Sachkunde für KWS und SSW

Es gibt 164 Antworten in diesem Thema, welches 20.701 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Januar 2008 um 21:54) ist von freedom.

  • Zitat

    Original von bow_sniper
    freedom
    Ich hatte mich wohl zu vorsichtig ausgedrückt. Natürlich interessiert mich nicht was mit meinem Angreifer passiert, wenn er mir wirklich nach dem Leben trachtet. Ich möchte nur nicht eine Orhfeige mit ernsthaften Knochenbrüchen quittieren um das mal so zu formulieren.
    Ich schreie auch nicht nach mehr staatlicher Kontrolle. Wobei der Vergleich mit dem Klohpapier an der Stelle echt hinkt. ;) Ich würde mir nur mehr Aufklärung wünschen, wenn ich schon die 50 Mücken für den KWS berappe. Vor allem rechtliche Aufklärung wäre in einfachen Worten super. Mir persönlich fällt es schwer da durchzusehen.

    Klopapier schreibt man nicht mit "h" !
    Guckst Du: http://de.wikipedia.org/wiki/Toilettenpapier
    :laugh:

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (12. Januar 2008 um 15:36)

  • Waffensachkunde für SSW?

    Da muss ich mich ernsthaft fragen ob Einigen hier irgendwo was fehlt. Vielleicht noch ein paar Hürden zum Legalwaffenbesitz freiwillig einbauen!

    Warum kann ich in Österreich ohne Sachkunde ein Gewehr kaufen und in Deutschland soll für eine SSW eine Prüfung abgelegt werden? Bei uns gibt es gegenwärtig nicht mehr Unfälle als bei Euch.

    Gefordert sind hier die Verkäufer, d.h. in erster Linie der Handel, aber natürlich auch Private. Es sollte selbstverständlich sein, einem Käufer die Waffe und den Umgang mit derselben ausführlich zu erklären. Ansonsten ist für einen Käufer immer noch der Blick in die Bedienungsanleitung möglich. In Zeiten des Internetversandhandels ist es mit der Beratung natürlich schwierig.

    Man darf sich nicht ständig wegen ein paar Knallköpfen die Freiheiten einschränken lassen. Bei Euch in Deutschland gibt es jetzt schon bei weitem genug sinnlose Anlassgesetze.

  • Zitat

    Original von rhodium
    ...Gefordert sind hier die Verkäufer, d.h. in erster Linie der Handel, aber natürlich auch Private. Es sollte selbstverständlich sein, einem Käufer die Waffe und den Umgang mit derselben ausführlich zu erklären. Ansonsten ist für einen Käufer immer noch der Blick in die Bedienungsanleitung möglich...

    deshalb kauft ihr aus österreich auch alle hier in deutschen waffen-online-shops, weil sie hier wesentlich billiger sind, gell ;)
    und ich bleibe bei meiner meinung, daß waffensachkunde auch für ssw-inhaber nicht verkehrt wäre. muß ja nicht gleich die große sachkunde wie bei sportschützen sein, aber insbesondere die rechtlichen voraussetzungen gepaart mit den wichtigsten handgriffen gegen eine bescheinigung, das fänd´ ich als bedingung für den kauf einer ssw schon o.k.

  • @ 5-atü ! Ich bin eigentlich reiner Silvesterschütze !
    Ich habe es halt schon zu oft erlebt das Unsinn mit SSW gemacht wird und auch die Bereitschaft eine SSW auszupacken recht stark vorhanden ist !
    ( Vielleicht weil ich in ner Großstadt lebe ? )
    Ich kann nur betonen, dass es Sinnvoll ist da mal nen kleines bischen mehr Infos an die breite Masse zu bringen !
    Ich muss allerdings zugeben, dass die Verstöße die ich mit SSW erlebt habe zu
    bestimmt 95 % von Leuten begangen wurden die garantiert aus Altersgründen keine Berechtigung hatten Diese zu besitzen bzw zu verwenden !!
    Grüße von
    gibsonairking

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • Ich halte von der Sachkunde nix, das würde den Markt noch mehr zusammenbrechen lassen.
    Allerdings wäre ich dafür, dass man eine Art Einweisung bekommt, zumindest beim Kauf der Waffe. Viele Leute wissen ja noch nicht mal wie man die Waffe bedient weil es die erste Schusswaffe ist die sie in Händen halten. Und viele lesen nunmal nicht die verdammte Gebrauchsanweisung, da steht alles drin, auch das Rechtliche! Und wer Unfug damit bauen will, der wird sich davon nicht abhalten lassen, denn auch in der Gebrauchsanweisung steht drin, dass Pyrotechnik nur Senkrecht abgeschossen werden darf.

