Sachkunde für KWS und SSW

Es gibt 164 Antworten in diesem Thema, welches 20.577 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Januar 2008 um 21:54) ist von freedom.

  • Zitat

    Original von rhodium
    Die Gewalttaten mit SSW werden dadurch nicht weniger werden,


    Richtig, aber das hat mit der WSK nichts zu tun. Denn wer ein Verbrechen verübt nimmt alle die ihm zu Verfügung stehenden Mittel. Ob diese ihm erlaubt sind oder nicht.

    Mir persönlich tun die Fälle leid, wo jemand mit einer freien Waffe unbewusst Ärger bekommt. Denn durch Wissen hätte das nicht sein müssen.

    Vorsatz kann man durch Gesetzte nicht verhindern - nur bestrafen.

  • Zitat

    Original von rhodium
    Dafür kann man aber auch bei den Händlern eine Broschüre auflegen ,die zur gekauften Waffe gereicht wird.


    Das ist sogar gesetzliche Pflicht. Aber wer liest so einen Wisch schon. Spätestens mit dem Zuführen der Verpackung in den Papiersack ist dieses Schreiben auch dabei - ungelesen. Des weiteren werden diese Waffen zu Hauf privat gehandelt - ohne Schreiben.

    § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
    ...
    (2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen.
    Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.
    ...

  • floppyk @ Ein Interesse an an einer Sachkundeprüfung für SSW haben natürlich vor allem deren kommerzielle Anbieter. Schließlich profitieren auch Fahrschulen von fragwürdigen Vorschriften (z.B. 125er mit PKW-Führerschein fast überall in Europa, aber nicht in der BRD).

    Damit sich SSW-Besitzer gesetzeskonform verhalten, bedarf es keiner Prüfung. Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe. Der Staat fordert vom Bürger, dass er sich selbständig mit Vorschriften auseinandersetzt - auch in Bereichen, die weitaus komplizierter sind, als die paar Dinge, dei man als SSW-Besitzer beachten muss. Oder gibt es eine Steuerzahlerprüfung mit der unser fürsorglicher Staat verhindern will. dass der Steuerzahler nolens volens mit dem Gesetz in Konflikt gerät?

    Nein, es geht wirklich nur darum, dass es aktuell keinerlei seriös herzuleitenden Handlungsbedarf für weiteres Herumdoktern am Waffenrecht gibt.

    Die künstliche Verknappung der Möglichkeiten, eine Sachkundeprüfung abzulegen, ist im übrigen rechtlich bedenklich. Im Falle Rhein-Sieg-Kreis war man nicht ansatzweise in der Lage, darzutun, wo man denn die geforderte Prüfung ablegen kann.

    Wer hat eigentlich warum begonnen, diese Prüfung "herbeizudiskutieren". Es ist genug mit neuen Verboten (anstelle von Bildung und Aufklärung, sic!)- nicht nur beim Thema Waffen.

    Dass die Umfrage hier eine knappe Mehrheit der Befürworter einer solchen Verschärfung des Waffenrechtes ergibt, finde ich erschreckend! Unfassbar!

    Übrigens: Alle jetzigen Inhaber des KWS hättten Bestandsschutz - was die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme weiter verringerte.

    Verbote und Aktionismus sind das Eingeständnis, in den Bereichen Bildung und Aufklärung versagt zu haben.

    SSW: Röhm RG-300, (Weihrauch HW-94), Zoraki 914 ; Luft: Weihrauch HW-40 PCA, Umarex DX17; Crosman MK-177, Mercury Chili Edge, Umarex NXG APX; Softair: Taurus PT 24/7

    Einmal editiert, zuletzt von HorstS (15. Januar 2008 um 15:30)

  • Zitat

    Original von HorstS
    floppyk @ Ein Interesse an an einer Sachkundeprüfung für SSW haben natürlich vor allem deren kommerzielle Anbieter. Schließlich profitieren auch Fahrschulen von fragwürdigen Vorschriften (z.B. 125er mit PKW-Führerschein fast überall in Europa, aber nicht in der BRD).


    Sorry, aber das stimmt nicht. Mit einem alten Klasse 3 FS, gemacht vor dem 1.4.1980 darf man. Das war schon so, als die 80'er die 50'er ablösten. Das wiederholt sich nun bei den 125'ern.

    Zitat

    Original von HorstS
    Damit sich SSW-Besitzer gesetzeskonform verhalten, bedarf es keiner Prüfung. Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe. Der Staat fordert vom Bürger, dass er sich selbständig mit Vorschriften auseinandersetzt - auch in Bereichen, die weitaus komplizierter sind, als die paar Dinge, dei man als SSW-Besitzer beachten muss. Oder gibt es eine Steuerzahlerprüfung mit der unser fürsorglicher Staat verhindern will. dass der Steuerzahler nolens volens mit dem Gesetz in Konflikt gerät?


