Polizeieinsatz nach Ruhestörung mit SSW

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 5.646 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. September 2007 um 00:39) ist von 5-atü.

  • Hallo,
    habe da mal eine Geschichte für euch und zudem eine wichtige Frage:
    Neulich abends fand bei mir eine kleine Sause im kleinen Kreis 3-5 Leute statt. Leider hat einer meiner "Kumpels" intelligenterweise mit einer SSW in der Wohnung bei offenem Fenster ein ganzes Magazin verbraten, während ich nicht im Raum war.

    Daraufhin hat sich wohl irgendjemand bei der Polizei beschwert bzw. Schüsse gemeldet -was das rabiate Vorgehen der Polizei/Kripo erklären würde- (durchaus verständlich). Nach einiger Zeit klingelte es - ich dachte es wären die Nachbarn -; öffne und schon lieg ich aufm Boden und hab Handschellen auf dem Rücken. Gleiches gilt für meine Freunde. Dann wurde nach der SSW gesucht, welche auch gefunden wurde. Gleich vorweg: Wegen Ruhestörung bzw. Besitz etc. kommt da verm. nichts auf mich zu, ich kann das Ding auch wieder abholen. Deshalb also dazu keine Kommentare.

    Zudem und jetzt kommt der Hauptpunkt wurde ein Buttferly Messer gefunden.
    Das ärgerliche ist jetzt, dass dieses Messer, genau wie meine 20 anderen nicht illegalen seit Jahren in der Schublade liegt. Das interessiert natürlich niemanden und deshalb wurde jetzt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz geschrieben.

    Meine Frage jetzt:
    Soll ich eine Aussage machen? Nützt mir das überhaupt etwas? Welche Möglichkeiten gibt es? --> Verfahren wird eingestellt, Geldstrafe? Sollte es zur Verurteilung kommen, bekomme ich dann einen entsprechenden Eintrag im Führungszeugnis?

    Tja, so schnell wird aus einer Dummheit eine ernstzunehmende Sache, die einem evtl. auch mal die nächste Bewerbung versauen kann.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    greets
    big

    2 Mal editiert, zuletzt von Deagle (24. September 2007 um 14:13)

  • Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

    Nimm dir nen Anwalt. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Bei einem Bekannten von mir wurde auch mal ein Butterfly sichergestellt.
    Verfahren wurde eingestellt.
    Vielleicht hast Du Glück.
    Vielleicht sind die auch sauer wegen der Ballerei und dem im Nachhinein sinnlosen Einsatz.
    Anwalt schadet nicht.

    collector

  • Da gabs doch neulich nen Thread von wegen Nebenwirkungen nach SSW Gebrauch: es ist mit verspätetem Blitzknall zu rechnen... (Blitzgranate und SEK...)

    Dass das wirklich so sein kann... nicht schlecht. :confused2:

    Allerdings: Mein Butterfly fiel vor der Waffengesetzänderung dem Schneidbrenner zum Opfer... :cry:

    Einmal editiert, zuletzt von motherbuana (24. September 2007 um 14:41)

  • Zitat

    Original von ViperM
    Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren


    Damit ist auf keinen Fall zu rechnen.

    Zitat

    Original von ViperM
    oder Geldstrafe.


    Damit schon eher. Ersteres kostet, zweiteres bringt Kohle. :))


    Wenn es jetzt schon unnötigen Ärger gibt, hoffe ich, dass es sich wenigstens um ein hochwertiges Marken-Balisong gehandelt hat, und nicht um x-beliebigen, klapprigen Flohmarkt-Schrott.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Über eine typische FOAF-story (Friend of a Friend) habe ich auch mal wegen illegalem führen und besitz eines Butterfly-messers erfahren, er bekam aber damals 1000€ Geldstrafe aufgedonnert. Das tut schon richtig weh.

    Da in deinem umstand das führen wegfällt lass erstmal keine Panik aufkommen!

    Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

    "Einstellung wegen minderem Belangen" wäre nichts außergewöhnliches!

  • DocArnie: Das billigste vom billigsten. Irgendwann mit 13 gekauft und weil man Schiss hatte niemals außerhalb des Hauses mitgenommen.
    Meine SSW habe ich gerade wieder abgeholt.

    @Topic: Mir gings eigtl. darum, was ich jetzt bzgl. dieser Strafanzeige zu erwarten habe bzw. wie ich mich jetzt -abgesehen vom Anwalt- verhalten sollte. Aussage wurde mir angeboten, ich wurde jedoch nicht vorgeladen. Leugnen kann ich den Besitz sowieso nicht und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist halt fraglich ob es etwas bringt, wenn ich mich dazu äußere.

    greets

    2 Mal editiert, zuletzt von Deagle (24. September 2007 um 15:49)

  • KEIN Wort ohne Fachanwalt. Weiss der Geier, wer das Ding da reingelegt hat und wann...

