Ja du darfst!
wenn einer Einbrechen will kannst du ihn ne ladung CS verpassen solang es auf deinen Grundstück ist .
Gruß Steven
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Ja du darfst!
wenn einer Einbrechen will kannst du ihn ne ladung CS verpassen solang es auf deinen Grundstück ist .
Gruß Steven
ZitatOriginal von stevenfueller
Ja du darfst!
wenn einer Einbrechen will kannst du ihn ne ladung CS verpassen solang es auf deinen Grundstück ist .Gruß Steven
super das wollte ich nur wissen
ich mein nahklar Schrei ich bevor ich was unternehme aber wenn es ma zu dem Fall kommen sollte aber ich habe meine antwort danke ;
PS: satzzeichen versuche ich sorry ich schreibe im Forum immer ohne alles
ich weiß das ist unhöflich
Naja,,,das letzte Wort dürfte dann eh der Richter fällen....ob es nun gerechtfertigt war oder nicht.
ZitatOriginal von stevenfueller
Ja du darfst!
wenn einer Einbrechen will kannst du ihn ne ladung CS verpassen solang es auf deinen Grundstück ist .Gruß Steven
Verbreite hier nicht so einen Unsinn.
Lies dich lieber mal im WaffG in Notwehr und Notstand ein.
ZitatOriginal von ViperM
Verbreite hier nicht so einen Unsinn.
Lies dich lieber mal im WaffG in Notwehr und Notstand ein.
kann ja nur hilfreich sein ich schau mal durch
Ok stimmt, Ihr habt recht NUR in Notwehr situationen. So isses richtig
Gruß Steven
Notwehr hat aber auch nichts mit dem eigenem Grudstück zu tun.
Gruß
Babylon
Ja, apropos Notstand: Warum sollte er nicht - wenn es klipp und klar ist, dass gerade eingebrochen wird - einen Warnschuss abgeben dürfen? Er muss ja nicht in direkter Reichweite des Einbrechers stehen! Ein rechtfertigender Notstand schließt natürlich auch das "Eigentum" ein!
Und das Argument "der Einbrecher könnte ne scharfe waffe haben" entbehrt jeglicher Realität. Ein Einbrecher wird wegrennen, wenn er nicht direkt bedroht ist, vor allem wenn er einen Schuss hört.
https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1336-Selbstverteidigung.html
Es muss sich um einen Angriff gegen eine Person handeln, die Abwehr muss "verhältnismässig" sein und wenn das bei Justitia hinterher strittig ist musst Du es auch noch beweisen.
Bei einem Angriff gegen Dein Eigentum ist die Verhältnismässigkeit nochmals strittiger.
Prophylaktisch auf jemand schiessen selbst nach Ankündigung geht gar nicht.
Festhalten und die Polizei rufen darfst Du, wenn er mit dem Schraubenzieher im Türschlitz hebelt (Straftat).
Vermutlich wiederum nicht, wenn er auf Deinem Hof rumläuft ohne vorher ein Schloss zu knacken.
Also mal ganz ehrlich...mach ganz einfach Krach, oder dich irgendwie bemerkbar...jeder Einbrecher mit etwas Grips im Kopf wird sich dann verpissen.
ZitatOriginal von cz75
...Da stecht nichst davon, dass man rumballern darf, nur weil ein paar finstere Gestalten auf einen Grundstück rumschleichen.
Hausrecht ist notwehrfähiges Gut..... Vor dem Schuss sollte man allerdings den Täter laut anrufen. Zumindest steht das so in meinem schlauen Büchlein über das Verteidigen mit SSWs.
Zudem gilt immer noch der Grundsatz:
Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!
Bei uns in der Firma ging das anders. Die ganze Zeit wurde bei uns in die leerstehenden Hallen eingebrochen und Kupferleitungen entwendet aus der Bausubstanz. Gestern mittag um drei!! (werden auch immer dreister) hat einer sich da zu schaffen gemacht, hat versucht mit einer Bügelsäge ein armdickes Kabel abzusägen. Hat voll eine geballert bekommen, war noch Saft drauf. Der Typ wurde beobachtet, unsere Elektriker sind rein, waren aber zu spät (10min hats gedauert). Heute kam der Futzi wieder (um halb zwei mittags!!!!), aber diesmal wurde er erwischt, und zwar mit 30kg Kupfer im Rucksack. Die silberne acht hat geklickt und er durfte im Streifenwagen hinten Platz nehmen...in der Halle ist nix mehr an Leitung, da hängen nur noch die abgescherten Isolierungen....die Kupferdrähte sind alle schon rausgepuhlt.
