ZitatOriginal von Ghost89
Und weil wir gerade dabei sind:
Worauf stützt du deine Aussagen, Germi?
Und worauf du, Erklärbär?
Waffe in einer Tasche transportieren
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coltfreak -
21. Dezember 2007 um 11:48 -
Geschlossen
Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 6.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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@ Ghost89
Was heißt denn hier kleiner ! Das sagt mir hier jemand der Baujahr 89 ist. Vorsicht kleiner Super du bist schon echt klasse !
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Wie wär's mit einem kleinen Vorhängeschloß (wie die von Koffern) einfach an den Reißverschluß vom Rucksack hängen?
(tut mir leid, falls das schon mal genannt wurde. Konnts mir aber nicht antun den ganzen Thread durchzulesen )
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Ja, so kann man das machen. Aber Koffer UND Tasche abschließen ist absolut unnötig!
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Zitat
Original von Ghost89
[quote]Original von Timsons
[quote]Original von Ghost89Mein Freund inkl seiner Eltern durften insgesamt 500€ blechen weil eine SSW im Haushalt nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurde. Und die war in nem Schrankfach mit nem kleinen Schloß (Das war zwar wirklich klein ABER da war wenigstens eins dran). Und jetzt bring doch nochmal das Argument von wegen "da steht "GEschlossen"".... Trottel
Sach mal, werden hier vielleicht verschiedene Sache durcheinander geworfen?
Wofür musste dein Kumpel oder dessen Eltern denn bezahlen?
Weil der Sohnemann an die Waffe vom Vater rangekommen ist? Das wäre ne ganz andere Geschichte und rechtlich ganz anders zu bewerten als hier das Ursprungsthema, wo es um den Transport bzw. das Führen einer Waffe geht.
Wenn ich keine Kinder im Haushalt habe kann das Ding offen auf dem Küchentisch liegen, da kräht kein Hahn nach. Hab ich aber hier minderjährige rumlaufen, DANN sieht die Sache ganz anders aus.
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