    Alles richtig, was Du schreibst. Aber der Themenstarter hat ja auch nur in einer Umfrage gefragt, ob eine WSK Prüfung auch für KWS bzw. SSW sinnvoll erscheint.
    Logisch, im Moment bedarf es zum Erwerb nur die Volljährigkeit und zum Führen den KWS.

    Zitat

    Original von HorstS
    Nein, es geht wirklich nur darum, dass es aktuell keinerlei seriös herzuleitenden Handlungsbedarf für weiteres Herumdoktern am Waffenrecht gibt.


    Es liegt in der Natur der Sache, dass es viele Meinungen dazu gibt. Der Umfrage zur Folge scheint aber eine leichte Mehrheit durchaus einer WSK (light) zu zustimmen.

    Zitat

    Original von HorstS
    Die künstliche Verknappung der Möglichkeiten, eine Sachkundeprüfung abzulegen, ist im übrigen rechtlich bedenklich. Im Falle Rhein-Sieg-Kreis war man nicht ansatzweise in der Lage, darzutun, wo man denn die geforderte Prüfung ablegen kann.


    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Waffenbehörde überhaupt jemanden empfehlen darf. Aber jeder Schützenverein mit erlaubnispflichtigen Waffen oder der Waffenhandel sollte da Auskunft geben können.
    Ansonsten im Internet suchen. Das Suchwort Waffensachkunde bringt Tausende Treffer.
    Ich habe versucht darzulegen, wer diese WSK Lehrgänge und Prüfungen abhalten darf. Das gerade in Deinem Gebiet Flaute ist, ist natürlich schade. Das die Verbände sich da träge verhalten obwohl diese das dürften, ist unverständlich, spiegelt aber das wieder, was wir auf unseren Lehrgängen zu hören bekommen.
    Das erklärt auch den guten, bundesweiten (!) Zulauf zu uns.

    Wie kommst Du auf künstliche Verknappung der Möglichkeiten eine WSK abzulegen und deren rechtliche Bedenklichkeit aufgrund mangelnder Möglichkeiten?
    Es steht jedem frei, die staatliche Anerkennung zur Durchführung der WSK Lehrgänge und Abnahme der Prüfung zu beantragen.
    Jeder hat die Möglichkeit einen Kurs zu besuchen. Es ist aber mehr oder weniger mit Fahrerei verbunden.

  • Naja ich finde halt nur das der KWS halbgewalkt ist und wenn ich sehe was für Idioten mit einer SSW herumlaufen, dann kommt man doch schnell zum Schluss das SSW nur an Besitzer des KWS ausgegeben werden sollten.
    Momentan haben wir den KWS nur, damit rechtlich härter durchgegriffen werden kann, wenn Personen im o.g. Personenkreis mit so einem Ding durch die Gegend ziehen. Hier sollte man vielleicht versuchen zu verhindern das solche Leute gar nicht erst an so eine Waffe heran kommen!?

    Wenn ich schon einen KWS beantrage, dann wäre ein kleiner Crashkurs im Waffenrecht und Handhabung schon nett. Hier würde ich das vielleicht nicht unbedingt mit Prüfung machen und als Pflicht auferlegen, wie beim richtigen Waffenschein. Man sollte da schon die Kirche im Dorf lassen.
    Bei der Beantragung meines KWS stand mir der freundliche Herr beim Ordnungsamt in Dresden kompetent Rede und Antwort. Das fand ich Klasse! Zusätzlich gabs noch ein Blatt mit ein paar Paragraphen. So kann es ja auch gehen. Es muss ja nicht gleich der professionelle Kurs mit Prüfung sein.

    Ich jedenfalls würde einer solchen Verschärfung des geltenden Rechts gelassen gegenüber stehen. Denn die Vernünftigen würde wohl in den allermeisten Fällen die neuen Regularien höchstens einen Behördengang und ggf. 50 Euro kosten.

    Was der neue Gesetztesentwurf so vorsieht, das finde ich wirklich lächerlich und entzieht sich mir jedweder Logik. Beispiel: Softair nur noch 0,08 Joule. Nun der Gegenvergleich: Jeder darf eine Armbrust oder auch einen Bogen kaufen und benutzen. Diese Waffen, gerade die AB, sind nun wirklich absolut tötlich bei einem Treffer. Das ist so abstrus, das ich es schon wieder witzig finde. Na OK, es ist reichlich schwer eine AB unterm Mantel zu verstecken. ;)

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

    Einmal editiert, zuletzt von uwedd (15. Januar 2008 um 15:58)

  • Zitat

    Original von uwedd
    Naja ich finde halt nur das der KWS halbgewalkt ist und wenn ich sehe was für Idioten mit einer SSW herumlaufen, dann kommt man doch schnell zum Schluss das SSW nur an Besitzer des KWS ausgegeben werden sollten.
    Momentan haben wir den KWS nur, damit rechtlich härter durchgegriffen werden kann, wenn Personen im o.g. Personenkreis mit so einem Ding durch die Gegend ziehen. Hier sollte man vielleicht versuchen zu verhindern das solche Leute gar nicht erst an so eine Waffe heran kommen!?....

    Wie willst Du in einem völlig reise- und kontrollfreien Land verhindern, daß jemand an eine Schreckschußwaffe gelangt, der sie nicht haben darf
    ???
    Sicher, man könnte es vielleicht schwieriger machen, indem SSW´s nur noch an Inhaber eines KWS verkauft werden dürften. Aber mal ehrlich: Der Rechtschaffende würde den KWS beantragen, um eine SSW selbstverständlich legal zu kaufen, der Rest, der Straftaten damit begehen will, würde sich einen feuchten.... darum scheren, wetten ?

    Eine (kleine) Waffensachkunde wäre aber für die sicherlich hilfreich, die sich durch unbewußtes Handeln plötzlich mitten im Verstoß gegen das Waffengesetz befinden, ohne irgendwelche unlautere Absichten gehabt zu haben. Ich wette, es gibt heute noch Inhaber von Schreckschußwaffen ohne KWS, die seit Jahren ihre Waffe im Handschuhfach liegen haben und nicht wissen, daß das Führen bedeutet, usw.....
    Wenn man den Kauf einer SSW mit kleiner Sachkunde + KWS verbinden würde, dann hätte man zumindest diese, ich nenn´ sie jetzt mal "Grauzone", abgeschafft und jeder der eine SSW haben möchte, weiß dann zumindest in groben Zügen, wie man damit umgeht und was man damit darf oder eben nicht darf.

    4 Mal editiert, zuletzt von Derringer (15. Januar 2008 um 16:29)

  • Wollen wir uns nun selber kastrieren, bevor es der Statt macht? :confused2:
    Sachkunde für Küchenmesser ist dann der nächste Schritt? :confused2:

    Sowas verlangen nur Leute die daran verdienen.
    Ich halte es genau wie den KWS für Unfug (ich hab mir mein Recht auch zurückgekauft, ja).

    Meinem 70 jährigen Dad war das schwer klar zu machen, daß er nun 50€
    für etwas bezahlen muß, was er schon immer durfte.
    Nun hat der Staat auch von ihm die 50€ und freut sich.
    Sollte noch ein Prüfung kommen, weiß ich, daß er das nicht machen wird.
    Ich hör noch den Spruch, als es um den KWS "da kannich mir gleich ne TT von den Russen holen, Strafe is eh gleich"

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Es geht in diesem Thread darum, ob Sachkunde für den Umgang mit SSW´s sinnvoll sei oder nicht. Nicht um Küchenmesser. Ich glaube auch kaum, daß sich der Staat freut, daß er 50,- € bekommt, wenn er dafür einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand hat, der, neben dem eigentlichen Schein in echtem Dokumentenpapier, wahrscheinlich mehr kostet, als er einbringt... Ich glaube auch kaum, daß das Strafmaß eines Gerichtes beim Führen einer SSW ohne KWS gleich ausfällt, wie bei jemanden, der eine illegale scharfe Waffe besitzt. Ich wüßte bisher noch keinen, der als ansonsten unbescholtener Bürger wegen einer SSW hinter :knast: gelandet ist. Vielleicht irre ich da auch, bitte korrigiert mich.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (15. Januar 2008 um 16:51)

  • Wer meint 50 € sind zu viel für den KWS, sollte sich mal informieren was für einen Verwaltungsakt er damit in Gang setzt und wie viel Leute er damit beschäftigt. (Das mal ohne Wertung ob der KWS sinnvoll ist oder nicht.)
    Für 50 € bastelt eine Autowerkstatt keine Stunde am Auto.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Wer meint 50 € sind zu viel für den KWS, sollte sich mal informieren was für einen Verwaltungsakt er damit in Gang setzt und wie viel Leute er damit beschäftigt. (Das mal ohne Wertung ob der KWS sinnvoll ist oder nicht.)
    Für 50 € bastelt eine Autowerkstatt keine Stunde am Auto.

    Wo kann man sich da informieren?
    Würde das gern mal wissen.
    Dachte ich hab nur eine(n) Sachbearbeiter(in) die mein Register checkt und ne Kartei von mir anlegt...

