilen sogar tödlich realisiert haben, zu begegnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian Edathy, MdB

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

    Einmal editiert, zuletzt von Tailgunner667 (12. Februar 2008 um 23:14)

  • Immerhin scheinen die noch net alle ganz dem Wahnsinn anheim gefallen zu sein. Ich bin sehr gespannt auf die Übertragung der Anhörung morgen.

    Bislang habe ich noch keine Rückmeldungen erhalten, von keinem der angeschrieben Politiker. Das muss man dem guten Herrn Edathy ja durchaus anrechnen, dass er sich die Zeit nimmt zumindest halbwegs persönliche Antworten zu geben und das in kurzer Zeit.

  • Zitat

    Original von King_Arthur
    ??? ich hab ja auch ne antwort auf mein schreiben bekommen :n17: dabei hab ich eher damit gerechnet das die email ungelesen in den papierkorb wandert
    ...
    hier die antwort:
    Karl Peter Bruch

    Minister des Innern und für Sport
    des Landes Rheinland-Pfalz

    Der kriegt ja auch Spezialbetreuung bei uns - ich laß ihn samstags im Getränkemarkt immer vor, wenn wir gemeinsam an der Kasse stehen. :laugh: Hat z.B. weitgehend auf den ihm zustehenden Personenschutz verzichtet, dafür gab's in St. Goarshausen eine Polizeiplanstelle mehr. RLP hat auch im Unterschied zu Hessen den Polizeibestand aufgestockt.

    Naja, ist aber auch nicht alles Gold, was der so anpackt - aber in diesem Punkt und anderen aus dem Bereich "Innere Sicherheit" agiert er schon mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Antwort von Frau Gabriele Fograscher, MdB (SPD)


    Sehr geehrter Herr XXX,

    herzlichen Dank für Ihr Schreiben zur Novellierung des Waffengesetzes
    (BT-Drs. 16/7717).
    Ich darf Ihnen als Berichterstatterin meiner Fraktion zum Waffenrecht
    auch im Namen meiner von Ihnen angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen
    antworten.

    Ziel der Novelle des Waffenrechts ist es nicht, legale Waffenbesitzer
    wie Sportschützen, Jäger und Sammler zu drangsalieren oder gar zu
    kriminalisieren.
    Meiner Fraktion ist bewusst, dass diese Personengruppen
    verantwortungsvoll mit Waffen umgehen und von ihnen im Normalfall keine
    Gefahr für die Innere Sicherheit ausgeht.
    Damit aber Waffen, die sich im legalen Besitz befinden, nicht in
    unbefugte Hände geraten, sind Sicherheitsvorkehrungen nötig. Dafür haben
    die Sportschützen, Jäger, Sammler und andere immer größtes Verständnis
    gezeigt und tun es auch heute noch.


    *Gelbe Waffenbesitzkarte*
    Wir werden der Empfehlung des Bundesrates, den Erwerb von Waffen für
    Inhaber einer Gelben Waffenbesitzkarte zu erschweren, nicht folgen.
    Personen, die ein Bedürfnis nachweisen können, wie Sportschützen und
    Jäger, können weiterhin Waffen unter erleichterten Bedingungen erwerben.

    *Anscheinswaffen*
    Anscheinswaffen sind Waffeniminitate, die aufgrund ihres äußeren
    Erscheinungsbildes den Anschein erwecken, es handele sich um echte
    Schusswaffen.
    Das Bedrohungspotential, das von einem solchen Waffenimitat ausgeht, ist
    erheblich. Selbst Fachleute wie z.B. Polizisten können auch auf eine
    geringe Entfernung nicht erkennen, ob es sich um eine scharfe Waffe
    handelt oder nicht. Wenn es zu einer Gefahrensituation kommt, muß der
    Polizist davon ausgehen, dass es sich um eine scharfe Waffe handelt und
    sein Vorgehen entsprechend anpassen. Die Folgen sind verheerend.
    Mit dieser Novelle werden wir ein Führungsverbot von Anscheinswaffen in
    der Öffentlichkeit und ihren Transport in einem verschlossenen Behältnis
    festschreiben
    Es ist nicht einzusehen, warum eine Personen mit einer zugriffsbereiten
    Anscheinswaffe, die z.B. einer Pistole zum Verwechseln ähnlich sieht,
    durch eine Stadt gehen muß. Will diese Person die Anscheinswaffe nutzen,
    so kann er diese in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Wir
    halten das für zumutbar und verhältnismäßig.