Du meinst der hat ein armdickes Kabel (Starkstrom?!) durchzusägen, hat eine gewischt gekriegt und konnte noch weglaufen? Der Typ scheint abgehärtet zu sein.
Ja, der war abgebrüht. War aus CZ wie sich heute herausstellte. Müsste 400V Drehstrom gewesen sein. Und das ist echt leichtsinnig gewesen, die Leitung ist nicht abgesichert, und selbst wenn, die Sicherungen wären hinter dem Kabel.
Hallo,
interessiert lese ich diesen Thread mit und da ich meine SSW's nicht zur Selbstverteidigung brauche
habe ich mich auch noch nicht so genau mit dem Thema beschäftigt, nur eine Sache viel mir spontan ein:
Zitatcz75:
Notwehr ist nur Mensch gegen Mensch
Wie kann man sich mit einer mit CS-Patronen geladenen Waffe
erst dann wehren, wenn es auch wirklich Notwehr ist?
Etwa wenn der Angreifer einem am Arm packt?
Dann würde man denn Angreifer durch den Schuss
ja höchstwahrscheinlich schwer verletzen oder sogar töten...
Aber ich glaube das Thema Selbstverteidigung mit SSW's ist eher etwas relativ riskantes
mit einem unvorhersehbaren Ende - sowohl von der Situation her sowie auch vom finaziellen her - wer weiss...
MfG
Magnus
ZitatOriginal von cz75
sagt mal habt ihr sie noch alle ?
Notwehr ist nur Mensch gegen Mensch, wenn die an dem Haus sich zu schaffen machen ist es bestenfalls Notstand, rechtfertigt aber noch lange nicht eine Körperverletzung. Schnell wirst du zum Täter und wegen Körperverletzung auf Schadenersatz verklagt.
Gruß
cz75
Das ist völlig falsch! Jedes Rechtsgut ist notwehrfähig!
Notwehr ist auch Mensch gegen Sache, juristisch gesehen zählt ein Tier als Sache.
Zitatjuristisch gesehen zählt ein Tier als Sache.
Jaja, typisch Mensch
MfG
Magnus
Also hier mal ein Bild.
nur damit Mann sich ne kleine Vorstellung machen kann wie das ist
Grün ist privatGelände
Schwarz ist Straße oder Mauer
Blau da treiben die sich immer Rum
orange ist ein Metall Zaun da kann Mann nicht mal eben rüber hopsen
am Eingang vom Hof ist ein gut sichtbares Schild
*privatGelände Zutritt für Unbefugte verboten*
aufs Bild klicken und es Wirt größer^^
Viel Falsches und Gefährliches hier zu lesen.
Natürlich darf man nicht so ohne weiteres auf eine fremde Person im Garten eine Waffe richten und schießen. Das kann von Nötigung bis Körperverletzung vom Richter belohnt werden. Nacher stellt sich raus, die Person hat sich verlaufen, ist seiner Katzer hintergelaufen, wollte im Gebüsch pinkleln usw.
In Kurzform:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Es ist so einfach - nur wenn alle Schlüsselbedingungen gleichzeitig erfüllt sind, ist es Notwehr. Das kann niemals der Fall sein, blos weil eine Person auf dem Grundstück rumschleicht. Wenn auch nur eine Bedingung nicht klar erfüllt ist, wird derjenige (mit der SSW) vor Gericht verdonnert werden. Denn eines muss klar sein. Notwehrfälle mit (vermeintlicher) Körperverletzung landen immer vor Gericht.
Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist
Einfach ausgedrückt ist das die Gefahrenabwehr die von einer Sache ausgeht. Beispiel: Der Hund beißt ein kleines Kind und ein Passant erschlägt den Hund mit einer Latte. Da der Hund als Sache gilt, hat er in Notstand gehandelt.
Ein Auto rollt mit vergessener Handbremse einen Berg herunter und droht eine Frau in der Telefonzelle umzumanglen. Du nimmst ein Auto und fährst dazwischen, weil Du keine andere Möglichkeit siehst das andere Auto zu stoppen.
Gefahr ging von einer Sache aus.
ZitatOriginal von germi
Notwehr ist auch Mensch gegen Sache, juristisch gesehen zählt ein Tier als Sache.
Nee Marcel,
Notwehr ist definitiv nur Mensch gegen Mensch, sobale es sich um Güter handelt ist von Notstand die Rede.
Gruß
cz75