    Und ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, dass die Gebühren für eine Sachkunde mit denen des KWS verrechnet werden.... :new16:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Selber Schuld, wer das nicht ließt.
    Ich würde das ganze noch etwas anders regeln.
    Ein Zettel der mit in der Verpackung der SSW ist, gleich oben drauf, kurz gefaßt, das Wichtigste beinhaltet und mit einem großen ACHTUNG versehen ist. In der Bedinungsanleitung kann das alles noch ausführlich beschrieben werden.

    Der Zellel würde bei mir etwa so aussehen:


    ++++++++++++++++++++++++++++++


    Achtung

    - Schreckschusswaffen sind gefährlich und können schwere Verletzungen auslösen..

    - Mit SSW können sie Straftaten begehen die mit einer Geldstrafe von bis zu ****€ und **** geahndet werden. Informieren sie sich was sie dürfen und was nicht.

    - Alle Wichtigen Informationen dazu entnehmen sie bitte der Bedinungsanleitung.

    2 Mal editiert, zuletzt von ZCCBAce (12. Januar 2008 um 18:06)

  • A bisserl mehr brauchts schon, um mit einer Waffe umgehen zu können...

  • Zitat

    Original von Derringer
    A bisserl mehr brauchts schon, um mit einer Waffe umgehen zu können...


    Ja, denn für Gemüsereibchen, Autos oder Schäferhunde müsste es dann ähnliche Zettel geben. (Und falls es sie schon gibt - sie helfen nicht.)

    *lol*

  • Zitat

    Original von germi
    Ich halte von der Sachkunde nix, das würde den Markt noch mehr zusammenbrechen lassen.
    Allerdings wäre ich dafür, dass man eine Art Einweisung bekommt, zumindest beim Kauf der Waffe...

    Tja, leider werden mittlerweile die meisten SSW´s per online verkauft...

  • Zitat

    Original von ZCCBAce

    - Mit SSW können sie Straftaten begehen die mit einer Geldstrafe von bis zu ****€ und **** geahndet werden. Informieren sie sich was sie dürfen und was nicht.


    Der Satz ist doch jetzt hoffentlich nicht dein Ernst? Also sowas gehört ganz sicher nicht auf eine Verpackung. Das ist ja wie ein Hinweis: "Dieses Gerät eignet sich besonders gut dazu, um eine Bank zu überfallen!" :new16:
    Mit einem Küchenmesser kann man auch schwere Straftaten begehen. Sollen da jetzt auch auf die Verpackungen solche Hinweise?
    Lächerlich!

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Ja, denn für Gemüsereibchen, Autos oder Schäferhunde müsste es dann ähnliche Zettel geben. (Und falls es sie schon gibt - sie helfen nicht.)

    *lol*

    was kann falsch daran sein, wenn man jemanden VOR dem kauf einer ssw davon "überzeugt", wie sie richtig funktioniert, wie man sie richtig handhabt und welche gesetzlichen vorschriften zugrunde liegen ? fänd´ ich wichtiger, als einen kws, den eh jeder bekommt, wenn er nicht gerade vorher einen raubüberfall begangen hat.... und so einer würde wahrscheinlich auch nie einen kws beantragen....

  • Zitat

    Original von Derringer
    was kann falsch daran sein, wenn man jemanden VOR dem kauf einer ssw davon "überzeugt", wie sie richtig funktioniert, wie man sie richtig handhabt und welche gesetzlichen vorschriften zugrunde liegen ?


    Funktion und Handhabe sind in einer ordentlichen Bedienungsanleitung nachzulesen. Informationen über gesetzliche Vorschriften werden zumindest bei einigen Onlinehändlern mitgeliefert, hier im Waffengeschäft wird bei jedem Kauf pedantisch darüber informiert. Ich glaube nicht, dass eine Warnung wie "Banküberfälle mit Schreckschusswaffen sind auch Banküberfälle" irgendetwas verhindert. Und noch eine Vorschrift mehr und noch eine und noch eine, obwohl der dümmste Depp wissen müsste, dass eine Schreckschusswaffe gefährlich sein kann?

