Waffeneinsatz im Verdachtsfall? (Einbruch)

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 9.327 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. November 2007 um 18:14) ist von germi.

  • Hallo ich habe da eine frage undzwar.

    es geht um den Einsatz einer ssw undzwar ich wohne in einem 3 familien
    Haus wir haben einen Hof der Hof ist privat auch ausgezeichnet als privatgelände (gehört uns)

    bei uns in der Straße wurde schon öfters eingebrochen und nachts schleichen (manchmal Seher selten aber es kommt vor)

    Leute Rum die da nicht hingehören darf ich mit meiner ssw was unternehmen ??

    (es ist immer so zwischen 1-4uhr)

    Einmal editiert, zuletzt von Lamaxor (31. Oktober 2007 um 18:30)

  • Ja du darfst was unternehmen und zwar SCHIESSEN!
    da kann dir keiner was machen wenn einer bei dir einbricht.

    Gruß Steven

  • Meinst Du nicht es wäre besser, wenn da einer auf Eurem Grundstück nachts rumschleicht, mal die Herren von der Polizei anzurufen, anstatt loszuballern?

    Denn eine Notwehrsituation sehe ich da noch nicht in Sicht.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Hallo,
    was denkst du denn zu unternehmen ??? Einfach schiessen damit die abhauen ??? Das geht nicht, da kann es Anzeige wegen Lärmbelästigung geben. Du kannst die höchstens auffordern das Grundstück zu verlassen....oder ruf die Polizei an.

    Gruß, David

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  • Ich würde abwarten und zuschauen wenn sich einer an meinem Haus zu schaffen macht zieh ich dem mit meinem Basballschläger oder was gerade greifbar ist eine über fertig. :new16: Dann ruf ich die Polizei.
    Gleich rummballer ist nicht gut in der Nacht.

    Meine Eisen " 2x Röhm RG 96 Nickel, RG99 Nickel, RG69 Nickel " :n1:
    Weihrauch HW35

  • nein also biss die grünen da sind sind die wieder wech

    natürlich baller ich nicht drauf los ich würde sie warnen Achtung ich bin bewaffnet sofort auf den Boden wenn nix passiert schuss in die Luft so hätte ich es mir gedacht

    (Beispiel)
    am 27.4.07 waren 2 Leute (VON DER POLIZEI) gesucht auf unserem Hof Rumgelaufen ich Polizei angerufen Polizei hat mich gefragt wie die aussehen ich denen das beschrieben sie sagten wir suchen die 2 was passiert ?? 35min später waren die erst da .... da lach ich doch lieber

  • Notwehr ist die Verteidigung, die notwendig und angebracht ist, um einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff, gegen sich oder jemanden anderen, abzuwehren.

    So lautet der Notwehrparagraph inhaltlich.

    Da stecht nichst davon, dass man rumballern darf, nur weil ein paar finstere Gestalten auf einen Grundstück rumschleichen.

    Wenn ich solche Fragen lese, kann ich durchaus die Forderung nach einer Waffensachkunde auch für freie Waffenbesitzer verstehen. Da werden nämlich Dinge wie Notwehr und Notstand sehr ausführlich behandelt.

    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Original von Röhm_RG_96
    Ich würde abwarten und zuschauen wenn sich einer an meinem Haus zu schaffen macht zieh ich dem mit meinem Basballschläger oder was gerade greifbar ist eine über fertig. :new16: Dann ruf ich die Polizei.
    Gleich rummballer ist nicht gut in der Nacht.

    sagt mal habt ihr sie noch alle ?

    Notwehr ist nur Mensch gegen Mensch, wenn die an dem Haus sich zu schaffen machen ist es bestenfalls Notstand, rechtfertigt aber noch lange nicht eine Körperverletzung. Schnell wirst du zum Täter und wegen Körperverletzung auf Schadenersatz verklagt.

    Gruß

    cz75

  • Ich würde die Person aufforden das Grundstück zu verlassen, falls darauf keine Reaktion mit schiessen drohen, wenn wieder keine Raktion schiessen.

    Gruß Steven

  • Ich reiche hier nochmal die Bitte an den Themenstarter ein, wenigsten ein paar Satzzeichen zu verwenden...von mir aus kann er die ja mit seiner SSW in den Text reinballern!

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • @ cz75

    Volle zustimmung ... :evil:

    @ Lamaxor

    ... oh Herr, lass es Hirn vom Himmel regnen ...

    (vielleicht geht es dann auch ohne Waffensachkundenachweis) ... *lol* :nuts: :laugh:

  • Sag mal StevenFueller,


    denkst du dass Schusswaffengebrauch bei Notstand, was es in dem Fall wäre, "die notwendig und angebracht" wäre, nur eil ein paar Pappnasen unberechtigter weise auf deinen Grundstück sind ?


    Gruß

    cz75

  • Wenn sich solche vorfälle Häufen und in der Nachbarschaft eingebrochen wird, hätte ich keine Probleme Waffen einzusetzten.

