Rechtliche Situation in der Schweiz?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.712 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2007 um 10:38) ist von Defcon1.

  • Moin

    Hat jemand von euch eine Ahnung, ob das "7.5 Joule Gesetz" auch in der CH gilt? in Oesterreich darf eine CO2 Waffe ja soviel Joule haben wie sie will oder? Und wie sieht es mit Gerätschaften aus, die das Ziel anstrahlen? Ich komme zwar aus der CH aber habe leider nichts finden können.

    MfG

  • noch nicht. aber bald wirds wohl sowas geben.
    dank dem "schengendings"

    ist aber noch kein konkreter entwurf vorhanden, also abwarten und däumchen drehen...

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • das wird wohl auf den händler drauf an kommen...

    keine ahnung, hab ich auch noch nie gemacht.

    am besten fragst du direkt beim verkäufer des objekts deiner begierde. (oder lässt es von einem schweizer büma importieren, geht auch einfacher)

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • Es stimmt, in der Schweiz sind genauso wie in Österreich keine blödsinnigen 7,5J als Stärkegrenze vorgeschrieben.

    Das heißt aber nicht dass du diese problemlos bei allen deutschen Händlern auch erhältst - diese Waffen sind in Deutschland erwerbsscheinpflichtig und normalerweise bräuchte der Händler auch ein Exportpapier für die Waffe, aber nachdem sie in der Schweiz wie in Österreich frei sind und keiner Importgenehmigung (nehme ich mal an dass das in der Schweiz auch so ist) bedürfen kannst du diese dem Händler nicht liefern.

    Deshalb besser nachfragen beim jeweiligen Händler.

    Ad Lampen: hierbei ist zwischen Lang- und Kurzwaffe sowie Laser und Lampe zu unterscheiden. Aber am besten machst du dich darüber beim ProTell, dem schweizerischem Legalwaffenverein ,schlau.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von burn out
    Moin

    Hat jemand von euch eine Ahnung, ob das "7.5 Joule Gesetz" auch in der CH gilt? in Oesterreich darf eine CO2 Waffe ja soviel Joule haben wie sie will oder? Und wie sieht es mit Gerätschaften aus, die das Ziel anstrahlen? Ich komme zwar aus der CH aber habe leider nichts finden können.

    MfG

    Luftdruckwaffen sind frei, egal wie stark.

    Laser sind verboten( Altbestände vor dem WaffG `99 allerdings nicht erfasst), Lampen sind erlaubt!

  • Hallo Defcon,

    Ist das in der Schweiz für Lang- und Kurzwaffen gleich? In Österreich wird hier nämlich sehr wohl zwischen Lang- und Kurzwaffe unterschieden.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    Hallo Defcon,

    Ist das in der Schweiz für Lang- und Kurzwaffen gleich? In Österreich wird hier nämlich sehr wohl zwischen Lang- und Kurzwaffe unterschieden.

    Gruß Georg

    Unterscheidungen sind mir unbekannt, aber jetzt wo du es sagst habe ich noch nie einen Schützen mit einer Lampe an eine Gewehr gesehen.
    Mit Laser teilweise schon, aber wie gesagt nicht mit Lampe.

  • Zitat: Es stimmt, in der Schweiz sind genauso wie in Österreich keine blödsinnigen 7,5J als Stärkegrenze vorgeschrieben.

    Nana...ganz so blödsinning ist das nicht. Manchmal bin ich froh das die nicht stärker sein dürfen, gibt ja einige Fälle (Unfälle, schiessen auf Lebewesen etc.) :confused2: Ach ja wo wir bei Blödsinnig sind :)) Wie war das noch mal...nur bis Kaliber 6mm und keine Schalldämpfer :ngrins: Das heißt das man bei euch so ein olles 6,35mm Unterhebelspanner LG nicht frei kaufen kann, heheh.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Naja, die 6,35mm LGs sind aber auch nur meldepflichtig. Ist auch kein großer Akt. Und wer weiß wie lange Schallis bei uns noch legal sein werden, wäre nicht untypisch... :confused2:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Zitat: Es stimmt, in der Schweiz sind genauso wie in Österreich keine blödsinnigen 7,5J als Stärkegrenze vorgeschrieben.

    Nana...ganz so blödsinning ist das nicht. Manchmal bin ich froh das die nicht stärker sein dürfen, gibt ja einige Fälle (Unfälle, schiessen auf Lebewesen etc.) :confused2: Ach ja wo wir bei Blödsinnig sind :)) Wie war das noch mal...nur bis Kaliber 6mm und keine Schalldämpfer :ngrins: Das heißt das man bei euch so ein olles 6,35mm Unterhebelspanner LG nicht frei kaufen kann, heheh.

    Blödsinnig weil:

    1. es verteuert die LG's da die unnötig umgerüstet werden müssen
    2. minimiert die Vielfalt, da nicht jeder Hersteller den Aufwand auf sich nimmt
    3. sowieso fast jeder mit ein bisschen Geschick eine andere Feder einbauen kann
    4. es noch immer eine Waffe bleibt und deswegen nicht weniger gefährlich ist
    5. für Sammler die nicht den Beschuss/Umbauaufwand auf sich nehmen wollen diverse Modelle verwehrt bleiben
    6. weil es zu Verwirrungen um die Gesetzeslage mit euren vor-1970-LG's führt
    ...