  • Wie gesagt ... es wird hier kein Recht kastriert. Jeder der vertrauenswürdig ist darf seine Waffe doch weiterhin führen. Ich sehe da echt kein Problem. Zudem glaube ich nicht das sich der Staat so bereichert. Wenn man bedenkt was da für ein Verwaltungsapperat dahinter steht! Viel mehr als kostendeckend wird der Spaß nicht sein. Außerdem werden alle KWS Inhaber alle 3 Jahre (ohne das wir es merken) geprüft ob sie sich irgendwas geleistet haben / auffällig geworden und noch vertrauenswürdig sind. Wenn ja, dann ist der Schein weg. Nur weil hier schon oft im Raum stand das die 50 Euro nur für ein Stück Papier sind - einmal ausgestellt, erledigt. So ist das nicht!

    Ja, in erster Linie geht es darum den unrechtmäßigen Besitz zu erschweren. Unterbinden wird man das genau wie auch bei den scharfen Waffen nie! Dafür würde ich den KWS auch für den Erwerb für sinnvoll halten. So kann man sich das ja fast schenken.

    Zum Thema Sachkunde:
    Wie schon einmal erwähnt: Es muss ja nicht die formelle Prüfung inkl. Schulbankdrücken sein. Für eine SSW reicht sicher auch schon eine Belehrung beim Beantragen des KWS + Unterschrift das auch verstanden zu haben. Dann kann keiner heulen und sagen "ich habs doch nicht gewusst".

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

    2 Mal editiert, zuletzt von uwedd (15. Januar 2008 um 17:05)

  • Ganz einfach: Wäre der KWS schon für den Erwerb Pflicht, dann wird es um ein vielfaches schwieriger eine zu kaufen, wenn man z.B. als Gewalttäter bekannt ist. Unmöglich natürlich nicht!

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

  • Zitat

    Original von TheEraser
    Dachte ich hab nur eine(n) Sachbearbeiter(in) die mein Register checkt und ne Kartei von mir anlegt...


    Weit gefehlt:
    Der SB sendet eine Anfrage an das Bundeszentralregister Berlin und an Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister des Landes. Die Anfrage kommt schriftlich zurück.
    Weiterhin eine Anfrage an die örtliche Polizei.
    Alle eingehenden Meldungen bewertet der SB und legt einen Akt an.
    Die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) bekommt eine Mitteilung, dass Bürger xyz eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten hat, sowie auch die örtliche Polizei.
    Die Meldebehörde markiert die Personendatei. Sollte der Bürger sich bei der Gemeinde abmelden oder verstorben sein, erfolgt eine Meldung an die Waffenbehörde.
    (Siehe § 42 und 43 WaffG)

  • "es i know, but u can see that the barrel isnt pointing straight at the egg,
    because u can see clearly that the muzzle flash doesnt even touch the egg
    it just hits the floor in front..
    im not sure but i think it would have another effect if the egg would get hit straight"


    Muhahahahahahaaa...have you EVER fired a gas-alarm gun?

    :nuts:

  • + Zusätzlich alle 3 Jahre eine Überprüfung in ähnlichem Umfang. Das sagt einem nur fast keiner, weil bekommt man selbst auch nicht mit. ;)

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

    Einmal editiert, zuletzt von uwedd (15. Januar 2008 um 17:10)

  • Zitat

    Original von uwedd
    Ganz einfach: Wäre der KWS schon für den Erwerb Pflicht, dann wird es um ein vielfaches schwieriger eine zu kaufen, wenn man z.B. als Gewalttäter bekannt ist. Unmöglich natürlich nicht!

    Ach, es sollte sein, das kam bei Dir nicht deutlich rüber. Außerdem: was ist wenn ich nur besitzen, aber nicht führen will? KWBK?

  • Zitat

    Original von uwedd
    Ganz einfach: Wäre der KWS schon für den Erwerb Pflicht, dann wird es um ein vielfaches schwieriger eine zu kaufen, wenn man z.B. als Gewalttäter bekannt ist. Unmöglich natürlich nicht!

    Oh komm, das ist doch nicht wirklich Dein Ernst, oder ?
    Meinst Du, Gewalttäter kaufen die, wie Du und ich, im Waffengeschäft ???

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (15. Januar 2008 um 17:13)

  • "Sure, that will be granted at the following date:
    When hell freezes over

    Garbor, it is a really nice idea, but there is no chance of this ever happening. A rubber-bullet gun might at some point cause boidily harm and therefore it is deemed just as bad as a live gun by our politicians. Not that I would not encourage a concealed carry license for firearms for every citizen but I presume that can be filed under "dreams"."


    Dreams. Yes. Because no one even wants to try it.

    You need to fight for your gun rights or they will be destroyed.

    You should lobby for deleting the KWS as it proved to be good for nothing, not for even make it harder to get it.