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • was lässt du waffe und munition so herum liegen das ander daran können?
    du solltest dir mal gedanken darüber machen:
    a) das man Munition und eine Waffe nie zusammen aufbewahrt
    b) und so was verschliest!
    c) deinen Freundeskreis überdenken!

  • Zitat

    Original von promillo
    KEIN Wort ohne Fachanwalt. Weiss der Geier, wer das Ding da reingelegt hat und wann...


    Tja, nur als armer Azubi ohne Rechtsschutz überlegt man sich das 2x. Außerdem sind da 100%ig meine Fingerabdrücke drauf.

    @d.zilles: Das musste ja irgendwann kommen. Aber ich glaube, dir ist nicht klar, zu welchen Dummheiten Menschen unter Alkoholeinfluss fähig sind. Getrennt verstaut sind die Sachen, nur abgeschlossen nicht. Das wird sich jetzt in Zukunft natürlich ändern.

    Einmal editiert, zuletzt von Deagle (24. September 2007 um 16:26)

  • naja auch wenn ich leicht angeheitert binn... man fasst doch keine fremde Waffe an ohne zu fragen.. gescheige denn man schießt...
    ruf doch mal an was denn nun los ist-.
    dekt eine rechtschutzversicherung sowas ab?
    mfg

    Rhöm Rg 96.......m16 a3....... Walter nighthawk...........s26 blowback softair........dieverse Messer

    Einmal editiert, zuletzt von gunrunner (24. September 2007 um 16:33)

  • Zitat

    Original von d.zilles
    was lässt du waffe und munition so herum liegen das ander daran können?
    du solltest dir mal gedanken darüber machen:
    a) das man Munition und eine Waffe nie zusammen aufbewahrt
    b) und so was verschliest!
    c) deinen Freundeskreis überdenken!

    Zu 1:

    Falsch, gilt nur für scharfe Waffen

    Zu 2:

    'Wiederrum falsch solange keine Kinder in Wohnung sind, bzw minderjährige zugirff darauf haben könnten.

    Zu 3:

    Naja, dass is ja wohl jedem selbst überlassen.

  • Mach blos keine Aussage ohne Anwalt, sowas kann böse in die Hose gehen.
    Wenn du auf nen Anwalt verzichten willst, dann sag besser gar nichts.

    Zitat


    Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

    Ähm, DOCH, in dem Fall hier geht es ums Waffengesetz und wir sind in Deutschland.

  • Da irrst Du, denn seit Inkraftreten des neuen WaffG im Jahre 2003 gilt:
    §36(1)Satz1 WaffG: "Wer Waffen oder Munition besitzt hat Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen.

    Hierzu zählen außer Schusswaffen z.B. auch:

    > Bajonette / Schwerter
    > Reizstoffsprühgeräte mit. amtl. Prüfzeichen
    > Schreckschusswaffen
    > Armbrüste
    > Dekowaffen

    Grundsatz nach § 36 (1) Satz 2 WaffG:

    Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden.
    Dies gilt auch für erlaubnisfreie Schusswaffen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (24. September 2007 um 16:53)

  • So,
    man kann pauschal nicht sagen was passieren wird...das ist immer verschieden. Mal ein Fall wie es bei mir war. Bescheurter Nachbar ruft Polizei, behauptet ich habe ein Waffen- und Munitionslager. Paar Tage später 2 grüne Männchen....mit einem Durchsuchungsbeschluß...nur weil das son Idiot behauptet hat, hat der Staatsanwalt den ausgestellt. Super...man glaubt jeden Säufer oder Heckenpenner wenn es um Waffen geht. Nach dem ersten sichten der LG´s gleich Verstärkung geholt da die ganzen Sachen nicht in 2 VW Transpoerter rein passen. Gefunden wurden unter anderem auch ein paar Platzpatronen die ich vor jahren hier gefunden habe als ich so 14 war..da war hier offenes Manövergebiet der Briten. Haben auch ein paar Deko Patronen gefunden.... habe alle Waffen bis auf 3 LG´s die kein :F: hatten (waren uralte Teile, konnte aber nicht beweisen das die vor 1970 gebaut wurden :evil: ) zurück bekommen. Man sagte es waren Pulver Reste in den Deko Patronen enthalten. Ich zur Wache....man zeigte mir einen kleinen Beutel mit 4 oder 5 Krümel NC :laugh: Deswegen wollten die mich ran kriegen wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz :nuts: Komischerweise haben die mir die vollen 7,62mm Platzpatronen wieder gegeben :)) Es ging dennoch fast alles gut aus...musste nur sagen das ich einverstanden bin mit der Zerstörung der LG´s und der Deko Patronen. Obwohl ich einen guten Anwalt hatte der sich mit Waffensachkunde auskennt hat der mir nichts gebracht :evil: Sagt der Richter böse...dann ist das so, auch wenn man den einen § unter der Nase hält...interessiert dem nicht.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.