Vorderlader :wird Seriennummer Registriert?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.678 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2007 um 19:24) ist von steinadler.

  • hallo

    wie ihr alle wisst befindet sichauf einem beschosssenem vorderladerlauf immer eine seriennummer .


    nun wollte ich fragen ob diese beim kauf auf den käufer registriert wird?

    also aufgeschrieben oder so

  • Die Nummer ist vermutlich nur eine fortlaufende Nummer bei der Herstellung des Laufs.

    Registriert wird sie nicht oder wenn dann nur vom Hersteller selber zur Rückverfolgung bei eventuellen Reklamationen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Toni Montana
    wie ihr alle wisst befindet sichauf einem beschosssenem vorderladerlauf immer eine seriennummer .

    nun wollte ich fragen ob diese beim kauf auf den käufer registriert wird?
    also aufgeschrieben oder so


    Das kommt auf die Art des Vorderladers an. Es gibt mehrschüssige VL und einschüssige VL, die kein Vorbild von vor 1871 haben. In beiden Fällen sind diese WBK-pflichtig und somit namentlich registriert.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Spätestens wenn die EU-Waffenrichtlinie durchkommt, werden die Dinger auch registriert.

    Marcus

    Aber hoffentlich nicht rückwirkend. :))

  • Da steht schon etwas dazu drin.

    Ein Vorderlader (in D sind derzeit Replikate einzelschüssiger VL-Waffen frei, einzelschüsse "Neuerfindungen" zB von Remington o.ä. aber WBK-pflichtig) ist eine Waffe und muss deswegen eine Seriennummer haben. (Siehe Floppy)

    Zudem müssen der Hersteller und bei Importen auch der Importeur auf der Waffe "dauerhaft" vermerkt werden.

    Wenn es eine Registrierungspflicht geben wird, dann wird diese zweifellos auch für den Bestand gelten.

    Dabei wird es eine Übergangszeit geben, in der man die Waffe anmelden kann - verpasst man diese, sind die Teile illegal.

    So war es zumindest in der Vergangenheit stets gewesen.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Tja, dann wird die Zahl der illegalen Waffen mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wohl dramatisch in die Höhe schnellen. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Tja, dann wird die Zahl der illegalen Waffen mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wohl dramatisch in die Höhe schnellen. ;)
    Gruß K.


    Welche bitte?
    Mir fallen da auf Anhieb nur die Vorderschaftrepetierflinten mit einer Lauflänge unter 45 cm bzw. Gesamtlänge unter 95 cm ein.
    Die sind recht selten. Sportlich nicht zu gebrauchen und für Jäger wenig sinnvoll. Somit dürfte sich die Vernreitung in engen Grenzen halten. (Meine kurze Maverick ist 51/105 cm lang.)
    Die Eintragungspflicht für WS und ähnliches kommt hinzu.
    Da immer noch keine Regelung zum Altbesitz von Originalumbauten nach LEP und ähnlichem bekannt ist, kann man da nur spekulieren. Nur diese Waffen werden ja nicht illegal.

  • Zitat

    Original von ich_bins
    Da steht schon etwas dazu drin.

    Ein Vorderlader (in D sind derzeit Replikate einzelschüssiger VL-Waffen frei, einzelschüsse "Neuerfindungen" zB von Remington o.ä. aber WBK-pflichtig) ist eine Waffe und muss deswegen eine Seriennummer haben. (Siehe Floppy)
    .


    Das ist jetzt auch schon so. In dem neuen Entwurf habe ich nichts zum Thema Vordelader gefunden.

    Zitat

    Original von ich_bins
    Zudem müssen der Hersteller und bei Importen auch der Importeur auf der Waffe "dauerhaft" vermerkt werden.

    Wenn es eine Registrierungspflicht geben wird, dann wird diese zweifellos auch für den Bestand gelten.
    .


    Sorry, aber dann hast Du nicht richtig gelesen.
    Nur der gewerbliche Handel muss bei Import oder Herstellung die neue Kennzeichung verwenden. Von einer Nachstempelung Altbesitz ist nichts mehr zu lesen. Das hat man ersatzlos gestrichen, weil ohnehin jede Schusswaffe eine Kennzeichnung trägt und eine erweiterete Kennzeichnung keinen weiteren Sicherheitsgewinn verspricht und nur den Aufwand künstlich erhöht.

    Zitat

    Original von ich_bins
    Dabei wird es eine Übergangszeit geben, in der man die Waffe anmelden kann - verpasst man diese, sind die Teile illegal.

    So war es zumindest in der Vergangenheit stets gewesen.


    Das nennt man Amnestieregelung für Altbesitz. Eine Frist, wo man eine vormals legale Sache, die nach einer Gesetzesänderung anders geregelt wird, wieder in den legalen Status zu bekommen.

    Ich gehe davon aus, dass die LEP-Waffen wie schon die 4mm Waffen und SSW ohne PTB vorher, WBK-pflichtig werden und folglich dafür eine WBK ausgestellt wird. Das müsste an sich sogar kostenlos sein.

  • Zitat

    Original von Rambo
    Nein.

    Ausserdem befindet sich nicht auf jedem VL eine Seriennummer, meine Pistole hat sowas nicht.

    Ich kann mich da nur Rambo anschließen, anders kenne ich das bislang auch nicht.
    Allerdings bezieht sich das nur auf Einzellader (VL).

    Bei den Revolvern (Mehrschüssiege VL) zum Beispiel sieht das ganz anders aus, diese sind nämlich WBK Pflichtig.

    Aber wie schon gesagt, vielleicht ändert sich ja wieder zum negativen.
    Dann hätten aber einige VL Besitzer wiederum ein Problem. :confused2:

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"