Sachkunde für KWS und SSW

Es gibt 164 Antworten in diesem Thema, welches 20.548 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Januar 2008 um 21:54) ist von freedom.

  • "That's YOUR opinion. I wouldn't call a device with an concentrated output of up to 450 bar harmless.
    "

    That is my EXPERIENCE, because I lived under such jurisdiction, you NEVER.

    The much citated 450 bar is a theoretic maximum value, measured INSIDE a ballistic test barrel.

    Cca. 30 cm from the muzzle, these guns are practically HARMLESS. Period.

    Video:
    http://www.youtube.com/watch?v=mw784J88Z2M


    "Don't exaggerate. A legal airsoft isn't able to seriously hurt someone. "


    With a legal 3 J sniper airsoft rifle I can shoot out an eye from 50 meters accidentaly.

    So, which is more dangerous?

    None of them, most dangerous is my .54 caliber Sharps percussion rifle (Freie Waffe), as I can kill with it everything which walks an Earth.

    :laugh:

  • Gabor, but Gunpowder is NOT free in Germany. ;)

    But the Sharps is a great rifle, i have shot therm, legal.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln

    Ach so... Jetzt wird es interessant.

    Erstens haben Sportschützen in der Regel keinen Waffenschein, sondern "lediglich" eine Waffenbesitzkarte


    Mein Fehler. Die kann ich net auseinanderhalten.

    Zitat

    und zweitens ist die Anzahl von legalen Waffenbesitzern an strafbaren Handlungen ausweislich der Statistik in Prozentzahlen kaum noch erfassbar.

    Wenn Du also schreibst, es gab "ja genug Sportschützen, die [...] Amok gelaufen sind", dann ist dies schlicht und einfach falsch.


    Ich finde 2 sind schon genug bzw zu viel.

    Zitat


    Und abgesehen davon ist hier nicht von Amokläufen (die sich ohnehin nicht vermeiden lassen) die Rede, so wie ich den Thread bisher verstanden habe, sondern davon, Leuten den sicheren und rechtlich einwandfreien Umgang mit Waffen beizubringen. Und das tut dringend not.

    Ich sag ja auch "hier wird der Teufel an die wand gemalt"

    Zitat


    Wie sonst erklärt man sich, dass legale scharfe Waffen bei Straftaten oder aber auch bei Unfällen mit Waffen eine verschwindend geringe Rolle spielen, während weit über 50 % der bei Straftaten bzw. Unfällen mit Waffen beteiligten Waffen eben sogenannte SRS-Waffen sind?!?

    Eben, der Erwerb wird zu einfach gemacht und jedem ermöglicht, der ein gewisses Alter erreicht hat; und zwar unabhängig davon, ob derjenige Ahnung vom sicheren Umgang mit Waffen hat oder nicht.


    Da bin ich voll und ganz deiner Meinung.

    Zitat


    Und wenn zumindest der Erwerb dieser Waffen von einer Sachkundeprüfung abhängig gemacht wird, bleibt für den Straftäter nur die illegale Beschaffung übrig. Insoweit stimme ich zu, dass derjenige, der sich soetwas illegal zur Begehung von Straftaten beschaffen will, sich nicht von einer Sachkundeprüfung abbringen lässt.


    Ich dachte es geht darum den KWS nur nach einer bestandenen Sachkundeprüfung zu bekommen?

    Zitat


    Aber zumindest wird es helfen, zahlreiche Unfälle im Umgang mit SRS-Waffen zu vermeiden, wenn derjenige in einer Sachkunde eingehend gelernt hat, dass eine SRS-Waffe eben nicht harmlos ist, sondern ein Gerät darstellt, bei dem gebündelte 450 bar Gasdruck austreten, welche geeignet sind, ernste Verletzungen oder sogar den Tod herbeizuführen.

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen Jahre zurückliegenden Vorfall, wo ein Mann seinem Kumpel aus Spaß, weil dies ja so harmlos sei, aus kürzester Entfernung auf den Körper geschossen hat, die Gase die Jacke durchschlagen und durch die Verletzung innerer Organe zum Tod des Mannes geführt haben. Der Getötete war übrigens Bundeswehrsoldat...


