SSW verdeckt tragen?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 8.374 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Dezember 2007 um 19:28) ist von germi.

  • Zitat

    Original von Atzekalle
    Wobei doch gerade ein Holster für die Waffe "Obergangster" wäre!? :confused2::(

    Und wenn Du keinen Holster nehmen willst, dann kauf Dir 'ne Jacke mit großen Taschen... ;D :))

    Gibts eigentlich auch ein "Rucksack Holster" *lol*

  • Aha! Du darfst also eine P99 in 9mm führen, da haste ja mehr bekommen als du wolltest! :crazy2: :ngrins:
    Aber ich kann ViperM nur zustimmen, ist wirklich lächerlich!

    Gruß ProNothe

  • Zitat

    Gibts eigentlich auch ein "Rucksack Holster"

    :nuts: :)) Tja,da wäre dann Platz für mehrere SSW und den anderen Rest...wie z.B. Teleskopschlagstöcke,Schlagringe etc... :D :n17:

  • Also draf man die nicht in einem Taktischen Oberschenkelholster führen? ???


    Wie viele Waffen darf ich eigentlich mit einem KWS gleichzeitig tragen?

    Ich frage wegen zum Beispiel die erste im Holster an der Hüfte oder an der Schulter und ne 2te Backupwaffe im Knöchelholster (falls man entwaffent wird.)?

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat

    Original von BadBoy1910
    :evil:warum steht bei mir drinn waffe darf nur verdeckt getragen werden und bei anderen nicht mein nachbar hat dies auch in seinem kws stehen ?

    Kommt drauf an in welchem Bundesland du wohnst, wer ausstellende Behörde ist usw.

    Damit würde das Führen eines EGG 1 schon flach fallen.... Das kann wohl keiner verdeckt führen, obwohl mit einem langen Mantel geht das bestimmt auch :ngrins:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Boa dann kann man sich ja mit SSWs behängen wie ein Weihnachtsbaum mit Kristbaumkugeln :laugh:

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat

    Original von BadBoy1910
    :evil:warum steht bei mir drinn waffe darf nur verdeckt getragen werden und bei anderen nicht mein nachbar hat dies auch in seinem kws stehen ?

    Euer Landkreis handhabt das eben so.
    Ob die das Recht haben, euch vorzuschreiben wie die Waffe geführt hat, weiß hier wohl keiner. Auf jeden Fall ist es ratsam, sie verdeckt zu führen, von daher ist es egal, ob es in deinem KWS steht oder nich... (Würd mich trotzdem ankeksen :P)

    Gruß CC

  • Zitat

    Original von GEB
    Also draf man die nicht in einem Taktischen Oberschenkelholster führen? ???


    Wie viele Waffen darf ich eigentlich mit einem KWS gleichzeitig tragen?

    Ich frage wegen zum Beispiel die erste im Holster an der Hüfte oder an der Schulter und ne 2te Backupwaffe im Knöchelholster (falls man entwaffent wird.)?

    Mein Sachbearbeiter beim Landkreis hat auf diese Frage zu mir gesagt: "Von mir aus 100 Stück, wenn sie die auf einmal schleppen können".

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von complete crazy

    Euer Landkreis handhabt das eben so.
    Ob die das Recht haben, euch vorzuschreiben wie die Waffe geführt hat, weiß hier wohl keiner. Auf jeden Fall ist es ratsam, sie verdeckt zu führen, von daher ist es egal, ob es in deinem KWS steht oder nich... (Würd mich trotzdem ankeksen :P)

    Gruß CC

    Landkreise haben nichts "eben so" zu handhaben. Verwaltungshandeln ist immer noch an Recht und Gesetz gebunden. Und das WaffG bietet keine Rechtsgrundlage für eine solche Einschränkung. Im übrigen gilt der Grundsatz, daß Bundesgesetze einheitlich zu vollziehen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Sologun (30. November 2007 um 20:28)

  • Zitat

    Original von Sologun
    Und das WaffG bietet keine Rechtsgrundlage für eine solche Einschränkung. Im übrigen gilt der Grundsatz, daß Bundesgesetze einheitlich zu vollziehen sind.

    Das ist falsch:

    § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.
    (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

  • Das kann man in Forum leicht "sagen". Sag mal das der Tante die im Büro sitzt und über alles entscheidet. Anfängst aufzumucken, kriegst gar keins. So siehts aus!

  • Zitat

    Ich frage wegen zum Beispiel die erste im Holster an der Hüfte oder an der Schulter und ne 2te Backupwaffe im Knöchelholster (falls man entwaffent wird.)?


    oh man... :crazy3: eine zweite Backup-SSW...ich habe selten so gelacht.. :laugh:

    Und Badboy, was soll es jeder halbwegs vernünftig denkende Mensch trägt ein SSW verdeckt (wenn er denn unbedingt eine Führen muss).
    In meinem KWS steht der Satz auch, das ist mir aber egal ich führe keine Waffe, nur mit dem KWS habe ich halt eine Art Transport-Erleichterung.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von Eastwood (5. Juli 2012 um 16:31) aus folgendem Grund: Bild(er) gelöscht auf Wunsch des Autors

  • Was ist daran lustig :laugh:

    Nein im Ernst, das war schon ernst gemeint, so als Erstwaffe ne P99 und als Backupwaffe ne Walther PPK oder sonst was kleines unten am Knöchel

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Das ist falsch:

    § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.
    (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

    Das ist keine Generalklausel, mit der eine Gebietskörperschaft in ihrem Bereich in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers eingreifen und eine Sonderrechtszone schaffen kann.

    Ein Beispiel: Die Möglichkeit zu Geschwindigkeitsbegrenzungen nutzten einige Länder, um flächendeckend auf den Autobahnen in ihrem Land mit Begrenzungsschildern Tempo 130 vorzuschreiben und bekamen es promt bei Gericht um die Ohren gehauen.

  • @ GEB wenn du beim ersten Mal entwaffnet wirst, dann hast du was falsch gemacht, z.B. zu lange gezögert oder es ist was schiefgegangen.
    Und wenn dein Gegner erstmal deine P99 hat und merkt dass das eine Schreckschuss ist, hilft dir deine PPK auch nicht mehr ;)

    Ausserdem könnte man fast glauben, du gehst raus, um dich zu verteidigen.
    Wenn ich rausgeh, dann steht der Spaß...etc. an erster Stelle und die SSW die evtl. dabei ist eine untergeordnete, die ich vll. nur im Hinterkopf habe.

    Also 2 SSW's sind IMHO übertrieben, aber jedem das seine^^
    Theoretisch wärs schon möglich.

    Gruß CC