    Den KWS könnte man allerdings knicken, da hast du Recht. In seiner jetzigen Form ist er in erster Linie eine Geldmache für die Kommunen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tilvaltar (12. Januar 2008 um 19:09)

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Funktion und Handhabe sind in einer ordentlichen Bedienungsanleitung nachzulesen. Informationen über gesetzliche Vorschriften werden zumindest bei einigen Onlinehändlern mitgeliefert, hier im Waffengeschäft wird bei jedem Kauf pedantisch darüber informiert. Ich glaube nicht, dass eine Warnung wie "Banküberfälle mit Schreckschusswaffen sind auch Banküberfälle" irgendetwas verhindert. Und noch eine Vorschrift mehr und noch eine und noch eine, obwohl der dümmste Depp wissen müsste, dass eine Schreckschusswaffe gefährlich sein kann?

    Den KWS könnte man allerdings knicken, da hast du Recht. In seiner jetzigen Form ist er in erster Linie eine Geldmache für die Kommunen.

    du verstehst mich miß. natürlich sind so keine banküberfälle mit ssw´s zu verhindern. mir geht es eher darum, daß sich, sagen wir einfach mal 20% nicht die mühe machen, überhaupt etwas durchzulesen, wie sie z.b. funktioniert und wann und wie man sie überhaupt einsetzt, einsetzten kann. der mensch ist faul.... so wird man "gezwungen", sich mit dem thema zu beschäftigen, bevor man sowas kauft, weil´s mit einer art prüfung abgefragt wird.
    übrigens glaube ich nicht, daß komunen viel an dem kws verdienen, wenn man überlegt, was der schein in der bundesdruckerei in der herstellung kostet und welcher verwaltungsapparat (personalkosten, etc.) mit beantragung, ausstellung, verschickung, überweisungen beschäftigt ist. kann mir echt nicht vorstellen, daß da am ende viel von übrig bleibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (12. Januar 2008 um 19:18)

  • Zitat

    Original von Derringer
    du verstehst mich miß.


    Das wäre das erste Mal, dass ich eine Miss verstehe. :crazy2:

    Zitat

    Original von Derringer
    natürlich sind so keine banküberfälle mit ssw´s zu verhindern. mir geht es eher darum, daß sich, sagen wir einfach mal 20% nicht die mühe machen, überhaupt etwas durchzulesen, wie sie z.b. funktioniert und wann und wie man sie überhaupt einsetzt, einsetzten kann. der mensch ist faul.... so wird man "gezwungen", sich mit dem thema zu beschäftigen, bevor man sowas kauft, weil´s mit einer art prüfung abgefragt wird.


    Aber das müsste dann zwischen Händler und Kunde ablaufen, ohne dass der Staat dazwischengeschaltet ist. Also nicht erst zu einem Lehrgang schlappen müssen am Freitag um 14:30 Uhr im Landratsamt, sondern etwas wie

    [x] Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ...

    und darunter Datum und Unterschrift des Kunden. Wobei so eine Sache schnell in die Richtung der Registrierung einzelner Schreckschusswaffen hinauslaufen würde. Wenn nicht sofort, dann sicher bei der zweiten politischen Eskalationsstufe ...

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Das wäre das erste Mal, dass ich eine Miss verstehe. :crazy2:


    Aber das müsste dann zwischen Händler und Kunde ablaufen, ohne dass der Staat dazwischengeschaltet ist. Also nicht erst zu einem Lehrgang schlappen müssen am Freitag um 14:30 Uhr im Landratsamt, sondern etwas wie

    [x] Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ...

    und darunter Datum und Unterschrift des Kunden. Wobei so eine Sache schnell in die Richtung der Registrierung einzelner Schreckschusswaffen hinauslaufen würde. Wenn nicht sofort, dann sicher bei der zweiten politischen Eskalationsstufe ...

    ich habe zur kenntnis genommen daß.... ist doch für die füße. wenn er sich rumdreht, hat er schon wieder vergessen, wofür er seinen onkel-otto gemacht hat. mit der marterie sich beschäftigen müssen und zwar vorher, dass wäre wichtig.
    da wir gerade bei registrierung von ssw´s sind: kommt sie eigentlich jetzt für ssw´s bei neukauf oder nicht ? die nachregstrierung(-stempelung) von altbeständen ist ja wohl so gut, wie vom tisch.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (12. Januar 2008 um 19:29)

  • Ich stimme rhodium voll und ganz zu!
    Ich frage mich was alleine diese unsinnige Frage soll, und dass die Mehrheit auch noch dafür stimmt...unglaublich!