    Ist zwar eig. belanglos, aber war das in Deutschland? (reines Interesse..)

    Zitat


    Hätte dessen Kumpel eine Sachkunde haben müssen, hätte er gelernt, dass soetwas eben kein Spaß und eben nicht harmlos ist und dieser tragische Unfall hätte sich wohl vermeiden lassen...

    Und eben solche Fälle, wenngleich glücklicherweise nicht immer mit solch tragischem Ausgang, gibt es, insbesondere zu Silvester, zu Hauf.

    In diesem Sinne...

  • "Gabor, but Gunpowder is NOT free in Germany."

    But it is in .at and .fr, .cz, .sk.:-))

    Although my example not about it. It is about that you can have much more dangerous devices unregulated.


    Adult people who can buy/use an axe, a kitchen knife, a bohrmaschine, a chainsaw will not became childs, when we talk about guns....sorry gun-looking noisy devices.

    :laugh:

  • Ich halte es definitiv für sinnvoll.
    Außerdem würde so mancher keinen KWS mehr beantragen wenn er sich 10 Std oder so Waffensachkunde antun muss. Und das wäre ja nur gut. N paar Chaoten weniger die legal mit dem Teil rumrennen.

    ~ Lieber stehend sterben als knieend leben ~

    ~ Niveau ist KEINE Hautcreme :new16: ~

  • Zitat

    Original von cz75
    Ausgelöst durch das Rambogehabe und der Unwissendheit über Notwehr und Notstand von manchen Fragestellern hier, stellt sich mir immer häufiger die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, für den KWS eine Waffensachkundeprüfung zur Pflicht zu machen.


    Das würde den KWS insgesamt teurer machen und mehr Leute, gerade jüngere, zum Führen ohne KWS veranlassen. Chaoten preifen vermutlich eh auf diesen Zettel. Und diejenigen, die sich korrekt verhalten wollen und können, müssten mehr bezahlen - für nix, denn wie eine SSW zu bedienen ist, steht in jeder Bedienungsanleitung.

  • Die "Ausländer" oder auch Deutschen die auf der Straße mit der SSW rumlaufen und damit eventuell auch Leute bedrohen haben sowieso keinen kleinen Waffenschein.

    Die meisten Leute die sich einen kleinen Waffenschein holen machen damit auf der Straße keinen Mist.
    Und wenn doch und sie dann erwischt werden selber schuld.

    Das deutsche Waffengesetz ist so schon dumm genug, da brauchen wir nicht noch ne Sachkunde für Platzpatronen :bash::rot:

    Pro Legal / BDS

  • Ich will dazu auch mal was sagen ... Ich habe mir meine erste SSW gekauft. Und zwar nicht nur zum Spaß zu Silvester. Auch zum Selbstschutz. Auf die Gründe möchte ich jetzt nicht näher eingehen. Ich will nur soviel dazu sagen, das im letzten Jahr ein paar Dinge passiert sind, die mich sehr nachdenklich gestimmt haben.
    Natürlich habe ich auch den KWS beantragt. Sehr schade finde ich es, das ich für die 50 Euro nichts zur Sachkunde bekomme, denn daran wäre ich wirklich brennend interessiert gewesen! Warum? Weil ich niemanden mit der Waffe ernsthaft verletzten möchte. Genauso wenig wie mich selbst. Es stehen nämlich Fragen im Raum wie: Aus welcher Distanz darf ich maximal schießen (Peffer oder CS), wenn ich die Waffe zum Selbstschutz einsetze? Eines ist nämlich sicher: Auch SSW können durchaus enormen Schaden anrichten. In wieweit kann ich mich damit strafbar machen? Was ist zulässig, was nicht? Für viele alteingesessenen mag das alles Pillepalle sein, doch für Neulinge nicht (mal von den Pseudorambos abgesehen). OK, man kann vielleicht viel von dem Wissen "ergoogeln" aber wer garantiert mir das das alles auch stimmt? Ich möchte nämlich auch weiterhin polizeilich nicht auffällig werden.

    Vielleicht sollte man bei dem Gesetzesentwurf darüber mal nachdenken? Momentan ist für mich der KWS nur zum Abkassieren da.