    *Blockiersysteme für Erbwaffen*
    Zum 1. April 2008 fällt das sogenannte Erbenprivileg weg. Deshalb bedarf
    es hier einer neuen Regelung.
    Verfügt ein Erbe über einen gültigen Waffenschein, so werden die
    Erbwaffen dort eingetragen und müssen genauso verwahrt werden wie alle
    anderen Waffen auch. Ein Blockieren ist nicht notwendig.
    Hat der Erbe keinen Waffenschein und kann kein Bedürfnis nachweisen, muß
    er innerhalb einer Frist von 4 Wochen die Waffen mit einem
    Blockiersystem schußunfähig machen. Die Industrie hat solche Systeme
    bereits entwickelt. Die Waffe wird dadurch nicht unwiederbringlich
    zerstört, ihr Wert bleibt erhalten.


    *Kennzeichnung von Waffen*
    Alle Waffen müssen zur Nachverfolgung gekennzeichnet werden. Handelt es
    sich aber um Teile einer historisch bedeutsamen Waffensammlung, so ist
    von der Kennzeichnung abzusehen, damit der kulturhistorische Wert dieser
    Waffe nicht zerstört wird. Die Waffen einer solchen Sammlung sind wie
    bisher zu verwahren.


    *Gefährliche Messer*
    Ziel der sog. Messerinitiative ist es, das zugriffsbereite Führen von
    gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit zu verbieten. Es ist nicht
    einzusehen, warum vor allem Jugendliche und junge Menschen z.B.
    Kampfmesser offen im Straßenbild führen müssen. Das Drohpotential und
    das Gefährdungspotential dieser Messer sind enorm hoch. Jäger, Taucher,
    Angler und andere können solche Messer weiterhin zur Ausübung ihres
    Sportes benutzen, müssen diese aber auch verschlossen von zu Hause zum
    Ort der Sportausübung transportieren. Für bestimmte Berufsgruppen werden
    Ausnahmeregelungen gelten. Das Führen solcher Gegenstände zur
    Berufsausübung (z.B. Metzger auf einer Marktveranstaltung) bleibt zulässig.


    Die Neuregelungen richten sich nicht gegen den legalen Waffenbesitz.
    Sie stellen eine Konkretisierung und Klarstellung im Waffenrecht dar und
    tragen zur Inneren Sicherheit bei.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen deutlich machen,
    warum wir diese Novellierung des Waffenrechts als notwendig ansehen.
    Seien Sie aber versichert, dass es zu keinen unverhältnismäßigen und
    unzumutbaren Einschränkungen für Sportschützen, Jäger, Sammler und
    andere legale Waffenbesitzer kommt.

    Mit freundlichen Grüßen


    Gabriele Fograscher, MdB

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Zu der Frage, was als Anscheinswaffe angesehen wird, kann man m.E. noch genau so wenig sagen, wie zu dem Entwurf insgesamt.

    Ich bin, was SSW angeht, auch optimistisch. Zumindest Besitzer des KWS müssten Bestandsschutz genießen.

    Aber das ist, wie oben angesprochen, ja die falsche Sichtweise auf Gesetzesverschärfungen. Das neuerliche Herumdoktern am Waffengesetz widerstrebt mir aus Prinzip - auch wenn ich davon möglicherweise / hoffentlich nicht betroffen bin. Die "Salami-Taktik" soll den Blick auf die tatsächlichen Absichten verhindern - wirkt hier aber nicht.

    Horst

    Verbote und Aktionismus sind das Eingeständnis, in den Bereichen Bildung und Aufklärung versagt zu haben.

    SSW: Röhm RG-300, (Weihrauch HW-94), Zoraki 914 ; Luft: Weihrauch HW-40 PCA, Umarex DX17; Crosman MK-177, Mercury Chili Edge, Umarex NXG APX; Softair: Taurus PT 24/7

  • Zitat

    Original von HorstS
    Ich bin, was SSW angeht, auch optimistisch. Zumindest Besitzer des KWS müssten Bestandsschutz genießen.

    Warum? Aus moralischen Gründen (weil man uns für diese "Sondergenehmigung" 50 Euros aus den Rippen geleiert hat)?

    Sofern Logik zum Einsatz kommt (und das ist ja wohl nicht garantiert), sollten die SSWs von kommenden Einschränkungen verschont bleiben;
    andernfalls wüsste ich gerne mal, wieviele Staftaten mit SSW und KWS in den letzten Jahren verübt worden (ich tippe auf eine Zahl unter fünf).

    KWS-Inhaber müssen zumindest eine weiße Weste vorweisen (keine Straftaten oder sonstige Vergehen, insb. BTM). Denen wird schon daran gelegen sein, auch weiterhin nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

    Allerdings ist ein KWS-Inhaber (theoretisch) genauso mit dem WaffG vertraut/ nicht vertraut, wie ein Softair-Kiddie.
    Darum fände ich eine Sachkunde für alle sinnvoll, die eine Waffe führen wollen. Aber das ist eine andere Story.