Waffeneinsatz im Verdachtsfall? (Einbruch)

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 9.399 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. November 2007 um 18:14) ist von germi.

  • Ja du darfst!
    wenn einer Einbrechen will kannst du ihn ne ladung CS verpassen solang es auf deinen Grundstück ist .

    Gruß Steven

  • Zitat

    Original von stevenfueller
    Ja du darfst!
    wenn einer Einbrechen will kannst du ihn ne ladung CS verpassen solang es auf deinen Grundstück ist .

    Gruß Steven

    super das wollte ich nur wissen :new11:

    ich mein nahklar Schrei ich bevor ich was unternehme aber wenn es ma zu dem Fall kommen sollte aber ich habe meine antwort danke ; :marder:

    PS: satzzeichen versuche ich sorry ich schreibe im Forum immer ohne alles
    ich weiß das ist unhöflich :(

    Einmal editiert, zuletzt von Lamaxor (31. Oktober 2007 um 19:13)

  • Naja,,,das letzte Wort dürfte dann eh der Richter fällen....ob es nun gerechtfertigt war oder nicht.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    Original von stevenfueller
    Ja du darfst!
    wenn einer Einbrechen will kannst du ihn ne ladung CS verpassen solang es auf deinen Grundstück ist .

    Gruß Steven

    :direx: Verbreite hier nicht so einen Unsinn.

    Lies dich lieber mal im WaffG in Notwehr und Notstand ein.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von ViperM

    :direx: Verbreite hier nicht so einen Unsinn.

    Lies dich lieber mal im WaffG in Notwehr und Notstand ein.

    kann ja nur hilfreich sein ich schau mal durch :ban:

  • Ja, apropos Notstand: Warum sollte er nicht - wenn es klipp und klar ist, dass gerade eingebrochen wird - einen Warnschuss abgeben dürfen? Er muss ja nicht in direkter Reichweite des Einbrechers stehen! Ein rechtfertigender Notstand schließt natürlich auch das "Eigentum" ein!


    Und das Argument "der Einbrecher könnte ne scharfe waffe haben" entbehrt jeglicher Realität. Ein Einbrecher wird wegrennen, wenn er nicht direkt bedroht ist, vor allem wenn er einen Schuss hört.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1336-Selbstverteidigung.html

    Es muss sich um einen Angriff gegen eine Person handeln, die Abwehr muss "verhältnismässig" sein und wenn das bei Justitia hinterher strittig ist musst Du es auch noch beweisen.

    Bei einem Angriff gegen Dein Eigentum ist die Verhältnismässigkeit nochmals strittiger.

    Prophylaktisch auf jemand schiessen selbst nach Ankündigung geht gar nicht.

    Festhalten und die Polizei rufen darfst Du, wenn er mit dem Schraubenzieher im Türschlitz hebelt (Straftat).

    Vermutlich wiederum nicht, wenn er auf Deinem Hof rumläuft ohne vorher ein Schloss zu knacken.

  • Also mal ganz ehrlich...mach ganz einfach Krach, oder dich irgendwie bemerkbar...jeder Einbrecher mit etwas Grips im Kopf wird sich dann verpissen.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    Original von cz75
    ...Da stecht nichst davon, dass man rumballern darf, nur weil ein paar finstere Gestalten auf einen Grundstück rumschleichen.

    Hausrecht ist notwehrfähiges Gut..... Vor dem Schuss sollte man allerdings den Täter laut anrufen. Zumindest steht das so in meinem schlauen Büchlein über das Verteidigen mit SSWs.

    Zudem gilt immer noch der Grundsatz:

    Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!


    Bei uns in der Firma ging das anders. Die ganze Zeit wurde bei uns in die leerstehenden Hallen eingebrochen und Kupferleitungen entwendet aus der Bausubstanz. Gestern mittag um drei!! (werden auch immer dreister) hat einer sich da zu schaffen gemacht, hat versucht mit einer Bügelsäge ein armdickes Kabel abzusägen. Hat voll eine geballert bekommen, war noch Saft drauf. Der Typ wurde beobachtet, unsere Elektriker sind rein, waren aber zu spät (10min hats gedauert). Heute kam der Futzi wieder (um halb zwei mittags!!!!), aber diesmal wurde er erwischt, und zwar mit 30kg Kupfer im Rucksack. Die silberne acht hat geklickt und er durfte im Streifenwagen hinten Platz nehmen...in der Halle ist nix mehr an Leitung, da hängen nur noch die abgescherten Isolierungen....die Kupferdrähte sind alle schon rausgepuhlt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Du meinst der hat ein armdickes Kabel (Starkstrom?!) durchzusägen, hat eine gewischt gekriegt und konnte noch weglaufen? Der Typ scheint abgehärtet zu sein.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Ja, der war abgebrüht. War aus CZ wie sich heute herausstellte. Müsste 400V Drehstrom gewesen sein. Und das ist echt leichtsinnig gewesen, die Leitung ist nicht abgesichert, und selbst wenn, die Sicherungen wären hinter dem Kabel.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo,
    interessiert lese ich diesen Thread mit und da ich meine SSW's nicht zur Selbstverteidigung brauche
    habe ich mich auch noch nicht so genau mit dem Thema beschäftigt, nur eine Sache viel mir spontan ein:

    Zitat

    cz75:
    Notwehr ist nur Mensch gegen Mensch

    Wie kann man sich mit einer mit CS-Patronen geladenen Waffe
    erst dann wehren, wenn es auch wirklich Notwehr ist?