    Einmal editiert, zuletzt von bow_sniper (11. Januar 2008 um 20:04)

  • Zitat

    Original von bow_sniper
    Natürlich habe ich auch den KWS beantragt. Sehr schade finde ich es, das ich für die 50 Euro nichts zur Sachkunde bekomme, denn daran wäre ich wirklich brennend interessiert gewesen!

    Der KWS ist als Abzock-Einrichtung erfunden worden, das hat man glasklar an den Presseberichten gemerkt, wo sich die öffentlichen Kassen einige Zeit nach seiner Einführung darüber ausgeheult haben, dass doch nicht so viele Leute wie gedacht einen haben wollen und die erhofften Einnahmen ausgeblieben sind. Natürlich kann man für die 50€ keinen entsprechenden Gegenwert liefern, dann bliebe ja nichts mehr von der Gebühr für Vater Staat übrig, ist doch klar.

    Zitat

    Warum? Weil ich niemanden mit der Waffe ernsthaft verletzten möchte.

    Dann solltest du dir ein T-Shirt kaufen und "Opfer" drauf schreiben, keine Waffe mit dir führen und im Notfall in Schockstarre verfallen. Wenn eine ernsthafte Verletzung durch Notwehr geboten ist, sollte man diese dem Täter auch zufügen, sofern einem die eigenen Rechtsgüter (z.B. Leben) was bedeuten.

    Zitat

    Genauso wenig wie mich selbst.

    Dafür hast du schon selber zu sorgen. Das kotzt mich echt an, dieses zunehmende Verlangen nach dem Staat, wo eigentlich nur der Einzelne gefordert ist. Willst du auch noch eine staatliche Sachkunde für Klopapier, damit du dir den Hintern nicht wund reibst?

    Zitat

    Es stehen nämlich Fragen im Raum wie: Aus welcher Distanz darf ich maximal schießen (Peffer oder CS), wenn ich die Waffe zum Selbstschutz einsetze?

    Aus jeder Distanz, je kürzer desto wirksamer. Simple Logik. Ist ein Naturgesetz wie 'je schwerer der Stein, desto mehr Aua beim Auf-den-Fuß-Fallen'.

    Zitat

    Eines ist nämlich sicher: Auch SSW können durchaus enormen Schaden anrichten.

    Genau wie Küchenmesser oder eine Zaunlatte, wobei besonders die Küchenmesser in der Praxis viel gefährlicher sind.

    Zitat

    In wieweit kann ich mich damit strafbar machen? Was ist zulässig, was nicht?

    Sich darüber zu informieren ist auch die Pflicht jedes Einzelnen. Der Staat hat keine Pflicht, seine Gesetze den Leuten in Unterrichtsform zu vermitteln. Sie werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, der Rest ist das Problem des Bürgers. Das ist ein Rechtsprinzip.
    Zum Silvesterfeuerwerk gibt es auch keine Sachkunde vorher über das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen, dass das Zeug nur in einem unbewohnten Raum mit Fenster in einem feuerfesten Behälter mit Kennzeichnung "Explosionsgefährlich" und der zugehörigen "Lagergruppe 1.4" gelagert werden darf, sofern eine Feuerlöscheinrichtung in der Nähe ist...

    Würde es für jeden Mist eine Sachkunde geben, wäre keiner mehr lebensfähig. Im Alltag zählt vor allem das unbewusst bekannte Recht. Jeder weiß etwa, dass man niemandem einfach so eine reindonnern darf. Das sind elementare Werte.

    Zitat

    OK, man kann vielleicht viel von dem Wissen "ergoogeln" aber wer garantiert mir das das alles auch stimmt?

    Wirklich garantiert ist es nur beim Bundesgesetzblatt, sonst nirgendwo! Nur da gibt es die amtliche Fassung. Mir persönlich reicht aber auch die Garantenstellung des Bundesministeriums der Justiz, bei dem man die Gesetzestexte auch im Internet einsehen kann.

