wie sieht es eigentlich aus wenn ich ein bajonet für fotos mit mir führe.
ich weiss ein bajonet ist als ursprung eine kriegwaffe, aber in sämtlichen mainzer waffengeschäften sagte man mir ich dürfte es bedenkenlos führen auch waffen engels in frankfurt bestätigte das.
wen ich es nicht führen darf, muss ich es gesondert oder gar verschlossen wie eine schusswaffe gar aufbewaren?
führen eines bajonettes
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baumstamm -
14. Dezember 2007 um 14:35 -
Geschlossen
Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 3.801 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hi,
gar keine gute Idee. Bin mir absolut sicher daß es als Kriegswaffe eingestuft und deshalb nicht zu führen ist!
Lass des blos zuhause!!!!MfG
Bert -
und zu hause, wie muss ich da aufbewaren?
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Da gibts keine Bestimmungen soweit ich weis.
Das wird gehandhabt wie mit F-Waffen.
Ab 18 kaufen und daheim liegen haben, aber führen in gar keinem Fall. -
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Bajonett rechtlich einer Kriegswaffe, wie zum Beispiel einem Panzer gleichgestellt ist....
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So lange du das Bajonett nicht aufpflanzt, sprich auf ein Gewehr steckst, zählt es nicht als Kriegswaffe. Ist ja frei ab 18 erhältlich. Würde es trotzdem nicht am Gürtel tragen, aber im Rucksack transportiern dürfte kein Problem sein!
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einem panzer wohl nicht gleich, jedoch ist ein bajonet als waffe konstruiert, aber das sind meine anderen 2 schneidigen messer auch.
98K-auz
:das mit dem eichhörnchen glaube ich nicht, obwohl ein mitarbeiter von mir der sogar studierter biologe ist das auch behauptet -
Hab das ja nur geschrieben, weil da gepostet wurde, das Bajonette als Kriegswaffen eingestuft sind. Klar sie wurden für den Krieg entwickelt, und kamen auch in Kriegen zum Einsatz.
Dennoch sind sie nicht verboten, wie zum Beispiel Maschienengewehre.Aber ich glaube das war auch garnicht so gemeint, und ich hätte mir den Kommentar vielleicht auch sparen können.
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dieser link hat mich zu meiner frage erst inspiriert,
wenn es also eine waffe ist wie sieht es dan mit der aufbewarung aus? -
Hallo!
Also: Kriegswaffen sind nur die im Gesetz in der Anlage aufgeführten Dinge. Bajonette sind es nicht, egal ob aufgepflanzt oder nicht.
Bajos sind Waffen, genau so wie beidseitig geschliffene Waffen. Also: Keine öffentlichen Veranstaltungen o.Ä., ansonsten dürfen sie geführt werden.
Gruß
Heiko -
Bajonett = Waffe
frei ab 18 zu kaufen unf führen; Ausnahme öffentliche Veranstaltungen(z.B Märkte, Kirmes, Fußballspiele, Demonstrationen)
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Zitat
Original von baumstamm
...
wenn es also eine waffe ist wie sieht es dan mit der aufbewarung aus?So aufbewahren, das Unberechtigte (also Minderjährige) keinen Zugang dazu haben. Näher definiert ist das nicht. Sprich zum Beispiel im Kleiderschrank einschließen.
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bajonett fällt unters waffenG. daher führen nur mit perso.
bajonette haben keine einstufung als kriegswaffe erhalten, auch wenn das in vielen AGB's und/oder info-dokumenten in diversen onlineshops zu lesen ist, sonst gäb's die ncht zu kaufen.
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Hi,
dagegen spricht ein Erfahrungsbericht, bei dem ein Bajonett von den Grünen eingesammelt wurde. Die Anklage wegen illegalem Führens einer Kriegswaffe wurde von Staatsanwalt fallengelassen, als "Gegenleistung" musste der Betroffene auf das Bajonett verzichten und es wurde vermutlich Futter für den Schredder.
Es handelte es sich dabei um ein übliches K98 Bajo, einseitig geschliffen und ohne Sägezahnung.Seid ihr euch wirklich 100% sicher daß man das mit sich umhertragen darf?
Bert
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Zitat
Original von baumstamm
wie sieht es eigentlich aus wenn ich ein bajonet für fotos mit mir führe.
Das möchte ich mal genauer hinterfragen. Für welche Fotoarbeiten? Fotos werden i.d.R. im Studio gemacht. Für die wenigen Freiluftaufnahmen für Film, Foto und Theate gibt man nach WaffG gewisse Ausnahmeregelungen. Dann wird halt mit der Waffe eine Stunde posiert, dann wieder in die Tasche verstaut und weg ist es.
Zwar ist das Führen einer Blankwaffe außer dem Führverbot bei öffentlichen Veranstaltungen nicht weiter geregelt, aber wozu will man ein B. führen?An die anderen:
Das Kriegswaffenkontrollgesetz beschäftigt sich in erster Linie mit Schusswaffen, nukleare und andere Sprenmittel und dergleichen. Ein simples Bajonett gilt nach unserem WaffG als Waffe - nicht zu verwechseln mit Schusswaffe. -
Zitat
Originally posted by Bert_Gummer
Seid ihr euch wirklich 100% sicher daß man das mit sich umhertragen darf?Es gibt laut WaffG keine Blankwaffen, die man besitzen, aber nie führen darf. Bei Führen gibt es lediglich die Einschränkung mit den öffentlichen Veranstaltungen, und ganz neu die kommunal bestimmten Gewaltschwerpunkte mit Führverbot, an denen als Waffen eingestufte Messer nicht geführt werden dürfen.
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Zumal es witzlos ist ein 98er Bajonett zu führen, das Ding ist zwar spitz aber dafür stumpf weil es eine Stichwaffe und kein Schneidwerkzeug ist.
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Zitat
Original von Bert_Gummer
Hi,dagegen spricht ein Erfahrungsbericht, bei dem ein Bajonett von den Grünen eingesammelt wurde. Die Anklage wegen illegalem Führens einer Kriegswaffe wurde von Staatsanwalt fallengelassen, als "Gegenleistung" musste der Betroffene auf das Bajonett verzichten und es wurde vermutlich Futter für den Schredder.
Es handelte es sich dabei um ein übliches K98 Bajo, einseitig geschliffen und ohne Sägezahnung.Seid ihr euch wirklich 100% sicher daß man das mit sich umhertragen darf?
Bert
Das ist eine ganz linke Nummer,hattest du ein Anwalt?
Solche sachen passieren leider viel zu oft,da Unwissenheit und Angst in der Situation herschen.Wodurch so einige Gegenleistungen machen die total überflüssig sind. -
Zitat
Original von Wiking
Das ist eine ganz linke Nummer,hattest du ein Anwalt?
Solche sachen passieren leider viel zu oft,da Unwissenheit und Angst in der Situation herschen.Wodurch so einige Gegenleistungen machen die total überflüssig sind.
>Vollzitat notwendig<
Falsch - wenn ein Gegenstand im Rahmen einer Straftat benutzt wurde, kann er eingezogen und irgendwann vernichtet werden.
Dann müsste man den obigen Fall genauer wissen. Der Vorwurf des Führens einer Kriegswaffe stand vielleicht nicht alleine da. Vielleicht war da noch grober Unfug oder ähnliches im Raum und um den Richter Milde zu stimmen, hat der Besitzer dem Einzug zugestimmt. -