    SSWs sind frei für jedermann zu erwerben und dass ist auch gut so! Eine Sachkunde ist einfach unsinnig da eine SSW ein sehr kleines Gefährdungspotenzial birgt, und mann schon mal ins grübeln kommen sollte wenn man es schafft sich mich einer SSW zu verletzen.

    Was ich für Sinnvoll halte währe dich Pflicht für Händler dass sie nicht nur auf den KWS hinweisen sondern Freie Waffen allgemein inkl. aller gefahren erklären müssen.

    Auch die Sachkunde für scharfe Waffen währe so hinfällig! Dass es auch ohne geht,sieht man ja im rest der Welt.

    Gruß ProNothe

  • Zitat

    Original von Gabor VASS
    Only reason behind a "Sachkundeprüfung" in case of KWS should be, if the KWS will include the ownership/carry right of any non-lethal defensive weapons.

    Included:
    - gas-alarm
    - rubber-bullet guns
    - pepperballs
    - tasers

    Sure, that will be granted at the following date:
    When hell freezes over

    Garbor, it is a really nice idea, but there is no chance of this ever happening. A rubber-bullet gun might at some point cause boidily harm and therefore it is deemed just as bad as a live gun by our politicians. Not that I would not encourage a concealed carry license for firearms for every citizen but I presume that can be filed under "dreams".

    Tschuldigung wenn ich das so sagen darf: Der deutsche Staat wird doch dank der momentanen Pressearbeit niemals die Waffengesetze aufweichen. Wenn wir eine Sachkunde zum Umgang mit einer FREIEN Waffe benötigen, dann kommt als Nächstes die Registrierung der Waffen und was darauf folgt kann sich ja wohl jeder ausmalen.

    Glaubt Ihr wirklich, daß eine Sachkunde irgend eine Verbesserung des Umganges mit SSW's und anderen Waffen bringt? Werden die üblichen Verdächtigen durch den KinderWaffenSchein oder irgend einen anderen bürokratischen Wisch von ihrem Tun abgehalten?
    Meiner Meinung nach ganz klar: Nein! Einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen bringt der Opa seinen Enkeln bei oder es wird durch ältere Freunde oder Bekannte ein entsprechendes Wissen vermittelt. Das aber benötigt Akzeptanz von Waffen in der Gesellschaft und die haben wir einfach nicht. In einem solchen Klima wie dem Jetzigen führt jede Veränderung des Waffengesetzes automatisch zu einem Mehr an Bürokratie und über kurz oder lang zu einem weiteren Verbot.
    Wollt Ihr das wirklich?

    Was war das Fazit des KWS?
    - Kein Erfolg auf irgend einer Linie -

    Und das soll jetzt noch ausgebaut werden?


    mfg

    ein verwirrter F600, der demnächst seinen Antrag auf WS abgibt.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Eine Rechtsbelehrung, die man bei Abholung des ausgestellten KWS unterschreiben muss, fände ich O.K., mehr aber auch definitiv nicht.
    Gewerbliche Verkäufer sind bereits dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der KWS zum Führen nötig ist. Um damit die Kunden nicht zu sehr zu verschrecken, schreiben aber auch alle, die ich kenne, noch dazu, dass man ohne KWS auf seinem befriedeten Grundstück etc. schießen darf.
    Damit ist das Wichtigste doch jetzt schon jedem aktiv bekannt gemacht.

  • Das ganze war natürlich nur ein Vorschlag und wie geschrieben sollte das nicht auf die Verpackung sondern in diese hinein und zwar gleich oben drauf.

    Eigentlich soll das ganze nicht unbedingt darauf hinweißen, Achtung bin gefährlich, bitte Vorsicht. Viel mehr soll es den Käufer dazu bringen sich die Anleitung (in der auch ein paar wichtige Informationen zur Gesetzlichen Lage befinden) mal anzusehen.

    Etwa so: "Oh hohe Geldstrafe, da gug ich mal damit ich keine kriege..."

    jedenfalls so in der Art.

    Das mein geschriebenes noch ziemlich Verbesserungsbedürftig ist dürfte klar sein.

  • Zitat

    Original von Derringer
    da wir gerade bei registrierung von ssw´s sind: kommt sie eigentlich jetzt für ssw´s bei neukauf oder nicht ? die nachregstrierung(-stempelung) von altbeständen ist ja wohl so gut, wie vom tisch.


    Als ich meine P99 an Silvester gekauft habe, hat sich der Waffenhändler die Seriennummer notiert (in einem Umarex-Laden, vielleicht ist das für deren interne Abrechnung?).