  • Ich glaube in der Tat, das es sinnvoll wäre.
    Gerade im Zusammenhang mit dem KWS.
    Zumindest eine Aufklärung wie z.B. dieses: Was ist beim führen einer SSW erlaubt und was ist nicht erlaubt. Oder welche Gesetze einzuhalten sind, wenn man eine SSW führt (Verhalten in der Öffentlichkeit).
    Vielleicht sogar mit einer kleinen Prüfung.
    Auch zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Bürger. ;)

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Das wäre sicher Sinnvoll.
    Ahnungslos wie ich bin, gehe ich in den Waffenladen, kaufe eine SSW, über das ganze gesetzliche hat der Verkäufer kein Wort verloren und Zack, Straftat begangen...

  • Ja genau dieses Beispiel:

    Zitat

    Original von ZCCBAce
    Das wäre sicher Sinnvoll.
    Ahnungslos wie ich bin, gehe ich in den Waffenladen, kaufe eine SSW, über das ganze gesetzliche hat der Verkäufer kein Wort verloren und Zack, Straftat begangen...

    Und das kann in der Tat, schnell mal passieren.

    Ohne etwas bewusst und absichtlich zu tun, hat man sich strafbar gemacht.
    Wie z.B. das Thema: Der Transport von Waffen und das Führen von Waffen (ist ja auch im Bereich des Schießsport, ein Thema).

    Und genau deswegen meinte ich auch "Auch zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Bürger."

    Prima ZCCBAce. ;)

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Eine Schreckschusswaffe ist kein (scharfes) Maschinengewehr; dennoch darf man die Gefahr einer SSW nicht unterschätzen. Es ist eben kein Spielzeug.
    Und einige Gerichtsurteile (-> Bundesgerichtshof stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein) sehen das so - gleich wie man das selber bewertet.

    Eine Sachkunde sollte zum vorsichtigen Umgang und zur Verhinderung von Verletzungen dienen; aber auch auf gesetzliche Besonderheiten (z.B. führen/ transportieren; öffentliche Veranstaltungen) hinweisen. Also all jene Punkte, die einen als waffenloser Mensch nicht (im besonderen Maße) interessieren müssten.


    + + + + +

    Zitat

    Original von taz777
    Finde ich absolut sinnvoll, wobei man ja mal dazu übergehen könnte, denjenigen die beim Bund waren und den Umgang mit der Waffe erlernt haben, dies schon mal so zu bescheinigen

    Sehe ich leider nicht so. Habe schon einige 'Gediente' getroffen, die nicht wussten wo vorne und hinten ist. :confused2:

    Magazin reinstecken - PLING! ("nee, du musst noch durchladen")
    fertig geladen - PLING! ("nee, du musst noch entsichern")
    entsichert - BOOOOOM! - fertig laden ("nee, da musst du nicht noch mal durchladen, das macht die Waffe von alleine")

    Fördermitglied des VDB.

  • Halt ich für Sinnvoll !!
    Genug erlebt mit etwas ungeschickten Menschen !!!!!
    Ich frage mich trotzdem immer wieder welchen Grund es geben sollte ne SSW mit sich zu führen! ???

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • Zitat

    Original von gibsonairking

    Ich frage mich trotzdem immer wieder welchen Grund es geben sollte ne SSW mit sich zu führen! ???

    Benutz mal die Suchfunktion. Da gibt es genug Threads, die genau dieses Thema behandeln.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Frag ich mich trotzdem !!
    Bis auf die akuten Gefahren, denen man sich vielleicht nicht stellen, sondern ausweichen sollte !

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • freedom
    Ich hatte mich wohl zu vorsichtig ausgedrückt. Natürlich interessiert mich nicht was mit meinem Angreifer passiert, wenn er mir wirklich nach dem Leben trachtet. Ich möchte nur nicht eine Orhfeige mit ernsthaften Knochenbrüchen quittieren um das mal so zu formulieren.
    Ich schreie auch nicht nach mehr staatlicher Kontrolle. Wobei der Vergleich mit dem Klohpapier an der Stelle echt hinkt. ;) Ich würde mir nur mehr Aufklärung wünschen, wenn ich schon die 50 Mücken für den KWS berappe. Vor allem rechtliche Aufklärung wäre in einfachen Worten super. Mir persönlich fällt es schwer da durchzusehen.