ZitatOriginal von Vogelspinne
Wie die Erfassung des Altbesitzes erfolgen soll, dazu hat sich bisher keiner deutlich geäußert!
Woher käme die Notwendigkeit, den Altbesitz zu protokollieren?
Bei 4mmM20 und anderem WBK-pflichtigen Gerät ist der Altbesitz durch die WBK ausgewiesen. Bei den LEP-Waffen wäre eine Veräußerung an Interessenten ohne EWB nach Inkrafttreten der Novelle eine illegale Handlung mit der sich der Verkäufer strafbar machen würde; außerdem hat der Besitzer solchen Geräts vielleicht noch Unterlagen (Kaufbeleg, Ausdruck zur eGun Transaktion, etc.) die seinen rechtmäßigen Altbesitz belegen können. Bei Waffen empfiehlt es sich ohnehin immer, solche Unterlagen aufzuheben. Sind keine Papiere zu einer LEP-Waffe mehr vorhanden wird die Behörde dem Besitzer im Zweifel einfach Glauben schenken müssen. Schließlich ist es nicht die Aufgabe der Waffenbesitzer, jede komische Regelung zu (über-)kompensieren..