    Etwa wenn der Angreifer einem am Arm packt?
    Dann würde man denn Angreifer durch den Schuss
    ja höchstwahrscheinlich schwer verletzen oder sogar töten...

    Aber ich glaube das Thema Selbstverteidigung mit SSW's ist eher etwas relativ riskantes
    mit einem unvorhersehbaren Ende - sowohl von der Situation her sowie auch vom finaziellen her - wer weiss...


    MfG
    Magnus

    CO2:
    Colt Government 1911 A1 "160th ANNIVERSARY" --> Test
    Smith&Wesson M&P 45 --> Test
    SSW:
    Walther PP "Special Operations" --> Test

    10 Mal editiert, zuletzt von CO2-Mag (31. Oktober 2007 um 20:10)

  • Zitat

    Original von cz75

    sagt mal habt ihr sie noch alle ?

    Notwehr ist nur Mensch gegen Mensch, wenn die an dem Haus sich zu schaffen machen ist es bestenfalls Notstand, rechtfertigt aber noch lange nicht eine Körperverletzung. Schnell wirst du zum Täter und wegen Körperverletzung auf Schadenersatz verklagt.

    Gruß

    cz75

    Das ist völlig falsch! Jedes Rechtsgut ist notwehrfähig!

  • Notwehr ist auch Mensch gegen Sache, juristisch gesehen zählt ein Tier als Sache.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    juristisch gesehen zählt ein Tier als Sache.

    Jaja, typisch Mensch :broiler:


    MfG
    Magnus

    CO2:
    Colt Government 1911 A1 "160th ANNIVERSARY" --> Test
    Smith&Wesson M&P 45 --> Test
    SSW:
    Walther PP "Special Operations" --> Test

    Einmal editiert, zuletzt von CO2-Mag (31. Oktober 2007 um 20:41)

  • Also hier mal ein Bild.

    nur damit Mann sich ne kleine Vorstellung machen kann wie das ist

    Grün ist privatGelände
    Schwarz ist Straße oder Mauer
    Blau da treiben die sich immer Rum
    orange ist ein Metall Zaun da kann Mann nicht mal eben rüber hopsen

    am Eingang vom Hof ist ein gut sichtbares Schild

    *privatGelände Zutritt für Unbefugte verboten*

    aufs Bild klicken und es Wirt größer^^

  • Viel Falsches und Gefährliches hier zu lesen.

    Natürlich darf man nicht so ohne weiteres auf eine fremde Person im Garten eine Waffe richten und schießen. Das kann von Nötigung bis Körperverletzung vom Richter belohnt werden. Nacher stellt sich raus, die Person hat sich verlaufen, ist seiner Katzer hintergelaufen, wollte im Gebüsch pinkleln usw.

    In Kurzform:
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Es ist so einfach - nur wenn alle Schlüsselbedingungen gleichzeitig erfüllt sind, ist es Notwehr. Das kann niemals der Fall sein, blos weil eine Person auf dem Grundstück rumschleicht. Wenn auch nur eine Bedingung nicht klar erfüllt ist, wird derjenige (mit der SSW) vor Gericht verdonnert werden. Denn eines muss klar sein. Notwehrfälle mit (vermeintlicher) Körperverletzung landen immer vor Gericht.

    Notwehr

    Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist

    Einfach ausgedrückt ist das die Gefahrenabwehr die von einer Sache ausgeht. Beispiel: Der Hund beißt ein kleines Kind und ein Passant erschlägt den Hund mit einer Latte. Da der Hund als Sache gilt, hat er in Notstand gehandelt.
    Ein Auto rollt mit vergessener Handbremse einen Berg herunter und droht eine Frau in der Telefonzelle umzumanglen. Du nimmst ein Auto und fährst dazwischen, weil Du keine andere Möglichkeit siehst das andere Auto zu stoppen.
    Gefahr ging von einer Sache aus.

    Notstand

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (31. Oktober 2007 um 20:55)

  • Zitat

    Original von germi
    Notwehr ist auch Mensch gegen Sache, juristisch gesehen zählt ein Tier als Sache.

    Nee Marcel,

    Notwehr ist definitiv nur Mensch gegen Mensch, sobale es sich um Güter handelt ist von Notstand die Rede.

    Gruß

    cz75