    Gruß Steven

  • Oh man...in der Gegend will ich kein Zeitungsausträger sein...das ist ja lebensgefährlich!

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    Original von cz75

    sagt mal habt ihr sie noch alle ?

    Notwehr ist nur Mensch gegen Mensch, wenn die an dem Haus sich zu schaffen machen ist es bestenfalls Notstand, rechtfertigt aber noch lange nicht eine Körperverletzung. Schnell wirst du zum Täter und wegen Körperverletzung auf Schadenersatz verklagt.

    Gruß

    cz75

    (bedenke bitte)

    es wurde schon 9 mal hier im Haus eingebrochen 2 mal habe ich es mit erlebt
    beide male Polizei gerufen die haben IMMER 10-20min gebraucht und solange will ich nicht warten

    lieber einmal zu viel drauf hauen als selber einen drauf zu bekommen :confused2:

    ich habe selber einen Teleskopstab nur ich habe die ssw für silv und selbst

    meine frage ist ja nur ob ich es im Notfall darf es ist ja nicht so nur weil jemand Rumschleicht sofort raus gehe und auf ihn Schiesse.

    und wenn er sich irgend wo zu schaffen macht ob ich dann darf...

    PS: ich habe selber einen kws also ganz unerfahren bin ich nicht ;)

    Da mir leider nur komische commands endgegenkommen muss ich wohl oder übel nach der Situation entscheiden

    Einmal editiert, zuletzt von Lamaxor (31. Oktober 2007 um 19:01)

  • Wie sagte mein Fahrlehrer...der Führerschein ist die Fahrerlaubnis...das hat nichts mit KÖNNEN zu tun...

    Davon abgesehen....wenn die bei dir EINBRECHEN...dann beschiess sie womit du willst, aber das ging aus deinem ersten Beitrag nicht hervor...da stand was drin von..."was unternehmen wenn die auf dem Hof rumrennen"

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    Original von cz75

    sagt mal habt ihr sie noch alle ?

    Notwehr ist nur Mensch gegen Mensch, wenn die an dem Haus sich zu schaffen machen ist es bestenfalls Notstand, rechtfertigt aber noch lange nicht eine Körperverletzung. Schnell wirst du zum Täter und wegen Körperverletzung auf Schadenersatz verklagt.

    Gruß

    cz75


    Naja das problem ist ja vieleicht hat der ja auch ne Scharfe Waffe bei sich.
    Wenn du dem dann sagst das du von einer Schusswaffe gebrauch machen wirst wenn er sich nicht vom Acker macht, zieht der vieleicht seine. :confused2:
    Und wenn du mit deiner Familie da wohnst. Ich glaube so würde doch jeder denken oder?

    Meine Eisen " 2x Röhm RG 96 Nickel, RG99 Nickel, RG69 Nickel " :n1:
    Weihrauch HW35

  • schonmal überlegt einfach mal hinzugehen und die anzusprechen!?
    Meintwegen auch mit ner Waffe in der Tasche...

    Warum nicht mal versuchen es verbal zu klären!? Ich hab auch immer eigenartige Gestalten vor der Tür!

    Und so kommt es vor, dass ich die Leute mal verscheuchen muss, sie auffordern sich nicht auf dei Motorhaube meines Autos oder dem des Nachbarn zu lehnen oder sie zur Ruhe auffordern weil ich um 4 Uhr aufstehen muss...

    und siehe da, bislang hat kaum einer gepöbelt!
    Und wers doch getan hat, hat verbal eine auf den Sack bekommen und fertig!

    Wenn man da direkt mit Waffengewalt zwischen will besteht immernoch ein hohes Risiko, dass das alles eskaliert!

  • wenn bei mir im Haus schon 9 mal eingebrochen währe dann hätt ich ne selbstschussanlage daheim :laugh:

    Das is ja echt der wahnsinn

    Gruß Steven

  • Zitat

    Original von taz777
    Wie sagte mein Fahrlehrer...der Führerschein ist die Fahrerlaubnis...das hat nichts mit KÖNNEN zu tun...

    Davon abgesehen....wenn die bei dir EINBRECHEN...dann beschiess sie womit du willst, aber das ging aus deinem ersten Beitrag nicht hervor...da stand was drin von..."was unternehmen wenn die auf dem Hof rumrennen"

    dann habe ich es ein bisschen schwer ausgedrückt sorry

    deutsche Sprache schwere Sprache

    es ging eigentlich nur darum wenn sie sich irgend wo zu
    schaffen machen darf ich dann ^^

    Zitat

    wenn bei mir im Haus schon 9 mal eingebrochen währe dann hätte ich ne selbstschussanlage daheim

    naja es ist Arsch dunkel hinten da bemerkt keiner was.

    Echonomics @ biss jetzt ging das ja noch aber einmal kam auch einer wieder

    es ging im Endeffekt nur darum ob ich im Fall wenn der Schraubenzieher schon im schloss ist ob ich dann die Waffe einsetzten darf uff^^ ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Lamaxor (31. Oktober 2007 um 19:12)