    Außerdem zeigt das Waffengesetz genauer als alle anderen Gesetze wie demokratisch eine Demokratie wirklich ist, und wieviel Vertrauen die Regierung in die eigene Bevölkerung hat.
    Schießen auf Lebewesen erachte ich mit zu geringer Energie übrigens als qualvoller als mit mehr Energie - immerhin wird dem Tier mehr Leid zugefügt. Einmal davon abgesehen dass es sowieso verboten ist. Außerdem verstehe ich noch immer die "bin ich froh dass ich gesetzlich beschnitten werde"-Philosophie nicht. Verblödet denn das gesamte Volk sodass wir für jede Hirnrissigkeit ein eigenes Gesetz aufstellen müssen? Eine Waffe schießt, dafür ist sie gemacht. Wer damit gegen das Gesetz verstößt muss mit Konsequenzen rechnen. Das ist auch in allen anderen Bereichen so. Aber durch strengere Gesetze wird man nicht weniger oft gegen Gesetze verstoßen, sie bewirken viel mehr das Gegenteil.

    Zu unseren Gesetzen: über dem Kaliber von 6mm sind Druckluftwaffen meldepflichtig. Man geht damit zum Büchsenmacher, der notiert die S/N, Kaliber, Hersteller und Modellname in seinem Waffenbuch und auf einem Zettel und damit geht man anschließend wieder heim. Dasselbe Verfahren wie es bei den meisten Langwaffen mit gezogenem Lauf in Österreich vonstatten geht.
    Schalldämpfer sind verboten, aber damit kann ich leben. Das war schon länger so und ich habe nicht wirklichen Neid da er an LG's ohnehin nicht viel bringt. Natürlich wäre eine Gesetzesänderung klasse. Nicht weil ich dann lautlos herumschießen kann, sondern weil es das Gehör schützt. Und das in Zeiten wo die Lärmbelästigung ohnehin ständig zunimmt.
    Eine EU-Richtlinie sieht übrigens die Bekämpfung des Lärmes vor. An der Quelle. Nur wurde diese Richtlinie im Gegensatz zu strengeren Waffenrechtlinien nie so wirklich übernommen ..

    Defcon: schau mal bitte ob du darüber was rausfindest. Mich würde das jetzt wirklich interessieren ob das denn so ist. In Österreich ist die Lampe an Langawaffen wegen der Jagd (Stichwort "Gewehrscheinwerfer") verboten. Hätte zwar nicht gleich im WaffG verankert werden müssen (Jagdgesetz hätte gereicht), aber gut.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    ...da er an LG's ohnehin nicht viel bringt.

    Naja, an Federkolben nicht, da hast du recht. Aber bei Vorkomprimierern, CO2 oder Pressluft schon.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Zitat: Es stimmt, in der Schweiz sind genauso wie in Österreich keine blödsinnigen 7,5J als Stärkegrenze vorgeschrieben.

    Nana...ganz so blödsinning ist das nicht. Manchmal bin ich froh das die nicht stärker sein dürfen, gibt ja einige Fälle (Unfälle, schiessen auf Lebewesen etc.) :confused2: Ach ja wo wir bei Blödsinnig sind :)) Wie war das noch mal...nur bis Kaliber 6mm und keine Schalldämpfer :ngrins: Das heißt das man bei euch so ein olles 6,35mm Unterhebelspanner LG nicht frei kaufen kann, heheh.

    Jetzt aber mal ganz im ernst--> wer will denn auch ein 6,35 Gewehr in F Ausführung, wo ist denn da der praktische Nutzen?
    Da kannst du ja die Projektile gleich frei Hand werfen *lol*
    Lieber ein 5,5 mm mit open End als 7,5 J bei allen Kaltgasern :crazy2:

    Klar kann was passieren, wie beim über die Strasse gehen, Autofahren, aus der Dusche krabbeln...................................
    Lässt sich endlos fortsetzen!

    Und die Regelung ist völlig blödsinnig, da gewöhnt sich der deutsche Michel das alles was gefährlich ist weg muss, man könnte ja das kleine Fingerchen verletzen.

    Bei soviel Angst wundert mich das doch wirklich das keine Montagsmärsche abgehalten werden die zum Ziel haben eine Geschwindigkeitsbergenzung auf deutschen Strassen einzuführen, am besten irgendwas um die 25 Km/H
    Sonst könnte ja was passieren :cry:

    Das hätte zumindest mal wirklich Sinn bei der Anzahl an Verkehrstoten.
    Aber das ist ja was Anderes, gell!
    Da haben wir auf einmal mündige Bürger.
    Da kann halt schon mal was passieren, ist ja nicht so schlimm.
    Aber bei Kaltgasern über 7,5 J, da ist die innere Sicherheit gefährdet.

    Totale Paranoia!

    Echt Elli, manchmal verstehe ich dich nicht!

  • :cry:

    Zitat

    Original von germi
    Naja, die 6,35mm LGs sind aber auch nur meldepflichtig. Ist auch kein großer Akt. Und wer weiß wie lange Schallis bei uns noch legal sein werden, wäre nicht untypisch... :confused2:

    Das denke ich auch, ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen das der Gestzgeber solch hinterhältiges Material freigeben wollte.

    Der Passus das Schalldämpfer den entsprechenden Waffen gleichgestellt wird, ist denke ich ein grober Schnitzer gwesen, über der Tragweite man sich erst später klar wurde.

    Genauso über die Tatsache das sich auf einmal tonnenweise KK Dämpfer umdeklariert auf Lutpumpen wieder finden.

    Und da ja alle so gefährdet sind denke ich auch des der Spuk auf absehbare Zeit vorbei ist..
    Um hinterhältige Angriffe aus dem Hinterhalt zu vermeiden, alles zur inneren Sichrheit natürlich!

    Damit der deutsche Michel sicher ist :cry: